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Überblick verloren? So verteilst du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken

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Katrin Gröh

2. Oktober 2024

Ein Freistellungsauftrag spart dir Steuern und Zeit. Hier erfährst du, wie du den Überblick bei mehreren Aufträgen nicht verlierst.

Inhalt

Freistellungsaufträge bei mehreren Banken: Das Wichtigste in Kürze

IconHast du mehrere Konten, benötigst du gegebenenfalls mehrere Freistellungsaufträge. Ein Freistellungsauftrag ermöglicht dir steuerfreie Kapitalerträge. Bis zu 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete. Bist du bei mehreren Banken, musst du den Freibetrag aufteilen.

IconPrüfe, ob du einen Freistellungsauftrag pro Bank eingestellt hast und wie hoch dieser ist. Das kannst du bei deiner Bank erfragen. Gleiches gilt für die Gewinne des vergangenen oder aktuellen Jahres. Nun kannst du bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Wie? Das zeigt dir unser Beispiel unten.

IconSolltest du die Freistellungsaufträge bei mehreren Banken fürs vergangene Jahr falsch verteilt haben, kannst du den Fehler in der Steuererklärung korrigieren. Auch das erklären wir dir.

Wer investiert, etwa mit ETFs, generiert in der Regel langfristig Rendite – auch Kapitalerträge genannt. Diese Gewinne müssen versteuert werden. Allerdings gibt es in Deutschland einen gewissen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Um ihn richtig zu nutzen und dir unnötige Steuerzahlungen zu sparen, solltest du bei all deinen Banken einen Freistellungsauftrag einrichten. Wie das geht und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Beim Freistellungsauftrag handelt es sich um ein Formular, das dir jährlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei Kapitalerträge ermöglicht. Dieser Betrag nennt sich Sparerpauschbetrag und liegt in Deutschland derzeit bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise eingetragene LebenspartnerInnen. Das heißt: Bis zu dieser Summe darfst du Gewinne aus Geldanlagen – beispielsweise Zinsen oder Dividenden – steuerfrei behalten.

Erst oberhalb der Freibeträge werden die Abgeltungssteuer von 25 Prozent und der Solidaritätsaufschlag von 5,5 Prozent fällig. Gegebenenfalls kommt noch die Kirchensteuer hinzu.

Damit du dich nicht um die Versteuerung kümmern oder dir Geld mit der Steuererklärung wiederholen musst, gibt es den Freistellungsauftrag. Den erteilst du bei deiner Bank oder deinem Finanzinstitut. Sie kümmern sich dann darum, dass deine Gewinne deinem Konto steuerfrei gutgeschrieben werden. Hast du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und dein Gewinn überschreitet bei einer Bank in einem Jahr die 1.000 Euro, führt die Bank sonst automatisch die Steuer ab.

Freistellungsaufträge über mehrere Banken verteilen

Hast du also mehrere Konten bei verschiedenen Banken, über die du Kapitalerträge erzielst, benötigst du in der Regel auch mehrere Freistellungsaufträge. Dafür kannst du den Freistellungsauftrag splitten. Wie genau das geht, erklären wir dir in den nachfolgenden Absätzen.

Deinen aktuellen Stand ermitteln

Um deinen Freistellungsauftrag aufteilen zu können, solltest du zuerst den Status quo ermitteln: Wie viele Konten besitzt du und hast du bereits in der Vergangenheit Freistellungsaufträge erteilt? Die Informationen dazu findest du in der Regel in deinen Bankunterlagen. Du kannst aber auch einfach bei deinen Banken nachfragen.

Besorge dir eine Übersicht über deine Freistellungsaufträge und überprüfe, ob die bestehenden Aufträge weiterlaufen oder gelöscht werden sollen. Von allein beendet sich ein Freistellungsauftrag normalerweise nicht – außer du hast im Vorfeld ein Enddatum festgelegt.

Wie kann ich meine Freistellungsaufträge bei mehreren Banken aufteilen?

Du fragst dich nun sicherlich, wie du deine Aufträge am besten aufteilst. Das erklären wir dir nun für inländische Banken.

Beispiel für die Aufteilung mehrerer Freistellungsaufträge

Romina ist Single hat Kapitalerträge bei zwei Banken. Wir nennen sie der Einfachheit halber Bank A und Bank B. Aufgrund vergangener Zinsentwicklungen kann sie ihre Kapitalerträge ungefähr abschätzen. Bei Bank A erwartet sie im Jahr 600 Euro, bei Bank B 500 Euro. Sie übersteigt den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Allerdings müssen nur 100 Euro vom Gewinn versteuert werden (600 + 500 = 1.100).

Damit die Banken die Versteuerung direkt richtig vornehmen, stellt sie bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 600 Euro ein, bei Bank B einen über 400 Euro – das entspricht dem verbleibenden Freibetrag. Sollten sich ihre Kapitalerträge im Laufe der Zeit ändern, kann sie die Aufträge flexibel anpassen.

Bei ausländischen Banken geht das leider nicht. Sie führen in der Regel keine Steuer für dich ab, weshalb du auch keinen Freistellungsauftrag erteilen kannst. Du musst dich selbst in deiner Einkommenssteuererklärung darum kümmern. Gleichzeitig kannst du dir über die Steuererklärung auch zu viel abgeführte Steuer zurückholen – etwa, wenn du vergessen hast, einen Freistellungsauftrag einzurichten. Mehr dazu weiter unten.

Zum Weiterlesen: Aktien versteuern: So vermeidest du die Kapitalertragsteuer

Überblick verloren? So bekommst du deine Freistellungsaufträge unter Kontrolle

Da sich Zinsen und Renditen schnell ändern können, mag das Thema Freistellungsauftrag überfordernd wirken. Wenn du dich jedoch einmal damit auseinandergesetzt hast, ist es gar nicht mehr so komplex. Übung macht schließlich die Meisterin.

Denn du kannst die Zinsentwicklung über verschiedene Arten herausfinden:

  • Analyse deines Depots: Checke deine aktuellen Zinssätze und Renditen.
  • Jahresberichte betrachten: Überprüfe die Ergebnisse des vergangenen Jahres.
  • Erträge schätzen: Übe mit festen Zinssätzen – beispielsweise sind beim Festgeld 3 Prozent Zinsen auf 10.000 Euro 300 Euro Ertrag.
  • Online-Tools nutzen: Berechne damit Zinssätze und Renditen.
  • SteuerberaterIn heranziehen: Es gibt immer den Weg zum Profi.

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Überblick verloren und falsche Freistellungsaufträge erteilt?

Dein Freistellungsauftrag ist falsch verteilt? Kein Grund zur Panik. Entweder es kommt zu einer zu hohen oder zu einer zu niedrigen Steuerlast. Du zahlst zu viel Kapitalertragssteuer, wenn du den Freistellungauftrag zu niedrig angesetzt hast. Umgekehrt zahlst du bei einem zu hohen Freistellungsauftrag zwar keine Steuern, nutzt den Steuerfreibetrag aber auch nicht aus.

Was tun? Leider ist es nicht möglich, den Freistellungsauftrag rückwirkend zu korrigieren oder zu ändern. Denn er gilt immer nur für das erteilte Jahr. Du hast allerdings noch eine andere Option: die Steuererklärung. Dort kannst du in der Anlage „Einkünfte aus Kapitalvermögen (KAP)“ die Kapitalerträge korrekt angeben. Das Finanzamt erstattet dir dann die zu viel gezahlten Steuern. Doch das dauert.

Deshalb solltest du deine Aufträge regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dir Hilfe bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater holen.

Vielleicht auch interessant für dich: ETF verkaufen: So sparst du Kosten und Steuern!

Was Eheleute bei Freistellungsaufträgen beachten müssen

Eheleute oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können einen Freistellungsauftrag einzeln oder gemeinsam stellen. Ein gemeinsamer Auftrag geht jedoch nur, wenn ihr zusammen veranlagt werdet – also eine gemeinsame Steuererklärung abgebt. Ihr habt dann einen Sparerpauschbetrag von zusammen 2.000 Euro.

Wie beim einzelnen Auftrag müsst ihr auch zu zweit den Freistellungsauftrag verteilen, sodass er mehrere Banken und Depots abdeckt – und der Freibetrag nicht überschritten wird. Beachtet außerdem: Alle Gewinne und Verluste rechnet die Bank dann erst einmal gegen. Das nennt sich ehegattenübergreifende Verlustrechnung. Lasst euch am besten bei der Bank beraten, was sich für euch lohnt.

Auch wenn man in einer Ehe nicht unbedingt an eine Scheidung denken möchte, seid euch bewusst, dass ihr die Freistellungsaufträge im Notfall auflösen und aufteilen müsst. Denn da geschieht nicht automatisch.

Freistellungsauftrag bei mehreren Banken erteilen: So geht’s

Ein Freistellungsauftrag lässt sich bei den meisten Banken ganz einfach online stellen. Du benötigst dafür lediglich deine Steueridentifikationsnummer und ein Antragsformular. Das findest du in der Regel auf der Website des jeweiligen Instituts.

Bei der Sparkasse meldest du dich beispielsweise in deinem Account an und stellst den Antrag via Online-Banking. Alternativ gehst du in eine Filiale und erledigst es vor Ort. Beachte: Das ist nur bei Filialbanken möglich, Online- und Direktbanken haben keine Standorte.

Noch eine Option: Du kannst das Formular für den Freistellungsauftrag downloaden, ausdrucken und per Post schicken. Das ist aber deutlich zeitintensiver. Erkundige dich am besten bei deinem Geldinstitut, wie du den Freistellungsauftrag handhaben sollst. Hier findest du zur Veranschaulichung den Freistellungsauftrag der Deutschen Bank.

IconherMoney Tipp

Ein Tipp von uns: Lass dir deine Gewinne bei Geldanlagen nicht immer sofort auszahlen. Du hast mehr davon, wenn du sie stattdessen reinvestierst. Das geht beispielsweise bei Aktien und ETFs. Dadurch wächst dein Vermögen insgesamt mehr, da du vom Zinseszinseffekt profitierst. Mit unserem Zinseszinsrechner kannst du das durchrechnen.

FAQ: Das musst du wissen

Was passiert, wenn man zu viele Freistellungsaufträge erteilt hat?

Bei zu vielen Freistellungsaufträgen kannst du den Überblick verlieren und versehentlich den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Single überschreiten. Die Banken wissen schließlich nichts von den Aufträgen untereinander – daher musst du dich darum kümmern. Ansonsten bleiben deine Kapitalerträge möglicherweise nicht steuerfrei und du bekommst Nachforderungen vom Finanzamt.

Wann werden Freistellungsaufträge automatisch gelöscht?

Freistellungsaufträge haben meist kein automatisches Ablaufdatum und können nur von dir gelöscht werden. Legst du jedoch von vornherein ein Enddatum fest, verfällt der Auftrag nach Ablauf der Zeit von selbst. So auch bei der Kündigung des Kontos oder beim Versterben des Kontoinhabers beziehungsweise der Kontoinhaberin.

Was passiert, wenn man mehrere Freistellungsaufträge hat?

Ein Freistellungsauftrag sorgt grundsätzlich dafür, dass deine Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag (Sparerpauschbetrag) steuerfrei bleiben. Die Bank zahlt dir bis zu dieser Summe also dein Geld aus und du musst es dir nicht bei der Steuererklärung zurückholen. Bei mehreren Freistellungsaufträgen wird das von mehreren Banken übernommen. Achte jedoch auf die Grenze des Freibetrags, die nicht pro Bank sondern insgesamt gilt.

Wie viele Freistellungsaufträge kann man haben?

Im Grunde genommen darfst du so viele Freistellungsaufträge haben, wie du möchtest. Es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Anzahl vorschreibt. Allerdings solltest du darauf achten, dass sie in Summe den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete nicht überschreiten.

Wie sollte man die Freistellungsaufträge aufteilen?

Du solltest dich an deinen Kapitalerträgen orientieren und sie pro Bank einschätzen. Beim Konto mit den meisten Erträgen richtest du den größten Teil deines Freistellungsauftrags ein, bei den anderen weniger. Achte darauf, den Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Person nicht zu überschreiten. Bei Bedarf kannst du die Aufträge anpassen.

Wie bekomme ich heraus, wo ich überall einen Freistellungsauftrag habe?

Möchtest du deine erteilten Freistellungsaufträge in Erfahrung bringen, solltest du zuerst einen Blick in deine Bankunterlagen werfen. Alternativ kontaktierst du deine Bank(en) direkt und fragst nach. Oder du stellst einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), was aber länger dauern dürfte.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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