Steuer Ela: Die verschiedenen Steuerklassen einfach erklärt
28. Dezember 2023
Welche Steuerklasse ist für wen sinnvoll? Dieser Frage widmen wir uns in diesem Text. Als Expertin hat herMoney die beliebte...
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10. Dezember 2024
Mit jedem neuen Jahr treten auch neue Gesetze, Verordnungen und Regeln in Kraft. herMoney gibt dir den Überblick für 2025.
Wie jedes Jahr, solltest du dich auch 2025 um deine Finanzen kümmern. Um das optimal zu können, lohnt sich ein Blick auf die Änderungen, die das neue Jahr mit sich bringt. In aller Kürze lässt sich sagen, dass der Staat seine Unterstützung minimal nach oben schraubt, einiges wird aber teurer.
Zuerst die gute Nachricht vorweg: Bereits zum 1. Januar 2024 wurde der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare erhöht.
Auch für 2025 ist ein höhere Grundfreibetrag vorgesehen. Demnach soll er pro alleinstehende Person auf 12.096 Euro jährlich ansteigen. Auch der Kinderfreibetrag wird voraussichtlich steigen – auf 6.672 Euro.
Nochmal zur Erinnerung: Der Grundfreibetrag markiert das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Dir bleibt dadurch mehr Netto vom Brutto-Gehalt.
Allerdings werden 2025 Gut- und BesserverdienerInnen durch höhere Beitragssätze und -bemessungsgrenzen zur Kasse gebeten. Das wiederum schmälert das Netto.
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Vom Bundesrat bereits durchgewunken sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Folglich steigen für Personen mit höherem Einkommen ab Januar 2024 die Sozialabgaben. Denn: Die Beitragsbemessungsgrenze gibt das maximale Bruttoeinkommen an, bis zu dem die Beiträge erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
2025 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat angehoben.
“Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres deutlich steigen – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro”, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Website.
Ein Blick auf die Bemessungsgrenzen alleine reicht jedoch nicht fürs kommende Jahr. Auch die Beitragssätze sind wichtig. 2025 schlägt sich auf deiner monatlichen Abrechnung nämlich der erhöhte Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nieder. Zuletzt lag dieser im Schnitt bei 1,7 Prozent. Zum Jahreswechsel 2024/2025 wird dieser voraussichtlich um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht. Die Krankenkassen entscheiden selbst, ob und in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag anheben. Entschließt sich deine Kasse dazu, hast du ein Sonderkündigungsrecht und du könntest dich nach einer neuen GKV mit besseren Konditionen umsehen.
Auch die Kosten der Pflegeversicherung, die als Angestellte ebenfalls automatisch von deinem Brutto-Gehalt abgehen, nehmen zu – um 0,2 Prozent. Damit erhöht steigt der Beitragssatz auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Personen ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent.
Eltern bekommen 2025 jeden Monat fünf Euro mehr pro Kind. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP noch im Dezember geeinigt. Damit steigt das Kindergeld für ein Kind auf 255 Euro, für zwei Kinder auf 510 Euro und für drei Kinder auf 765 Euro. Auch der Kinderzuschlag wird dann entsprechend angehoben – auf 297 Euro ab dem 1. Januar.
Zum Weiterlesen: Hier findest du alle Auszahlungstermine für das Kindergeld 2025.
Bislang konntest du als Elternteil zwei Drittel der ansetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung (6.000 Euro) als Sonderausgaben bei deiner Steuer gegenrechnen. Das waren demnach bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind. 2025 wird diese Summe angehoben: Anstatt zwei Drittel sollen laut Jahressteuergesetz sogar 80 Euro möglich sein – also maximal 4.800 Euro.
Zum 1. Januar 2025 gibt es einen etwas höheren Mindestlohn. Er steigt von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für alle ArbeitnehmerInnen, also etwa auch für Menschen mit Minijob.
Dadurch erhöht sich deren Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Das sind dann 6.672 Euro pro Jahr.
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Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, das Menschen mit niedrigem Einkommen hilft, ihre Miete zu bezahlen. Es wurde 2022 im Zuge der steigenden Inflation und Energiekrise erhöht. 2025 wird es an die Preis- und Mietentwicklung angepasst, wie es auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heißt.
Demnach steigt das Wohngeld zum 1. Januar um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent.
Übrigens: Wohngeld kann RentnerInnen mit wenig Geld unterstützen. Alle Infos dazu findest du in unserem Ratgeber.
Teurer wird es 2025 für StromkundInnen. Denn die Höhe der Stromumlage wird angezogen. Von rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto.
Wie die Verbraucherzentrale aufschlüsselt, bedeutet das „für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr.“ Für einen Einpersonenhaushalt werde es demnach „um 20 Euro pro Jahr teurer“.
Die Anhebung ist das Ergebnis einer angepassten Nutzung des Stromnetzes. Heißt: Regionen, in denen erneuerbare Energie produziert wird und die bislang für den Ausbau finanziell überproportional belastet wurden, werden ab 2025 entlastet. Die erhöhte Stromumlage stemmt nämlich diese Kosten nun bundesweit.
Auch Gas wird wohl teurer. Denn die Gasnetzentgelte steigen. Die Verbraucherzentrale schreibt hierzu: „Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss sich künftig auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent.“
Ende 2024 stiegen nicht nur die Preise bei der Deutschen Bahn im Fernverkehr. Auch der ÖPNV wird zum neuen Jahr für dich teurer. Genauer gesagt: das Deutschlandticket, das bislang als 49-Euro-Ticket firmierte.
Damit ist ab Januar Schluss, schließlich kostets das bundesweit gültige ÖPNV-Ticket dann 58 Euro. Du kannst es weiterhin monatlich kündigen.
Im neuen Jahr tritt das neue Postgesetz in Kraft. Als EmpfängerIn von Briefen bedeutet das für dich: 95 Prozent der Briefsendungen müssen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen.
Gleichzeitig erhöht die Deutsche Post die Preise. So kostet der Standardbrief ab 2025 95 Cent. Gleiches gilt für die Postkarte. Sie kostete bislang 70 Cent, wie es auf der Webseite der Deutschen Post heißt.
Auch der Versand von Paketen wird teurer: Ein Päckchen in der Größe S wird dann beispielsweise statt 3,99 Euro im neuen 4,19 Euro Kosten. Eine Übersicht über die neuen Paket-Preise gibt es hier.
Tiefer in den Geldbeutel greifen musst du als AutobesitzerIn auch bei der Kfz-Versicherung. Erhöhungen von bis zu 20 Prozent sind laut Medienberichten möglich. Es lohnt sich daher, verschiedene Anbieter zu vergleich.
Gut zu wissen: Mehr Tipps zur Kfz-Versicherung gibt’s hier im herMoney Ratgeber.
Menschen, die Deutschland dauerhaft den Rücken kehren, werden wohl stärker besteuert. Konkret geht es im kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz um FondsbesitzerInnen, die mehr als 500.000 Euro in einem einzelnen Investmentfonds haben. Sie sollen beim Wegzug ins Ausland unter Berücksichtigung der unbeschränkten Steuerpflicht die bis dahin nicht realisierten Gewinne in Deutschland künftig versteuern.
Hierfür müssen die AnlegerInnen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Prozent der ausgegebenen Investmentanteile gehalten haben. Alternativ müssen die Anschaffungskosten der Anteile mindestens 500.000 Euro betragen. Bisher betraf die Wegzugsteuer vor allem UnternehmerInnen.
“Während eine Beteiligung von mindestens 1 % von einer Privatperson im Falle großer Investmentfonds sicherlich eher eine Ausnahme darstellt, könnte die Anschaffungskostengrenze von EUR 500.000 voraussichtlich in einer höheren Anzahl von Fällen erfüllt sein”, lautet eine Einschätzung der Wirtschaftskanzlei Möhrle Happ Luther.
Ab Januar greift die Grundsteuerreform für ImmobilieneigentümerInnen. Demnach werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind. Wie viel HauseigentümerInnen bezahlen müssen, ist also bei der jeweiligen Behörde im Bundesland zu erfragen.
Im neuen Jahr musst du als VerbraucherIn mit teureren Preisen rechnen. Zudem hält die Inflation in der Eurozone an. Es macht daher Sinn, die eigenen Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten und zu optimieren – vor allem, wenn du dir für die private Altersvorsorge Geld zur Seite legen möchtest.
Hierfür gibt es das herMoney Haushaltsbuch, das du dir als Excel-Sheet kostenlos herunterladen kannst:
Extra-Tipp: Noch besser als Geld zu sparen, ist es, aktiv zu investieren. Wie das geht verraten wir dir in unseren Ratgebern. Wie diesem: So startest du mit einem ETF-Sparplan durch.
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