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Brauchen Kinder einen Freistellungsauftrag?

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Katrin Gröh

8. November 2024

Fürs Kind Geld anlegen? Mach das am besten mit Freistellungsauftrag auf seinen oder ihren Namen. Warum erfährst du hier.

Inhalt

Freistellungsauftrag für Kinder: Das Wichtigste in Kürze

IconKinder haben Anspruch auf den Sparerpauschbetrag (auch Sparerfreibetrag genannt). Den sollten Eltern nutzen, wenn sie für ihr Kind Geld anlegen möchten.

IconDer Sparerfreibetrag von Erwachsenen und Kindern liegt 2024 bei 1.000 Euro jährlich. Damit bleiben Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro steuerfrei.

IconKinder können erst mit der Volljährigkeit selbst über den Freistellungsauftrag entscheiden. Bis dahin müssen es die Eltern oder ein gesetzlicher Vormund übernehmen.

Die meisten Eltern wollen nur das Beste für ihr Kind – dazu gehört auch finanzielle Sicherheit. Die lässt sich jedoch bei den wenigsten durch „Generational Wealth“ (also Generationsreichtum) einfach aus dem Ärmel schütteln. Umso wichtiger ist es daher, möglichst früh mit dem Sparen fürs Kind loszulegen. Doch wie geht das und gibt es Steuervorteile? In diesem Artikel erfährst du, was es mit dem Freistellungsauftrag für Kinder auf sich hat und wie du steuerlich davon profitieren kannst.

Freistellungsauftrag für Minderjährige nutzen

Wer seinem Kind langfristig etwas Gutes tun und für finanzielle Sicherheit sorgen möchte, sollte möglichst früh mit dem Investieren beginnen – am besten auf den Namen des Kindes. Warum? Weil sich dadurch Steuern sparen lassen. Das geht durch den sogenannten Sparerpauschbetrag. Auf den haben nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder Anspruch.

Die Höhe des Freistellungsauftrags ist für Kinder und Erwachsene gleich – für Singles maximal 1.000 Euro, für Verheiratete das Doppelte. Das bedeutet, die Kapitalertragssteuer entfällt für Kinder bis zu 1.000 Euro. Die Erträge verheirateter Eltern bleiben bis 2.000 Euro steuerfrei.

Wenn du nun zum Beispiel ein Depot auf den Namen deines Kindes laufen lässt, profitiert ihr als Familie von Steuervorteilen. Schließlich gibt es neben deinem Sparerfreibetrag und den des zweiten Elternteils noch einen dritten – dem des Kindes. Insgesamt könnt ihr so jährlich bis zu 3.000 Euro steuerfrei kassieren.

Ganz wichtig: Depot statt klassische Banksparmodelle

Du fragst dich jetzt möglicherweise, warum du im Namen deines Kindes ausgerechnet ein Depot eröffnen sollst. Ganz einfach: Mit dem klassischen Sparen auf dem Girokonto wird niemand mehr reich. Du benötigst eine Anlagemethode, die langfristig Rendite bringt. Dazu gehören beispielsweise ein ETF-Sparplan oder eine -Einmalanlage.

Zur Veranschaulichung: Du willst für dein Kind einmalig 10.000 Euro anlegen. Option 1 ist ein Festgeldkonto mit 3 Prozent Zinsen im Jahr. Option 2 ist ein Investment in einen breit gestreuten ETF mit rund 8 Prozent Rendite. Nach zehn Jahren ist das Festgeldkonto von 10.000 Euro auf 13.439,16 Euro gewachsen. Das Depot hingegen auf 21.589,25 Euro. Du siehst: Die Art der Geldanlage macht einen großen Unterschied. Mach dir am besten mit unserem Zinseszinsrechner selbst ein Bild.

Übrigens: Klassische Sparkonten von Banken brauchst du in der Regel gar nicht erst anschauen. Die Zinsen sind dort meist so verschwindend gering, dass sich eine Anlage nicht lohnt. Wie du ein Sparbuch auflöst, erfährst du hier.

IconDu möchtest dich besser im Finanzdschungel auskennen? Endlich Geld anlegen und ein Vermögen aufbauen? Dann komm in unseren herMoneyCLUB. Hier warten hilfreiche Videokurse rund um das Thema Investieren auf dich – sowie eine Community aus gleichgesinnten Frauen. Dein Safe Space für alle finanziellen Themen!

Wann können Kinder selbst einen Freistellungsauftrag stellen?

Der Gesetzgeber legt fest, dass eine Person mindestens 18 Jahre alt sein muss, um selbst einen Freistellungsauftrag erteilen zu können. Ergo: Bis zur Volljährigkeit des Kindes müssen Eltern sich um die Verteilung des Freistellungsauftrags kümmern. Das bedeutet jedoch nicht, dass dein Kind bis ins offizielle Erwachsenenalter kein Mitspracherecht haben sollte.

Je früher Kinder lernen, mit Geld umzugehen, desto besser. Beziehe deinen Sohn oder deine Tochter schon im Teenageralter in die Entscheidungen mit ein, die sein oder ihr Geld betreffen. Jüngeren Kindern kannst du den Umgang mit Geld spielerisch beibringen, zum Beispiel mit Budgetgeld.

Freistellungsauftrag fürs Kinder-Depot erteilen: So geht‘s

Doch wie lässt sich so ein Freistellungsauftrag nun erteilen? Wir erklären es dir Schritt für Schritt.

Schritt 1: Zuerst musst du ein Depot für dein Kind erstellen. Oft bieten Banken Junior-Depots speziell für Kinder an. Dafür braucht die Bank ein paar Unterlagen:

  • deinen Personalausweis
  • die Geburtsurkunde deines Kindes
  • die Steuernummer deines Kindes
  • Einverständniserklärung zur Kontoeröffnung beider Elternteile
  • deine Steueridentifikationsnummer

Schritt 2: Nun kannst du den Freistellungsauftrag erteilen. Dafür gibt es meist ein (Online-)Formular. Als gesetzlicher Vertreter beziehungsweise gesetzliche Vertreterin des Kindes musst nur du den Auftrag unterschreiben.

Schritt 3: Sobald alles läuft, solltest du die Freistellungsaufträge regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf anpassen.

Sparerfreibetrag fürs Kind nutzen und Missbrauch der Steuervorteile vermeiden

Wie du bereits weißt, musst du das Depot auf den Namen deines Kindes eröffnen. Anders lässt sich der Freistellungsauftrag von 1.000 Euro nicht nutzen. Außerdem darf das Geld ausschließlich dem Kind gehören und nicht zweckentfremdet werden. Es kann später zum Beispiel für die Ausbildung oder größere Anschaffungen des Kindes herangezogen werden.

Das prüft auch das Finanzamt. Schließlich soll der Steuerfreibetrag des Kindes nicht für Steuertricks genutzt werden. Sonst liegt schnell der Vorwurf von Steuermissbrauch im Raum. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Eltern das Geld zwar auf den Namen des Kindes anlegen, allerdings selbst darüber verfügen und es für ihre Zwecke verwenden.

Verdächtiges Verhalten ist beispielsweise, wenn das Kapital kurzfristig auf das Konto des Kindes überwiesen und nach kurzer Zeit wieder auf die Konten der Eltern zurückgebucht wird. Das bemerkt auch die Bank.

Um Steuermissbrauch zu vermeiden, halte dich an folgende zwei Regeln:

  • Geld ist Eigentum des Kindes: Das Geld gehört nur dem Kind und darf von den Eltern nicht für eigene Zwecke verwendet werden.
  • Nachweise aufbewahren: Wenn Geld vom Kindesdepot entnommen und ausgegeben wird, solltest du Nachweise über die Verwendung aufheben (zum Beispiel Rechnungen).

Freistellungsaufträge für Kinder bei mehreren Banken

Freistellungsaufträge bei mehreren Banken können schnell für Verwirrung sorgen. Dabei ist es gerade hier wichtig, dass du den Überblick behältst, um die Aufträge bei Bedarf erhöhen oder reduzieren zu können. Das gelingt dir, indem du beispielsweise all deine Freistellungsaufträge in einem Dokument oder in einer Excel-Tabelle auflistest und bezifferst.

Überblick schon verloren? Dann kannst du entweder in deinen Bankunterlagen nachschauen oder bei den jeweiligen Banken nachfragen. Alternativ gibt es noch den Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein Anruf bei der Bank geht aber weitaus schneller.

Hast du einen Freistellungsauftrag falsch erteilt, kannst du ihn leider im laufenden Jahr nicht mehr ändern. Die Korrektur musst du in der Steuererklärung vornehmen. Hier erfährst du mehr zu Freistellungsaufträgen und wie du sie richtig auf mehrere Konten verteilst.

IconherMoney Tipp

Du möchtest ein Depot auf den Namen deines Kindes anmelden? Super! Damit erleichterst du deinem Sohn oder deiner Tochter später finanziell den Einstieg ins Erwachsenenalter. In unserem Artikel zum Thema „Kindersparpläne“ erfährst du mehr über ETFs und Fonds-Sparpläne. Wir stellen dir solide Kinder-Sparpläne vor und erklären dir, warum du aufgrund eines langen Anlagehorizonts keine Angst vor Risiken haben musst.

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FAQ

Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag überschreite?

Wenn du deinen Freistellungsauftrag überschreitest, fallen für die Summe oberhalb des Freibetrags von 1.000 Euro Steuern an. Dazu gehören die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag von 5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die variiert von Bundesland zu Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie zum Beispiel bei 8 Prozent.

Muss mein Kind Kapitalertragssteuern zahlen?

Ja, auch dein Kind muss die Kapitalertragssteuer zahlen. Ausnahme: Verdient dein Kind sonst kein Geld (beispielsweise durch einen Ferienjob oder eine Ausbildung), bleiben die Kapitalerträge bis zum Grundfreibetrag von 11.604 Euro steuerfrei. Diese Summe soll laut Bundesregierung für 2024 rückwirkend auf 11.784 Euro steigen.

Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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