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Mutterschaftsgeld: Was Beamte und andere privat Versicherte wissen müssen

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Ines Baur

23. März 2021

Mutterschaftsgeld und Mutterschutz sind typische Arbeitnehmerrechte. Wie schaut es bei Beamtinnen und privat Versicherten aus?

Inhalt

Mutterschaftsgeld: Private Krankenversicherungen zahlen nicht!  

Alternative zum Mutterschutzgeld: Privat Versicherte können Krankentagegeld beantragen

Bekommen Beamtinnen Mutterschaftsgeld?

Angestellt im Nebenjob: So beantragst du Mutterschutzgeld

Was zahlt die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?

herMoney Tipp

Das Wichtigste in Kürze

Privat Versicherte erhalten kein Mutterschutzgeld, je nach Tarif aber Krankentagegeld. Außerdem können sie sich bei anhaltendem Versicherungsschutz von den Krankenkassenbeiträgen befreien lassen, wenn das so im Tarif geregelt ist.

Beamtinnen brauchen kein Mutterschaftsgeld, weil sie ihren vollen Lohn vor und nach der Geburt ihres Kindes erhalten.

Beamtinnen oder privat versicherte Freiberuflerinnen mit einem Minijob als Nebentätigkeit können Mutterschaftsgeld beantragen.

In der sechsten Schwangerschaftswoche ist dein Baby ein etwa zwei bis vier Millimeter langes gekrümmtes Würmchen. Dieses Würmchen löst Glücksgefühle und Morgenübelkeit aus. Und es sorgt für jede Menge neue Gedanken. Ein großes Fragezeichen dürfte bei Unternehmerinnen, Beamtinnen und privat Krankenversicherten entstehen: Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld bei Beamtinnen? Bekommen sie überhaupt welches? Wer zahlt Mutterschaftsgeld bei privat Versicherten? Wir klären auf!

Mutterschaftsgeld: Private Krankenversicherungen zahlen nicht!

Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen sind sehr oft Mitglieder einer privaten Krankenversicherung. Erhalten sie von ihrer PKV Mutterschaftsgeld? „Nein“, sagt uns Versicherungsexperte Oliver Mest. „Die PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld. Denn eine rein selbstständige Tätigkeit ist kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Mutterschutzgesetzes.“

Experte Mest rät jungen Frauen mit Kinderwunsch dazu, einen PKV-Vertrag zu wählen, den die Versicherungsnehmerin während der Elternzeit beitragsfrei stellen kann. „Denn ansonsten können die Beiträge ohne oder mit einem geringeren Einkommen zu einer echten Belastung werden.“ Während der Freistellung verlierst du deinen Versicherungsschutz nicht. Das Regelwerk ist allerdings kompliziert und jede Versicherung handhabt das Thema anders. Mach dich also frühzeitig schlau, ob dein Tarif eine entsprechende Klausel enthält und wie die Freistellung geregelt ist.

Außerdem gilt: Arbeitnehmerinnen, die privat versichert sind und ein Angestelltenverhältnis – etwa einen Minijob – haben oder hatten, erhalten Mutterschaftsgeld. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt einmalig auf Antrag bis zu 210 Euro.


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Alternative zum Mutterschutzgeld: Privat Versicherte können Krankentagegeld beantragen

Generell gilt: Mutterschutzfristen beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum ist die werdende Mutter von der Arbeit befreit und erhält als Ausgleich zum Gehalt Mutterschaftsgeld.

Allerdings können Selbstständige, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld haben. Der Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen gilt seit 2017 als Versicherungsfall. Das bedeutet, dass die Versicherung für diesen Zeitraum das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld zahlt.

Wichtig ist hier, dass die Wartezeit erfüllt ist. Sprich, dass die Police mindestens acht Monate vor Beantragung abgeschlossen wurde. Bist du bei einer PKV, solltest du dich mit deinem Makler oder der Versicherung in Verbindung setzen und nachhaken, welche Leistungen du erhalten kannst.

Bekommen Beamtinnen Mutterschaftsgeld?

Hierzulande werden Beamtinnen, zum Beispiel Lehrerinnen, laut Beamtenbesoldungstabelle entlohnt. Dienstzeiten, Urlaubsansprüche und Mutterschutzleistungen sind auch geregelt. Die gute Nachricht: Beamtinnen steht die volle Besoldung innerhalb der Schutzfrist zu, in der Mutterschaftsgeld bezogen wird. Beamtinnen erhalten die volle Besoldung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Sie brauchen also kein Mutterschutzgeld.

Wenn du als Beamtin allerdings eine Nebentätigkeit ausübst, kannst du Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Denn hier wirst du während der Mutterschutzfristen nicht arbeiten und demnach kein Geld beziehen. Also: Antrag stellen oder Kontakt aufnehmen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (kurz BAS).

Angestellt im Nebenjob: So beantragst du Mutterschutzgeld

Egal ob Selbständige mit Minijob oder Beamtin mit Nebentätigkeit – Anspruchsberechtigte können via Post oder online einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Um den Online-Antrag ausfüllen zu können, solltest du folgende Infos und Unterlagen zur Hand haben:

  • deinen Mutterpass mit voraussichtlichem Geburtstermin des Kindes
  • sämtliche Angaben wie Versicherungsnummer der Krankenversicherung
  • Unterlagen über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis
  • deine Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
  • deine IBAN und Kontoverbindung

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Um dir einen Überblick zu geben, wer was wo beantragt, haben wir für dich eine kleine Tabelle zusammengestellt. Wer mehr Infos braucht oder ganz spezielle Fragen hat, kann sich zudem an die Mutterschaftsgeldstelle wenden (Tel.: +49 228-619-1888).

Du bist… Du hast… Du bekommst Infos bei…
Selbständig und privat krankenversichert keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, eventuell Anspruch auf Krankentagegeld bei entsprechender Versicherung deiner PKV
Arbeitnehmerin und privat krankenversichert

 

gegebenenfalls Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag bis zu 210 Euro und Arbeitgeberzuschuss dem Bundesamt für Soziale Sicherung und Arbeitgeber

 

Selbständige oder mit Familienversicherung

 

gegebenenfalls Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag bis zu 210 Euro und Arbeitgeberzuschuss Bundesamt für Soziale Sicherung und Arbeitgeber

 

Beamtinnen kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da volle Besoldung deinem Dienstherrn
Beamtinnen mit Nebentätigkeit gegebenenfalls Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag bis zu 210 Euro Bundesamt für Soziale Sicherung und Dienstherr

 

Was zahlt die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?

Grundsätzlich ändert sich an der privaten Krankenversicherung während der Schwangerschaft nichts. Du musst nicht „für zwei“ zahlen.

Auch was die Vertragsbedingungen angeht, ändert sich nichts. Im Versicherungsschutz enthalten sind Schwangerschaftsvorsorge, Arztbehandlungen und die Entbindung. Benötigt das ungeborene Kind bereits im Mutterleib eine medizinische Behandlung, übernimmt die private Krankenversicherung im Regelfall die Kosten.

Ist dein Baby geboren, ist dein Nachwuchs sofort Privatpatient und genießt sämtliche Vorteile. Geregelt ist das durch die Kindernachversicherung laut Versicherungsvertragsgesetz, §198: „Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt.“

Ist ein Elternteil gesetzlich, der andere privat krankenversichert, entscheiden die Eltern, wie sie ihr Kind versichern möchten. Wählen sie den gesetzlichen Versicherungsschutz, wird eventuell die Behandlung in der auf Privatpatienten ausgelegten Geburtsklinik nachträglich in Rechnung gestellt.

herMoney Tipp

Du bist jung, Privatpatient und möchtest irgendwann ein Baby? Vor der Geburt kann es durchaus sinnvoll sein, die Krankentagegeldversicherung in die Police aufzunehmen. Kontaktiere deinen Versicherungsmakler und besprich dich mit ihm!

Zum Weiterlesen: Wenn der Nachwuchs bald da ist, stellen sich viele Fragen. Zum Beispiel, welche Kinderpolicen sinnvoll sind und ob das traditionelle Baby-Sparbuch im Zinstief noch sinnvoll ist. Vielleicht möchte auch dein Partner Elternzeit nehmen und ihr fragt euch, wie ihr das Elterngeld gut aufteilen könnt?

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.