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Elterngeld: Alle Auszahlungstermine im Überblick (Tabelle)

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Das Kind ist da, das Geld ist knapp. Hier unterstützt dich der Staat. Doch wann genau wird das Elterngeld gezahlt?

Inhalt

Elterngeld-Auszahlungstermine: Das Wichtigste in Kürze

Nehmen wir an, dein Kind kam am 12. September zur Welt. Dann wird das Elterngeld immer am 12. des Monats oder ein paar Tage später überwiesen. Wann genau die Auszahlung stattfindet, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Bei Feiertagen oder Wochenenden kann sich die Zahlung verzögern. Wenn im ganzen letzten Monat kein Elterngeld kam, kannst du einfach telefonisch nachfragen.

Gut zu wissen: 2024 soll sich so einiges beim Elterngeld ändern

Werden die Streitigkeiten um den Bundeshaushalt beigelegt, liegt nach derzeitigem Stand die Einkommensgrenze für Paare ab dem 1. April nicht mehr bei 300.000 zu versteuerndes Einkommen, sondern bei 200.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt nach bisherigem Stand dann die 150.000-Euro-Grenze (zuvor 250.000 Euro). Ein Jahr später wird der Betrag nochmal auf 175.000 Euro bei Paaren reduziert.

Elterngeld gibt es in den Varianten „Basiselterngeld“ (Zuschuss zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, das soll auch 2024 so bleiben), „ElterngeldPlus“ (Zuschuss zwischen 150 und 900 Euro monatlich) und „Partnerschaftsbonus“. Sie können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebende Elternteile haben Anspruch auf das Elterngeld. Doch wann kommt das Elterngeld aufs Konto?

Elterngeld-Auszahlungstermine in der Übersicht (Tabelle)

Grundsätzlich wird das Elterngeld nach folgender Regel überwiesen: Das Geld landet „innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats“ auf deinem Konto. Ausnahmen, zum Beispiel nach Feiertagen und Wochenenden, sind möglich, sagt das Bayerische Familienministerium. Den genauen Zeitpunkt findest du im Elterngeldbescheid.

Wann das Geld auf dem Konto eingeht, hängt also vom Tag der Geburt des Nachwuchses ab. Die Plattform des Bundesfamilienministeriums macht das an einem Beispiel klar:

„Wenn Ihr Kind am 15. Februar geboren ist, dann ist

  • der 1. Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März
  • der 2. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April
  • der 3. Lebensmonat vom 15. April bis zum 14. Mai

und so weiter.“

Der Auszahlungstermin des Elterngeldes ist also leicht variabel. Wurde dein Kind beispielsweise am 10. September geboren, erhältst du das Elterngeld irgendwann zwischen dem 10. und den 15. des Monats. Vorausgesetzt, es handelt sich dabei um Arbeitstage. Ist ein Samstag oder ein Sonntag mit dabei, kann das Elterngeld auch einen Tag oder zwei Tage später eintrudeln.

Doch je nach Bundesland kann die Überweisung unterschiedlich dauern. In Bayern wird das Elterngeld, wie bereits oben angemerkt, in den ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats gezahlt. Nordrhein-Westfalen ist hier schneller. Dort gibt es den Elternzuschuss um den 1. Kalendertag im jeweiligen Lebensmonat. Die Hansestadt Hamburg zahlt grundsätzlich an dem Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.

Wenn du möchtest, kann das Elterngeld auf Antrag in zwei Raten überwiesen werden.

Elterngeld-Auszahlungstermine: Tabelle der Bundesländer

Bundesland Auszahlungstermine
Baden-Württemberg Elterngeld wird am Anfang des Lebensmonats ausgezahlt. Beispiel: Geburtstermin war der 10.08. Dann ist das Geld auf dem Konto.
Bayern Das Elterngeld wird in den ersten fünf Arbeitstagen des jeweiligen Lebensmonats gezahlt.
Berlin Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist.
Brandenburg In Brandenburg sind die kommunalen Elterngeldstellen der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Stadt Schwedt für das Elterngeld zuständig. Daher gibt es keine landeseinheitlichen Auszahlungstermine.
Bremen keine Angabe
Hamburg Die monatliche Überweisung erfolgt grundsätzlich zum Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.
Hessen Das Elterngeld wird monatlich an dem Tag gezahlt, an dem das Kind geboren wurde. Eine maximale Abweichung von 7 Tagen ist jedoch möglich.
Mecklenburg-Vorpommern Die Zahlung erfolgt am Tag der Geburt des Kindes (mit einer Verzögerung von max. 5 Tagen).
Niedersachsen Die genauen Auszahlungsmodalitäten werden den Antragstellenden im jeweiligen individuellen Elterngeldbescheid mitgeteilt.
Nordrhein-Westfalen Das Geld wird jeweils um den 1. Kalendertag im jeweiligen Lebensmonat überwiesen.
Rheinland-Pfalz Das Elterngeld wird entweder am 1., 10., 15. oder 20. eines jeden Monats gezahlt, und zwar jeweils in dem Lebensmonat des Kindes, für den es bestimmt ist. Ausnahmen sind Nachzahlungen bei Erstbewilligungen oder Änderungen.
Saarland Im Saarland erfolgt die Auszahlung in der Regel bereits zu Beginn eines Lebensmonats.
Sachsen Zahlungen werden wöchentlich verarbeitet und erfolgen mit Fälligkeit zum „Tag der Geburt“ jeweils im entsprechenden Lebensmonat.
Sachsen-Anhalt Die monatliche Überweisung erfolgt grundsätzlich zum Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.
Schleswig-Holstein Die monatliche Überweisung erfolgt grundsätzlich zum Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.
Thüringen keine Angabe

Was tun, wenn das Elterngeld nicht kommt?

Vielleicht verzögert sich die Auszahlung nur wegen eines Wochenendes oder eines Feiertages. Aber wenn du im ganzen letzten Monat kein Elterngeld bekommen hast, besteht womöglich Handlungsbedarf. Du kannst dich bei Problemen an deine Elterngeldstelle wenden. Alle Kontaktdaten findest du hier. Frage einfach nach, warum das Elterngeld nicht überwiesen wurde.

Wann endet die Auszahlung des Elterngelds?

Das kommt darauf an, welche Elterngeldvariante oder Kombination du beantragt hast.

Basiselterngeld

Bis zu 14 Lebensmonate bekommst du Basiselterngeld, wenn beide Elternteile die Unterstützung beantragen „und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor“, heißt es beim Familienministerium. Das nennt sich im Behördendeutsch „Partnermonate“, die aber auch Alleinerziehende beantragen können. Mehr über Elterngeld für Alleinerziehende erfährst du hier.

ElterngeldPlus

Hier gibt es 24 Monate lang finanzielle Hilfe durch den Staat. „Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden“, erklärt das Ministerium.

Partnerschaftsbonus

Arbeiten beide Eltern Teilzeit, kann man als Partnerschaftsbonus noch bis zu vier Monate den Zuschuss erhalten. Das gilt auch für Alleinerziehende.

Frühgeburt

Eltern von Frühgeborenen werden länger unterstützt. Das Elterngeld wird dann verlängert, wenn dein Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Tag kommt. Damit du dich (oder dein Partner) um die besonderen Bedürfnisse kümmern kannst, gibt es auf Antrag bis zu vier Monate länger Geld vom Staat. Auch hierfür gelten die ElterngeldPlus-Regeln wie oben.

Kann Elterngeld vorläufig gezahlt werden?

Das Elterngeld wird vorläufig gezahlt, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt möglicherweise überschritten wird (= das Überschreiten kann nicht ausgeschlossen werden).

Möglicherweise stehen aber auch die Gewinneinkünfte noch nicht offiziell fest, weil der Einkommensteuerbescheid bis zu diesem Zeitpunkt nicht da ist.

Vorläufig wird das Elterngeld auch gezahlt, wenn Mama oder Papa während des Bezugs voraussichtlich Geld verdienen oder der Partnerschaftsbonus beantragt wird. (Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayern)

Ist die Auszahlung des Elterngelds rückwirkend möglich?

Vom Zeitpunkt der Beantragung bis zur ersten Auszahlung können Wochen vergehen. Dann bekommst du die aufgelaufene Summe als Nachzahlung. Doch das Familienministerium rät auch aus anderen Gründen, nicht zu lange mit der Beantragung zu warten. Spätestens dann, wenn dein Kind drei Monate alt ist, solle der Antrag gestellt sein.

Zu Unrecht vorenthaltenes Elterngeld wird nachgezahlt. Zu viel gezahltes Elterngeld ist zurückzuzahlen.

Verrechnung mit Mutterschaftsleistungen: Ab wann wird Elterngeld gezahlt?

Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Dabei kommt es darauf an, ob du Mutterschaftsgeld für dasselbe Kind oder für ein anderes Kind bekommst.

Das Bundesfamilienministerium macht das an einem Beispiel klar:
Dein Kind wird am 20. Mai geboren. Vor der Geburt warst du erwerbstätig. Darum steht dir das Basiselterngeld für 14 Monate ab dem Tag der Geburt zu. Außerdem bekommst du in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers. Beides wird auf das Basiselterngeld angerechnet. Die Folge: Im ersten Lebensmonat (20. Mai bis 19. Juni) wird kein Basiselterngeld ausgezahlt.

Acht Wochen nach der Geburt enden die Mutterschaftsleistungen, also in diesem Beispiel am 14. Juli. Vom zweiten Lebensmonat (20. Juni bis 19. Juli inklusive Wochenende) bleiben somit noch 5 Tage übrig, an denen du kein Mutterschaftsgeld mehr erhälst. Für diese Tage steht dir das Basiselterngeld zu, deswegen bekommst du für den zweiten Lebensmonat das Basiselterngeld anteilig für diesen Zeitraum.

„Der Anteil beträgt also 5, geteilt durch 30, das ist ein Sechstel. Die Mutter bekommt also für den zweiten Lebensmonat Basiselterngeld in Höhe von einem Sechstel des Monatsbetrags ausgezahlt“, rechnen die ExpertInnen vor. Ab dem dritten Lebensmonat deines Kindes gibt es dann das Elterngeld in voller Höhe.

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Was passiert mit der Elterngeldauszahlung, wenn du Sozialleistungen beziehst?

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. Das betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.

Es gibt eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld zusätzlich zur Verfügung.

Hat sich die Beantragung des Elterngelds verzögert und du bist bereits ohne Einkommen, teile das der Elterngeldstelle unbedingt mit und bitte um schnellere Bearbeitung. Doch das solltest du nur tun, wenn dir wirklich droht, dass du keine Miete zahlen kannst oder dir das Geld für Nahrung fehlt.

herMoney Tipp

Bei weiteren Fragen zum Elterngeld kannst du dich über das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (Telefonnummer: 030 20 17 91 30) oder per E-Mail (info@bmfsfjservice.bund.de) informieren.

Zum Weiterlesen: Wann die Kindergeld-Auszahlungstermine sind, erfährst du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Christiane Habrich-Boecker verfasst und zuletzt 04.01.2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.