🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Kind krank: So erhalten auch Privatversicherte Kinderkrankengeld

Titelbild von Kind krank: So erhalten auch Privatversicherte Kinderkrankengeld

Profilbild von Katrin Gröh

Katrin Gröh

18. November 2024

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wie sieht es bei der PKV aus?

Inhalt

Kind krank & Ausgleichszahlungen für Privatversicherte: Das Wichtigste in Kürze

IconPrivatversicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Lohnfortzahlung ihrer Arbeitsstelle, wenn ihr Kind krank ist. Eine unbezahlte Freistellung steht ihnen jedoch zu.

IconUm einen Verdienstausfall zu verhindern, könnten Privatversicherte eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung abschließen, die kranke Kinder einschließt.

IconFür BeamtInnen des Bundes und BeamtInnen, die nach dem TVöD bezahlt werden, gelten Sonderregelungen. Sie sind zwar in der privaten Krankenversicherung (PKV), erhalten aber sowohl Kinderkrankentage als auch weiterhin Gehalt.

herMoney-Club: Dein Safe Space für alle finanziellen Themen

Wenn das Kind krank ist, gibt es oft keine andere Möglichkeit, als alles stehen und liegen zu lassen und sich um den pflegebedürftigen Nachwuchs zu kümmern. Auch heute bleibt diese Aufgabe meist an der Mutter hängen, so Daten der Barmer-Krankenkasse. Wie aus einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2024 hervorgeht, beantragen Frauen „dreimal häufiger als Männer Kinderkrankengeld“. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel kein Problem. Doch wie sieht es bei Versicherten in der PKV, der privaten Krankenversicherung, aus?

Gibt es Kinderkrankengeld für privat Versicherte?

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können laut Bundesministerium für Gesundheit im Jahr „2024 und 2025 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen“. Bei Alleinerziehenden erhöht sich die Anzahl auf 30 Tage. Diese ausgefallenen Arbeitstage bekommen sie auch bezahlt. Die Höhe hängt dabei vom Einkommen des Elternteils ab. In der Regel gibt es „90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts“.

Diese Regelung (§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) ist aber nur für Personen in der GKV vorgesehen. Nicht jedoch für Privatversicherte. Das liegt daran, dass das Kinderkrankengeld von den gesetzlichen Krankenkassen über den Bund finanziert wird.

Bist du privat versichert und dein Kind ist krank, hast du es daher leider nicht so einfach. Denn per Gesetz gibt es für dich keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin.

Lediglich eine Freistellung ist für privat Versicherte möglich, wenn ihr Kind krank ist. Dafür muss es sich aber um einen Notfall handeln, bei dem du keine andere Betreuungsoption hast. Den Notfall muss dir ein Arzt oder eine Ärztin attestieren.

IconDu möchtest dich besser im Finanzdschungel auskennen? Endlich Geld anlegen und ein Vermögen aufbauen? Dann komm in unseren herMoneyCLUB. Hier warten hilfreiche Videokurse rund um das Thema Investieren auf dich – sowie eine Community aus gleichgesinnten Frauen. Dein Safe Space für alle finanziellen Themen!

Wie erhalten Privatversicherte trotzdem eine Ausgleichszahlung?

Manche Quellen berichten, dass nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin fünf Tage im Jahr Kinderkrankengeld an privat versicherte ArbeitnehmerInnen zahlen muss – sofern das Kind jünger als acht Jahre ist. Konkrete Infos konnten wir dazu aber nicht finden.

Grundsätzlich kannst du versuchen, mit deinem Chef oder deiner Chefin zu sprechen, um eine Sonderlösung für dich auszuhandeln. Ob das klappt, ist allerdings von Kulanz abhängig.

Alternativ schaust du dich nach Zusatzversicherungen um. Es gibt zum Beispiel Verdienstausfallversicherungen. Die konzentrieren sich jedoch in der Regel auf deine eigene Gesundheit – und nicht auf die deines Kindes.

Die meisten PKVs bieten ebenfalls keinen entsprechenden Zusatztarif. Eine Ausnahme: Die Signal Iduna hat für Angestellte eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung im Angebot, die kranke Kinder einschließt. Pro Jahr kannst du zehn Kinderkrankentage geltend machen – maximal 25 Tage bei mehreren Kindern.

Mutter gesetzlich versichert, Vater privat: Was gilt, wenn das Kind krank ist?

Nicht immer haben beide Elternteile die gleiche Krankenversicherung. Ist die Mutter gesetzlich versichert, der Vater privat (oder umgekehrt) und das Kind ist krank, kommt es laut KV-Fux – einem Vergleichsportal für Krankenversicherungen – auf den Einzelfall an.

Zur Veranschaulichung betrachten wir zwei Fälle:

Fall 1: Kind und ein Elternteil sind gesetzlich versichert

Hier besteht nur Anspruch auf Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage, wenn die gesetzlich versicherte Person die Betreuung übernimmt.

Fall 2: Kind und ein Elternteil sind privat versichert

Ist etwa die Mutter gesetzlich versichert und das Kind privat versichert, gibt es keinen Anspruch, wenn das Kind krank ist – weder auf Kinderkrankengeld noch auf Kinderkrankentage. Auch nicht, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil die Pflege des kranken Kindes übernimmt.

Übersicht zum Kinderkrankengeld nach Versicherungsstatus

Mutter Vater Kind Kinderkrankengeld
GKV GKV GKV Ja
PKV GKV GKV Ja (für den Vater)
PKV PKV PKV Nein
GKV PKV PKV Nein

Quelle: KV-Fux (Stand: Oktober 2024)

Du wünschst dir ein weiteres Kind? Dann könnte dieser Artikel interessant sein: Mutterschaftsgeld: Was BeamtInnen und andere privat Versicherte wissen müssen

Kinderkrankentage: Das gilt für privat versicherte BeamtInnen

Während es privatversicherte Festangestellte oft nicht so leicht haben, gibt es für BundesbeamtInnen und Beamte im TVöD gesonderte Regelungen. Wir beleuchten sie in den folgenden Absätzen.

Kind krank: Leistungen für privat versicherte BeamtInnen

Für BundesbeamtInnen hat die Bundesregierung eine Sonderregelung eingeführt. Für sie gibt es 2024 und 2025 maximal 13 Tage bezahlten Sonderurlaub. Allerdings mit strengen Voraussetzungen – es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass das Kind krank und pflege- beziehungsweise betreuungsbedürftig ist. Außerdem darf das Kind auch bei vom Bund verbeamteten Eltern das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Wer mehrere Kinder hat, kann pro Jahr maximal 30 Arbeitstage freigestellt werden. Alleinerziehende haben – wie gesetzlich Versicherte – Anspruch auf die doppelte Menge: 26 Tage bei einem Kind und 60 Tage bei mehreren Kindern.

Die Regeln können für LandesbeamtInnen variieren. Erkundigen kannst du dich bei deiner jeweiligen Landesbehörde.

Kind krank: Das gilt für privat Versicherte nach TVöD

Laut Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) gibt es für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine sogenannte bezahlte Arbeitsbefreiung von bis zu vier Tagen. Das Kind muss dafür schwer erkrankt und jünger als zwölf Jahre sein. Die Befreiung gilt nur, wenn nicht sofort eine andere Person die Pflege übernehmen kann. Außerdem muss der Elternteil auch im öffentlichen Dienst eine Bescheinigung durch den Arzt oder die Ärztin vorlegen. Das ist im § 29 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt.

Ist das Kind gesund und jünger als acht Jahre, reicht es auch aus, wenn die reguläre Betreuungsperson schwer erkrankt ist und nicht auf das Kind aufpassen kann. Eine reguläre Betreuungsperson kann beispielsweise eine Tagesmutter sein – oder der andere Elternteil.

Wie bereits erwähnt: Ganz gleich, ob privat versichert mit Verbeamtung oder nicht, sobald das Kind eine Behinderung hat, gibt es keine Altersgrenze mehr. Sonderurlaub umfasst außerdem nicht nur Kinderkrankentage. Bekommt eine Frau oder Partnerin ein Kind, steht dem Mann ein freier Tag zu. Beim Tod eines nahen Angehörigen sind es zwei Tage.

IconherMoney Tipp

Nicht nur Kinder werden krank, sondern auch Erwachsene. Manche erwischt es so hart, dass sie danach nicht mehr ins Berufsleben zurückkehren können. Wenn eine verbeamtete Person längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann, gilt sie als dienstunfähig. Bei gesetzlich Versicherten wird von Berufsunfähigkeit gesprochen.

Dienstunfähigkeit wirkt sich auf das Ruhegehalt aus. Das nimmt jeden Monat, den eine Person vor Vollendung des 63. Lebensjahres ausfällt, um 0,3 Prozent ab (maximal 10,8 Prozent). Aus diesem Grund kannst du – auch wenn BeamtInnen in der Regel gute Pensionen erhalten – privat vorsorgen. Das geht sehr einfach mit ETFs.

FAQ

Privat versichert und Kind krank: Wer zahlt nun?

Es kommt auf die individuelle Situation an. Privatversicherte haben lediglich Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Es sei denn, die Absprachen mit dem Chef oder der Chefin sind anders. Dazu muss man aber auf die Kulanz der Arbeitsstelle hoffen. BeamtInnen und TVÖD-Beschäftigte stellen eine Ausnahme dar.

Wie viele Krankheitstage gelten für privat versicherte Kinder?

Bei privat versicherten Kindern sind für die Eltern vom Gesetzgeber keine Kinderkrankentage vorgesehen. Ausnahmen gibt es für BundesbeamtInnen und verbeamtete Personen im öffentlichen Dienst. BeamtInnen haben pro Jahr Anspruch auf 13 Tage Sonderurlaub, Personen im öffentlichen Dienst vier Tage. Der Sonderurlaub ist dabei nicht auf die Krankheitstage des Kindes beschränkt.

Was gilt für die Kinder, wenn der andere Elternteil privat krankenversichert ist?

Wenn ein Elternteil privat versichert ist, die Kinder aber mit dem anderen Elternteil gesetzlich, dann besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage. Allerdings nur für den gesetzlich versicherten Elternteil. Sollte dieser Elternteil verhindert sein, kann der oder die andere einspringen – muss jedoch mit einem Verdienstausfall rechnen.

Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind mit einem Elternteil privat versichert ist?

Nein. Wenn das Kind mit einem Elternteil privat versichert ist, besteht laut Bundesministerium für Gesundheit kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das geht nur, wenn das Kind mit dem anderen Elternteil gesetzlich versichert ist – und auch dann nur für den Elternteil in der GKV. Ausnahmen gelten für verbeamtete Personen.

Kind krank: Müssen Privatversicherte mit einem Verdienstausfall rechnen?

Ja. Privatversicherte müssen bei Kinderkrankentagen (je nach Absprache mit der Arbeitsstelle) mit einem Verdienstausfall rechnen. Da Kinderkrankengeld eine Unterstützung vom Bund ist, gilt sie nur für gesetzliche Kassen. Die meisten privaten Versicherer bieten keine Zusatzversicherungen an. Eine Ausnahme ist die Signal Iduna.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Profilbild von Katrin Gröh

Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

Auch interessant: