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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Die gesetzlichen Vorgaben sind dafür gegeben, aber noch nicht optimal.
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16. Mai 2025
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Im Juni dürfen sich viele RentnerInnen über mehr Geld freuen. Außerdem erhalten nun auch Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, Mutterschutz. Ebenfalls Good News: Menschen mit Behinderung sollen bei Produkten und Dienstleistungen besser inkludiert werden. Das und mehr sind die Neuigkeiten im Juni.
Zum 1. Juli werden die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent erhöht. Was das mit den Juni-News zu tun hat? Alle RentnerInnen, die bis März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten die erhöhte Rentenzahlung schon am 30. Juni. Für diejenigen, die ab April 2004 in den Ruhestand gestartet sind, gibt es das Geld erst Ende Juli.
Hintergrund der Verschiebung ist die Agenda 2010 – das Reformpaket der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Die einmonatige Verzögerung soll die Sozialkassen entlasten.
Der Rentenservice der Deutschen Post informiert die betroffenen Personen in einer Rentenanpassungsmitteilung über die höhere Rente bis spätestens zum 27. Juni.
Eine Fehlgeburt ist eine körperliche und seelische Belastung. Das erkennt der Staat nun auch für frühe Schwangerschaften an. Ab 1. Juni wird hierzulande der Mutterschutz erweitert. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf gestaffelte Mutterschutzfristen von bis zu acht Wochen. Zuvor galt dies erst ab der 24. Schwangerschaftswoche und bei Kindern mit einem Gewicht von 500 Gramm und mehr.
Wie die AOK berichtet, gilt bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Mutterschutzfrist von zwei Wochen. Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.
Ab dem 6. Juni ändern sich die Regeln beim Stromanbieterwechsel – zum Guten und Schlechten für VerbraucherInnen.
Zuerst die schlechte Nachricht: Bei einem Umzug kann der Stromvertrag nicht mehr rückwirkend abgeschlossen werden. Bisher war das innerhalb von sechs Wochen möglich. Wer also am Anfang eines Monats umzieht, aber erst am Ende desselben Monats merkt, dass er oder sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, landet automatisch in der Grundversorgung. Das Problem: Die ist meist deutlich teurer als andere Tarife.
Jetzt aber die Gute: Stromanbieter müssen sich künftig beeilen. An Werktagen sind sie dazu verpflichtet, einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde und der alte Vertrag abgelaufen ist.
Eigentlich schon seit vier Jahren beschlossene Sache, aber erst jetzt umgesetzt. Ab dem 28. Juni gilt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA). Sie ist Bestandteil des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und soll Menschen mit Behinderung bei digitalen Produkten und Dienstleistungen besser inkludieren.
Konkret betrifft das unter anderem Webseiten, E-Commerce-Angebote, E-Tickets und Apps. Als Produkte im Sinne des § 2 Nr. 2 BFSG gelten hergestellte Waren wie Computer, Geldautomaten, E-Books oder Fahrkartenautomaten – also vor allem digital bedienbare Geräte.
Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister solcher Produkte und Dienstleistungen müssen die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen einhalten. Zuständig für die Kontrolle des Gesetzes ist eine neu gegründete Behörde in Magdeburg.
Die angepasste Umweltverordnung bei Smartphones entlastet VerbraucherInnen. Nach der neuen Ökodesign-Vorgabe der Europäischen Union sollen Smartphones ab dem 20. Juni widerstandsfähiger werden. Die Verordnung beinhaltet mehrere Vorgaben:
Die meisten Kinder sitzen sicher schon auf heißen Kohlen – denn die Sommerferien nahen. Während es in fast allen Bundesländern erst im Juli oder August losgeht, können SchülerInnen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schon die Tage zählen. Nach Schulschluss dürfen sie am 27. Juni in die sechswöchige Schulpause starten. Erst am 8. August geht es danach wieder weiter.
Auch im Juni findet wieder unser herMoneyCLUB Webinar statt. Am 30. Juni um 18 Uhr gibt uns Prof. Dr. Michael Heise eine exklusive Einschätzung zur aktuellen Situation am Markt – und zu möglichen Entwicklungen. Melde dich jetzt an zum Webinar “Crash oder Chance? Was die aktuelle Wirtschaftslage für dein Depot bedeutet“.
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