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Weniger Elterngeld, Visum für Großbritannien und digitaler Fahrzeugschein: Diese Änderungen erwarten dich im April

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Katrin Gröh

31. März 2025

 Du willst wissen, was sich für dich und deinen Geldbeutel verändert? Wir halten dich jeden Monat auf dem neuesten Stand.

Im April gibt es an vielen Ecken und Enden Änderungen – die Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt ein letztes Mal, Reisen nach Großbritannien sind nur noch mit Visum möglich und der Fahrzeugschein soll digital werden. Das sind die Neuigkeiten im April.

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Weniger Elterngeld für Gutverdienende

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt für Geburten ab den 1. April 2025 ein zweites und vorerst letztes Mal. Wer mehr als 175.000 Euro im Jahr verdient, verliert den Anspruch auf Elterngeld. Das gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die Grenze auf 200.000 Euro herabgesetzt.

Nach Angaben des MDR geht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 20.000 betroffenen Paaren in diesem Jahr und von 30.000 im nächsten Jahr aus. Schätzungsweise lassen sich so insgesamt für 2025 und 2026 rund 400 Millionen Euro einsparen.

Zum Weiterlesen: Du willst mehr übers Elterngeld erfahren? Alle wichtigen Infos zu den Auszahlungsterminen und neuen Regelungen in 2025 findest du hier auf einen Blick.

Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Reisen nach England sind ab dem 2. April 2025 nur noch mit gültigem Reisepass und Visum möglich – genauer gesagt mit einer elektronischen Anmeldung (ETA). Diese Änderung gilt für alle EU-BürgerInnen. Beantragen lässt sich die ETA entweder auf der Website der Bundesregierung GOV.UK oder per App (UK ETA App).

Laut ADAC kostet der Antrag bis einschließlich 8. April 10 Pfund (also ca. 12 Euro). Ab dem 9. April kostet er 16 Pfund, also umgerechnet ca. 19 Euro. Bis zur Bestätigung dauert es angeblich rund 72 Stunden. Kümmere dich aber lieber frühzeitig um das Visum, damit du am Ende nicht in Stress gerätst.

Digitaler Fahrzeugschein

Fahrzeugschein goes digital. Ist bald Schluss mit dem Papierchaos im Auto? Im nächsten Monat beginnt der Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Das bedeutet, du musst das Dokument nicht mehr in Papierform im Auto mit dir führen, sondern kannst es ganz einfach digital auf deinem Smartphone hinterlegen.

Dafür haben das Kraftfahrt-Bundesamt und die Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales eine eigene App namens „i-Kfz“ entwickelt. Die soll ab April für alle BürgerInnen nutzbar sein.

Doch das ist im Kfz-Bereich noch nicht alles: Demnächst gibt es außerdem wieder einen neuen Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung. Insgesamt wurden 61 Fragen überarbeitet oder neu aufgenommen.

Drei neue Krankheiten in der Berufskrankheitenliste

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden am 1. April 2025 drei neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Wer davon betroffen ist, hat „Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung“, so die Regierung. Zu den Krankheitsbildern gehören:

  • Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter ausgelöst durch langjährige und intensive Belastung
  • Gonarthrose (= Kniegelenksarthrose) bei professionellen FußballspielerInnen
  • Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem ausgelöst durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub

Elektronische Patientenakte

Eigentlich hätte die elektronische Patientenakte (ePA) schon bundesweit eingeführt werden sollen. Nun verzögert sich das aber noch weiter – bis frühestens April. Bis dahin wird das Projekt noch in einigen ausgewählten Modellregionen getestet. Besonders beliebt ist das Angebot aber nicht. Kritische Stimmen sind der Meinung, dass die technischen Voraussetzungen nicht ausreichen und es Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit gibt.

Paketpreise bei Hermes steigen

Der Privatversand wird teurer. Wer öfter Päckchen und Pakete verschickt, muss bei Hermes ab 1. April 2025 mehr bezahlen. Der Versanddienstleister hatte zuletzt im Jahr 2022 die Preise erhöht.

Nun schreibt das Unternehmen auf der Website: „Die Erhöhungen bewegen sich im ein- und zweistelligen Cent-Bereich bis hin zu einem Euro. Hintergrund der breiten Anpassungen sind die allgemeinen, deutlichen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre bei einem kontinuierlich hohen Bedarf an Investitionen in Infrastruktur, Personal, Technologie und Nachhaltigkeit“.

Ein S-Paket kostet beispielsweise online ab April 5,49 Euro statt 4,95 Euro. Ein M-Paket 6,99 Euro statt 6,75 Euro. Auch die Paketshop-Zustellung wird teurer. Beim S-Paket kostet es 10 Cent mehr, beim M-Paket 40 Cent.

herMoneyCLUB: Das erwartet dich bei uns im April

Auch im April findet wieder unser herMoneyCLUB Webinar statt. Am 23. April (Mittwoch) um 18 Uhr sprechen wir mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung über alles, was für die Rente wichtig ist – über deine Rentenpunkte bis hin zur abschlagsfreien Rente.

Du bist noch nicht im herMoneyClub? Das lässt sich leicht ändern. Mit uns kannst du ganz einfach durchstarten. Wir sind dein Safe Space für alle finanziellen Themen.

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.


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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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