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Ein Freistellungsauftrag spart dir Steuern und Zeit. Hier erfährst du, wie du den Überblick bei mehreren Aufträgen nicht verlierst.
Hast du mehrere Konten, benötigst du gegebenenfalls mehrere Freistellungsaufträge. Ein Freistellungsauftrag ermöglicht dir steuerfreie Kapitalerträge. Bis zu 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete. Bist du bei mehreren Banken, musst du den Freibetrag aufteilen.
Prüfe, ob du einen Freistellungsauftrag pro Bank eingestellt hast und wie hoch dieser ist. Das kannst du bei deiner Bank erfragen. Gleiches gilt für die Gewinne des vergangenen oder aktuellen Jahres. Nun kannst du bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Wie? Das zeigt dir unser Beispiel unten.
Solltest du die Freistellungsaufträge bei mehreren Banken fürs vergangene Jahr falsch verteilt haben, kannst du den Fehler in der Steuererklärung korrigieren. Auch das erklären wir dir.
Wer investiert, etwa mit ETFs, generiert in der Regel langfristig Rendite – auch Kapitalerträge genannt. Diese Gewinne müssen versteuert werden. Allerdings gibt es in Deutschland einen gewissen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Um ihn richtig zu nutzen und dir unnötige Steuerzahlungen zu sparen, solltest du bei all deinen Banken einen Freistellungsauftrag einrichten. Wie das geht und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Beim Freistellungsauftrag handelt es sich um ein Formular, das dir jährlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei Kapitalerträge ermöglicht. Dieser Betrag nennt sich Sparerpauschbetrag und liegt in Deutschland derzeit bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise eingetragene LebenspartnerInnen. Das heißt: Bis zu dieser Summe darfst du Gewinne aus Geldanlagen – beispielsweise Zinsen oder Dividenden – steuerfrei behalten.
Erst oberhalb der Freibeträge werden die Abgeltungssteuer von 25 Prozent und der Solidaritätsaufschlag von 5,5 Prozent fällig. Gegebenenfalls kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Damit du dich nicht um die Versteuerung kümmern oder dir Geld mit der Steuererklärung wiederholen musst, gibt es den Freistellungsauftrag. Den erteilst du bei deiner Bank oder deinem Finanzinstitut. Sie kümmern sich dann darum, dass deine Gewinne deinem Konto steuerfrei gutgeschrieben werden. Hast du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und dein Gewinn überschreitet bei einer Bank in einem Jahr die 1.000 Euro, führt die Bank sonst automatisch die Steuer ab.
Hast du also mehrere Konten bei verschiedenen Banken, über die du Kapitalerträge erzielst, benötigst du in der Regel auch mehrere Freistellungsaufträge. Dafür kannst du den Freistellungsauftrag splitten. Wie genau das geht, erklären wir dir in den nachfolgenden Absätzen.
Um deinen Freistellungsauftrag aufteilen zu können, solltest du zuerst den Status quo ermitteln: Wie viele Konten besitzt du und hast du bereits in der Vergangenheit Freistellungsaufträge erteilt? Die Informationen dazu findest du in der Regel in deinen Bankunterlagen. Du kannst aber auch einfach bei deinen Banken nachfragen.
Besorge dir eine Übersicht über deine Freistellungsaufträge und überprüfe, ob die bestehenden Aufträge weiterlaufen oder gelöscht werden sollen. Von allein beendet sich ein Freistellungsauftrag normalerweise nicht – außer du hast im Vorfeld ein Enddatum festgelegt.
Du fragst dich nun sicherlich, wie du deine Aufträge am besten aufteilst. Das erklären wir dir nun für inländische Banken.
Romina ist Single hat Kapitalerträge bei zwei Banken. Wir nennen sie der Einfachheit halber Bank A und Bank B. Aufgrund vergangener Zinsentwicklungen kann sie ihre Kapitalerträge ungefähr abschätzen. Bei Bank A erwartet sie im Jahr 600 Euro, bei Bank B 500 Euro. Sie übersteigt den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Allerdings müssen nur 100 Euro vom Gewinn versteuert werden (600 + 500 = 1.100).
Damit die Banken die Versteuerung direkt richtig vornehmen, stellt sie bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 600 Euro ein, bei Bank B einen über 400 Euro – das entspricht dem verbleibenden Freibetrag. Sollten sich ihre Kapitalerträge im Laufe der Zeit ändern, kann sie die Aufträge flexibel anpassen.
Bei ausländischen Banken geht das leider nicht. Sie führen in der Regel keine Steuer für dich ab, weshalb du auch keinen Freistellungsauftrag erteilen kannst. Du musst dich selbst in deiner Einkommenssteuererklärung darum kümmern. Gleichzeitig kannst du dir über die Steuererklärung auch zu viel abgeführte Steuer zurückholen – etwa, wenn du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag einzurichten. Mehr dazu weiter unten.
Zum Weiterlesen: Aktien versteuern: So vermeidest du die Kapitalertragsteuer
Da sich Zinsen und Renditen schnell ändern können, mag das Thema Freistellungsauftrag überfordernd wirken. Wenn du dich jedoch einmal damit auseinandergesetzt hast, ist es gar nicht mehr so komplex. Übung macht schließlich die Meisterin.
Denn du kannst die Zinsentwicklung über verschiedene Arten herausfinden:
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Dein Freistellungsauftrag ist falsch verteilt? Kein Grund zur Panik. Entweder es kommt zu einer zu hohen oder zu einer zu niedrigen Steuerlast. Du zahlst zu viel Kapitalertragssteuer, wenn du den Freistellungauftrag zu niedrig angesetzt hast. Umgekehrt zahlst du bei einem zu hohen Freistellungsauftrag zwar keine Steuern, nutzt den Steuerfreibetrag aber auch nicht aus.
Was tun? Leider ist es nicht möglich, den Freistellungsauftrag rückwirkend zu korrigieren oder zu ändern. Denn er gilt immer nur für das erteilte Jahr. Du hast allerdings noch eine andere Option: die Steuererklärung. Dort kannst du in der Anlage „Einkünfte aus Kapitalvermögen (KAP)“ die Kapitalerträge korrekt angeben. Das Finanzamt erstattet dir dann die zu viel gezahlten Steuern. Doch das dauert.
Deshalb solltest du deine Aufträge regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dir Hilfe bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater holen.
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Eheleute oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können einen Freistellungsauftrag einzeln oder gemeinsam stellen. Ein gemeinsamer Auftrag geht jedoch nur, wenn ihr zusammen veranlagt werdet – also eine gemeinsame Steuererklärung abgebt. Ihr habt dann einen Sparerpauschbetrag von zusammen 2.000 Euro.
Wie beim einzelnen Auftrag müsst ihr auch zu zweit den Freistellungsauftrag verteilen, sodass er mehrere Banken und Depots abdeckt – und der Freibetrag nicht überschritten wird. Beachtet außerdem: Alle Gewinne und Verluste rechnet die Bank dann erst einmal gegen. Das nennt sich ehegattenübergreifende Verlustrechnung. Lasst euch am besten bei der Bank beraten, was sich für euch lohnt.
Auch wenn man in einer Ehe nicht unbedingt an eine Scheidung denken möchte, seid euch bewusst, dass ihr die Freistellungsaufträge im Notfall auflösen und aufteilen müsst. Denn da geschieht nicht automatisch.
Ein Freistellungsauftrag lässt sich bei den meisten Banken ganz einfach online stellen. Du benötigst dafür lediglich deine Steueridentifikationsnummer und ein Antragsformular. Das findest du in der Regel auf der Website des jeweiligen Instituts.
Bei der Sparkasse meldest du dich beispielsweise in deinem Account an und stellst den Antrag via Online-Banking. Alternativ gehst du in eine Filiale und erledigst es vor Ort. Beachte: Das ist nur bei Filialbanken möglich, Online- und Direktbanken haben keine Standorte.
Noch eine Option: Du kannst das Formular für den Freistellungsauftrag downloaden, ausdrucken und per Post schicken. Das ist aber deutlich zeitintensiver. Erkundige dich am besten bei deinem Geldinstitut, wie du den Freistellungsauftrag handhaben sollst. Hier findest du zur Veranschaulichung den Freistellungsauftrag der Deutschen Bank.
Ein Tipp von uns: Lass dir deine Gewinne bei Geldanlagen nicht immer sofort auszahlen. Du hast mehr davon, wenn du sie stattdessen reinvestierst. Das geht beispielsweise bei Aktien und ETFs. Dadurch wächst dein Vermögen insgesamt mehr, da du vom Zinseszinseffekt profitierst. Mit unserem Zinseszinsrechner kannst du das durchrechnen.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.