Nach der Scheidung: Wollen Frauen nur Geld?
16. August 2018
Unsere Kolumne handelt von Geldgeschichten, die wir Frauen erleben. Ein Gespräch mit und über Frauen, die ihren Mann stehen.
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9. Dezember 2024
Scheidung ohne Anwalt? Wer sich trennt, benötigt juristische Unterstützung. Wie du die Anwaltskosten senken kannst.
In Deutschland gilt die Anwaltspflicht bei einer Scheidung. Auch eine Scheidung ohne Gericht ist hierzulande nicht möglich. Gerichtskosten machen allerdings nur ein Drittel der Gesamtkosten aus.
Eine Option: Ihr könnt euch das Geld für einen zweiten Anwalt sparen, wenn ihr einvernehmlich auseinandergeht und sich das Finanzielle ohne Rosenkrieg klären lässt. Aber Vorsicht: Der Anwalt oder die Anwältin handelt in der Regel im Sinne der Person, die ihn oder sie beauftragt.
Bei einer Online-Scheidung kommt ihr um ein persönliches Treffen herum.
Jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2023 hierzulande 361.000 Eheschließungen – darauf folgten 129.000 Scheidungen, im Schnitt nach fast 15 Jahren. Ob heiraten oder nicht, sollte daher gut überlegt sein. Auch weil Scheidungen ganz schön ins Geld gehen können.
Der Gesetzgeber untersagt im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (§ 114 Abs 1 des FamFG), dass Eheleute eine Scheidung ohne Anwalt beantragen können: „Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen“, heißt es dort.
Dieser sogenannte Anwaltszwang soll zum einen für einen sauberen Ablauf der Scheidung und zum anderen für Rechtssicherheit bei den beteiligten Parteien sorgen. AnwältInnen kennen sich am besten mit den Formalitäten und Verfahren aus und können finanzielle Fragen klären.
Zu den behandelten Themen gehören in der Regel:
Zum Weiterlesen: Scheidung: So viel Unterhalt steht Frauen zu
Ganz ohne juristischen Beistand geht es also nicht. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Anwältin oder ein Anwalt ausreicht. Bei einvernehmlichen Scheidungen braucht es nicht unbedingt zwei juristische VertreterInnen. Es genügt, wenn eine Person eine Anwältin oder einen Anwalt für die Scheidung beauftragt. Dazu müsst ihr euch aber in oben genannten finanziellen Belangen einig sein – und zwar wirklich einig. Andernfalls könnte es für eine oder einen von euch schwierig werden. Mit den Gründen beschäftigen wir uns weiter unten.
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Du fragst dich nun vermutlich: Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist? Leider immer noch viel. Die Anwaltskosten machen zwei Drittel der Gesamtkosten einer Scheidung aus – ein Drittel geht an das Gericht.
Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten bildet der Verfahrenswert – also eure Gehälter und sonstige Vermögenswerte. Auch Kinder sind entscheidend.
Das Minimum an Kosten findet ihr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bezahlen müsst ihr der Anwältin oder dem Anwalt das Führen des Gerichtsverfahrens (1,3-fache Gebühr) und die Wahrnehmung der gerichtlichen Scheidungstermine (1,2-fache Gebühr). Nach § 34 RVG kommen für die Erstberatung maximal 190 Euro auf euch zu.
Die nachfolgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die Gebühren je nach Verfahrenswert.
Verfahrenswert bis | 2,5-fache Gebühr | Gesamtgebühr |
3.000 € | 555 € | 684,25 € |
4.000 € | 695 € | 850,85 € |
5.000 € | 835 € | 1.017,445 € |
6.000 € | 975 € | 1.185,05 € |
7.000 € | 1.115 € | 1.350,65 € |
8.000 € | 1.255 € | 1.517,25 € |
9.000 € | 1.395 € | 1.683,85 € |
10.000 € | 1.535 € | 1.850,45 € |
13.000 € | 1.665 € | 2.005,15 € |
16.000 € | 1.795 € | 2.159,85 € |
Die 2,5-fache Gebühr setzt sich aus dem 1,3- und 1,2-fachen Wert zusammen. In der Gesamtgebühr sind außerdem noch die Mehrwertsteuer und eine Auslagenpauschale von 20 Euro enthalten.
Zu den Anwaltskosten kommen nun noch die Gerichtskosten hinzu. Laut dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen § 28 Abs. 1 Satz 3 FamGKG (Auszug Anlage 2) liegen die zwischen 38 Euro und 3.901 Euro. Beachte: Es wird immer der doppelte Gebührensatz verlangt.
Verfahrenswert bis | Einfache Gebühr | Doppelte Gebühr |
500 € | 38 E€ | 76 € |
1.000 € | 58 € | 116 € |
1.500 € | 78 € | 156 € |
2.000 € | 98 € | 196 € |
3.000 € | 119 € | 238 € |
4.000 € | 140 € | 280 € |
5.000 € | 161 € | 322 € |
6.000 € | 182 € | 364 € |
7.000 € | 203 € | 406 € |
8.000 € | 224 € | 448 € |
9.000 € | 245 € | 490 € |
10.000 € | 266 € | 532 € |
13.000 Euro | 295 € | 590 € |
16.000 € | 324 € | 648 € |
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Louise und Martin haben ein gemeinsames Kind und wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Sie verdient 1.600 Euro netto, er 2.200 Euro netto. Ihr Vermögen beläuft sich auf 20.000 Euro, beide haben Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Um ihren groben Verfahrenswert herauszufinden, müssen die beiden folgenden Rechenweg befolgen:
(Nettoeinkommen beider Eheleute – 250 Euro Unterhaltsfreibetrag pro Kind) x 3
+ ((Vermögen beider Eheleute – Freibetrag – Kinderfreibetrag) x 0,05)
+ ((Dreifaches Nettoeinkommens beider Ehepartner x 0,1) x Anzahl der Rentenanwartschaften)
= Verfahrenswert der Scheidung
Louise und Martin erreichen einen ungefähren Verfahrenswert von 13.930 Euro. Diese Summe ergibt sich gemäß der Formel aus folgenden Rechenschritten. Da beim Vermögen Freibetrag und Kinderfreibetrag je nach Oberlandesgericht enorm variiert, haben wir sie hier nicht gesondert berücksichtigt:
Mit Blick auf die obigen Tabellen müssen die beiden bei einem Verfahrenswert von 13.930 Euro für die Anwältin oder den Anwalt 2.159,85 Euro bezahlen. Für das Gerichtsverfahren kommen noch 648 Euro (doppelte Grundgebühr je 324 Euro) hinzu. Insgesamt kommen auf Louise und Martin somit schätzungsweise 2.807,85 Euro Gesamtkosten zu.
Du möchtest mehr zu Scheidungskosten erfahren? Etwa, weil Kinder involviert sind? Dann hilft dir dieser Ratgeber weiter: Was kostet eine Scheidung? Überblick mit Beispielrechnungen
Bei einer Online-Scheidung findet nicht die Scheidung selbst online statt. Im Verfahrensvorgang gibt es keinen Unterschied. Du beauftragst lediglich deine Anwältin oder deinen Anwalt fürs Einreichen der Scheidung online. Persönliche Termine können so entfallen.
Die Voraussetzung dafür: Ihr trennt euch einvernehmlich.
Eine Online-Scheidung kann euch Vorteile bringen. Zum einen spart ihr euch Zeit. Schließlich läuft die gesamte Kommunikation mit der Anwältin oder dem Anwalt per E-Mail oder Telefon ab und ihr müsst keine Treffen vereinbaren. Zum anderen lassen sich auch Dokumente und Unterlagen digital schneller verschicken.
Außerdem vermeidet ihr Missverständnisse. Bei einem reinen Schriftverkehr mit der Anwältin oder dem Anwalt haben beide Noch-EhegattInnen Einblick in den Antrag – auch wenn sie bereits getrennt leben.
Nachteilig wird es erst, wenn Konflikte entstehen. Die ließen sich durch persönliche Kommunikation einfacher lösen.
Wie oben bereits erwähnt, gibt es die Möglichkeit, nur eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Das birgt jedoch Probleme: Anwältinnen und Anwälte dürfen nur die Interessen einer Person vertreten – und diese Person ist ihre Mandantin oder ihr Mandat. Eine gemeinsame Anwältin in dem Sinne gibt es also nicht.
Daher ist es so wichtig, dass sich Noch-EhegattInnen einig sind und keine Streitereien vorliegen. Sonst bekommt nur eine oder einer von euch angemessene Unterstützung. Der oder die andere zieht den Kürzeren. Schließlich setzt sich die Anwältin nur für die Interessen der Mandantin oder des Mandanten ein.
Eine Scheidung ist nie schön – und für Frauen manchmal sogar existenzgefährdend. Besonders wenn sie lange verheiratet waren und für die Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben. Die Folge: niedrige Rentenansprüche und Altersarmut.
Eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich sollte daher für dich nicht infrage kommen. Schließlich sichert dir der Versorgungsausgleich mehr Rentenanwartschaften und damit auch eine höhere Rente zu. Mehr dazu liest du in unserem Artikel „Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Oft ein Nachteil für Frauen!“.
Wie du richtig fürs Alter vorsorgst und worauf du als Frau achten musst, erfährst du außerdem im großen herMoney Renten Guide.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Katrin Gröh verfasst und von Laura Gaida ergänzt.