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Elterngeld: So hoch ist der Geschwisterbonus fürs zweite Kind

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Ines Baur

13. Januar 2023

Ein Geschwisterchen! Die Freude ist groß. Und wird noch größer, wenn es einen Zuschlag aufs Elterngeld gibt: den Geschwisterbonus.

Inhalt:

Geschwisterbonus: Das Wichtigste in Kürze:

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes und kommt zum Elterngeld dazu. Mindestens 75 Euro und höchstens 180 Euro beim Basiselterngeld zusätzlich fürs zweite Kind.

Beantragen kannst du den Geschwisterbonus mit dem Elterngeld in der Regel dann, wenn das zweite Kind unter drei bzw. sechs Jahre alt ist.

Bei Patchwork-Familien gibt es das Elterngeld fürs zweite Kind nur, wenn die Partner verheiratet sind.

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Du hast bereits ein Kind und das zweite ist innerhalb der ersten zwei Jahre unterwegs? Wenn du in Elternzeit bist, Elterngeld erhältst und mehrere Kinder hast, kannst du zusätzlich zum Elterngeld den sogenannten Geschwisterbonus beantragen.

Dieser finanzielle Aufschlag soll Familien mit mehreren Kindern zusätzlich zum Kinder- und Elterngeld finanziell unterstützen.

Wann bekommen wir den Geschwisterbonus? Und wann nicht?

Erste Voraussetzung für den Geschwisterbonus ist, dass du Elterngeld erhältst. Klar, da der Geschwisterbonus ja ein Zuschlag zum Elterngeld fürs zweite Kind ist. Zweite Voraussetzung ist, dass

  • zusätzlich zu dem Neugeboren mindestens ein weiteres Kind in deinem Haushalt lebt, das unter drei Jahren ist oder
  • in deinem Haushalt zwei oder mehrere Geschwister leben, von denen mindestens zwei unter sechs Jahren sind oder
  • in deinem Haushalt ein Geschwisterkind lebt, das eine Behinderung hat und das jünger als 14 Jahre ist.

Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind: Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Beim Geschwisterbonus wird dein Elterngeld um 10 Prozent erhöht. Mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim Elterngeld Plus. Das bedeutet, das Basiselterngeld plus Geschwisterbonus kann mindestens 375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen und das Elterngeld-Plus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.

Beispiel: Basiselterngeld mit Geschwisterbonus fürs zweite Kind

Sabine ist Mama und bekommt Basiselterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten ihres Kindes Leonie. Leonies ältere Schwester Saskia wird drei Jahre, als Leonie 6 Monate alt ist.

Netto-Einkommen vor der Geburt 2.000 Euro
Netto-Einkommen nach der Geburt 0 Euro
Einkommensunterschied 2.000 Euro
Basiselterngeld (65 Prozent des Unterschieds) ohne Geschwisterbonus 1.300 Euro
Geschwisterbonus (zehn Prozent) 130 Euro
Basiselterngeld (65 Prozent des Unterschieds) mit Geschwisterbonus 1.430 Euro
Sabines Basiselterngeld beträgt in den ersten sieben Lebensmonaten 1.430 Euro, vom 8. bis zum 12. Lebensmonat 1.300 Euro.

Quelle: BMFSFJ

Wenn du dich für das Elterngeld Plus entschieden hast, erhältst du den Geschwisterbonus anteilig. Beziehen beide Eltern das Elterngeld, zeitgleich oder nacheinander, haben sie auch beide Ansprüche auf den Geschwisterbonus.

Auskünfte und individuelle Berechnungen erhältst du bei den Elterngeldstellen. Meistens lohnt es, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich mehrere Modelle berechnen zu lassen, um das Optimum für sich und seine Familie herauszuholen.

Wie lange haben wir Anspruch aufs Elterngeld fürs zweite Kind?

Den Anspruch auf den Geschwisterbonus hast du so lange, wie bereits genannte Voraussetzungen bezüglich des Alters der Kinder bestehen. Im Gegensatz übrigens zum Kindergeld, das du unabhängig vom Elterngeld erhältst.

Beispiel: Du bist in Elternzeit, erhältst Elterngeld und hast zwei Kinder. Ein Neugeborenes und ein Kleinkind knapp unter drei Jahren – die „große“ Schwester. Wenn deine „Große“ dann irgendwann die dritte Kerze auf der Geburtstagstorte auspustet, wird der Bonus ab dem kommenden Monat automatischen wegfallen.

Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man in der Elternzeit schwanger wird?

Sechs Wochen vor der Geburt kannst du die bereits laufende Elternzeit vorzeitig beenden und in Mutterschutz gehen. Der Mutterschutz endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Denke daran, deinen Arbeitgeber vorab zu informieren. Der Vorteil: Du bekommst den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum Mutterschaftsgeld deiner Krankenkasse – also als Angestellte dein Nettogehalt.

Nach Ende des Mutterschutzes kannst du die Elternzeit fürs erste Kind fortsetzen. Die zweite Elternzeit kannst du nehmen, wenn die erste beendet ist.

Geht deine Elternzeit zu Ende, bevor der Mutterschutz fürs zweite Kind beginnt, musst du dazwischen wieder arbeiten gehen. Die Alternative: kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen.

In welchem Abstand müssen zwei Kinder geboren werden, um das gleiche Elterngeld zu bekommen?

Häufig beträgt der Abstand zwischen zwei Kindern zwischen 1,5 und 2,9 Jahre. Das bedeutet, dass Mama häufig kurz wieder im Job ist, bevor sie erneut schwanger wird. Da viele Mütter Teilzeit arbeiten, wird nun leider nur das Teilzeit-Gehalt zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Es fällt damit deutlich geringer aus als beim ersten Kind, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast.

Eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen: Wenn dein zweites Kind bereits 14 Monate nach der Geburt des ersten zur Welt kommt, dient dein Vollzeit-Job als Berechnungsgrundlage. Du bekommst also auch beim zweiten Kind das volle Elterngeld.

Wärst du dagegen drei Jahre in Elternzeit, erhaltst du nur den Mindestsatz von 300 Euro plus eventuellem Geschwisterbonus. Denn das Elterngeld wird vom Einkommen im letzten Jahr vor der Geburt berechnet. In deinem Fall liegt jedoch kein Einkommen vor.

Was bei Zwillingen und Mehrlingen gilt

Das Elterngeld schafft einen Ausgleich für den Verdienstausfall für den Zeitraum, in dem Mütter und Väter die Kinder betreuen. Für Zwillinge bekommen sie daher nur einmal Kindergeld. Das Elterngeld erhöht sich aber um einen Zuschlag von

  • 300 Euro auf das Basiselterngeld oder
  • 150 Euro auf das ElterngeldPlus.

Bei Drillingen bekommst du den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen, und so weiter. Diesen Zuschlag nennt man “Mehrlings-Zuschlag”.

Mit dem Mehrlings-Zuschlag erhöhen sich auch der Mindestbetrag und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Bei Zwillingen zum Beispiel kann das Basiselterngeld mindestens 600 Euro und höchstens 2.100 Euro betragen, das ElterngeldPlus mindestens 300 Euro und höchstens 1.050 Euro.

Hast du bereits ein Zwillingspärchen und bekommen noch ein Kind, werden die beiden älteren Geschwister als ein Geschwisterkind gesehen. Bedeutet, du erhältst einen Geschwisterbonus für die Zwillinge. Allerdings nur, wenn sie zum Zeitpunkt des Elterngeldbezugs jünger als drei Jahre sind.

Adoptierte Kinder und Patchwork-Familien

Wenn du ein Kind adoptierst, kommt es nicht auf das Alter des Kindes an. Ausschlaggebend ist die Zeit von dem Tag, an dem du das Kind in deinen Haushalt aufgenommen hast. Das gilt auch, sollte das Adoptionsverfahren noch laufen. Erst ab dem 14. Geburtstag eines adoptierten Kindes erhältst du den Geschwisterbonus nicht mehr.

Patchwork-Familien sind eigentlich nichts Exotisches mehr. Ein Mann, eine Frau und Kinder können eine wunderbare Familie bilden, selbst wenn die Kinder keine – oder nicht alle – gemeinsame Kinder sind. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber hier zu Ungunsten der unverheirateten Paare, die eine Patchwork-Familie sind.

Beispiel: Die Partner leben zusammen in einem Haushalt, sind jedoch nicht miteinander verheiratet. Die Frau hat bereits aus einer vorherigen Beziehung ein zweijähriges Kind, der Partner ein fünfjähriges. Sie bekommen ein gemeinsames Baby. Die Eltern haben nach der Geburt des gemeinsamen Kindes keinen Anspruch auf den Geschwisterbonus.

Wenn sich zwei Singles mit Kindern finden, lieben und heiraten, gilt für sie dagegen das gleiche wie für Paare mit leiblichen Kindern. Beispiel: Lebt im Haushalt das zweijährige Kind der Mutter aus der früheren Beziehung und bekommt das verheiratete Paar ein gemeinsames Kind, hat es beim Elterngeld Anspruch auf den Geschwisterbonus fürs zweite Kind. Für ein leibliches Kind, das nicht im Haushalt lebt, sondern zum Beispiel beim Ex-Partner, gibt es den Geschwisterzuschlag nicht.

Wie kann ich den Geschwisterbonus beantragen?

Den Antrag auf den Geschwisterbonus stellen Paare mit Hilfe des Elterngeldantrags. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die Genehmigung erteilt, wird ihnen der Elterngeld-Bonus zusammen mit dem Elterngeld überwiesen.

Hier findest du die Formulare der einzelnen Bundesländer.

Wie können wir unser Elterngeld optimieren?

Wer das Optimum herausholen möchte, sollte sich ausführlich beraten lassen. Das geht bei einer Elterngeldstelle oder anderen Beratungseinrichtungen, die dafür ein Honorar verlangen – das sich aber durchaus lohnen kann. Vor allem für Selbstständige: Bei ihnen ist die Beantragung von Elterngeld und Geschwisterbonus wesentlich komplizierter.

Grundsätzlich gilt: Je mehr du vor der Geburt des Kindes netto verdient hast, desto höher fällt das Elterngeld aus. Die Betonung liegt hier auf „netto“. Um das persönliche Maximum an Elterngeld und Geschwisterbonus herauszubekommen, macht es also Sinn, dass derjenige mit dem höheren Nettogehalt in Elternzeit geht. Mamas arbeiten ja bekanntlich häufig in Teilzeit. Finger hoch – beim wem wäre es also Herr Papa?


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So funktioniert Aufsplittung & Beantragung


Kein Geheimtrick, aber effektiv: Ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld deutlich erhöhen.  Zum Beispiel: Steuerklasse IV statt Steuerklasse III. Voraussetzung für die Anerkennung der Steuerklasse ist, dass sie spätestens sieben Kalendermonate vor dem Beginn des Mutterschutzes bestand. Wer mit dem Gedanken spielt, die Karte der Steuerklassenänderung zu spielen, sollte bei den ersten Anzeichen von morgendlicher Übelkeit einen Wechsel beim Finanzamt beantragen.

Wie wirkt sich der Geschwisterbonus auf Mutterschaftsleistungen aus?

Mutterschaftsleistungen für ein neues Baby kannst du erhalten, wenn du wieder schwanger wirst, während du für Kind Nummer Eins noch Elterngeld bekommst. In dem Fall erhältst du für das erste Kind weiter das Elterngeld und zusätzliche Mutterschaftsleistungen für das Baby. Die Leistungen werden auf einen Teil des Elterngelds angerechnet.

Keine Anrechnung erfolgt in den Monaten, in denen es die 300 Euro für Basiselterngeld oder 150 Euro für Elterngeld Plus gibt. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Mutterschaftsleistung mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus pro Monat gezahlt werden.

Mutterschaftsleistungen werden tageweise abgerechnet, auch beim Elterngeld. Solltest du am Anfang des Lebensmonats Anspruch auf etwaige Leistungen haben, die während des Lebensmonats enden, bekommst du für die restlichen Tage dieses Lebensmonats anteilig Elterngeld.

herMoney-Tipp

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf seinem Online Portal einen Elterngeld- und Elterngeld Plus-Rechner. Hier kannst du alle möglichen Varianten einmal durchspielen. Warum du dabei vorsichtig sein sollten, erfährst du hier. Wer sich lieber ausführlich beraten lassen möchte, sollte einen Termin bei einer Elterngeldstelle ausmachen. Und nicht vergessen: Nimm den werdenden Papa mit!

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.