Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Mit Freibeträgen Schenkungssteuer reduzieren!
9. Mai 2024
Wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Angehörigen Steuern ersparen. Bis zu welchen Freibeträgen das geht, erfährst du im Artikel.
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29. August 2024
Trennung – droht jetzt der finanzielle Ruin? Unterhalt für Frau und Kind soll das verhindern. Mehr darüber erfährst du hier.
Unterhalt nach der Scheidung steht einer Frau zu, die finanziell nicht in der Lage ist, sich selbst zu erhalten. Die Person mit mehr Einkommen ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Ist die unterhaltsberechtigte Person nicht erwerbstätig, stehen ihr 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zu.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Zeitrahmen, wie lange der Unterhaltspflichtige nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Es kommt auf die individuelle Situation an.
Nach einer Trennung geht es meist vor allem um eines: Geld. Waren zwei Menschen lange Zeit in einer Beziehung und schlussendlich sogar verheiratet, sind in der Regel auch die Finanzen miteinander verwoben. Das muss bei einer Scheidung erst einmal getrennt und aufgeteilt werden.
Auch wenn Beziehungen heutzutage immer gleichberechtigter werden, sind alte Rollenverteilungen noch in vielen Partnerschaften zu finden. Der Mann geht in Vollzeit arbeiten und bringt das Geld nach Hause, die Frau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder. Nach einer Trennung steht die Frau dann oft ohne – oder nur mit wenig – Einkommen da.
Aus diesem Grund gibt es nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung. In diesem Artikel erfährst du mehr zu den verschiedenen Unterhaltsarten. Außerdem klären wir, ob es lebenslangen Unterhalt nach einer Scheidung gibt und ob sich der Unterhalt einer ehemaligen Ehefrau anhand einer Tabelle berechnen lässt.
Beginnen wir mit einer Übersicht. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Dazu gehören:
In diesem Artikel beschäftigen wir uns vor allem mit dem nachehelichen Unterhalt bei einer Scheidung. Du erfährst aber auch mehr zum Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.
Familienunterhalt
Der Familienunterhalt greift nur bei intakten Beziehungen. EhepartnerInnen sind verpflichtet, gemeinsam für die Familie zu sorgen. Der oder die eine kann von dem oder der anderen verlangen, dass ein angemessener Beitrag geleistet wird – beispielsweise wenn große Gehaltsunterschiede vorliegen. Das ist sogar im § 1360 S. 1 BGB festgelegt.
Elternunterhalt
Ambulante Pflege und ganz besonders Pflegeheime sind sehr teuer. Viele RentnerInnen können sich intensive Betreuung gar nicht leisten. Wer pflegebedürftige Eltern hat, kann daher laut § 1601 BGB für Elternunterhalt herangezogen werden – allerdings erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro.
Kindesunterhalt
Wenn sich ein Elternteil nach der Trennung überwiegend um ein gemeinsames Kind kümmert, steht der Person Kindesunterhalt zu. Damit sollen die Kosten für das Kind fairer aufgeteilt werden. Kindesunterhalt muss immer die Person leisten, bei der sich das Kind nicht die meiste Zeit aufhält. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Darüber erfährst du weiter unten mehr.
Trennungsunterhalt
Der Trennungsunterhalt ist in § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass die Eheleute getrennt leben. Trennungsunterhalt bekommt die Person, die weniger verdient oder gar nicht arbeitet. Innerhalb des ersten Trennungsjahres gibt es keine Arbeitspflicht. Darüber erfährst du in einem eigenen Kapitel mehr. Die Höhe des Trennungsunterhalts unterscheidet sich nicht vom nachehelichen Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt
Nach dem Trennungsunterhalt beziehungsweise nach der Scheidung greift der nacheheliche Unterhalt. Dieser muss vom Unterhaltspflichtigen an die unterhaltsberechtigte Person gezahlt werden.
Das sind die Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt:
Manche Frauen fragen Rechtsanwältin Martina Ammon, ob eine Scheidung für über 50- oder über 60-jährige Ehefrauen noch „Vorteile“ bringt. Vielleicht scheuen Frauen in diesem Alter eine größere Veränderung oder fürchten, vom Unterhalt nicht leben zu können. Mehr dazu von der Familienanwältin:
Wie lange der Unterhaltspflichtige nachehelichen Unterhalt zahlen muss, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die Länge der Ehe und die individuellen Voraussetzungen der Beteiligten an. Bei einer Scheidung nach 2 oder 3 Jahren Ehe gibt es meist keinen Unterhalt. Innerhalb dieses Zeitraums gilt die Ehe als besonders kurz.
Heiratet die unterhaltsberechtigte Person erneut, erlischt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sofort. Gleiches ist bei einer neuen verfestigten Partnerschaft möglich. Im Kapitel „Unterhalt bei neuer Beziehung“ erfährst du zu diesem Aspekt mehr.
Auch wenn die unterhaltspflichtige Person mutwillig den Beruf aufgibt oder sich negativ verhält, kann der Unterhaltsanspruch entfallen. Zu negativem Verhalten gehören beispielsweise:
Wie du siehst, ist das Thema ziemlich komplex. In den meisten Fällen kommst du nicht um die Beratung bei einer Anwältin oder einem Anwalt herum. Einen Unterhalt „für immer und ewig“ gibt es heutzutage – besonders bei Trennungen in jungen Jahren – meist nicht mehr.
Steht dir Unterhalt zu und dein Ex-Mann verweigert die Zahlung, kannst du den Unterhalt beim zuständigen Familiengericht einklagen. Mehr darüber im letzten Kapitel.
Anders als beim Kindesunterhalt (dazu später mehr) gibt es für den Unterhalt einer ehemaligen Ehefrau keine Tabelle. Es gilt ein fester Prozentsatz. Bist du aus triftigen Gründen nicht erwerbstätig, stehen dir 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens deines Ex-Mannes als nachehelicher Unterhalt zu.
Gehst du einem Beruf nach, verdienst aber weniger, sind es 45 Prozent der Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen deines Ex-Mannes und deinem eigenen Verdienst. Das ist der sogenannte Aufstockungsunterhalt.
Um herauszufinden, was einer Ehefrau nach der Scheidung zusteht, ziehen wir diesen nachehelichen Unterhaltsrechner heran.
Beispiel: Ihr arbeitet beide in Vollzeit. Dein Mann verdient 2.600 Euro netto, du 1.800 Euro netto. Die Differenz beträgt 800 Euro. 45 Prozent davon sind dein Unterhalt – also 360 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der Unterhaltsrechner für die Ehefrau.
Beachte: Der Rechner zieht eine Pauschale nach Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle ab. Das sind 5 Prozent des Nettoeinkommens.
Wie die Unterhaltsrechnung mit einem Kind aussieht und was die Düsseldorfer Tabelle beinhaltet, erfährst du im nachfolgenden Absatz.
Sind minderjährige Kinder im Haushalt, um die sich die unterhaltsberechtigte Person kümmert, kommt neben dem regulären Ehegattenunterhalt noch Kindesunterhalt hinzu. Wie hoch er ausfällt, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sie im Jahr 1962 eingeführt – und immer wieder aktualisiert.
Sowohl beim Ehegattenunterhalt als auch beim Kindesunterhalt kommt es auf das Einkommen an. Verdient das Kind ausreichend Geld, um sich selbst zu finanzieren, entfällt die Kindesunterhaltspflicht. Gleiches gilt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht ausreichend für sich zur Verfügung hat.
In der nachfolgenden Tabelle findest du die aktuellen Infos zur Höhe des Kindesunterhalts nach Alter.
Kind: Unterhalt nach Scheidung
Nettoeinkommen des Unterhalts-pflichtigen in Euro | 0 bis 5 Jahre | 6 bis 11 Jahre | 12 bis 17 Jahre | Ab 18 Jahren | Stufe | Betrag zur Bedarfskontrolle in Euro |
Bis 2.100 | 480 | 551 | 645 | 689 | 1 | 1.200 / 1.450 |
2.101 bis 2.500 | 504 | 579 | 678 | 724 | 2 | 1.750 |
2.501 bis 2.900 | 528 | 607 | 710 | 758 | 3 | 1.850 |
2.901 bis 3.300 | 552 | 634 | 742 | 793 | 4 | 1.950 |
3.301 bis 3.700 | 576 | 662 | 774 | 827 | 5 | 2.050 |
3.701 bis 4.100 | 615 | 706 | 826 | 882 | 6 | 2.150 |
4.101 bis 4.500 | 653 | 750 | 878 | 938 | 7 | 2.250 |
4.501 bis 4.900 | 692 | 794 | 929 | 993 | 8 | 2.350 |
4.901 bis 5.300 | 730 | 838 | 981 | 1.048 | 9 | 2.450 |
5.301 bis 5.700 | 768 | 882 | 1.032 | 1.103 | 10 | 2.550 |
5.701 bis 6.400 | 807 | 926 | 1.084 | 1.158 | 11 | 2.850 |
6.401 bis 7.200 | 845 | 970 | 1.136 | 1.213 | 12 | 3.250 |
7.201 bis 8.200 | 884 | 1.014 | 1.187 | 1.268 | 13 | 3.750 |
8.201 bis 9.700 | 922 | 1.058 | 1.239 | 1.323 | 14 | 4.350 |
9.701 bis 11.200 | 960 | 1.102 | 1.290 | 1.378 | 15 | 5.050 |
Beispiel: Gehen wir davon aus, dein Ex-Mann verdient bereinigt pro Monat 4.400 Euro netto. Ihr habt ein gemeinsames 10-jähriges Kind, das überwiegend du betreust. Eine Erwerbstätigkeit ist für dich aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.
Da er für zwei Personen unterhaltspflichtig ist, wird er aufgrund der Bedarfskontrolle von Stufe 7 auf Stufe 5 zurückversetzt. Das ergibt laut Düsseldorfer Tabelle einen Kindesunterhalt von 662 Euro. Davon wird das Kindergeld gemindert abgezogen. 662 – 125 Euro = 537 Euro.
Um nun den Ehegattenunterhalt anhand der Tabelle zu berechnen, muss zuerst das Kindergeld vom Einkommen abgezogen werden. 4.400 Euro – 537 Euro = 3.863 Euro. Davon nehmen wir dann die 45 Prozent und kommen auf 1.738 Euro Unterhalt für dich. Es gibt keine Kürzung, da dein Ex-Mann oberhalb der Bedarfskontrolle bleibt. Diese befindet sich in Stufe 5 bei 2.050 Euro. Er hingegen hat 2.128 Euro übrig (4.400 Euro – 573 Euro – 1.738 Euro = 2.128 Euro).
Beachte: Für die Beispielrechnung wurde oben verlinkter Unterhaltsrechner angewandt. Die Ergebnisse können allerdings je nach Anbieter variieren (teilweise wird noch die Düsseldorfer Tabelle aus 2023 herangezogen). Aus diesem Grund solltest du dich immer von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen.
Nach einer Trennung folgt früher oder später oft eine neue Liebe. Doch was bedeutet das für den nachehelichen Unterhalt? Es gibt eine feste Regel: Sobald die unterhaltsberechtigte Person erneut heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, erlischt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Kindesunterhalt ist davon jedoch nicht betroffen.
Geht die unterhaltsberechtigte Person lediglich eine neue Beziehung ohne Trauschein ein, kommt es darauf an, ob es sich um eine sogenannte verfestigte Partnerschaft handelt. Der Begriff ist jedoch recht dehnbar.
An diesen Kriterien zur verfestigten Partnerschaft kannst du dich orientieren:
Wie du siehst, sind diese Faktoren schwammig. Schlussendlich muss ein Gericht darüber entscheiden, ob der Unterhaltsberechtigten weiterhin nachehelicher Unterhalt zusteht. Anders lassen sich Streitigkeiten in dem Fall leider nicht lösen.
War eine Person während der Ehe nicht erwerbstätig oder nur in Teilzeit angestellt, muss sie das im ersten Trennungsjahr nicht ändern. Mit jedem weiteren Trennungsjahr verstärkt sich jedoch die Pflicht, einer Arbeit (in Vollzeit) nachzugehen. Nach der Scheidung ist die unterhaltsberechtigte Person dann gänzlich dazu verpflichtet, eine Vollzeittätigkeit auszuüben. Es sei denn, die Person ist schon zu alt, krank oder muss die Betreuung gemeinsamer Kinder übernehmen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass der oder die Unterhaltspflichtige gegen die Vereinbarungen verstößt und die Unterhaltszahlung verweigert. Ist das bei dir der Fall, solltest du erst auf persönlichem Wege versuchen, eine Einigung zu finden. Achte darauf, alles schriftlich festzuhalten. Hat das keinen Erfolg, suche am besten direkt eine Anwältin oder einen Anwalt auf. Er oder sie hilft dir, Unterhalt beim zuständigen Familiengericht einzuklagen. Relevant ist das Familiengericht am Wohnort des Unterhaltspflichtigen.
Denn feststeht: Ohne Grundlage darf die unterhaltspflichtige Person die Unterhaltszahlung nicht einfach verweigern. Er oder sie macht sich damit sogar strafbar.
„Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (Quelle: § 170 Abs. 1 Strafgesetzbuch)
Du musst jedoch davon ausgehen, dass sich ein solches Verfahren eine ganze Weile ziehen kann.
Übrigens: Verweigert der Unterhaltspflichtige den Kindesunterhalt, kannst du einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. So gehst du in der Zwischenzeit nicht leer aus. Voraussetzung dafür ist ein Unterhaltstitel (= Urkunde durch das Jugendamt). Das Jugendamt zahlt dann den Kindesunterhalt und holt sich die Beträge vom Unterhaltspflichtigen zurück.
Viele Frauen stecken für die Familie beruflich zurück – sei es für die Kindeserziehung oder die Pflege Angehöriger. Die Folge? Eine niedrige Rente. Schließlich wurde nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt. Steht eine Scheidung im Raum, macht das natürlich erst einmal Angst. Doch wusstest du, dass du gegebenenfalls Anspruch auf einen Versorgungsausgleich im Alter hast?
Die finanzielle Ungerechtigkeit soll damit bei einer Scheidung bereinigt werden. Der Versorgungsausgleich halbiert die nach der Eheschließung erworbenen Rentenanwartschaften und spricht beiden Ex-Eheleuten 50 Prozent zu. So entsteht ein fairer Mittelwert. Mehr über den Versorgungsausgleich bei BeamtInnen und Angestellten erfährst du hier.
Theoretisch kannst du den Versorgungsausgleich auch verweigern. In diesem Artikel erfährst du, warum du das nicht tun solltest. Außerdem erklären wir dir alles rund um das Thema Versorgungsausgleich in dieser Folge vom herMoney Talk mit Katja Braubach.
Trotz der finanziellen Ungleichheit fragen sich manche Unterhaltspflichtige: Gibt es beim nachehelichen Unterhalt Tricks? Allerdings sollte man sich nach einer Trennung nicht vor der Verantwortung drücken – schließlich hat Unterhalt meist einen Grund. Außerdem haben sich zwei Personen einst ein Leben geteilt und womöglich füreinander Abstriche gemacht.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.