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Erfahrungsbericht: Hilfe, die Vorsorgevollmacht wird scharf!

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Anke Dembowski

Autorin

7. August 2018

herMoney-Autorin Anke Dembowski hat eine Vollmacht übernommen, die sie vor einige Herausforderungen stellt. Ein Erfahrungsbericht.

Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überhaupt anzusprechen, ist schon schwierig. Wer es einmal gemacht hat, weiß, wovon ich spreche: Man meint es gut, aber der Vollmachtgeber weigert sich massiv, an den Fall zu denken, dass er eventuell einmal nicht mehr für selbst entscheiden kann.

Ich weiß noch, wie froh ich war, als ich die unterschriebene Vollmacht schließlich auf dem Schreibtisch liegen hatte und sie abheften konnte. Sie war für eine ältere Dame in der Nachbarschaft, der ich schon seit vielen Jahren bei ihrem Papierkram helfe und deren Kinder so weit weg wohnen, dass sie sich nicht kümmern können. Jahrelang lag die Vollmacht für den Fall der Fälle im Ordner und geriet auch bei mir immer weiter in den Hintergrund.

Lange tut sich nichts, und dann geht alles ganz schnell

Dann ging alles sehr schnell. Ich erhielt einen Anruf, dass die Dame zu Hause gestürzt war und mit Verdacht auf Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Ich besuchte sie, da war sie schon operiert und lag mit neuer Hüfte im Krankenhausbett. Durch den Schrecken und das veränderte Umfeld war die Dame, die zuvor hin und wieder nur etwas vergesslich war, verwirrt – die Ärzte hielten sie für dement. Der behandelnde Arzt fragte, ob ich eine Vorsorgevollmacht hätte, was ich bejahte. Ich fuhr nach Hause und holte die Vollmacht, deren genauen Inhalt ich gar nicht mehr im Kopf hatte – so lange war es her, dass wir sie unterschrieben hatten.

Als ich die Vollmacht im Krankenhaus präsentierte, wurde sie als gültig angesehen. Zum Glück! Denn hätte ich keine gültige Vollmacht gehabt, hätte das Gericht einen amtlichen Betreuer bestellt. „Prima“, dachte ich erleichtert. Im Nachhinein muss ich sagen: Ich hatte keine konkrete Vorstellung davon, was als „Bevollmächtigte“ auf mich zukommen sollte. Bis die Vollmacht schließlich „scharf“ geworden ist.

Sofort wandten sich Ärzte und Schwestern an mich und wollten, dass ich hier einen Risikohinweis unterschreiben und dort einer bestimmten Behandlung zustimmen sollte. Herrjemine, woher soll ich wissen, ob diese oder jene Behandlung die richtige ist und ob man die Risiken eingehen soll? Die Ärzteschaft ließ nicht locker, und so entschied ich, wie ich mich für mich selbst auch entschieden hätte, und unterschrieb.

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Viel zu erledigen, viel zu entscheiden

Jetzt gab es viel zu tun: Ein paar persönliche Sachen aus dem Haus holen und ihr ins Krankenhaus bringen, und – ach ja, der Hund! Ich konnte ihn nicht zu mir nehmen, also brachte ich ihn in die nächste Hundepension. Dort musste ich zwar unterschreiben, dass ich für die Kosten der Unterbringung und das Futter aufkommen würde, aber das war ohne schriftliche Vollmacht möglich. Geld für die Hundepension und die Besorgungen konnte ich zum Glück abheben, denn wir hatten seinerzeit auch eine separate Bankvollmacht vereinbart.

Es ging gleich weiter im Text: Eine Reha stand an. Dazu waren allerhand Formulare auszufüllen und zu unterschreiben. Es war ungewohnt, für einen erwachsenen Menschen die Dinge zu regeln. Und glauben Sie nicht, dass die erwachsene Person, die von der Ärzteschaft als nicht mehr zeichnungsberechtigt angesehen wird, mit allem einverstanden ist! Die Vollmachtgeberin empfand es als großes Missverständnis, wenn nicht gar als Gemeinheit. Rein rechtlich wird der Patient in so einem Fall zwar nicht entmündigt, aber viele, bei denen die Vorsorgevollmacht „scharf“ wird, fühlen sich entmündigt – so war das auch bei der Nachbarin.

Die Entscheidung stand an, wie es dann weitergehen würde nach der Reha. Konnte sie weiter in ihrem Haus mit Garten wohnen bleiben, oder würde ein Umzug ins Pflegeheim nötig werden? Die Kinder äußerten sich nicht einheitlich, aber ich wusste, dass die Dame auf gar keine Fall ins Pflegeheim wollte. Es musste also eine 24-Stunden-Pflege oder ein Pflegeteam organisiert werden.

Bei den Beträgen, die dort aufgerufen werden, wurde mir mulmig. Daher vereinbarte ich einen Termin mit der Betreuungsstelle des Landratsamts, um mich darüber zu informieren, was genau meine Rechte und Pflichten waren, und wie es mit der Haftung aussah. Vieles konnte man mir dort erklären, aber beispielsweise nicht, wie groß der Umfang der Pflege sein dürfte. Wie viel durfte ich ausgeben? Was war zu viel? Wann hafte ich? Das konnte mir niemand so genau sagen – es ist offenbar gar nicht so dezidiert geregelt.

Ich erfuhr von weiteren Haftungsfragen, die gar nicht mich betrafen: Die Dame ließ sich nicht gerne waschen, was ja auch eine recht intime Angelegenheit ist. Eine beherzte Nachbarin hatte einen sehr guten Draht zu ihr, und schaffte es, ihr gelegentlich die Haare zu waschen und sie zu duschen. Eine Dame vom offiziellen Pflegedienst erklärte, dass das sehr riskant sei. Wenn sie ausrutscht, und sich die Dame dabei womöglich die andere Hüfte bricht, könnte es sein, dass sie für die Behandlungs- und Folgekosten aufkommen müsste. Adieu Körperpflege! Denn die ihr unbekannten Leute vom offiziellen Pflegedienst lässt die Dame nicht an sich heran.

Ich fühlte mich, als hätte ich alle schwarzen Peter auf der Hand

Mir schien, dass immer mehr Leute spitz kriegten, dass ich nun zuständig war. Verschiedene Helfer, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe in Haus & Hof ausgeholfen hatten, kamen mit Stundenzetteln zu mir und wollten bezahlt werden. „Uups, in bar?“ – „Ja, das war schon immer so!“ Oh Hilfe! Sie wurden ja gebraucht, aber soll ich sie nun einfach so zahlen? Ich fühlte mich, als hätte ich nun alle schwarzen Peter gleichzeitig auf der Hand, und jeder konnte sich enthaften, indem er mich einfach unterschreiben ließ.

Sicher, ich wurde bezahlt für meinen Einsatz – genauso wie ich früher für die Erledigung des Papierkrams vergütet wurde. Aber das Risiko wurde damit nicht kompensiert. Ich weiß schließlich nicht, wie die Kinder einmal reagieren werden. Derzeit sind sie froh, dass ich da bin und mich um alles kümmere. Sie gewähren mir freie Hand. Aber aus meiner Zeit als Bankerin weiß ich, wie unangenehm die Dinge im Erbfall werden können.

Was ist, wenn sie im Falle eines Falles damit gerechnet hatten, dass das Erbe viel größer sei? Ich fing an, pingeligst jede Ausgabe zu dokumentieren, Belege abzuheften, meine Einsätze stundenmäßig festzuhalten, mit einem kurzen Satz, was ich an diesem oder jenem Datum gemacht habe. Wenn es einmal zum Streit kommen sollte, könnte ich den Ordner zeigen, aber die Dokumentation und das Abheften der Belege sind natürlich weiterer Aufwand. Ich glaube, der muss aber sein.

Wir hatten auch Situationen, wo wir unterschiedlicher Meinung waren: Ich bestellte Essen auf Rädern. Meine Nachbarin konnte sich zwar nicht mehr selbst versorgen, aber sie wollte nicht so „angebunden“ sein – und bestellte es hinter meinem Rücken wieder ab. Raten Sie mal, wer dann kochen durfte, als sie bei mir anrief, sie sei so hungrig? Obendrein erhielt ich einen vorwurfsvollen Anruf vom Sozialdienst, dass die Dame nicht genügend esse und trinke. Das Ende vom Lied: Ich habe auf eine 24-Stunden-Pflege aufgestockt – ein teures Unterfangen, und nur machbar, wenn genügend Platz ist, so dass die Pflegekraft mit im Haus wohnen kann.

Nach einem halben Jahr kann ich sagen: Ich habe mich daran gewöhnt, als Bevollmächtigte für die Dame zu entscheiden und spreche das meiste mit ihr ab. Bestimmte Dinge, wie z.B. Arbeitsverträge, nehme ich gemeinsam mit dem Steuerberater in die Hand. Wir sind sozusagen alle gemeinsam in die Situation hineingewachsen.

Helfer und Pfleger kommen und gehen. Aber ich glaube, dass es vorteilhaft ist, wenn eine bevollmächtigte Person auf Dauer den Überblick behält und die Dinge koordiniert – allerdings auf die Gefahr hin, im Notfall selbst einspringen zu müssen, wenn einer der Pfleger mal kurzfristig ausfällt oder abspringt. Diese Person sollte für ihr Kümmern und auch für das ständige Gefühl, im „Stand-by-Modus“ zu sein, kompensiert werden. Sonst ist diese Arbeit und Verantwortung kaum zuzumuten, von möglichen Haftungskonsequenzen ganz abzusehen. Überträgt man diese Aufgaben einem professionellen Dienst, wird es deutlich teurer. Und ob die Dinge dann so individuell geregelt würden, ist die Frage.

herMoney-Tipp:

Bevor Sie eine Vorsorgevollmacht unterschreiben: Informieren Sie sich genau, was ganz konkret auf Sie zukommt, wenn die Vollmacht „scharf“ wird. Und seien Sie ehrlich zu sich selbst: Können bzw. wollen Sie das auch stemmen?

Falls Sie sich dazu entscheiden: Heften Sie alle Vollmachten in einem separaten Ordner ab, damit Sie einen Überblick behalten – das gilt für die Postempfangs-Vollmacht für Ihren Partner, die Bankvollmacht von Kindern oder Eltern genauso wie für Vorsorgevollmachten, die Sie übernehmen. Auch bei guter Vorbereitung herrscht meistens erst einmal Unsicherheit, wenn eine Vollmacht scharf wird. Das Gute ist: Man wächst mit der Zeit in die Situation hinein – bestimmt!

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".