🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Vermögen vor dem Pflegeheim retten - Geht das?

Titelbild von Vermögen vor dem Pflegeheim retten - Geht das?

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Autorin

13. Februar 2024

Gute Pflege ist teuer und vernichtet nicht selten Einkünfte und angespartes Vermögen. Gibt es Möglichkeiten, das zu verhindern?

Inhalt

Vermögen vor dem Pflegeheim retten: Das Wichtigste in Kürze

Reichen deine Rente und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, wird dein Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen.

Allerdings gelten 10.000 Euro pro Person als geschütztes Vermögen. Auch eine Eigentumswohnung bleibt unangetastet, wenn noch ein Partner oder eine Partnerin  darin wohnt.

Du kannst dein Vermögen am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt.

Spontan Geld abheben, um es vor dem Sozialamt zu „verstecken“, ist keine gute Idee. Denn das Amt prüft alle Kontobewegungen genau.

Kriege, höhere Energiekosten, Inflation. In fast jedem Lebensbereich steigen derzeit die Lebenshaltungskosten. Auch vor Pflegeheimen macht die Preissteigerung nicht halt. Schließlich fallen auch dort regelmäßig Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und natürlich die Pflege selbst an. Schon jetzt kostet ein Platz in einem deutschen Pflegeheim durchschnittlich etwa 3.500 Euro im Monat. Leider sind damit die Pflegekosten in der Regel deutlich höher als das, was die gesetzliche oder private Pflegekasse zahlt. Daher müssen Menschen, die ins Pflegeheim gehen, noch etwa 2.300 Euro aus eigener Tasche beisteuern – zumindest ist dies ein ganz grober Wert.

Häufig wird dafür das Vermögen des Betroffenen herangezogen. Viele fragen sich deshalb: „Kann ich mein Vermögen im Pflegefall schützen?“

Hat das Pflegeheim Zugriff auf mein Vermögen?

Sobald ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, stellt sich die Frage, wie die Kosten dafür bezahlt werden sollen. In der Regel werden sie zunächst mit den Einkünften der pflegebedürftigen Person gedeckt. Dabei handelt es sich etwa um die Rente oder andere Einkünfte, wie zum Beispiel die Zahlungen der Pflegeversicherung, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte.

Es ist jedoch nicht unüblich, dass die monatlichen Einnahmen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um die teuren Heimkosten zu decken. Ist das der Fall, wird der offene Betrag aus Rücklagen und Vermögen der betroffenen Person gezahlt. Letztlich hat man seine Altersvorsorge auch für solche Fälle aufgebaut. Im Bedarfsfall hat ein Pflegeheim also Zugriff auf das Vermögen, allerdings nicht unbegrenzt auf alles.

Schonvermögen: Was das Pflegeheim nicht antasten darf

Wie viel Vermögen dürfen HeimbewohnerInnen also auf jeden Fall behalten? Bei einer Heimunterbringung steht jedem Pflegebedürftigen ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro zu (Alleinstehende 10.000 Euro, Eheleute 20.000 Euro). Diese Summe können Pflegebedürftige behalten. Auch Angehörige stellen sich häufig die Frage:

„Wie viel Geld darf ich behalten, wenn mein Partner oder meine Partnerin ins Pflegeheim kommt?“

Grundsätzlich gilt: Ist eine pflegebedürftige Person verheiratet, müssen sich auch Ehepartner an den Pflegeheim-Kosten beteiligen. Und zwar sowohl mit ihren Einkünften, als auch mit ihrem Vermögen. Das Schonvermögen bleibt allerdings unberührt.

Auch das eigene Haus kann unter den Schutz des Schonvermögens fallen. Allerdings nur, solange die Ehepartnerin oder der Ehepartner es allein oder mit Angehörigen bewohnt. Anders sieht es aus, wenn das Haus auf einmal leer steht.

Mutter im Pflegeheim: Was passiert mit dem Haus?

Wohnen nur die Kinder in der Immobilie, zählt es nicht mehr zum Schonvermögen. In einem solchen Fall muss das Haus verkauft und der Erlös genutzt werden, um die Pflegeheim-Unterbringung zu bezahlen.

Außerdem muss die Immobilie per Gesetz eine angemessene Größe haben. Wann ein Haus oder eine Wohnung angemessen ist, hängt von der Anzahl der Personen ab, der Größe, aber auch, ob die darin wohnende Person zum Beispiel noch einem Beruf nachgeht. In der Vergangenheit entschied der Gesetzgeber, dass etwa 91,89 qm für zwei Personen noch als angemessen gilt. Ist eine Person berufstätig, waren auch 100 qm in Ordnung.

Kinder werden nur selten zur Kasse gebeten

Die Angst, dass die eigenen Kinder am Ende für die Pflegeheim-Kosten aufkommen müssen, ist nicht unbegründet. Reichen die Mittel der Pflegebedürftigen nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, können auch die Kinder herangezogen werden. Seit dem Jahr 2020 gilt das dank des neuen Angehörigenentlastungsgesetzes allerdings nur, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdienen – ohne das Einkommen des Ehepartners. Das Vermögen der Kinder spielt hingegen keine Rolle.

Wie prüft das Sozialamt das Vermögen?

Falls du die Kosten für die Pflege nicht aufbringen kannst und auch die Kinder nicht verpflichtet werden können, ist das Sozialamt eine Option. Um vom Amt die „Hilfe zur Pflege“ zu empfangen, musst du immer einen Antrag stellen, und erst ab Antragstellung wird die Hilfe gewährt.

Das Sozialamt gewährt diese Hilfe allerdings nur, wenn der sogenannte Grundsatz des Nachrangs erfüllt ist. Das heißt: Geholfen wird demjenigen, der sich nicht selbst helfen kann – oder der nicht schon von anderer Seite Hilfe erhält.

Das Gute daran ist: Das Sozialamt prüft dein Vermögen nur, wenn du es einschaltest und um Hilfe bittest. Der Nachteil: Das Sozialamt zahlt auch nur, wenn du wirklich hilfsbedürftig bist und sämtliches Vermögen – bis auf das Schonvermögen – aufgebraucht ist.

Um herauszufinden, ob das der Fall ist, musst du dein Vermögen offenlegen. Das Sozialamt prüft Einkünfte und Vermögen in der Regel sehr genau, wenn du „Hilfe zur Pflege“ beantragst. Es untersucht auch, ob nicht eventuell Geld oder Vermögen verschenkt wurden. Um das nachzuprüfen, fordert es in der Regel Kontoauszüge und Gehaltsbescheinigungen ein.

Doch wie lange prüft das Sozialamt eigentlich zurück, ob Vermögen vorhanden war? Für solche Schenkungen gilt eine 10-Jahresfrist. Es kann also passieren, dass du bis zu zehn Jahre vor dem Antrag alle größeren Geldbewegungen erklären musst.

Keine gute Idee: Vor dem Zugriff des Pflegeheims schnell Geld abheben

Schon Beträge in Höhe von wenigen 100 Euro im Monat, die eventuell vom Konto abgegangen sind, müssen nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, geht das Sozialamt automatisch von einer Schenkung aus, und die kann das Sozialamt bis zu zehn Jahre danach zurückverlangen. Die Rechtsberatung der DAHAG Rechtsservice AG rät daher dazu, möglichst alle Belege für Anschaffungen oder eventuelle Reisen aufzubewahren.

Grundsätzlich raten RechtsexpertInnen davon ab, Vermögen schnell zu verschenken oder das Sparbuch aufzulösen, bevor das Geld ans Pflegeheim geht.

Stattdessen hast du andere Optionen, Vermögen vor dem Pflegeheim zu retten. Etwa, indem du dich frühzeitig um Schenkungen kümmerst. Wichtig ist, dass eine Schenkung bereits längere Zeit zurückliegt, also mindestens zehn Jahre. Erst dann gilt „geschenkt ist geschenkt“, und das Sozialamt kann die Schenkung nicht zurückfordern. Das gilt übrigens auch, wenn die eigene Immobilie verschenkt wird. Auch hier gilt die 10-Jahresfrist.

Doch selbst wenn du diese Frist nicht einhalten kannst, gibt es noch ein paar Möglichkeiten, verschenktes Vermögen vor dem Sozialamt zu retten. Der Staat hat sogenannte Gegenrechte geschaffen. Ist etwa das verschenkte Geld schon ausgegeben oder könnte die Rückforderung den Beschenkten in finanzielle Schwierigkeiten bringen, kann das Sozialamt die Schenkung nicht zurückfordern (SGB XII).

Wie kann ich mein Vermögen sonst vor dem Pflegeheim retten?

Eine weitere Möglichkeit ist, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese zahlt bei Pflegebedürftigkeit, sodass damit das Pflegeheim bezahlt werden kann und nicht auf Einkünfte deiner Kinder oder ihre Ersparnisse zurückgegriffen werden muss.

Eine beliebte Option ist etwa die Pflegetagegeldversicherung. Sie kann die jeweilige Versorgungslücke schließen und ist durchaus bezahlbar, wie eine aktuelle Marktanalyse der Rating-Agentur Assekurata zeigt. Besonders, wenn du sie in jungen Jahren abschließt. Wer bereits mit 25 eine Pflegezusatzversicherung hat, zahlt pro Monat etwa 33 Euro. Wer mit 35 Jahren loslegt, schon 49 Euro. Hier gilt also auch: Rechtzeitig handeln lohnt sich.

herMoney Tipp

Zu früh ist es eigentlich nie, sich mit der finanziellen Sicherheit im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen. Die Höhe einer möglichen Versorgungslücke ist individuell und hängt vom jeweiligen Einkommen und den Ausgaben im Pflegefall ab. Es lohnt sich, die eigene Versorgungslücke so früh wie möglich zumindest grob zu berechnen. Dafür kannst du die durchschnittlichen Heimkosten von 3.500 Euro von deiner späteren Rente und dem, was die Pflegeversicherung zahlt, abziehen. Die voraussichtliche Höhe deiner Rente kannst du der Renteninformation entnehmen. Gut möglich, dass die Heimkosten deine Rente deutlich übersteigen. In dem Fall überleg, was das für dein Vermögen, deinen Partner und deine Kinder bedeutet. Ob es sinnvoll ist, die Kosten mit einer Pflegezusatzversicherung zu decken, erfährst du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Anke Dembowski am 26.07.2022 verfasst und zuletzt am 13.02.2024 von Anke Dembowski aktualisiert.

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".