Katrin Wilkens über beruflichen Wiedereinstieg: Mutter schafft!
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Du bist schwanger und noch in der Probezeit? Keine Sorge. Der besondere Kündigungsschutz sichert dich ab. Nachfolgend erfährst du mehr.
Als Schwangere hast du besonderen Kündigungsschutz, auch in der Probezeit. Allerdings bist du nicht komplett unkündbar. Es gibt sehr seltene Ausnahmen.
Wirst du gekündigt und stellst nachträglich fest, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger warst, musst du das bei deiner Arbeit binnen 14 Tagen mitteilen.
Nimmt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin die Kündigung trotz Nachweis nicht zurück, kannst du rechtlich dagegen vorgehen und Klage einreichen.
Oh Schreck – du befindest dich noch in der Probezeit und wirst ungeplant schwanger. Was jetzt? Erst einmal: Durchatmen! Das ist kein Grund zur Sorge. Der deutsche Staat setzt sich mit dem Mutterschutzgesetz für die Sicherheit und Gesundheit von Schwangeren am Arbeitsplatz ein. Bestandteil davon ist unter anderem der besondere Kündigungsschutz, der auch während der Probezeit gilt.
In diesem Artikel erfährst du mehr zum besonderen Kündigungsschutz während der Probezeit. Außerdem erläutern wir, welche Gründe trotz Schwangerschaft zur Kündigung führen können und wie du im Fall der Fälle rechtlich gegen eine Kündigung vorgehen kannst.
Während der Probezeit können MitarbeiterInnen und ArbeitgeberInnen herausfinden, ob sie mit dem Arbeitsverhältnis zufrieden sind. Meist wird dafür vertraglich ein Zeitraum von zwei Wochen bis sechs Monaten festgelegt. Sollte sich während der Probezeit herausstellen, dass es doch nicht rund läuft, können beide Parteien ohne Nennung von Gründen das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Anders sieht es aus, wenn die Mitarbeiterin während oder nach der Probezeit schwanger wird oder es schon ist. Für Schwangere gelten am Arbeitsplatz gesonderte Bedingungen. Zudem haben sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist Bestandteil des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und beginnt laut § 17, sobald der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von der Schwangerschaft erfährt. Er besteht bis mindestens vier Monate nach der Geburt fort.
Deine Probezeit kann sich durch eine Schwangerschaft nicht verlängern. Per Gesetz (§ 622 Abs. 3 Bundesgesetzbuch) darf sie maximal sechs Monate dauern. Sollte deine Probezeit kürzer als sechs Monate sein, könnte sie dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte in der Theorie verlängern, allerdings lässt sich das zeitlich fast nicht umsetzen. Schließlich bist du nach einer Schwangerschaft in der Regel mehrere Monate nicht am Arbeitsplatz.
Zum Weiterlesen: Wie die Kündigungsfristen geregelt sind, wenn du nicht schwanger bist, erfährst du in unserem Artikel “Kündigungsfrist in der Probezeit: Was du wissen solltest“.
Viele Frauen tendieren dazu, in den berüchtigten ersten zwölf Wochen nur sehr wenigen Menschen oder gar niemandem von der Schwangerschaft zu erzählen. Auch in der Probezeit bist du nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber beziehungsweise deine Arbeitgeberin darüber zu informieren. Sollte es zu einer Kündigung kommen, hast du schließlich zwei Wochen Zeit, um deine Schwangerschaft nachträglich öffentlich zu machen.
Gerade für Vorsorge-Untersuchungen ist es allerdings sinnvoll, frühestmöglich auf Arbeit Bescheid zu geben. Wenn du außerhalb der Arbeitszeiten keinen Termin bekommst, muss dich dein Chef oder deine Chefin freistellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht.
Zu wichtigen Vorsorge-Untersuchungen gehören beispielsweise Ultraschalluntersuchungen oder Blut- beziehungsweise Urintests.
Außerdem hast du während deiner Schwangerschaft gesetzlich Anspruch auf:
Bekommst du während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, musst du dich natürlich auch während der Probezeit daranhalten.
Der Arbeitsvertrag ist unterzeichnet und der Jobstart rückt in greifbare Nähe. Nun stellst du fest, dass du ungeplant schwanger bist. Auch in diesem Fall musst du dir keine Gedanken machen. Deine Arbeitsstelle ist dir sicher. Sobald der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, kann dein Chef oder deine Chefin keinen Rückzieher mehr machen und du genießt als Schwangere besonderen Kündigungsschutz.
Bist du schwanger in Probezeit und hast einen befristeten Vertrag, schützt dich die Schwangerschaft nicht vor dessen Ende. Dein Vertrag läuft zum festgelegten Datum aus. Es sei denn, dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin möchte das Arbeitsverhältnis verlängern.
Bist du hingegen schwanger in Probezeit und hast einen unbefristeten Vertrag, macht die Schwangerschaft keinen Unterschied. Dein Vertrag kann vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nicht plötzlich befristet werden.
Ein Unternehmen kann Schwangere eigentlich nicht kündigen – aber es gibt Ausnahmen. Du bist nicht unkündbar!
Bei einem Fehlverhalten der Schwangeren hat der Chef oder die Chefin das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Schließlich ist eine Schwangerschaft kein Freifahrtschein. Für eine rechtskräftige Kündigung müssen aber triftige Gründe vorliegen.
Du kannst gekündigt werden, wenn du
In solchen Fällen könnte sogar eine fristlose Kündigung in Frage kommen.
Auch betriebliche Gründe können eine Kündigung während der Schwangerschaft rechtfertigen. Dafür muss dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte aber einiges nachweisen. Außerdem ist die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde beziehungsweise des Gewerbeaufsichtsamts einzuholen.
Das sind die Ausnahmen, um eine Schwangere zu kündigen:
Allerdings hat es dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin selbst mit diesen Gründen nicht ganz so leicht. Denn die Aufsichtsbehörde prüft zusätzlich, ob die Kündigung wirklich sofort erfolgen muss oder erst nach den gesetzlichen Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Die Probezeit spielt bei einer Kündigung während der Schwangerschaft eigentlich keine Rolle. Denn wie du bereits weißt, hast du so oder so besonderen Kündigungsschutz.
Hast du eine Kündigung erhalten, musst du die Firma innerhalb von zwei Wochen über deine Schwangerschaft informieren. Die Info sollte schriftlich erfolgen. Nimmt dein Chef oder deine Chefin die Kündigung danach nicht zurück, kannst du eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dafür hast du insgesamt drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit.
Wirst du erst nach der Kündigung schwanger, kannst du nicht mehr daran rütteln und auch keinen Kündigungsschutz einklagen.
Möchtest du das Arbeitsverhältnis beenden, steht dir deine Schwangerschaft nicht im Weg. Selbst kündigen im Mutterschutz beziehungsweise während der Mutterschutzfristen ist kein Problem. Das bleibt alles völlig dir überlassen. Gleiches gilt, wenn du selbst kündigst und dann schwanger wirst.
Wie hoch dein Elterngeld ausfällt, hängt von deinem Verdienst in den Monaten vor der Geburt ab. Beim Basiselterngeld bekommst du 65 Prozent deines durchschnittlichen Nettoeinkommens – auch wenn dein Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft oder kurz danach endet. Selbst wenn du gar kein Einkommen in den vorangegangenen Monaten hattest, gehst du nicht leer aus. Beim Basiselterngeld steht dir der Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro zu
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt die gesetzliche Mutterschutzfrist. Schickt dich dein Arzt oder deine Ärztin schon vorher in ein Beschäftigungsverbot, bekommst du weiterhin dein volles Gehalt. Das gilt auch nach der Schwangerschaft mit dem sogenannten Stillbeschäftigungsverbot, wenn du dein Baby stillst und dein Beruf deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährden könnte.
Als Alternative zum Stillbeschäftigungsverbot hast du Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld fällt allerdings niedriger als das Stillbeschäftigungsverbotsentgelt aus. Du bekommst je nach Gehalt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Verdienst du mehr als 200.000 Euro brutto pro Jahr, steht dir gar kein Elterngeld zu. Diese Einkommensgrenze sinkt im April 2025 auf 175.000 Euro.
Mehr Infos zur finanziellen Unterstützung in und nach der Schwangerschaft findest du in diesem Artikel.
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