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Ihr wollt euch scheiden lassen? Nicht ohne Trennungsvereinbarung, am besten vom Notar!

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Ines Baur

6. Dezember 2023

Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr. Haus, Kinder, Unterhalt – die Trennungsvereinbarung hilft, das Wichtigste zu regeln.

Als sie einander acht Jahre kannten
(und man darf sagen: sie kannten sich gut),
kam ihre Liebe plötzlich abhanden,
wie andern Leuten ein Stock oder Hut.

(Sachliche Romanze von Erich Kästner)

Inhalt:

Trennungsvereinbarung: Das Wichtigste in Kürze

Nachdem sich ein Paar getrennt hat, müssen 12 Monate vergehen, ehe die Scheidung möglich ist. Mit einer Trennungsvereinbarung könnt ihr die Trennungsmodalitäten regeln und dadurch Stress vermeiden.

Festhalten könnt ihr beispielsweise, wer während des Trennungsjahres wo wohnt, wem welcher Hausrat gehört oder auch, wer wie viel Unterhalt zahlt.

Die schriftliche Fixierung der Trennungsvereinbarung ist sinnvoll. Einen Notar oder eine Notarin braucht ihr nur, wenn es etwa um Fragen des Zugewinnausgleichs oder um Unterhalt geht.

Leider währt nicht jede Ehe ewig. Ist die gemeinsame Zeit vorbei, müssen sich die Partner neben den emotionalen Hochs und Tiefs mit rationalen Fragen beschäftigen. Wer verlässt das Haus, bei wem bleiben die Kinder, wer bekommt den Fernseher, wer erhält das Wohnrecht in der Eigentumswohnung und was passiert mit dem Hund?

Hier eine kurze Übersicht als Video:

Warum eine Trennungsvereinbarung sinnvoll ist

Eine Ehe wird erst geschieden, wenn sie gescheitert ist. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gescheitert ist sie nicht, wenn ihr euch gegenseitig mit Geschirr bewerft. Sondern wenn ein Paar mindestens seit einem Jahr getrennt lebt und beide die Scheidung wollen. Der Gesetzgeber fordert, wie es so schön heißt, die klare Trennung von Tisch und Bett – die häusliche und wirtschaftliche Trennung der Lebensräume.

Damit liegen mindestens zwölf lange Monate zwischen dem privaten Entschluss „Es ist aus“ und dem gerichtlichen Scheidungstermin. Um diesen Zeitraum fair und mit möglichst wenig Reibereien zu überstehen, ist es sinnvoll, Trennungsmodalitäten zu besprechen und in einer Trennungsvereinbarung festzuhalten. Sie ist zwar nicht notwendig, aber du wirst sehen: Die Arbeit lohnt sich. Nebenbei bemerkt: Mit einer vernünftigen Trennungsvereinbarung schafft ihr die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung. Du willst mehr darüber erfahren? Darauf musst du bei einer Scheidung achten.

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Trennungsvereinbarung ohne Scheidung?

Ob ihr euch scheiden lasst oder „nur“ getrennt seid, bleibt ganz und gar dir und deinem Ehegatten überlassen. Es gibt Paare, die zehn Jahre oder länger separat leben und gar nicht an eine Scheidung denken. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und reichen von dem Argument „Scheiden lassen ist teuer“ bis „ändert sich ja eh nichts“.

Theoretisch kannst du bis zum Ende deiner Tage auf dem Papier verheiratet und im „wirklichen“ Leben getrennt sein. Vielleicht lebst du sogar bald wieder mit einem neuen Partner zusammen – alles ist möglich. Wer keine Scheidung möchte, sollte eine fundierte Trennungsvereinbarung ausarbeiten. Inklusive der wichtigsten Punkte zum Thema Unterhalt, Vorsorge und Testament. Wappne dich für alle Eventualitäten. Um keine Fehler zu machen, ist es sinnvoll, auf das Know-how eines Experten oder einer Expertin zurückzugreifen. Sprich, einen Anwalt oder Notar einzuschalten.

So besprecht ihr die Trennung sachlich statt emotional

Keine Seltenheit: Es fällt dir womöglich schwer, dich mit deinem Partner an einen Tisch zu setzen und ganz sachlich Trennungsmodalitäten zu bereden. Ist die Situation zu vertrackt, solltet ihr einen dritten – neutralen – Part mit ins Boot holen. Das kann ein gemeinsamer Freund oder Verwandter sein.

Wer einen fremden Mittelsmann favorisiert, engagiert am besten einen Mediator, einen Anwalt, eine Anwältin oder einen Notar. Ja, die ExpertInnen lassen sich ihre Arbeit bezahlen. Doch du darfst sicher sein, dass das Geld gut investiert ist. Und wenn du Geld in die Beratung steckst, kannst du deine Trennungsvereinbarung gleich so aufsetzen und formulieren lassen, dass sie als Scheidungsfolgenvereinbarung passt.

Trennung schriftlich festhalten oder mündlich regeln

Wie teilt ihr den gemeinsamen Hausrat? Wer bleibt wohnen? Vereinbarungen dieser Art könnt ihr generell schriftlich oder mündlich treffen. Doch denke daran: Mündliche Abreden geraten schon mal in Vergessenheit. Bekannt ist uns allen auch das „das habe ich so nicht gesagt“-Phänomen. Es ist eben so: Worte sind sehr schwer belegbar, ein unterzeichnetes Schriftstück nicht. Leidgeprüfte, Experten und Expertinnen empfehlen Neulingen auf dem Trennungsparkett stets die Schriftform. Ohne Wenn und Aber. Steht nur noch die Frage im Raum: Selber schreiben oder aufsetzen lassen?

Wann ist ein Notar notwendig?

Mit dem Partner gemeinsam etwas zusammenschreiben oder gleich zum Fachmann? Kommt darauf an. „Es besteht keine generelle Beurkundungspflicht von Trennungsvereinbarungen“, weiß Dominik Hüren, Pressesprecher bei der Bundesnotarkammer. „Jedoch ergibt sich diese häufig aus den Umständen des Einzelfalls.“ Insbesondere dann, wenn eine Trennungsvereinbarung eine der folgenden Aspekte enthält, bedarf sie einer notariellen Beurkundung:

  • Vereinbarungen über den Güterstand oder den Zugewinnausgleich (Aufteilung des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses)
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, können je zur Hälfte auf Mann und Frau übertragen werden)
  • Vereinbarungen über den Unterhalt
  • Vereinbarungen über die Veräußerung von Grundstücken oder Grundstücksteilen

Soll ein gemeinsames Testament oder ein Erbvertrag aufgehoben werden, ist dafür ebenfalls eine notariell beurkundete Erklärung erforderlich.

Wie hoch sind die Kosten der Trennungsvereinbarung?

Wer „notarielle Beglaubigung“ und „Notar“ hört, denkt an Kosten. Doch die Arbeit eines Notars kann sich jeder leisten. Die Gebühren der Notarinnen und Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein soziales Gebührensystem auf. Somit verschafft es jedem, der es benötigt, den Zugang zu den entsprechenden notariellen Amtstätigkeiten.

Wie viel deine Trennungsvereinbarung kostet, richtet sich nach ihrem Geschäftswert. Und der berechnet sich aus dem Wert deines Vermögens. Das bedeutet: Wer nicht viel hat, muss nicht viel zahlen. Wem es um viel Geld geht, ist unter uns gesagt sowieso mit einem Experten an seiner Seite gut beraten. Die Gebühr kannst du mit der Angabe des Geschäftswertes in Anlage 2 zu § 34 GNotKG nachschlagen. Für die Beurkundung fällt eine doppelte Gebühr an.
Beispiel: Bei einem Geschäftswert von 50.000 EUR würden 330 EUR netto Gebühren zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer anfallen.

Trennungsvereinbarung ohne Anwalt – So geht‘s

Folgende Punkte kannst du selbst regeln. Sie sind auch ohne notarielle Beglaubigung oder Beurkundung gültig:

  • Notiert den Trennungszeitpunkt: Schreibe das genaue Datum eurer Trennung auf. Es ist relevant für den Kindesunterhalt und den Termin zum Einreichen der Scheidung. Einen Musterbrief für die Trennung und die Unterhaltsforderung findest du bei im PDF von pro familia (S. 26).
  • Teilung von Hausrat und Mobiliar: Halte bei strittigen Gegenständen schriftlich fest, wer was behält. In einer Ehe häufen sich eine Menge gemeinsamer Sachen an. Wer bekommt im Falle der Trennung den Fernseher, wer das Geschirr? Dinge, die du mit in die Ehe gebracht hast, sollten dir auch bleiben. Das gilt natürlich ebnso für die persönlichen Gegenstände deines Partners. Was den Hausrat angeht, den ihr gemeinsam gekauft oder geschenkt bekommen habt, müsst ihr euch einigen. Und auch wenn es schwerfallen mag, vermeide Streit. Ein Kochtopf sollte niemals einen Rosenkrieg auslösen.
  • Höhe des Kindesunterhalts: Habt ihr ein oder mehrere gemeinsame Kinder, besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung Anspruch auf den Kindesunterhalt. Der nicht betreuende Elternteil zahlt dem anderen diesen Barunterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Bei Unstimmigkeiten ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.
  • Regelung des Umgangsrechts: Auch wenn du und dein Ex kein Liebespaar mehr seid, seid ihr immer noch Eltern. Findet Lösungen, die gut für eure Kinder sind. Nicht für dich, nicht für den Partner oder das Ego! Die häufigsten Ursachen von hefigen Streitereien bei einer Trennung oder Scheidung sind die Themen Unterhalt und Umgangsrecht. Der betreuende Elternteil, sollte – auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben – zu einer passenden Regelung bereit sein. Hinweis: Wenn ihr große Probleme habt, eine Lösung zu finden, holt euch Unterstützung bei der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Absprachen zum Trennungsunterhalt: Die oder der finanziell schwächere PartnerIn (oft der, der die Kinder betreut) hat im Trennungsjahr Anspruch auf Trennungsunterhalt. Egal, ob die Partner getrennt oder unter einem Dach leben. Der Ehepartner, der den Unterhalt bekommen möchte, muss ihn schriftlich von dem Ex-Partner einfordern. Automatisch wird das Geld nicht auf das Konto fließen. Ist der Partner allerdings nicht in der Lage zu zahlen, weil er zum Beispiel arbeitslos ist, musst du auf den Trennungsunterhalt verzichten.
  • Bestimmt das Wohnrecht: Wie bereits erwähnt, muss jedes Paar, das sich scheiden lassen möchte, erst einmal das Trennungsjahr hinter sich bringen. Das bedeutet, Tisch und Bett zu trennen. Für den Anfang könnt ihr die Räume so aufteilen, dass ihr räumlich getrennt voneinander lebt. Vorausgesetzt eure Wohnung oder euer Haus ist dafür geeignet. Und ihr bekommt das Zusammenleben emotional hin. Früher oder später wird sich aber ein Partner eine neue Bleibe suchen müssen. Wohnt ihr zusammen in einer Mietwohnung, gilt es Vertragliches abzuklären. Wer bleibt im Mietvertrag stehen? Was ist mit der Kaution?
    Habt ihr eine gemeinsame Immobilie, könntet ihr die Wohnung vermieten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Partner dem anderen entsprechend Miete zahlt, bleibt er alleine wohnen. Soll die Immobilie verkauft werden oder soll ein Partner den anderen auszahlen und alleiniger Eigentümer werden, bedarf es einer notariellen Beurkundung. Je nach Lebensumständen kann es wichtig sein, dass ein Ehepartner in der ehelichen Wohnung bleibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er mit den Kindern lebt und sie in der vertrauten Umgebung aufwachsen sollen. Oder aber, weil die Wohnung aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eines Ehepartners extra umgebaut wurde.
  • To-do bei gemeinsamen Konten: Auch das solltet ihr in der Vereinbarung festhalten. Jeder eröffnet sein eignes Konto. Sofern ein gemeinsames besteht, solltet ihr es auflösen. Grund: Je nach Kontenmodell oder Vollmacht kann jeder mit Geld und Dispo anstellen, was er möchte.­ Doch alle Kontoinhaber müssen dafür geradestehen. Außerdem müsst ihr euch im Trennungsjahr auch wirtschaftlich distanzieren. Und da hat ein Gemeinschaftskonto nichts zu suchen. Kündigt gemeinsame Konten, haltet oder eröffnet separate und widerruft gegebenenfalls Bankvollmachten.
  • Haustier: Der geliebte Vierbeiner ist ebenfalls ein Fall für die Trennungsvereinbarung. Regelt, wer sich um das Tier kümmern soll. Für viele sicher schwer zu verkraften, doch auch Hund und Katze zählen zum Hausrat. Das kann bedeuten, wer das Haustier nimmt, muss dem anderen etwas Materielles aus dem Haushalt als Ausgleich zugestehen. Ausnahme: Du kannst beweisen, dass du alleinige Besitzerin des Tieres bist. Dann zählt das Tier quasi zu deinen persönlichen Gegenständen.

Trennugnsvereinbarung MusterKostenloses Muster für eine Trennungsvereinbarung

Vorlagen für eine Trennungsvereinbarung finden sich zuhauf im Internet, zum Beispiel hier. Ob diese Sinn ergeben, muss jeder selbst entscheiden. „Sofern eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, erstellt der Notar einen auf den Einzelfall angepasster Vertragsentwurf“, erklärt Hüren. „Ein Rückgriff auf Vordrucke aus dem Internet ist somit nicht erforderlich.“

Aber auch darüber hinaus sind Vordrucke mit Vorsicht zu genießen. Zwar können sie – abhängig von ihrer Qualität – Anhaltspunkte für mögliche Regelungen geben. „Ob sie im Einzelfall tatsächlich den konkreten Bedürfnissen der Beteiligten gerecht werden können, ist aber fraglich“, gibt Experte Hüren zu bedenken. „Gerade im Falle einer Trennung, bei der Streit häufig vorprogrammiert ist, kommt es auf klare und rechtssichere Regelungen an. Zumindest dann, wenn es um größere Vermögenswerte geht, kann es sich daher empfehlen, juristischen Rat einzuholen, gegebenenfalls auch gemeinsam.“

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herMoney Tipp

Wer eine Trennungsvereinbarung ohne Fachmann beziehungsweise Fachfrau aufstellt, hat vielleicht später das Gefühl, dass er über den Tisch gezogen wird. Wer dagegen gemeinsam mit einem Notar eine verfasst, kann sicher sein, neutral beraten zu werden. Zwar sind sittenwidrige Verträge anfechtbar. Doch das kostet Zeit, Nerven und noch mehr Geld.

Zum Weiterlesen: Nach der Trennung steht dir Unterhalt zu – wir verraten hier, wie viel!

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur verfasst und 2023 durch Christiane Habrich-Böcker und Saskia Weck aktualisiert.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.