🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Dein Kind ist StudentIn? So viel Unterhalt musst du zahlen (auch für über 25-Jährige!)

Titelbild von Dein Kind ist StudentIn? So viel Unterhalt musst du zahlen (auch für über 25-Jährige!)

Profilbild von  herMoney

herMoney

Autorin

24. Januar 2024

Die Finanzierung des Studiums ist in Deutschland Familiensache. Wie viel Geld müssen oder sollten Eltern zuschießen?

Es ist schöner, mit warmen Händen zu geben als mit kalten. Zu den sinnvollsten Investitionen gehört die Ausbildung unserer Kinder. Bildung muss man sich aber leisten können. Doch wie viel Euro stehen StudentInnen monatlich als Unterhaltsleistung zu? Ist der Unterhaltsanspruch der Studenten gesetzlich geregelt? Und: Ist es legal, wenn Eltern nach zwölf Semestern kundtun, dass sie keinen Unterhalt für ihre 25-jährige Bachelor-Studentin mehr zahlen werden?

Inhalt

Unterhaltsanspruch von StudentInnen: Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht gegenüber StudentInnen. Eltern müssen also zahlen. Es gibt keine festen Regelsätze.

Bei der Berechnung hilft die Düsseldorfer Tabelle, die sich am Einkommen der Eltern und am durchschnittlichen Bedarf der Kinder orientiert.

Der Gesamtbedarf bei eigener Wohnung oder WG liegt für StudentInnen im Schnitt bei 930 Euro (inkl. Miete). Die 250 Euro Kindergeld mindern den Betrag. Bleiben also 680 Euro Unterhalt. Etwaige Einnahmen aus Werkstudententätigkeiten sind ebenfalls abzuziehen.

Lebt der Studierende noch zu Hause, braucht er weniger Geld. Auch hier gibt die Düsseldorfer Tabelle Orientierung. Beispiel: Bei einem Netto-Familieneinkommen von 4.000 Euro liegt der Unterhaltsbedarf bei 882 Euro. Davon sind Sachleistungen wie Essen, WLAN und Wohnkosten abzuziehen.

Es gibt keine Altersgrenze. Mit 25 oder 27 Jahren können StudentInnen also Unterhalt verlangen. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, was für die Eltern zumutbar ist (so handhabt es auch das Gericht).

Unterhaltsrecht: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

Das Kind hat das Abi in der Tasche, möchte studieren und bekommt einen Studienplatz. Jetzt wird es für Eltern teuer. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kind während Ausbildung oder Studium Unterhalt zu zahlen. Allgemein geregelt ist die Unterhaltspflicht in § 1601 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB): „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“.

„Der ganze Komplex Unterhaltsrecht oder Familienrecht ist in Deutschland nur in Grundzügen gesetzlich geregelt“, erklärt Stefan Grob, Referatsleiter „Presse und Verbandskommunikation“ und Stellvertreter des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerks gegenüber herMoney. „Es ist schwierig zu generalisieren. Besonders viel Rechtsprechung findet man nicht. Rechtliche Auseinandersetzungen weisen immer auf ein dauerhaft zerrüttetes Familienverhältnis hin.“

Eltern und Kinder müssen somit einen Konsens finden, der keinen übervorteilt. Das nächste Gesetz dreht sich um die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Eltern und ihren Kindern (§ 1618a BGB). Eltern sind verpflichtet, alles dafür zu unternehmen, dass die studierenden Kinder mit ihrer Ausbildung die Voraussetzungen schaffen können, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das heißt im Gegenzug: Studentinnen und Studenten sollten alles dafür tun, dass wir Eltern die finanzielle Belastung nicht länger und schwerer zu tragen haben als nötig.

Studentenunterhalt: Berechnung bei eigener Wohnung oder WG

Du möchtest deine Tochter oder deinen Sohn finanziell unter die Arme greifen und Unterhalt zahlen. Aber wie viel Euro pro Monat sind angebracht? Vielleicht kann dein Kind vor Studienbeginn schwer abschätzen, wie viel es monatlich brauchen wird. Tatsächlich ist es nicht leicht zu berechnen, wie hoch der Unterhalt für einen Studenten sein sollte. Es gibt keinen festen Satz, den du zahlen musst. Und leider auch keinen Rechner für Studentenunterhalt, der den genauen Betrag ausgibt.

Wie viel Geld ein Kind monatlich erhält, hängt von den Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Das ist ausschlaggebend für die Summe, die sie letztendlich zahlen können und wollen.

1. Möglichkeit der Berechnung des Studenten-Unterhalts: Macht eine Kostenaufstellung!

Durchschnittlich haben Studierende in Deutschland Ausgaben in Höhe von 842 Euro pro Monat, errechnete der Deutsche Akademische Austauschdienst. Darin enthalten sind Miete, Fahrtkosten, Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie für die Freizeitgestaltung. (Hinzu kommt der von Hochschule zu Hochschule variierende Semesterbeitrag. Durchschnittlich stehen ihnen 1.036 Euro pro Monat zur Verfügung, errechnete das Studiennetzwerk studieren.de.

2. Möglichkeit: Lasst einen Anwalt rechnen

Endet ein Gespräch im Streit und wollen Eltern oder StudentIn den Unterhaltsanspruch genau wissen, gibt es eine weitere Möglichkeit. „Wer seinen Anspruch oder seine Unterhaltspflicht auf den Cent individuell ausgerechnet haben will, sollte eine Anwaltskanzlei bemühen“, sagt Grob.

3. Möglichkeit: Orientiert euch an der Düsseldorfer Tabelle

Die “Düsseldorfer Tabelle“ ist eine gerichtliche Richtlinie für den Unterhalt.

Wie hoch ist der Unterhalt, wenn der Student zu Hause wohnt?

Wer bei seinen Eltern lebt, braucht weniger Geld. Wenn das studierende Kind noch daheim wohnt, richtet sich der Unterhaltsbedarf nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle (die für Kinder ab 18 Jahren gilt). Zur Berechnung werden die Einkommen beider Eltern herangezogen und addiert.

Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle 2024 mit der entsprechenden Altersklasse

Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB)
0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18
1. bis 2.100 480 551 645 689
2. 2.101    –           2.500 504 579 678 724
3. 2.501    –           2.900 528 607 710 758
4. 2.901    –           3.300 552 634 742 793
5. 3.301    –           3.700 576 662 774 827
6. 3.701    –           4.100 615 706 826 882
7. 4.101    –           4.500 653 750 878 938
8. 4.501    –           4.900 692 794 929 993
9. 4.901    –           5.300 730 838 981 1.048
10. 5.301    –           5.700 768 882 1.032 1.103
11. 5.701    –           6.400 807 926 1.084 1.158
12. 6.401    –           7.200 845 970 1.136 1.213
13. 7.201    –           8.200 884 1.014 1.187 1.268
14. 8.201    –           9.700 922 1.058 1.239 1.323
15. 9.701    –         11.200 960 1.102 1.290 1.378

Quelle: OLG Düsseldorf

Der Betrag fällt geringer aus als bei Studenten mit eigener Wohnung, da das Leben den Eltern als Naturalunterhalt gilt. Geregelt ist das in § 1612 Absatz 1 und 2 BGB:

  1. Der Unterhaltsbeitrag ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
  2. Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll. Doch nur sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

In der deutschen Hochschullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan und nicht jeder der 21.438 Studiengänge (Stand: Wintersemester 2022/2023) steht in der Nähe des Elternhauses zur Verfügung. Wenn du möchtest, dass dein Kind zu Hause lebt und du ihm statt Bargeld Naturalunterhalt gewährst, sollte es die Uni in zumutbarer Zeit – maximal drei Stunden Hin- und Rückfahrt zusammen (OLG Celle, FamRZ 2001, 115) – von der elterlichen Wohnung aus erreichen.

Ein Studium im Ausland ist eher selten mit einem Naturalunterhalt kompatibel. Doch haben Eltern mit ihrem Kind besprochen, dass es außerhalb Deutschlands studieren kann, müssen sie für die Kosten aufkommen.

Hat sich deine Tochter oder dein Sohn ohne Absprache an einer Uni im Ausland eingeschrieben, wirst du die Mehrkosten übernehmen müssen, wenn die finanzielle Mehrbelastung wirtschaftlich für dich tragbar und der Auslandsaufenthalt sachlich begründet ist.

ETF-Guide herunterladen

Mutter, Vater, StudentIn – wer bekommt das Kindergeld?

Grundsätzlich geht das Kindergeld an die Eltern und sie leiten es an die Studenten weiter. Sie dürfen es damit in voller Höhe vom Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Erwachsene Studierende können nach EStG § 74 das Kindergeld auch direkt auf sich selbst überleiten lassen.

Gut zu wissen: Kindergeld wird nur bis 25 gezahlt!

Wer zahlt Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren?

Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren sind im Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten. „Eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Studierenden, die bis 25 meist beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sind, sowie Einschreibegebühren, Semesterticket und Studentenwerksbeitrag haben die Eltern zu tragen“, erläutert Grob vom Studentenwerk.

Was gilt, wenn ein Student eigene Einkünfte hat?

Studenten sind nicht verpflichtet, neben dem Studium zu arbeiten. Denn das gilt als Vollzeittätigkeit. Daher sind Einkünfte der Studenten nicht anzurechnen, wenn sie aus einem Studentenjob kommen. Aber auch hier gibt es wieder unterschiedliche Szenarien und je nach Einzelfall wird entschieden.

Das Einkommen als Werkstudent oder die Vergütung für ein Praktikum dagegen werden auf den Unterhaltsbedarf des Studenten angerechnet – nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen. Andere Einkünfte etwa aus Stipendien, BAföG, Kindergeld, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung können die Unterhaltspflicht der Eltern mindern.

Beispiel: Susanne bekommt als Werkstudentin einen Stundenlohn von 13,50 Euro und arbeitet 80 Stunden pro Monat. Der Brutto-Verdienst liegt somit bei 1.080 Euro. Davon werden 11,35 % für Lohnsteuer und Rentenversicherung abgezogen, also 122,58 Euro. Übrig bleiben 957,42 Euro. Damit verdient Susanne genug, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken und liegt über dem durchschnittlichen Bedarf von 930 Euro. In diesem Fall müssten die Eltern nichts mehr zuschießen.

Wie ist der Unterhalt für StudentInnen bei getrennt lebenden Eltern geregelt?

Voneinander getrennt lebende oder geschiedene Eltern müssen anteilig Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen und für ihren Studenten aufkommen.

Beispiel: Die Studentin Anneliese wohnt nicht mehr daheim, ihre Eltern sind getrennt. Papa verdient 3.500 Euro, Mama 1.900 Euro netto. Annelieses Anspruch besteht gegen beide Elternteile, da sie volljährig ist.

Berechnung des Unterhalts während des Studiums nach Düsseldorfer Tabelle:

  Papa Mama
Bereinigtes Nettoeinkommen 3.350 € 1.900 €
Einkommensgruppe nach Düsseldorfer Tabelle 5 1
Unterhalt an das Kind 573 € 107 €
Unterhalts­minderndes Einkommen des Kindes: Kindergeld

 

250 € Kindergeld
Gesamt 930 €

Quelle: Smart Rechner

herMoney-Club: Dein Safe Space für alle finanziellen Themen

Beispiel: Die Studentin Leonie wohnt bei ihrer Mutter, die Eltern sind geschieden. Papa verdient 1.800 Euro, Mama 1.500 Euro netto. Der Bedarfssatz von Leonie – anhand des gemeinsamen Einkommens der Eltern nach Düsseldorfer Tabelle – ist 793 Euro, abzüglich Kindergeld 543 Euro. Der Anspruch besteht gegen beide Elternteile, da das Kind volljährig ist.

Berechnung:

Papa Mama
Bereinigtes Nettoeinkommen 1.710 € 1.425 €
Einkommensgruppe nach Düsseldorfer Tabelle 1 1
Unterhalt an das Kind 260 €
Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters beträgt 1.710 €. Abzüglich des Selbstbehalts von 1.750 € verbleiben 60 € Verteilungsmasse.
0 €
Das bereinigte Nettoeinkommen der Mutter beträgt 1 425 €. Abzüg¬lich des Selbst¬behalts von 1.450 € ver-bleibt keine Ver¬tei¬lung¬smasse
In diesem Beispielfall können die Eltern nur einen vermin­derten Unter­halt leisten.
Unterhalts­minderndes Einkommen des Kindes: Kindergeld 250 € Kindergeld
Gesamt 510 €

Quelle: Smart Rechner

Nicht jede Familie kann monatlich ein paar hundert Euro an Sohn oder Tochter überweisen. Geschweige denn doppelte Beträge, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig studieren.

Wie hoch der Kindesunterhalt während des Studiums letztendlich ausfällt, richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Reicht das Geld der Eltern nicht aus, können Studenten BAföG, Studienkredite oder Stipendien beantragen. Mehr Infos gibt es etwa beim Studentenwerk.

Dürfen zahlende Eltern bestimmen, was ihr Kind studiert?

Nein! Studentinnen und Studenten sind frei in der Wahl ihres Studienfachs. Sie könnten sogar – in begrenztem Umfang – Studienort und Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verfallen würde.

„Studierende haben Pläne oder Planänderungen offenzulegen, weil sich Eltern auf ein Ende der Ausbildungsunterhaltsbelastung einstellen müssen“, empfiehlt Grob. „Dies gilt erst recht, wenn Eltern Kinder möglicherweise in eine Ausbildung gedrängt haben, die Kinder aber damit nicht am Ende ihrer Eignung, Leistung und Neigung angekommen sind. Dann ist Unterhalt für eine weitere Ausbildung zu leisten.“

Unterhalt für StudentInnen über 25 oder 27?

Vielleicht fragst du dich jetzt: „Wie lange muss man Unterhalt zahlen, wenn das Kind studiert?“ Verabschiede dich bitte von dem Gedanken, dass du ab einem bestimmten Alter deines Kindes raus bist aus der Unterhaltspflicht. „Eine Altersgrenze – wie häufig fälschlich kolportiert wird – gibt es nicht“, sagt Experte Grob. Der Unterhalt nach § 1601 BGB umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Du bist also grundsätzlich bis zum Ende des Studiums zum Unterhalt verpflichtet. Egal, ob das Kind den Abschluss mit 23, 25 oder 27 erreicht.

Allerdings gilt: Beim Unterhalt ist im Allgemeinen die Regelstudienzeit maßgebend. Es gibt Gründe (Krankheit, Nichtbestehen von Prüfungen), warum der eine länger studiert und der andere kürzer. Hier ist je nach Einzelfall abzuwägen, warum eine Studienzeit so lang dauert und was für die Eltern zumutbar ist. Ob ein Student auch mit 25 oder 27 Jahren noch Unterhalt bekommt, muss also individuell entschieden werden.

Wie lange müssen Eltern zahlen, wenn das Kind mit dem Studium fertig ist und einen Job sucht?

Das Kind hat den Bachelor in der Tasche. Gratulation! Ist es nun so, dass du den Geldhahn von einen auf den anderen Tag zudrehen kannst?

Auch hier gibt es unterschiedliche Szenarien:

  • Dein Sohn oder deine Tochter möchte an den Bachelor noch den Master hängen. Du bist weiter unterhaltspflichtig, wenn zwischen den Studiengängen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (AG Frankfurt, Urteil vom 16. November 2011, 454 F 3056/11).
  • Dein Kind möchte endlich eigenes Geld verdienen und ist auf Jobsuche. Du unterstützt es noch für maximal drei Monate während der Bewerbungsfrist.
  • • Dein Kind beschließt, nach dem Bachelor ein komplett anderes Studium anzufangen. Nach der ersten Ausbildung bist du nicht mehr unterhaltspflichtig.

Können StudentInnen ihren Unterhalt einklagen?

Ein Unterhaltsprozess zwischen Eltern und Kind ist unschön. Selten geht es um den schnöden Mammon. Oft eher um verletzte Gefühle oder Themen aus der Vergangenheit. Doch weder Gesetz noch Justiz können Beziehungsarbeit leisten. Vor dem Gang zum Gericht könnt ihr Beratungsstellen, Mediatoren oder Psychologen aufsuchen, die dafür ausgebildet sind, zwischen Eltern und Kindern zu vermitteln.

Sind die Fronten so verhärtet, dass ihr nicht mehr miteinander redet, sollten Eltern auf alle Fälle zumindest ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nachkommen. Denn die Verletzung der Unterhaltspflicht kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

170 StGB besagt: (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Studenten und Studentinnen, die vergebens auf Unterhaltszahlungen warten, rät Stefan Grob: „Den Studierenden ist – selbst wenn die Eltern Millionäre sind – zu raten, einen BAföG-Antrag auf Vorausleistung zu stellen.“ Mit diesem Schritt können sie es noch umgehen, die eigenen Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Steht nämlich fest, dass die Eltern nicht zahlen, geht das BAföG-Amt in Vorleistung, damit das Studium fortgesetzt werden kann. Das ist ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss, bei dem das Amt den Unterhalt für Minderjährige vorstreckt.

Und ebenso wie beim Unterhaltsvorschuss holt sich das (BAFöG)-Amt das Geld im Auftrag des Bundeslandes von den Eltern wieder zurück. „Die Sorge, dass dadurch die Familienbande dauerhaft zerrüttet sind, ist aus unserer Sicht unbegründet. Denn die Drohung ‚den Geldhahn zuzudrehen‘, ist bereits Dokumentation einer vorher zerstörten Beziehung in Form der Machtausübung über Geld.“

herMoney Tipp

Dein Kind möchte studieren, aber ihr wisst nicht, wie ihr das finanziell stemmen könnt? Lasst euch zum Thema Studienfinanzierung beraten. Gute Anlaufstellen sind die Studentenwerke der Hochschulen, studis-online.de oder bafoeg-aktuell.de.

Zum Weiterlesen: Diese Versicherungen brauchen Studienanfänger

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich 2022 von Ines Baur verfasst. Zuletzt wurde er am 24. Januar 2024 von Christiane Habrich-Böker überarbeitet und aktualisiert.

Profilbild von  herMoney

herMoney

Autorin

herMoney ist dein unabhängiges Finanzportal für Frauen. Unter diesem Autorennamen veröffentlichen wir Beiträge, die von mehreren Autorinnen bearbeitet wurden.