UCITS, ACC & Co.: Die Bedeutung typischer ETF-Abkürzungen im Check
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17. Oktober 2024
Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber: Wie du im öffentlichen Dienst von vermögenswirksamen Leistungen profitierst.
BeamtInnen haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst kann der Dienstherr über die Zahlung entscheiden.
In der Regel liegt die Höhe der vermögenswirksamen Leistung (auch VL oder VWL genannt) für BeamtInnen bei 6,65 Euro pro Monat. Teilweise ist mehr möglich.
Die Leistung muss beantragt werden. Das heißt: Du musst dich darum aktiv kümmern.
Vermögen aufzubauen, ist vor allem für Frauen wichtig – schließlich sind sie viel häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Laut Statistischem Bundesamt gilt fast jede fünfte Frau in Deutschland über 65 Jahren als armutsgefährdet. Umso wichtiger, dass du alle Möglichkeiten für einen Geldzuwachs nutzt – auch im öffentlichen Dienst.
Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliges Angebot von ArbeitgeberInnen für ihre Angestellten. Das gilt nicht nur für die freie Wirtschaft, sondern auch für:
Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um zusätzliches Gehalt, das den Vermögensaufbau unterstützen soll. Dieses Geld bekommst du jedoch nicht „einfach so“. Es gibt zwei Voraussetzungen: Du musst seit sechs Monaten bei deiner Arbeitsstelle beschäftigt sein und den Zuschuss in eine bestimmte Anlageform stecken. Welche genau, bleibt dir überlassen. Darüber erfährst du weiter unten mehr.
Wie bereits erwähnt, sind VWL in der Regel freiwillig. BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen haben jedoch Anspruch darauf. Das ist im § 1 des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (VermLG) so festgelegt. Erkundigen kannst du dich bei deiner oder deinem Vorgesetzten über die Möglichkeiten und die Höhe der Leistung.
Übrigens: Auch Weihnachtsgeld bekommst du im öffentlichen Dienst. Wie hoch das Weihnachtsgeld laut TVöD sein muss, erfährst du hier.
Der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin und der Tarifvertrag entscheiden im öffentlichen Dienst über die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen. Die meisten Vorgesetzten zahlen für VL in der freien Wirtschaft 40 Euro – das ist jedoch im öffentlichen Dienst anders.
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L) sind vermögenswirksame Leistungen geregelt. Tarifbeschäftigte in Vollzeit haben Anspruch auf 6,65 Euro pro Monat. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Betrag anteilig berechnet – so § 23 Absatz 1 TVöD. Azubis bekommen mit 13,29 Euro laut § 13 TVAöD etwas mehr. Diese Informationen findest du beim DBB Beamtenbund und der Tarifunion.
40 Euro vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst gibt es nur in sehr seltenen Fällen – beispielsweise für Angestellte im Tarifvertrag der Sparkassen.
Eine Besonderheit existiert der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zufolge allerdings für TV-V-Beschäftigte – also Beschäftigte mit Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Laut VBL erhöhen sich vermögenswirksame Leistungen „für Beschäftigte im unmittelbaren Anwendungsbereich des TV-V von 6,65 Euro auf 50 Euro, wenn diese zusätzlich 13 Euro Eigenbeitrag erbringen“. Das ist seit dem 1. März 2014 geregelt.
Voraussetzung: Durch Entgeltumwandlung wird ein Gesamtbetrag von 63 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge gezahlt.
Detaillierte Informationen zu den VWL findest du online als PDFs oder auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Dort wird im Detail beschrieben, wie vermögenswirksame Leistungen für BeamtInnen in Bayern, NRW oder BaWü geregelt sind. Hier einige nützliche Links:
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Die nachfolgende Tabelle ermöglicht dir eine Übersicht über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten.
Anlageform | Vorteile und Nachteile | Risiko |
ETFs | + Chance auf hohe Rendite + niedrige Kosten + geringer Aufwand – Wertschwankungen möglich |
mittel |
Fondssparvertrag | + Chance auf hohe Rendite + niedrige Kosten – Wertschwankungen möglich |
mittel |
Bausparvertrag | + sicher + flexibel nutzbar + garantierter Endbetrag – Abschlussgebühr |
niedrig |
Tilgung eines Baudarlehens | + schnelle Abzahlung
– zweckgebunden |
kein Risiko |
Banksparplan | + sicher + garantierter Endbetrag – niedrige Zinsen |
niedrig |
Quelle: vermoegenswirksame-leistungen.de (Stand: September 2024)
ETFs: ETFs (= Exchange-Traded Funds) sind börsengehandelte Indexfonds, die einen Marktindex abbilden. Sie bieten eine einfache Möglichkeit zum Vermögensaufbau. Besonders beliebt ist beispielsweise der MSCI World. Der Vorteil eines ETF-Sparplans: Er ermöglicht dir gute Chancen auf eine hohe Rendite. Das Risiko ist allerdings moderat. So legst du VL in ETFs an.
Fondssparplan: Damit ein Investmentfonds für vermögenswirksame Leistungen infrage kommt, muss „der Aktienanteil am Fondsvermögen mindestens 60 Prozent betragen“, schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei Fonds gilt der gleiche Vorteil wie bei ETFs – es sind hohe Renditen möglich, aber auch Verluste. Von allen Varianten stellen ETFs und Fonds jedoch unserer Meinung nach die besten Möglichkeiten dar.
Bausparvertrag: Der Bausparvertrag ist eine altbewährte VL-Variante. Du kombinierst damit einen Sparvertrag mit einem zweckgebundenen Darlehen. Dadurch dass alle Informationen bereits beim Vertragsabschluss feststehen, kannst du langfristig planen. Das bietet dir Sicherheit. Wir sehen hier allerdings einen großen Nachteil: Es gibt kaum Zinsen. Deshalb überwiegen die Nachteile beim Bausparvertrag.
Tilgung eines Baudarlehens: Vermögenswirksame Leistungen können dich bei der Tilgung eines Baudarlehens unterstützen. Es kann jedoch sein, dass zusätzliche Tilgungen gar nicht möglich sind. Das solltest du am besten im Vorfeld mit deiner Bank besprechen.
Banksparplan: Bei einem Banksparplan werden die vermögenswirksamen Leistungen ganz klassisch auf ein Sparkonto eingezahlt. Dafür gibt es in der Regel feste Zinsen und du benötigst ein Girokonto. Beim Banksparplan hast du zwar sehr hohe Sicherheit, nimmst am Ende jedoch vermutlich nicht sonderlich viel Gewinn mit. Die Zinsen sind niedrig – meist unter einem Prozent.
Zum Weiterlesen: Du hast reichlich Geld gespart und wünschst dir eine Auszeit? So funktionieren Sabbaticals im öffentlichen Dienst!
Die Laufzeiten der Verträge unterscheiden sich zwischen ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen nicht. In der Regel sind es sieben Jahre: Sechs Jahre wird eingezahlt, im siebten folgt ein Ruhejahr. Insgesamt kannst du also nach sieben Jahren auf das Geld zugreifen – oder einen neuen Vertrag starten. Eine Ausnahme gibt es bei Bausparverträgen. Hier muss sieben Jahre lang eingezahlt werden.
Wenn du als Angestellte im öffentlichen Dienst vermögenswirksame Leistungen wahrnehmen möchtest, musst du sie beantragen. Das ist normalerweise unkompliziert und schnell erledigt. Unsere nachfolgende Anleitung hilft dir weiter.
Schritt 1: Frage zuerst bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin nach den Rahmenbedingungen vermögenswirksamer Leistungen.
Schritt 2: Wähle eine Anlageform aus, die zu dir und deinen Bedürfnissen passt. Wir empfehlen einen Sparplan mit ETFs oder einen Fondssparplan.
Schritt 3: Schließe den Anlagevertrag bei der jeweiligen Bank, Bausparkasse oder Investmentgesellschaft ab.
Schritt 4: Stelle den Antrag bei deiner Personalabteilung. Es reicht meist schon, eine Kopie des Anlagevertrags vorzulegen. Manchmal musst du noch ein Antragsformular ausfüllen.
Schritt 5: Ab jetzt übernimmt deine Chefin oder dein Chef. Er oder sie überweist die vermögenswirksamen Leistungen monatlich direkt auf das von dir gewählte Anlagekonto. Du brauchst dich um nichts weiter kümmern.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine gute Option, um mit Unterstützung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ein wenig Vermögen aufzubauen. Du solltest dich jedoch nicht nur darauf verlassen – schließlich sind die Beträge nicht die Welt. Wenn du von deinem Gehalt noch mehr übrighast, solltest du zusätzlich privat vorsorgen. Wir helfen dir dabei, mit ETFs durchzustarten. Unser Zinseszinsrechner zeigt dir schon heute, wie viel Vermögen du potenziell in der Zukunft aufbauen kannst.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.