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Niedrige Zinsen, wenig Rendite: So wirst du dein Sparbuch los

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Katrin Gröh

29. Oktober 2024

Niedrige Zinsen und wenig Rendite – wer das Sparbuch loswerden möchte, kann es ganz einfach kündigen. Wir zeigen dir, wie’s geht.

Inhalt

Sparbuch auflösen: Das Wichtigste in Kürze

IconMöchtest du dein Sparbuch auflösen, geht das in der Regel mit einem Kündigungsschreiben. Bei einer Filialbank kannst du alternativ persönlich erscheinen.

IconBeachte vor der Kündigung aber die Kündigungsfrist. Sie beträgt bei den meisten Banken zwischen drei und sechs Monate.

IconZur Überbrückung kannst du Geld transferieren. Häufig kannst du aber nur maximal 2.000 Euro pro Monat abheben.

Laut einer Umfrage des Verbands der Privaten Bausparkassen aus dem Frühjahr 2024 sparen 41 Prozent der Deutschen am liebsten auf ihrem Girokonto. Danach kommt mit 35 Prozent direkt das Sparbuch. Damit hat es  sogar an Beliebtheit gewonnen – ein Plus von zwei Prozent innerhalb eines Jahres. Das verwundert, denn: Die Zinsen sind bei Sparbüchern meist nicht sonderlich hoch. Bei einigen Sparkassen betragen sie sogar nur 0,01 Prozent. Da gibt es deutlich bessere Methoden für das Vermögenswachstum.

Wenn du lieber mit ETFs oder anderen Anlageprodukten durchstarten möchtest, erfährst du hier, wie du dein Sparbuch auflöst.

Sparbuch oder Sparkonto?

Bei einem Sparbuch handelt es sich um ein physisches Dokument, das Einzahlungen, Zinsen und Abhebungen auf einem Sparkonto nachweist. Schließt du ein Sparbuch ab, bekommst du ein kleines Heftchen in die Hand gedrückt.

Sparbücher sind vor allem deshalb beliebt, weil sie kein Risiko mit sich bringen. Der größte Unterschied zum Sparkonto ist die physische Natur des Sparbuchs. Außerdem gibt es bestimmte Kündigungsfristen. Ein Sparkonto hingegen ist ein flexibles Bankkonto, das du in der Regel online verwalten kannst.

Sparbuch auflösen: So geht‘s

Du hast genug vom Sparbuch und möchtest es auflösen? Das ist mit etwas Aufwand verbunden. Du hast dafür – je nach Bank – zwei Optionen: Du kommst zur Kündigung persönlich in der Filiale oder du verschickst ein Kündigungsschreiben.

Sparbuch persönlich auflösen

Persönlich in der Filiale kannst du dein Sparbuch nur auflösen, wenn es sich um eine Filialbank mit Personal vor Ort handelt. Das ist zum Beispiel bei den Sparkassen so. Nimm dafür am besten dein Sparbuch und deinen Personalausweis mit. Anschließend erhältst du ein Kündigungsformular, das du ausfüllst und unterschreibst.

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Sparbuch auflösen per Kündigungsschreiben

Persönlich Erscheinen ist nicht immer möglich. Dafür gibt es alternativ das Kündigungsschreiben. Das findest du entweder auf der Website deiner Bank oder du bekommst es auf Anfrage per E-Mail zugeschickt. Dort füllst du die entsprechenden Felder aus, unterschreibst es und schickst es per Post an deine Bank zurück. Sollte es kein Formular geben, muss deine Kündigung folgende Bestandteile enthalten:

  • Empfänger: Hier müssen die Informationen deiner Bank stehen: also die Adresse und gegebenenfalls der Name des zuständigen Bankpersonals.
  • Absenderin: Als Absenderin giltst du – die Sparbuchhalterin. Dafür musst du deinen vollen Namen und ebenfalls deine Adresse angeben.
  • Sparbuchnummer: Damit die Bank dein Sparbuch direkt zuordnen kann, solltest du die Nummer frühestmöglich erwähnen. Du findest sie auf deinem Sparbuch. Hast du dein Sparbuch verloren, kann die Bank durch deinen Namen die Nummer herausfinden
  • Betreff: An die Stelle kommt der Grund für dein Schreiben: die Kündigung des Sparbuchs.
  • Erklärender Text: Erkläre kurz und knapp, was du möchtest und auch zu welchem Datum. Das Datum beziehungsweise die Kündigungsfrist teilt dir deine Bank mit. Dazu später mehr.
  • Bankverbindung: Wenn sich noch Geld auf deinem Sparbuch befindet, solltest du eine Bankverbindung angeben, zu der die Bank den Rest nach Ablauf des Datums transferieren soll.
  • Bestätigung: Du solltet um die schriftliche Bestätigung bitten, dass deine Forderung einging und die Bank die Kündigung bearbeitet.
  • Unterschrift: Das Wichtigste zum Schluss: deine Unterschrift. Ohne sie ist das ganze Schreiben ungültig und nichtig.

Quelle: HausInvest (Stand: März 2024)

Zur Veranschaulichung findest du hier ein Muster zur Kündigung deines Sparbuchs.

Am einfachsten und schnellsten ginge die Kündigung natürlich per E-Mail. Das ist jedoch bei Sparbüchern in der Regel nicht möglich. Schließlich wird deine Unterschrift benötigt – und die gilt in diesem Fall nicht digital. Sparkonten hingegen lassen sich mitunter im Online-Banking kündigen. Das geht beispielsweise bei der Deutschen Bank.

Sparbuch auflösen: Kündigungsfrist beachten

Bei der Auflösung deines Sparbuchs musst du eine Kündigungsfrist beachten. Die kann drei bis sechs Monate lang sein und wird von der Bank festgelegt. Die Infos dazu findest du in deinen Vertragsunterlagen. Löst du dein Sparbuch rechtzeitig auf, fallen normalerweise keine Kosten an. Brauchst du das Geld aber besonders dringend oder möchtest das Sparbuch unbedingt vor Ablauf der Kündigungsfrist loswerden, musst du mit einer Gebühr rechnen.

Diese Gebühren sind sogenannte Vorschusszinsen. Sie betragen häufig 25 Prozent des Sparbuch-Zinssatzes. Das ist jedoch nicht sonderlich viel, da die Zinsen oft sehr niedrig sind. Bei einem Zinssatz von 0,01 Prozent wären es 0,0025 Prozent Vorschusszinsen. Du kannst dir bei deiner Bank konkret ausrechnen lassen, welche Summe auf dich zukäme.

Weitere Informationen zur Sparbuch-Auflösung (beispielsweise bei Verlust) bei einigen Banken:

  • Bedingungen der Postbank, wenn ein Sparbuch aufgelöst werden soll (bei Problemen am besten direkt mit der Bank sprechen)
  • Sparbuch der Sparkasse verloren? Hier erklärt die Bank, was zu tun ist, wenn das Sparbuch nicht auffindbar ist.
  • Wie du bei der Volksbank ein Sparbuch bei Verlust auflöst, erfährst du hier.
  • Informationen der Comdirect

Sparbuch auflösen ohne Buch: Geht das?

Ja, du kannst dein Sparbuch auch ohne Buch auflösen. Da das Sparbuch – wie du bereits weißt – ein Inhaberpapier ist, sind Banken nicht dazu verpflichtet, die Identität des Besitzers oder der Besitzerin zu überprüfen.

Daher solltest du bei Verlust oder Unauffindbarkeit sofort handeln und das Sparbuch sperren lassen. Glücklicherweise geht das in der Regel schnell und einfach – und ist mit 10 Euro bis 20 Euro verhältnismäßig günstig. In einem eigenen Artikel gehen wir näher auf das Thema ein: Sparbuch verloren – Was tun?

Alternative zur Kündigung: Sparbuch ruhen lassen

Wenn du dein Sparbuch nicht mehr aktiv nutzt, aber auch nicht sofort auflösen möchtest, kannst du es einfach ruhen lassen. Das kann sinnvoll sein, wenn du das Geld auf deinem Sparbuch weiterhin als finanzielle Reserve behalten möchtest oder mit dem Gedanken spielst, es später wieder aufleben zu lassen. Die Zinsen bekommst du dafür in der Regel weiterhin gutgeschrieben.

Fremdes Sparbuch auflösen

Wenn du nicht InhaberIn bist und ein fremdes Sparbuch auflösen möchtest, gibt es einiges zu beachten.

Sparbuch auflösen bei Todesfall

Kommt es zu einem Todesfall und du findest im Anschluss das Sparbuch, musst du im Grunde bei der Bank ein „fremdes“ Sparbuch auflösen. Das ist möglich – allerdings nur für ErbInnen nach Vorlage des Erbscheins. Bei größeren Summen kann es sein, dass die Bank eine gerichtliche Kraftloserklärung einleitet. Danach hast du die gleichen Rechte wie die verstorbene Person.

Kaution-Sparbuch auflösen

VermieterInnen sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, die Kaution des Mieters oder der Mieterin anzulegen. Das muss getrennt von ihrem eigenen Vermögen geschehen. Die Sparkasse fasst auf ihrer Website das Mietkautionskonto gut zusammen: „(Dabei) handelt es sich um ein spezielles Konto oder Sparbuch (…), auf das ein Mieter oder eine Mieterin die Kaution in der vereinbarten Höhe einzahlt.“ Dieses Konto können nur beide Parteien gemeinsam auflösen – also die Person, die mietet, und die Person, die vermietet.

Sparbuch auflösen mit Vollmacht

Möchte beispielsweise deine Großmutter ihr Sparbuch auflösen, ist jedoch nicht mehr gut zu Fuß, kannst du das mit einer Vollmacht übernehmen. Ein Muster für die Vollmacht zur Sparbuch-Auflösung (oder zum Geldabheben) findest du online in verschiedenen Varianten – beispielsweise hier.

Folgende Bestandteile muss eine Vollmacht enthalten:

  • Name des oder der VollmachtsgeberIn
  • Name des oder der Bevollmächtigten
  • Jeweils Adresse und Geburtsdatum
  • Abhebungsbetrag oder Wunsch zur Auflösung
  • Name der Bank
  • Datum und Unterschrift

Am besten fragst du vor dem Aufsetzen einer Vollmacht bei der entsprechenden Bank nach. Vielleicht gibt es dort ein eigenes Formular, das die Sparbuchinhaberin ausfüllen kann.

Manchmal fragen sich Betroffene auch, ob es sinnvoll ist, das Sparbuch vor dem Umzug in ein Pflegeheim aufzulösen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Artikel „Vermögen vor dem Pflegeheim retten – Geht das?“.

Hast du jemanden – unter bestimmten Bedingungen – eine Vollmacht ausgestellt und dieser hat sie missbraucht und dein Konto geplündert, ist das natürlich nicht rechtens. In so einem Fall solltest du sofort die Bank kontaktieren und versuchen, die Transaktion zu stoppen. Am besten lässt du zeitgleich auch das Sparbuch sperren. Wichtig ist, dass du dir rechtliche Unterstützung suchst – beispielsweise bei einem Anwalt oder einer Anwältin. Schließlich musst du im Ernstfall gerichtlich gegen die Person vorgehen.

Darf die Bank mein Sparbuch auflösen?

Jein. Die Bank darf nicht nach Lust und Laune dein Sparbuch auflösen. Es müssen triftige Gründe vorliegen. Das können zum Beispiel Vertragsverletzungen wie falsche Angaben oder fehlendes Mindestguthaben sein. Bist du länger inaktiv, kann die Bank bei dir nachfragen und sich erkundigen, ob du das Sparbuch weiterhin bestehen lassen möchtest. Vor einer Auflösung müssen sich dich kontaktieren.

Alternativen zum Sparbuch

Sparbücher lohnen sich aufgrund der niedrigen Zinsen nur bedingt für den Vermögensaufbau. Andere Formen der Geldanlage wären besser, darunter beispielsweise:

  • ETFs: ETFs lohnen sich für AnlegerInnen, die langfristig Vermögen aufbauen wollen und ein gewisses Risiko für eine höhere Rendite in Kauf nehmen. Außerdem lässt sich mit einem Sparplan sehr bequem investieren.
  • (Einzel-)Aktien: Einzelaktien sind für AnlegerInnen geeignet, die schnell Geld verdienen wollen und es darauf anlegen, den Markt „zu schlagen“. Dafür braucht man aber Hintergrundwissen und Risikobewusstsein. Etwas sicherer sind an der Stelle Aktienfonds.
  • Tagesgeld und Festgeld: Tagesgeld und Festgeld sind für AnlegerInnen geeignet, die ein großes Sicherheitsbedürfnis haben und dafür niedrigere Zinsen akzeptieren.
  • Immobilien: Immobilien sind theoretisch für alle AnlegerInnen sinnvoll, allerdings in der Regel sehr teuer und mit viel Aufwand verbunden.
  • Kryptowährungen: Kryptowährungen sind nur etwas für sehr risikofreudige und informierte AnlegerInnen, die Zeit haben, (mehrmals) täglich die Kursentwicklung zu beobachten. Es lassen sich hohe Gewinne erzielen, aber genauso hohe Verluste.

IconherMoney Tipp

Viele Banken bieten neue Sparbücher gar nicht mehr an – schließlich sind sie durch die physische Verfügbarkeit doch etwas unpraktisch. Deshalb musst du dein bestehendes Sparbuch aber nicht auflösen. Sinnvoller ist es stattdessen, ein breites Portfolio zu erstellen. Das bedeutet: Verlasse dich nicht nur auf eine Geldanlage, sondern investiere in mehrere. Sparbücher haben – wie erwähnt – nur niedrige Zinsen. Davon kannst du dir kein Vermögen aufbauen.

Unser Tipp: Konzentriere dich auf ETFs. Der Einstieg ist gar nicht so schwer und ein ETF wie der MSCI World ist verhältnismäßig sicher. Mit unserem Zinseszinsrechner kannst du herausfinden, wie stark dein Vermögen mit unterschiedlichen Zinssätzen wachsen kann.

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FAQ: Was du über Sparbücher wissen musst

Wie funktioniert die Kündigung des Sparbuchs bei der Sparkasse?

Du kannst dein Sparbuch nur bei der Sparkasse auflösen, bei der du es auch eröffnet hast. Dafür gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Am besten erscheinst du für die Kündigung vor Ort. Sollte dir das nicht möglich sein, frag am besten bei deiner Sparkasse nach Alternativen.

Was braucht man, um ein Sparbuch aufzulösen?

Theoretisch brauchst du für die Auflösung des Sparbuchs nur das Sparbuch selbst. Halte allerdings deinen Personalausweis bereit. Wenn du das Sparbuch für eine andere Person auflöst, brauchst du (neben dem Sparbuch) eine Vollmacht. Nach einem Todesfall sind für dich als Erbin der Erbschein sowie das physische Sparbuch relevant.

Wie viel kostet es, ein Sparbuch aufzulösen?

Meistens fallen für die Sparbuch-Auflösung keine Kosten an. Allerdings kann das je nach Bank variieren. Möchtest du dein Sparbuch vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, musst du mit einem sogenannten Vorschusszins als Gebühr rechnen. Oft sind das 25 Prozent des Sparzinses.

Kann ich jederzeit Geld vom Sparbuch abheben?

Das hängt von den Bedingungen deiner Bank ab. Die meisten Banken (beispielsweise die Sparkassen oder die Commerzbank) erlauben nur einen Abhebungsbetrag von 2.000 Euro monatlich. Du bist also nicht ganz so flexibel wie bei anderen Anlageformen.

Kann man ein Sparbuch vorzeitig auflösen?

Ja, das ist möglich. Aber du musst mit Gebühren rechnen. Wie weiter oben schon erwähnt, fallen in vielen Fällen Vorschusszinsen von 25 Prozent des Sparzinses an. Das ist zwar normalerweise nicht viel, jedoch ärgerlich, wenn man die Kündigungsfrist nicht abwarten kann oder möchte.

Kann ich 5.000 Euro vom Sparbuch abheben?

Auch hier kommt es auf die Bedingungen der Bank an. In der Regel ist es nicht möglich, 5.000 Euro vom Sparbuch abzuheben – ohne das Sparbuch schlussendlich zu kündigen. Möglicherweise gibt es bei deiner Bank aber Alternativen oder Ausnahmen. Bei der Commerzbank gibt es beim Sparkonto beispielsweise die Option der Betragskündigung.

Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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