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Vermögenswirksame Leistungen: So nutzt du VL-Fondssparen richtig

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Anke Dembowski

Autorin

16. Januar 2023

Vermögenswirksame Leistungen sind Geschenke des Chefs: Er zahlt sie zusätzlich zum Gehalt. Wie gehst du VL-Fondssparen am besten an?

Inhalt:

In unserer Nachbarschaft hat es sich eingebürgert, dass wir uns in der Vorweihnachtszeit zu Punsch und Plätzchen unter dem winter-kahlen Apfelbaum des Nachbarn Elmar treffen. Neulich ging es um VL-Fondssparen.

VL-Fondssparen als vermögenswirksame Leistung: Was ist das?

Bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) darf der Chef monatlich zusätzlich zum Gehalt zahlen, wobei der oder die Angestellte aus einer ganzen Reihe an geförderten Anlagen frei wählen darf.

Dazu gehören:

  • Bausparverträge
  • Lebensversicherungen
  • Investmentfonds
  • Darlehenstilgung bei selbst genutzter Immobilie
  • VL-Banksparpläne (nicht durch Arbeitgebersparzulage gefördert)
  • Geschäftsguthaben an eingetragene Genossenschaften (Einlagen, die Mitglieder von Genossenschaften leisten)

Wenn man die verschiedenen VWL-Sparformen vergleicht, merkt man: Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen rentieren sich die meisten dieser Anlageformen derzeit nicht wirklich. Ausnahme: VL-Fondssparen. Hier wählt der Arbeitnehmer Investmentfonds als Anlage.

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Vermögenswirksame Leistungen annehmen? Ja oder nein?

Beim Punsch wendet sich meine Nachbarin Sandra an mich: „René hat doch jetzt seine erste richtige Arbeitsstelle angetreten.“ René ist ihr Sohn, der gerade seine Ausbildung zum Bürokaufmann beendet hat. „Der Chef bietet ihm vermögenswirksame Leistungen an. Du kennst Dich doch aus mit Finanzen … Soll er das machen?“

Noch ehe ich antworten kann, schaltet sich Elmar ein: „Klar soll er das!“ meint er fröhlich. „Da kommen alle sieben Jahre ein paar tausend Euro zusammen. Einfach so geschenkt vom Chef! Damit weiß René doch sicher was anzufangen!“ Elmar hat Recht. Ich rate Sandra, dass ihr Sohn für seine vermögenswirksamen Leistungen unbedingt einen Aktienfonds-Sparplan einrichten soll.

Die meisten Nachbarn haben bereits einen Vertrag abgeschlossen und lassen ihn laufen, ohne großartig darüber nachzudenken. Das ist absolut okay – so ist es ja gedacht!

Die Nachbarschaftsrunde kommt zu dem Schluss: Wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet, sollte man sie auch annehmen. Denn wir finden keine Argumente, die dagegensprechen.

Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig

„Muss man darauf eigentlich Steuern und Sozialabgaben zahlen?“, fragt Sandra. Leider ja! Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtiges Arbeitsentgelt und werden zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt – oft aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrags.

„Und wie geht das dann?“, will Sandra wissen. „In einen VL-Vertrag wird sechs Jahre lang eingezahlt. Nach einem weiteren Jahr Wartefrist kann René dann über den gesamten angesparten Betrag verfügen“, erkläre ich ihr.

Nun schaltet sich auch Angela, die Nachbarin von gegenüber, ein: „René soll das aber noch vor Jahresende eintüten, das ist wichtig. Ich weiß nur nicht mehr genau, warum!“ Vermögenswirksame Leistungen unterliegen einer Sperrfrist, und die beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in dem der Sparplan abgeschlossen wird. Daher wäre es tatsächlich gut, wenn René den Vertrag noch vor Jahresende unter Dach und Fach bringen könnte, denn in dem Fall fängt die Frist gleich an zu laufen. Wenn er es erst Anfang nächsten Jahres schafft, passiert nichts Schlimmes, bloß kann er dann über den Betrag erst ein Jahr später verfügen.

Wie funktioniert die staatliche Sparzulage?

Der Grund für die Sperrfrist ist die Sparzulage, die es auf die Leistungen des Chefs obendrein gibt. Das gilt allerdings nur, wenn man relativ wenig verdient: Das zu versteuernde Einkommen darf im jeweiligen Kalenderjahr nicht mehr als 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (zusammen Veranlagte) betragen. Bei einem Berufsanfänger wie René könnte das aber hinkommen.

Dann fördert Vater Staat VL-Depots bis zu einem jährlichen Sparbetrag von 400 bzw. 800 Euro (Alleinstehende/Ehepaare). Die staatliche Zulage liegt bei 20 Prozent für Aktienfonds und bei 9 Prozent für Bausparen. Für Aktienfonds legt Vater Staat also nochmal 80 Euro pro Jahr auf die Leistungen des Chefs drauf.

Anders als die Zulage des Chefs ist die staatliche Sparzulage steuer- und sozialversicherungsfrei. René muss die Arbeitnehmer-Sparzulage dann jährlich bei seinem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung beantragen.

„Also sechs Jahre zahlen Chef und Staat ein, dann liegt das Depot noch ein Jahr lang fest, und nach dem siebten Jahr kann René über den gesamten Betrag frei verfügen?“ fragt Sandra. „Genauso ist es!“, antworte ich.

„Was ist eigentlich, wenn man den Vertrag vorher auflöst?“, will Angela wissen. In dem Fall muss die Gesellschaft – zum Beispiel die Fondsgesellschaft – das Finanzamt des Arbeitnehmers benachrichtigen, und die staatliche Förderung entfällt (aber nur die, nicht die Zulagen des Chefs!). Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, wie zum Beispiel längere Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, in denen die vermögenswirksamen Leistungen ohne Verlust der staatlichen Prämien aufgelöst werden können. Es ist aber nicht schädlich, das VL-Fondssparen stillzulegen, also keine weiteren Zahlungen mehr vorzunehmen.

Voraussetzungen für die staatliche Prämie beim VL-Fondssparen

  • Sie gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Beamte, Richter und Berufssoldaten.
  • Mindestens eine Zahlung jährlich über sechs Jahre ist erforderlich.
  • Danach muss die Anlage noch mindestens ein Jahr liegen bleiben.
  • Du musst dein Geld in Aktien- oder Dachfonds anlegen, die zu mindestens 60 Prozent in in- oder ausländische Aktien investiert sind.
  • Das Depot muss in Deutschland liegen (aber auch Anlagen in ausländische Fonds werden gefördert, selbstverständlich auch in ETFs).
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt bei Ledigen unter 20.000 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten unter 40.000 Euro (Freibeträge und Pauschalen können vorher abgezogen werden).

Wie finde ich den besten VL-Fonds?

„Aber wie findet man die richtige Anlage, wenn man sich für VL-Fondssparen entscheidet?“, fragt Sandra. Wir hatten ja schon darüber gesprochen, dass es angesichts der niedrigen Verzinsung der anderen Anlagen das Fondssparen am meisten lohnt. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss es sich um einen Aktien- oder Dachfonds handeln, der mindestens zu 60 Prozent in Aktien investiert. „Das kann natürlich auch ein ETF sein“, sage ich zu Sandra, „diese Art Fonds sind am kostengünstigsten“.

Du kennst dich mit ETFs nicht aus? Dann schau dir unseren ETF-Guide an:

Während René seine vermögenswirksamen Leistungen theoretisch in jeden Aktienfonds anlegen könnte, stellen die Fondsgesellschaften nur bestimmte Fonds für die VL-Verträge zur Verfügung.  Trotzdem ist die Auswahl ausgesprochen breit. Bei vielen Fonds-Supermärkten wie FFB, ebase oder Comdirect stehen beispielsweise mehr als 500 Investmentfonds für die VL-Anlage zur Verfügung, darunter auch einige ETFs.

„Wenn René seine Anlage besonders breit streuen möchte, wählt er am besten einen global investierenden Aktienfonds aus“, sage ich zu Sandra.

Um zu sehen, welche VL-Fonds in Frage kommen, rate ich ihrem Sohn, auf der Website des deutschen Fondsverbands BVI nachzuschauen. Er hat dort eine Liste aufgeführt, die laufend aktuell gehalten wird. Im Folgenden sind auch ein paar Fonds aufgelistet, die solide erscheinen.

Solide Fonds für vermögenswirksame Leistungen

Im Prinzip kann frau aus Hunderten von Aktien- oder aktienlastigen Dachfonds wählen, um ihre vermögenswirksamen Leistungen anzulegen. Als Anhaltspunkt nennen wir ein paar Fonds, die sich gut eignen könnten. Überlege dir, was dir besonders wichtig ist: Nachhaltigkeit, Rendite oder Sicherheit? Oder alles?

Generated by wpDataTables

Quelle der Daten: Morningstar (Januar 2023)

Um zu berechnen, welche Rendite nach einer bestimmten Laufzeit herauskommen könnte, kannst du beispielsweise auf einen Rechner zugreifen. Dort kann man seine monatliche Sparsumme und die angenommene Rendite eingeben.

Wenn man hier eintippt, dass man monatlich 40 Euro anspart und die Rendite jährlich 6,0 Prozent beträgt, kommt am Ende der 6-Jahresperiode ein Betrag von knapp 3.500 Euro heraus.

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Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.

Dieser Artikel wurde 2019 von Anke Dembowski erstellt und 2023 durch Saskia Weck aktualisiert.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".