Aktien versteuern: So vermeidest du die Kapitalertragsteuer
27. November 2024
Auf alle Kapitalerträge aus Geldanlagen musst du Abgeltungssteuer zahlen. Was du beachten kannst.
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10. Januar 2025
Wer an der Börse handelt, muss mit Verlusten rechnen. Zumindest gibt es, um Steuern zu sparen, den Verlustverrechnungstopf.
Mit einem Verlustverrechnungstopf kannst du unterm Strich Steuern sparen. Das geht, indem die Bank Verluste aus dem Verlusttopf mit künftigen Gewinnen verrechnet.
Beim Jahreswechsel kümmert sich deine Bank automatisch um die Mitnahme des Verlusttopfes. Eine zeitliche Grenze oder ein Ablaufdatum gibt es nicht.
Bei einem Depotwechsel wird der Verlustverrechnungstopf ebenfalls automatisch übertragen. Aktiv werden musst du aber, wenn du Depots bei verschiedenen Banken hast.
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Beachte jedoch: Investments können sowohl Gewinne als auch Verluste mit sich bringen. Damit du nicht zu viele Steuern zahlst und alles richtig verrechnet wird, gibt es den sogenannten Verlustverrechnungstopf. Wie genau der funktioniert und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
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Ein Verlustverrechnungstopf beziehungsweise Verlusttopf ist einfach erklärt das Instrument einer Bank, um deine Verluste aus Kapitalanlagen zu sammeln. Bei Aktienverlusten wird der Topf auch Aktienverlusttopf genannt (dazu später mehr). Damit du unterm Strich weniger Steuern zahlen musst, können die Verluste aus dem Verlusttopf mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt jedoch nicht allgemein, sondern je nach Art der Kapitalerträge.
Die Sparkasse beschreibt das Prinzip folgendermaßen: „Wenn Sie Verluste erzielt haben, brauchen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Das Interessante: Sie brauchen dann auch auf Ihre Gewinne keine Steuer zahlen – zumindest so lange nicht, bis sie Ihre Verluste wieder übersteigen. Erst wenn Sie wieder in Summe im Plus sind, wird die Steuer fällig.“
Beachte: Sogenannte Buchverluste können nicht verrechnet werden. Sie bestehen nur auf Papier – zum Beispiel, wenn der Wert deines Portfolios fällt, du jedoch nichts verkauft hast. Nur realisierte Verluste (= Verluste aus Verkäufen) gehören in den Verlustverrechnungstopf.
Doch wie kommst du überhaupt zu so einem Topf? Das übernimmt die Bank zum Glück automatisch, wenn du mit deinem Depot Verluste machst. Du musst dich darum also nicht kümmern.
Zum Weiterlesen: ETF verkaufen: So sparst du Kosten und Steuern!
2024 gab es eine Änderung bei der Handhabe von Verlustverrechnungstöpfen. Seitdem können Verluste aus Kapitalanlagen wieder mit Einkünften aus Termingeschäften unbegrenzt verrechnet werden. Das sind beispielsweise Optionen oder Futures. Zuvor gab es dafür eine Obergrenze von 20.000 Euro pro Jahr. Der Grund für die Änderung: AnlegerInnen, die in spekulative Finanzprodukte investieren, sollen entlastet werden.
Hast du Geldanlagen im Ausland, kann je nach Doppelbesteuerungsabkommen eine sogenannte ausländische Quellensteuer entstehen. Laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe e.V. handelt es sich dabei allerdings „nicht um einen Verlust im steuerlichen Sinn“. Daher gibt es keinen eigenen Verlustverrechnungstopf. „Vielmehr ist die ausländische Quellensteuer ein separater Posten, der gegebenenfalls von der fälligen Abgeltungssteuer abgezogen werden kann“.
Wie oben bereits erwähnt, gibt es verschiedene Arten von Verlustverrechnungstöpfen: den Aktienverlusttopf (= Verrechnungstopf für Aktien) und den allgemeinen Verlustverrechnungstopf für Sonstiges (= Verluste aus anderen Kapitalerträgen).
Im Aktienverrechnungstopf verrechnet die Bank nur Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Aktien miteinander. Beim allgemeinen Verlustverrechnungstopf hingegen führt die Bank alle Gewinne und Verluste aus anderen Anlageklassen zusammen. Das können beispielsweise ETFs, aktive Fonds und Derivate sein. „Die Verrechnung erfolgt mit allen positiven Kapitalerträgen einschließlich der Gewinne aus Aktiengeschäften, sofern keine Verrechnung mit Aktienverlusten möglich ist“, so die Sparkasse.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel für einen Verlustverrechnungstopf:
Luise hat in zwei Unternehmen investiert und jeweils Aktien gekauft. Ein Aktien-Investment hat sie mit 2.000 Euro Verlust verkauft, das andere mit 4.000 Euro Gewinn. Um nun herauszufinden, auf welchen Betrag Luise schlussendlich Steuern zahlen muss, verrechnen wir Verlust und Gewinn miteinander.
Verlust aus Aktie 1 plus Gewinn aus Aktie 2 = – 2.000 Euro + 4.000 Euro = 2.000 Euro
Die zu versteuernde Summe reduziert sich nun erst einmal auf 2.000 Euro. Jede Person in Deutschland hat jedoch auf Kapitalerträge zusätzlich einen Freibetrag von 1.000 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben Gewinne steuerfrei. Übrigens: Wie du Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen kannst, erfährst du hier.
Zurück zu unserem Beispiel:
Kapitalerträge minus Freibetrag = 2.000 Euro – 1.000 Euro = 1.000 Euro
Die 1.000 Euro sind die von Luise final zu versteuernde Summe. Davon wird die Abgeltungssteuer abgezogen. Sie macht 25 Prozent und damit 250 Euro (= 1.000 x 25/100) aus. Gegebenenfalls kommen noch der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent) dazu.
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Beim Jahreswechsel kümmert sich deine Bank automatisch um die Fortführung des Verlustverrechnungstopfes im neuen Jahr. Das heißt: Wenn du Verluste in einem Kalenderjahr nicht vollständig nutzen kannst, werden sie einfach mitgenommen. Der Verlusttopf hat kein Ablaufdatum und bleibt so lange bestehen, bis eine Verrechnung mit Gewinnen möglich ist.
Gut zu wissen: Banken führen den Verlustverrechnungstopf nicht nur bei einem neuen Kalenderjahr automatisch fort, sondern auch bei einem Depotwechsel. Allerdings gibt es für Letzteres eine Voraussetzung: Du musst deine Wertpapiere und das zugehörige Verlustverrechnungskonto von einer Bank zu einer anderen übertragen. Den Verlustverrechnungstopf wortwörtlich – ohne Depotübertrag – zu transferieren, ist also nicht möglich.
Bei einem Depotwechsel übernimmt die neue Bank in der Regel den Verlustverrechnungstopf. Dafür musst du die Wertpapiere vollständig von deiner alten Bank zur neuen Bank übertragen. Ohne Depotwechsel wird der Verlustverrechnungstopf von deiner bestehenden Bank in das nächste Jahr übertragen. Verluste, die du im alten Jahr nicht genutzt hast, können im neuen Jahr mit Gewinnen verrechnet werden.
Die Bank verwaltet die Verlustverrechnungstöpfe automatisch – auch was deine Steuer angeht. In den meisten Fällen musst du dich also nicht um die Verrechnung kümmern. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Töpfe bei deiner Steuererklärung relevant werden könnten.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn du Depots bei mehreren Banken hast. Verluste aus einem Depot können nicht mit Gewinnen aus einem anderen verrechnet werden. In so einem Fall musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und sie bei der Abgabe der Steuererklärung einreichen.
Die Verlustbescheinigung solltest du bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres bei deiner Bank oder deinem Broker beantragen. Das Finanzamt kümmert sich dann nach Eingang deiner Steuererklärung um die Verrechnung der Verluste und Gewinne.
Hinweis für Verheiratete: Haben du und dein Ehepartner beziehungsweise deine Ehepartnerin Einzeldepots bei der gleichen Bank, ist eine Verlustverrechnung zwischen euren Depots möglich. Die Voraussetzung ist allerdings ein gemeinsamer Freistellungsauftrag.
Apropos Steuern: Wie du die Kapitalertragssteuer bei Aktien vermeidest, erfährst du hier.
Überlasse deine Finanzen nicht dem Zufall. Besonders bei einem Depotwechsel können Fehler passieren. Aus diesem Grund solltest du immer sicherstellen, dass alle Unterlagen korrekt übertragen werden. Überprüfe außerdem regelmäßig (am besten einmal täglich) deine Kontobewegungen. So behältst du den Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben und kannst beispielsweise bei fehlerhaften Abbuchungen schnell reagieren.
Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.