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Warum eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist

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Katrin Gröh

9. Dezember 2024

Scheidung ohne Anwalt? Wer sich trennt, benötigt juristische Unterstützung. Wie du die Anwaltskosten senken kannst.

Inhalt

Scheidung ohne Anwalt oder Anwältin: Das Wichtigste in Kürze

IconIn Deutschland gilt die Anwaltspflicht bei einer Scheidung. Auch eine Scheidung ohne Gericht ist hierzulande nicht möglich. Gerichtskosten machen allerdings nur ein Drittel der Gesamtkosten aus.

IconEine Option: Ihr könnt euch das Geld für einen zweiten Anwalt sparen, wenn ihr einvernehmlich auseinandergeht und sich das Finanzielle ohne Rosenkrieg klären lässt. Aber Vorsicht: Der Anwalt oder die Anwältin handelt in der Regel im Sinne der Person, die ihn oder sie beauftragt.

IconBei einer Online-Scheidung kommt ihr um ein persönliches Treffen herum.

Jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2023 hierzulande 361.000 Eheschließungen – darauf folgten 129.000 Scheidungen, im Schnitt nach fast 15 Jahren. Ob heiraten oder nicht, sollte daher gut überlegt sein. Auch weil Scheidungen ganz schön ins Geld gehen können.

Warum eine Scheidung ohne Anwalt oder Anwältin nicht möglich ist

Der Gesetzgeber untersagt im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (§ 114 Abs 1 des FamFG), dass Eheleute eine Scheidung ohne Anwalt beantragen können: „Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen“, heißt es dort.

Dieser sogenannte Anwaltszwang soll zum einen für einen sauberen Ablauf der Scheidung und zum anderen für Rechtssicherheit bei den beteiligten Parteien sorgen. AnwältInnen kennen sich am besten mit den Formalitäten und Verfahren aus und können finanzielle Fragen klären.

Zu den behandelten Themen gehören in der Regel:

  • EhegattInnen-Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Aufteilung der Vermögenswerte
  • Versorgungsausgleich

Zum Weiterlesen: Scheidung: So viel Unterhalt steht Frauen zu

Wann ein Anwalt oder eine Anwältin ausreicht

Ganz ohne juristischen Beistand geht es also nicht. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Anwältin oder ein Anwalt ausreicht. Bei einvernehmlichen Scheidungen braucht es nicht unbedingt zwei juristische VertreterInnen. Es genügt, wenn eine Person eine Anwältin oder einen Anwalt für die Scheidung beauftragt. Dazu müsst ihr euch aber in oben genannten finanziellen Belangen einig sein – und zwar wirklich einig. Andernfalls könnte es für eine oder einen von euch schwierig werden. Mit den Gründen beschäftigen wir uns weiter unten.

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Kosten einer Scheidung ohne zweiten Anwalt oder Anwältin

Du fragst dich nun vermutlich: Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist? Leider immer noch viel. Die Anwaltskosten machen zwei Drittel der Gesamtkosten einer Scheidung aus – ein Drittel geht an das Gericht.

Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten bildet der Verfahrenswert – also eure Gehälter und sonstige Vermögenswerte. Auch Kinder sind entscheidend.

Das Minimum an Kosten findet ihr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bezahlen müsst ihr der Anwältin oder dem Anwalt das Führen des Gerichtsverfahrens (1,3-fache Gebühr) und die Wahrnehmung der gerichtlichen Scheidungstermine (1,2-fache Gebühr). Nach § 34 RVG kommen für die Erstberatung maximal 190 Euro auf euch zu.

Die nachfolgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die Gebühren je nach Verfahrenswert.

Anwaltskosten nach Verfahrenswert (Ausschnitt)

Verfahrenswert bis 2,5-fache Gebühr Gesamtgebühr
3.000 € 555 € 684,25 €
4.000 € 695 € 850,85 €
5.000 € 835 € 1.017,445 €
6.000 € 975 € 1.185,05 €
7.000 € 1.115 € 1.350,65 €
8.000 € 1.255 € 1.517,25 €
9.000 € 1.395 € 1.683,85 €
10.000 € 1.535 € 1.850,45 €
13.000 € 1.665 € 2.005,15 €
16.000 € 1.795 € 2.159,85 €

Quelle: RVG und Finanztip (Stand: November 2024)

Die 2,5-fache Gebühr setzt sich aus dem 1,3- und 1,2-fachen Wert zusammen. In der Gesamtgebühr sind außerdem noch die Mehrwertsteuer und eine Auslagenpauschale von 20 Euro enthalten.

Zu den Anwaltskosten kommen nun noch die Gerichtskosten hinzu. Laut dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen § 28 Abs. 1 Satz 3 FamGKG (Auszug Anlage 2) liegen die zwischen 38 Euro und 3.901 Euro. Beachte: Es wird immer der doppelte Gebührensatz verlangt.

Gerichtskosten nach Verfahrenswert (Ausschnitt)

Verfahrenswert bis Einfache Gebühr Doppelte Gebühr
500 € 38 E€ 76 €
1.000 € 58 € 116 €
1.500 € 78 € 156 €
2.000 € 98 € 196 €
3.000 € 119 € 238 €
4.000 € 140 € 280 €
5.000 € 161 € 322 €
6.000 € 182 € 364 €
7.000 € 203 € 406 €
8.000 € 224 € 448 €
9.000 € 245 € 490 €
10.000 € 266 € 532 €
13.000 Euro 295 € 590 €
16.000 € 324 € 648 €

Quelle: § 28 Abs. 1 Satz 3 FamGKG (Auszug Anlage 2)

So berechnest du den Verfahrenswert deiner Scheidung

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Louise und Martin haben ein gemeinsames Kind und wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Sie verdient 1.600 Euro netto, er 2.200 Euro netto. Ihr Vermögen beläuft sich auf 20.000 Euro, beide haben Anwartschaften aus der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Um ihren groben Verfahrenswert herauszufinden, müssen die beiden folgenden Rechenweg befolgen:

(Nettoeinkommen beider Eheleute – 250 Euro Unterhaltsfreibetrag pro Kind) x 3

+ ((Vermögen beider Eheleute – Freibetrag – Kinderfreibetrag) x 0,05)

+ ((Dreifaches Nettoeinkommens beider Ehepartner x 0,1) x Anzahl der Rentenanwartschaften)

= Verfahrenswert der Scheidung

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Louise und Martin erreichen einen ungefähren Verfahrenswert von 13.930 Euro. Diese Summe ergibt sich gemäß der Formel aus folgenden Rechenschritten. Da beim Vermögen Freibetrag und Kinderfreibetrag je nach Oberlandesgericht enorm variiert, haben wir sie hier nicht gesondert berücksichtigt:

  • 1. Schritt Nettoeinkommen: (1.600 Euro + 2.200 Euro – 250 Euro) x 3 = 10.650 Euro
  • 2. Schritt Vermögensanteil: 20.000 Euro x 0,05 = 1000 Euro
  • 3. Schritt Versorgungsausgleich: (1.600 Euro + 2.200 Euro) x 3 = 11.400 Euro x 0,1 = 1.140 Euro x 2 = 2.280 Euro

Mit Blick auf die obigen Tabellen müssen die beiden bei einem Verfahrenswert von 13.930 Euro für die Anwältin oder den Anwalt 2.159,85 Euro bezahlen. Für das Gerichtsverfahren kommen noch 648 Euro (doppelte Grundgebühr je 324 Euro) hinzu. Insgesamt kommen auf Louise und Martin somit schätzungsweise 2.807,85 Euro Gesamtkosten zu.

Du möchtest mehr zu Scheidungskosten erfahren? Etwa, weil Kinder involviert sind? Dann hilft dir dieser Ratgeber weiter: Was kostet eine Scheidung? Überblick mit Beispielrechnungen

Online-Scheidung ohne zweiten Anwalt oder Anwältin

Bei einer Online-Scheidung findet nicht die Scheidung selbst online statt. Im Verfahrensvorgang gibt es keinen Unterschied. Du beauftragst lediglich deine Anwältin oder deinen Anwalt fürs Einreichen der Scheidung online. Persönliche Termine können so entfallen.

Die Voraussetzung dafür: Ihr trennt euch einvernehmlich.

Eine Online-Scheidung kann euch Vorteile bringen. Zum einen spart ihr euch Zeit. Schließlich läuft die gesamte Kommunikation mit der Anwältin oder dem Anwalt per E-Mail oder Telefon ab und ihr müsst keine Treffen vereinbaren. Zum anderen lassen sich auch Dokumente und Unterlagen digital schneller verschicken.

Außerdem vermeidet ihr Missverständnisse. Bei einem reinen Schriftverkehr mit der Anwältin oder dem Anwalt haben beide Noch-EhegattInnen Einblick in den Antrag – auch wenn sie bereits getrennt leben.

Nachteilig wird es erst, wenn Konflikte entstehen. Die ließen sich durch persönliche Kommunikation einfacher lösen.

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Nachteile einer einvernehmlichen Scheidung

Wie oben bereits erwähnt, gibt es die Möglichkeit, nur eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Das birgt jedoch Probleme: Anwältinnen und Anwälte dürfen nur die Interessen einer Person vertreten – und diese Person ist ihre Mandantin oder ihr Mandat. Eine gemeinsame Anwältin in dem Sinne gibt es also nicht.

Daher ist es so wichtig, dass sich Noch-EhegattInnen einig sind und keine Streitereien vorliegen. Sonst bekommt nur eine oder einer von euch angemessene Unterstützung. Der oder die andere zieht den Kürzeren. Schließlich setzt sich die Anwältin nur für die Interessen der Mandantin oder des Mandanten ein.

IconherMoney Tipp

Eine Scheidung ist nie schön – und für Frauen manchmal sogar existenzgefährdend. Besonders wenn sie lange verheiratet waren und für die Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben. Die Folge: niedrige Rentenansprüche und Altersarmut.

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich sollte daher für dich nicht infrage kommen. Schließlich sichert dir der Versorgungsausgleich mehr Rentenanwartschaften und damit auch eine höhere Rente zu. Mehr dazu liest du in unserem Artikel „Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Oft ein Nachteil für Frauen!“.

Wie du richtig fürs Alter vorsorgst und worauf du als Frau achten musst, erfährst du außerdem im großen herMoney Renten Guide.

FAQ

Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind?

Bei den Scheidungskosten kommt es auf euer Einkommen und sonstiges Vermögen an. Eine pauschale Antwort lässt sich daher darauf nicht geben. Rechne auf jeden Fall mit mehr als 2.000 Euro – eher noch mit 3.000 Euro bis 4.000 Euro. Je nachdem, ob ihr zwei juristische VertreterInnen habt oder nicht.

Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?

Eine Scheidung ohne Anwältin oder Anwalt ist nicht möglich. Ihr könnt lediglich auf eine zweite Vertreterin verzichten. Das spart Kosten. Bedenke jedoch: Der Anwalt darf nur die Interessen eines Partners vertreten. Für eine Person können dadurch Nachteile entstehen. Die Kosten liegen dann immer noch bei mindestens 2.000 Euro.

Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?

Als Erstes solltest du deinen zukünftigen Ex-Partner informieren – wenn es das persönliche Verhältnis zulässt. Sollte Funkstille zwischen euch herrschen, muss dich dein Weg direkt zu einer Anwältin oder einem Anwalt führen. Er oder sie hilft dir bei allen anderen Schritten weiter und reicht den Scheidungsantrag ein.

Kann ich Trennungsunterhalt ohne Anwalt beantragen?

Theoretisch ja. Wenn deine oder dein Ex die Zahlung allerdings verweigert, benötigst du juristische Unterstützung. Trennungsunterhalt steht immer der Person zu, die sich finanziell nicht selbst unterhalten kann. Das legt der § 1361 im Bundesgesetzbuch fest. Einfordern muss deine Anwältin oder dein Anwalt den Trennungsunterhalt übers Familiengericht.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von Katrin Gröh verfasst und von Laura Gaida ergänzt.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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