Stiftung gründen: Frauen gehen stiften
6. September 2018
Mit einer Stiftung können Sie sich für ein Herzensthema engagieren – auch über Ihren Tod hinaus! Aber Obacht: Das sollten...
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28. August 2025
Du willst wissen, was sich für dich und deinen Geldbeutel verändert? Wir halten dich jeden Monat auf dem neuesten Stand.
Neuer Monat, neue Regeln. Wir haben die wichtigsten Punkte für Dich zusammengestellt.
Am 11. September um 11 Uhr heulen in ganz Deutschland die Sirenen – und auch dein Handy könnte lautstark vibrieren. Grund ist der bundesweite Warntag, bei dem das Warnsystem für Katastrophen getestet wird. Gegen 11:45 Uhr folgt die Entwarnung. Keine Sorge: Es ist nur eine Übung.
Am 12. September tritt der EU-Data-Act in Kraft. Hersteller von Smart-Geräten wie Fernsehern, Fitness-Trackern oder E-Bikes müssen dann offenlegen, welche Daten sie sammeln und dir den Zugriff darauf ermöglichen. So kannst du Deine Daten einfacher weitergeben, zum Beispiel an andere Anbieter. Für VerbraucherInnen bedeutet das: mehr Transparenz, einfachere Reparaturen und möglicherweise günstigere Services.
Am 20. September startet die Wiesn in München. Spannend: Im Festzelt „Münchner Stubn“ gibt es nur noch digitales Bezahlen – mit Girocard, Kreditkarte oder Smartphone. In anderen Zelten bleibt Bargeld weiter König, teilweise sogar die einzige Option. Und die Preise? Eine Maß kostet dieses Jahr zwischen 14,50 und 15,80 Euro. Letztes Jahr reichte die Preisspanne noch von 13,60 bis 15,30 €.
Die Übergangsfrist für die elektronische Patientenakte (ePA) endet am 30. September. Ab Oktober müssen alle Arztpraxen und Apotheken sie nutzen. Du kannst aber widersprechen, falls dir der Datenschutz Sorgen macht. Infos und Musterbriefe gibt’s bei den Krankenkassen.
Überlegst du, deine private Krankenversicherung zu wechseln? Dann solltest du die Frist im Blick haben: In der Regel endet sie am 30. September. Aber Vorsicht: Ein Wechsel lohnt sich nur selten, weil Du einen Teil Deiner Altersrückstellungen verlierst. Oft ist ein interner Tarifwechsel die bessere Lösung.
In Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen müssen bis spätestens 30. September Messgeräte installiert sein. Ab der nächsten Abrechnung gilt: bezahlt wird, was man tatsächlich verbraucht. Fehlt die individuelle Abrechnung, darfst Du die Rechnung um 15 Prozent kürzen.
Auch im September findet wieder unser herMoneyCLUB Webinar statt. Am 30. September um 18 Uhr zeigt Finanzplanerin Lisa Hassenzahl, wie du Abfindung, Vorruhestandsregelung oder Altersteilzeit clever nutzt. Du erfährst, wie du steuerliche Fallstricke vermeidest und dein Vermögen so strukturierst, dass du den nächsten Lebensabschnitt mit Gelassenheit angehen kannst.
Melde dich jetzt an zum Webinar “Clever in den Ruhestand – Abfindung, Vorruhestand & Altersteilzeit optimal nutzen“.
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