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Unverheiratet Kinder bekommen: Was du über Steuer, Unterhalt und Versicherung wissen solltest

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Ines Baur

21. November 2019

Unverheiratete Eltern sollten einiges beachten. Wir informieren über Namensgebung, Kinderfreibeträge und die Krankenversicherung. 

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Es ist schon länger kein Stigma mehr, ein Kind zu bekommen, ohne zu heiraten. Betrug der prozentuale Anteil der Kinder ohne verheiratete Eltern in Deutschland 1970 noch rund sieben Prozent, waren es im Jahr 2017 knapp 35 Prozent. Egal ob Mama und Papa verheiratet oder unverheiratet sind oder ein Baby außerehelich gezeugt wurde – Kinder sind vor dem Gesetz gleich gestellt. In der Erbfolge, in Bezug auf Unterhalt und hinsichtlich der Kostenübernahme, sollte ein Elternteil zum Pflegefall werden.

Noch nicht ganz so weit ist man bei der Gleichstellung unverheirateter und verheirateter Eltern. Denn während unser Gesetzgeber für Ehepaare Themen zu Vaterschaft, Sorgerecht, Namensgebung und Unterhalt geregelt hat, müssen unverheiratete Paare sich selbst weiterhin um das eine oder andere kümmern.

Der Papa muss die Vaterschaft anerkennen

Bekommt eine unverheiratete Frau ein Baby, ist sie die Mutter – rechtlich und biologisch. Wird ein unverheirateter Mann Vater, ist er nicht automatisch der Kindsvater. Biologisch – ja, rechtlich – nein. Der unverheiratete Papa wird erst mit Anerkennung der Vaterschaft zum rechtlichen Vater. Seine Vaterschaft kann er entweder vor oder nach der Geburt anerkennen. Und zwar gebührenfrei beim Jugend- oder Standesamt. Oder gebührenpflichtig beim Notar.

Wir vergleichen dazu BGB §1592 Absatz 1: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.“  Verheiratete Männer sind immer die Väter. Egal, ob biologisch oder nicht.

Schwanger ohne Trauschein: Wer hat das Sorgerecht?

Während bei Ehepaaren automatisch ein gemeinsames Sorgerecht besteht, ist das bei Unverheirateten nicht der Fall. Das Sorgerecht für den kleinen Erdenbürger hat hier erst einmal die Mama. Die jungen Eltern können allerdings beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, um ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Die Sorgeerklärung kannst du übrigens schon vor der Geburt des Kindes abgeben.

Wichtig: Möchte ein unverheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht, ist er nicht auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Er kann beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge beantragen und einrichten lassen. Die Mutter kann dem nur widersprechen, wenn die gemeinsame Sorge das Wohl des Kindes gefährden würde – etwa bei einem gewalttätigen Elternteil oder einer Suchterkrankung.

Welchen Nachnamen bekommt das Baby?

Wenn du nichts anderes angibst, bekommt das Baby in der Regel den Familiennamen der Mutter. Ist die Vaterschaft anerkannt und das gemeinsame Sorgerecht erteilt, kannst du dem kleinen Erdenbürger auch den Nachnamen des Vaters eintragen lassen. Einen aus beiden Nachnamen zusammengesetzten Doppelnamen kannst du deinem Kind allerdings nicht geben.

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Bei wem ist das Kind krankenversichert?

Ob du dein Baby nach der Geburt gesetzlich oder privat versicherst, hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Seid ihr beide in der gesetzlichen Krankenversicherung, kommt euer Kind nach der Geburt in die GKV. Nämlich als familienversichertes Mitglied, ohne dass ihr dafür zahlen müsst. „Das leibliche Kind kann bei der Mutter und dem Vater versichert werden. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob diese miteinander verheiratet sind“, erklärt Christine Priewisch, Referentin Leistungs- und Beziehungsrecht vom AOK-Bundesverband. „Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde, in der der Name des Vaters steht.“

Anders verhält es sich, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist. Du kannst das Kind optional in die private Krankenversicherung aufnehmen lassen, in der Regel ohne Gesundheitsprüfung. Dazu gehört der Abschluss einer eigenen Versicherungspolice. Hast du die freie Wahl, solltest du dir vor der Geburt von der PKV ein Angebot einholen und vergleichen, wo die Vor- und Nachteile gegenüber der gesetzlichen Kasse sind.

Du fragst dich, ob das Kind neben einer Krankenversicherung weitere Policen braucht? Wir denken: Nur kein Übereifer!

Welcher Steuervorteil erwartet unverheiratete Eltern?

Die Steuerklasse richtet sich grundsätzlich nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen. Bei unverheirateten nicht getrennten Eltern bleiben beide Elternteile in der Lohnsteuerklasse I – egal, ob sie ein, zwei oder mehr Kinder haben.

Bei Alleinerziehenden wird ein sogenannter Entlastungsbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Laut Bundessteuerberaterkammer liegt der Entlastungsbetrag seit 2015 bei 1.908 Euro für das erste Kind zuzüglich 240 Euro für jedes weitere Kind. Er wird zusätzlich zu Kindergeld und Kinderfreibetrag gewährt und reduziert die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte.

Lohnsteuerklassen im Überblick:
Steuerklasse 1 Singles, getrenntlebende oder geschiedene Arbeitnehmer
Steuerklasse 2 Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbeitrag
Steuerklasse 3 Steuerklasse für den Ehepartner mit höheren Einkommen
Steuerklasse 4 Ehepaare mit geringem Einkommensunterschied oder ohne Angabe einer Steuerklasse
Steuerklasse 5 Steuerklasse für den Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen
Steuerklasse 6 Steuerklasse für Arbeitnehmer mit Zweitjob

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Gibt es das Kindergeld und den Kinderfreibetrag für ledige Eltern?

Hier können wir mit einem klaren „Ja“ antworten. Kindergeld erhalten alle Eltern, egal ob verheiratet oder nicht. Kindergeld gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder Kinder, die in Ausbildung sind, bis zum 25. Lebensjahr. Und für Kinder, die arbeitslos sind, bis zum 21. Lebensjahr. Das Kindergeld bekommst du auf Antrag bei der Familienkasse.

Während das Kindergeld sichtbar Monat für Monat auf dein Konto fließt, ist der Kinderfreibetrag eine Rechengröße. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich steuermindernd aus. Grundsätzlich ist es so, dass jedem Elternteil ein halber Kinderfreibetrag zusteht. Im Gegensatz zum Kindergeld, das auf das Konto eines Elternteils geht. Aktuell dürfen Eltern pro Jahr und Kind 7.620 Euro einnehmen (= 3.810 Euro pro Elternteil), ohne dafür Steuern zu zahlen.

Bitte jetzt nicht in Panik verfallen. Du musst hier nichts berechnen, entscheiden oder in die Wege leiten. Denn ob nun das Kindergeld für dich in Frage kommt oder der Kinderfreibetrag, ermittelt automatisch das Finanzamt für dich, mit der sogenannten „Günstigerprüfung“. Anspruch auf den Kinderfreibetrag hast du ab dem Geburtsmonat deines Kindes und so lang, wie der Kindergeldanspruch besteht.

Höhe des Kinderfreibetrags
Jahr 2020 7.812 Euro
Jahr 2019 7.620 Euro
Jahr 2018 7.428 Euro

Eine Übertragung des Freibetrags auf einen einzigen Elternteil funktioniert nur bei unverheirateten, getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern. Und dann auch nur, wenn

… die Elternteile eine getrennte Einkommensteuererklärung abgeben.

… der antragstellende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung erfüllt. Das ist normalerweise der Fall, wenn das Kind bei dem Elternteil lebt.

… der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75 Prozent nachkommt oder gar nicht unterhaltspflichtig ist.

Treffen alle drei Punkte auf dich zu, bespreche gegebenenfalls mit deinem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe das weitere Prozedere.

Noch etwas: Du willst Elterngeld beantragen? Kalkuliere beim Elterngeld vorsichtig und handle frühzeitig!

Trennung – bei wem bleibt das Kind?

Bei einer Trennung unverheirateter Eltern spielt es eine wichtige Rolle, wie das Sorgerecht bisher geregelt war. Hast du als Mutter das alleinige Sorgerecht gehalten oder habt ihr ein gemeinsames Sorgerecht beantragt?

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, ist der Fall klar: Das Kind bleibt bei ihr. Gibt es ein gemeinsames Sorgerecht, besteht es nach der Trennung weiter und ihr werdet euch einigen, wo das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt haben wird. Eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts ist nur in Härtefällen auf dem gerichtlichen Weg möglich. Etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Im Gegensatz zum Sorgerecht regelt das Umgangsrecht nicht Versorgung, Pflege und Wohnsituation eines Kindes. Es ist das Recht für einen regelmäßigen Kontakt des getrenntlebenden Elternteils mit seinem Kind. Während es zum Sorgerecht bestimmte Vorschriften gibt, ist das Umgangsrecht frei in seiner Gestaltung. Das Umgangsrecht kann ein Elternteil nur in schwerwiegenden Fällen unterbinden.

Leben verheiratete oder unverheiratete Eltern getrennt, haben sich beide an die sogenannte Wohlverhaltensklausel zu halten. „Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (…).“ BGB § 1684 Abs. 2. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Vor dem Kind schlecht über Mama oder Papa zu reden, geht gar nicht!

Unverheiratet mit Kind: Gibt es Unterhalt vom Ex?

Hier müssen wir unterscheiden zwischen Unterhalt für die Mutter und Unterhalt für das Kind.

Unterhalt für das Kind

Vor dem Gesetz sind Kinder – aus welchem Beziehungsverhältnis auch immer – gleichgestellt. So hat ein minderjähriges Kind im Fall einer Trennung ein Recht auf Unterhalt. Von Vater und Mutter. Das Prinzip ist einfach: Ein Elternteil sorgt für die Betreuung, der andere für das Bare. Hat ein Vater seine Vaterschaft anerkannt, ist er unterhaltspflichtig und sorgt meistens für den Barunterhalt, da das Kind oft bei der Mutter bleibt.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach seinem Einkommen, nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Personen, für die er zahlen muss. Fast immer berechnet sich der Unterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Seit 2019 beträgt der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder:

  • bis 5 Jahre 354 Euro
  • bis 11 Jahre 406 Euro
  • bis 17 Jahre 476 Euro
  • ab 18 Jahren 527 Euro

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil unregelmäßig oder gar nicht, kannst du für dein Kind statt Unterhalt den sogenannten Unterhaltsvorschuss erhalten. Dazu wendest du dich ans Jugendamt.

Unterhalt für die Mutter

Für die Mutter kann der Vater des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres unterhaltspflichtig sein. Geregelt im BGB § 1615l Abs.2: „(…) Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. (…)“  Trennen sich unverheiratete Eltern bereits vor der Geburt des Babys, kann die Mutter vom Kindsvater bis zu vier Monate vor der Geburt Unterhalt einfordern. Und ihn zudem für die Kosten für Schwangerschaft und Geburt heranziehen.

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herMoney-Tipp

Du möchtest ein Kind, ohne eine Ehe einzugehen? Verabrede am besten schon lange vor der Geburt einen Termin beim Jugendamt und erledige die Themen „Sorgerechtsantrag“ und „Vaterschaft“ in einem Rutsch. Gerade in Großstädten haben Jugendämter eine Menge zu tun und haben lange Wartezeiten für Termine.

Zum Weiterlesen: Du bist nicht verheiratet und willst es bleiben? Dann informiere dich, was eine sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft für dich bedeutet. 

Wenn du doch mit der Ehe liebäugelst, lies gern unseren Artikel “Heiraten: Ja oder Nein?

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.