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Du stillst und übst einen gesundheitsgefährdenden Beruf aus? Dann könnte ein Still-BV infrage kommen. Mehr dazu erfährst du im Artikel.
ChefInnen sprechen das Stillbeschäftigungsverbot aus, wenn eine Angestellte stillt und ihr Beruf sie oder ihr Baby gesundheitlich gefährden könnte.
Für das Stillbeschäftigungsverbot (Still-BV) benötigst du eine Stillbescheinigung. Die kann dir ein Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme ausstellen.
Während des Still-BVs bekommst du weiterhin Gehalt ausgezahlt. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin kann sich die Kosten aber von der Krankenkasse erstatten lassen.
Nach der Geburt ist vor allem eines wichtig: Die Gesundheit der Mutter und des Kindes. Das regelt auch das Mutterschutzgesetz. Während sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt die gesetzlichen Mutterschutzfristen greifen, kann es auch außerhalb dieser Fristen (davor und danach) zu einem Beschäftigungsverbot kommen.
Mit dem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und dem damit zusammenhängenden Mutterschutzlohn haben wir uns in einem eigenen Artikel beschäftigt, ebenso mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Es gibt aber noch eine andere Art des Beschäftigungsverbot – und zwar nach der Geburt. Das nennt sich Stillbeschäftigungsverbot (kurz: Still-BV).
Was es mit dem sogenannten Still-BV auf sich hat und welche Berufe beim Stillbeschäftigungsverbot betroffen sind, erfährst du im nachfolgenden Artikel.
Welche To-dos es in der Schwangerschaft gibt, erfährst du in dieser Podcastfolge:
An deinem Arbeitsplatz ist dein Arbeitgeber beziehungsweise deine Arbeitgeberin für deine Sicherheit und Gesundheit verantwortlich. Der oder die Vorgesetzte muss für geeignete Arbeitsbedingungen sorgen und auf alle Mitarbeitenden achten – besonders wenn sie schwanger sind oder stillen.
Wie du bereits weißt, kommt es in manchen Fällen während der Schwangerschaft zu einem Beschäftigungsverbot. Das ist jedoch auch nach der Geburt möglich. Und zwar dann, wenn die frischgebackene Mutter ihr Baby stillt und eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz besteht.
Das Stillbeschäftigungsverbot gibt es seit 2018 und ist Bestandteil des Mutterschutzgesetzes. Es besagt, dass stillende Mütter, die in einem gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Beruf arbeiten, ein Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zeitraum muss die Mutter allerdings nicht auf ihr Gehalt verzichten. Sie erhält ein Stillbeschäftigungsverbotsentgelt. Darüber liest du weiter unten mehr.
Mit dem sogenannten „Stillgeld“ hat das Stillbeschäftigungsverbot in Deutschland übrigens nichts zu tun. Das Stillgeld war ein Angebot von Krankenkassen aus der Schweiz. Sie bezahlten Müttern, die ihr Kind mindestens zehn Wochen stillten, ein Stillgeld von bis zu 150 Schweizer Franken (rund 155 Euro). Noch vor der Jahrtausendwende wurde der Bestandteil aber aus der Schweizer Grundsicherung gestrichen.
Heute zahlen nur noch vereinzelt Schweizer Krankenkassen das Stillgeld im Rahmen einer Zusatzversicherung aus.
Die Hauptvoraussetzung für ein Stillbeschäftigungsverbot ist, dass die Mutter ihr Kind stillt. Das muss durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme mit einer Stillbescheinigung bestätigt werden. Außerdem kommt es zum Still-BV, wenn der Arbeitsplatz den Gesundheitsschutz beeinträchtigt. Das ist mitunter der Fall, wenn die Mutter mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen kann.
Folgende Berufsgruppen sind häufig von einem Still-BV betroffen:
Erzieherinnen erhalten kein Stillbeschäftigungsverbot.
Im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) sind unter § 12 Rahmenbedingungen festgelegt. Stillende Mütter dürfen demnach keinem Risiko ausgesetzt sein, nämlich „Gefahrstoffen, die […] als reproduktionstoxisch nach der Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über die Laktation zu bewerten sind, oder Blei und Bleiderivaten, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden.“
Eine Arbeit mit weiteren gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Stoffen kann ebenfalls ein Grund für ein Stillbeschäftigungsverbot sein. Dazu gehören Biostoffe (beispielsweise Pilze, Viren oder Parasiten) der Risikogruppen 2 bis 4 aus § 3 der Biostoffverordnung. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Mutter ausreichend immunisiert ist.
Außerdem greift das Mutterschutzgesetz auch physikalisch und körperlich anstrengende Arbeitstätigkeiten als Grund für ein Still-BV auf. Dazu gehören Tätigkeiten
Eine zeitliche Begrenzung für das Stillbeschäftigungsverbot legt das Mutterschutzgesetz nicht fest. Allerdings gibt es stellenweise ein paar Grauzonen – und man muss zwischen dem Stillbeschäftigungsverbot und der Freistellung zum Stillen unterscheiden.
Die Freistellung zum Stillen ist im § 7 des Mutterschutzgesetzes geregelt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss einer stillenden Mutter in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt auch während der bezahlten Arbeitszeiten die Möglichkeiten zum Stillen oder Abpumpen gewähren. Entweder zweimal täglich eine halbe Stunde oder insgesamt eine Stunde täglich.
Ist die Arbeitszeit durchgängig länger als acht Stunden, müssen es je nach Situation zweimal 45 Minuten oder einmalig 90 Minuten sein. Nach den ersten zwölf Lebensmonaten sieht das Mutterschutzgesetz keine verpflichtende Bezahlung im Stillzeitraum mehr vor.
Beim Stillbeschäftigungsverbot geht die Mutter zum Schutz ihrer Gesundheit gar nicht arbeiten – und zwar solange sie ihr Kind stillt oder ihr Arbeitsplatz nicht sicher genug ist. In diesem gesetzlich nicht festgelegten Zeitraum steht ihr Gehalt vom Chef oder der Chefin zu.
Nun ist es jedoch so, dass manche Krankenkassen sich beim Stillbeschäftigungsverbotsentgelt nach zwölf Monaten querstellen und dem Unternehmen das Geld für Gehalt und Sozialversicherung nicht mehr erstatten wollen. Nach § 18 des Mutterschutzgesetztes und in Kombination mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 AAG des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen kann das Unternehmen aber gerichtlich dagegen vorgehen.
Die Höhe des Stillbeschäftigungsverbotsentgelts ist davon abhängig, wie viel du in den drei Monaten vor dem Still-BV verdient hast. Ist dein Einkommen durchgängig gleich geblieben, kannst du mit derselben Summe rechnen. Hast du unterschiedlich viel verdient, wird der Durchschnittsverdienst berechnet.
Manche Mütter wählen das Stillbeschäftigungsverbot statt der Elternzeit. Das hat den Vorteil, dass du statt maximal 1.800 Euro Elterngeld dein volles Gehalt über den Zeitraum des Stillbeschäftigungsverbots erhältst. Wie du bereits aus den Voraussetzungen schließen kannst, ist das allerdings in manchen Fällen etwas riskant.
Elternzeit solltest du sieben Wochen vor Beginn anmelden (außer du weißt mit Sicherheit, dass dein Chef oder deine Chefin es schnell bewilligen würde). Setzt du nun auf ein Stillbeschäftigungsverbot, stillst allerdings dann gar nicht oder erhältst die Info, dass dein Arbeitsplatz nicht gesundheitsgefährdend ist, könnte es schwierig werden.
Schließlich müsstest du dann – da du keine Elternzeit beantragt hast – nach der gesetzlichen Mutterschutzfrist von acht Wochen wieder arbeiten gehen. Um das zu vermeiden, empfehlen wir dir, im Vorfeld mit deinem Chef oder deiner Chefin über deine Sicherheit am Arbeitsplatz zu sprechen.
Für deinen Vorgesetzten beziehungsweise deine Vorgesetzte macht das Still-BV in der Regel kostentechnisch keinen Unterschied. Die Kosten kann er oder sie sich von der Krankenkasse erstatten lassen.
Einen direkten Antrag auf ein Stillbeschäftigungsverbot gibt es nicht. Gehörst du einer der genannten Berufsgruppen an oder besteht nach § 12 des Mutterschutzgesetzes (MuSchuG) anderweitig eine Gefahr für dich und dein Kind am Arbeitsplatz, kannst du dir bei deinem Arzt, deiner Ärztin oder deiner Hebamme eine Stillbescheinigung ausstellen lassen.
Die reichst du dann im Original bei deinem Chef oder deiner Chefin ein und als Kopie bei deiner Krankenkasse. Das Stillbeschäftigungsverbot spricht dein Vorgesetzter beziehungsweise deine Vorgesetzte aus. Die Bestätigung bekommst du schriftlich.
Befindest du dich derzeit in einem Still-BV und hast vorher mehr als 32 Wochenstunden gearbeitet, steht dir während des Stillbeschäftigungsverbots kein Elterngeld zu. Hast du hingegen nur Teilzeit gearbeitet, kann es sein, dass du eine gekürzte Form des Elterngelds parallel erhältst.
Nach dem Stillbeschäftigungsverbot gibt es vereinfacht ausgedrückt zwei Möglichkeiten fürs Elterngeld:
Option 1: Du wählst einen fließenden Übergang vom Stillbeschäftigungsverbot zum Elterngeld. Bedenke allerdings, dass der Staat das Basiselterngeld lediglich bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes zahlt. Für alles darüber kannst du nur ElterngeldPlus in Betracht ziehen. Insgesamt gibt es Elterngeld bis zu einem Kindesalter von 2 Jahren und 8 Monaten.
Option 2: Alternativ kannst du das Still-BV und das Elterngeld mit deinem Partner aufteilen. Das würde dann funktionieren, wenn du als stillende Mutter das Stillbeschäftigungsverbotsentgelt beziehst und dein Partner Elterngeld beantragt.
Grundsätzlich solltest du dich im Vorfeld erst einmal informieren, wie viel Elterngeldmonate dir überhaupt zur Verfügung stehen. Außerdem ist es ratsam, den Elterngeld-Antrag frühestmöglich einzureichen (idealerweise sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit). Denn ab dem 15. Lebensmonat darf es keine Unterbrechung beim Elterngeldbezug mehr geben.
Da es sich beim Stillbeschäftigungsverbot um ein relativ neues Gesetz handelt, kann es sein, dass manche Dinge noch nicht ganz reibungslos laufen. Sollte irgendetwas unklar sein, kannst du dich an deine jeweilige Elterngeld-Behörde wenden und nachfragen.
Schon während einer Schwangerschaft verändert sich einiges – und nach der Geburt geht es erst so richtig los. Als frischgebackene Mama hast du vermutlich einiges um die Ohren. Aus diesem Grund solltest du dich nicht scheuen, nach Hilfe zu fragen und auf deine eigenen Bedürfnisse zu achten.
Dein Kind hat selbstverständlich höchste Priorität. Dennoch darfst du nie vergessen, dass das Baby auch eine gesunde und glückliche Mutter braucht, um sich bestmöglich zu entwickeln. Stecke daher nicht zu sehr zurück und hole dir bei Bedarf Unterstützung. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es nach der Geburt gibt, haben wir in einem eigenen Artikel beleuchtet.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.