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Wohnungskauf ohne Trauschein: Was unverheiratete Paare beachten sollten

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Ines Baur

16. September 2022

Du möchtest mit deinem Partner eine Wohnung kaufen, ihr seid aber nicht verheiratet? Dabei gibt es einiges zu beachten.

Inhaltsverzeichnis

Wem gehört wie viel von der Traumwohnung?
Was machen unverheiratete Paare bei einer Trennung?
Was gilt, wenn der Partner stirbt?

Das Wichtigste in Kürze

Bei nicht verheirateten Partnern sollen sich beide beim Wohnungserwerb ins Grundbuch eintragen lassen.

Regelt die Aufteilung bei einer möglichen Trennung in einem Partner- oder Gesellschaftsvertrag. Bezieht die Möglichkeit des Todesfalls eines Partners mit in den Vertrag ein.

Eine Risikolebensversicherung als Überkreuzvertrag schützt vor möglichen Schulden, wenn der Partner verstirbt.

 

Für Paare ohne Trauschein gibt es andere Regeln als für Eheleute. Sie müssen beim Wohnungskauf juristische Hürden überwinden und Fallstricke vermeiden, wenn es, warum auch immer, zur Trennung kommt.

Verheiratete gelten vor dem Gesetz als Wirtschaftsgemeinschaft. Hier sind die Bestimmungen in Bezug auf Güterstand, finanzielle Sorge und Erbfolge eindeutig. Für nicht verheiratete Paare fehlen solche gesetzlichen Regelungen. Daher sollten Unverheiratete, die mit dem Partner oder der Partnerin eine Wohnung kaufen, Finanzierung und Aufteilung des Eigentums im Vorfeld klären.

Wem gehört wie viel von der Traumwohnung?

„Ich zahle mehr und stehe dafür allein im Grundbuch.“ Lass dich auf einen solchen Deal nicht ein. Wenn ihr eure Traumwohnung gemeinsam kauft, sollten auch beide PartnerInnen eingetragen sein. Das gilt insbesondere, wenn beide an der Finanzierung beteiligt sind, so Dominik Hüren, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. „Stehen beide im Grundbuch, können sie faktisch nur gemeinsam über die Immobilie verfügen und sind daran – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlich hohen Anteilen – gleichermaßen berechtigt.“

Die Anteile orientieren sich am besten danach, wer wie viel zahlt. Steuerst du etwa 60 Prozent des Kaufpreises bei und dein Partner 40, sollte sich das im Eintrag widerspiegeln.

Wichtig: Als stiller Teilhaber Geld zuzuschießen, ist unvernünftig. Denn das Recht an der Immobilie hat nur, wer im Grundbuch steht. Und im Worst-Case-Szenario – der unschönen Trennung – kann der eingetragene Part den anderen einfach vor die Tür setzen.

Was machen unverheiratete Paare bei einer Trennung?

Die Abmachungen zum Thema Immobilienkauf kann ein nicht verheiratetes Paar in einem Partnerschaftsvertrag festhalten. Hier könntet ihr beispielsweise dokumentieren, wer welche Finanzierungsbeiträge leisten soll und ihr regelt hier die Vorgehensweise für den Fall der Trennung.

„Durch einen notariellen Vertrag können sie etwa ein Erwerbsrecht oder sogar eine Erwerbspflicht für einen Partner vorsehen und dessen Begleitumstände regeln“, erklärt Hüren. Dazu zählt unter anderem, wie Wert und Kaufpreis zu berechnen sind und ob ein Partner von den Finanzierungsverbindlichkeiten freigestellt ist.

Im Partnerschaftsvertrag kannst du zudem festlegen, wer bei einem Verkauf der Immobilie welchen Anteil am Gewinn erhält und wer zu welchen Teilen für mögliche Verluste haftet. Eine andere Möglichkeit, gemeinsam Immobilieneigentümer zu werden: Gründe eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die dann die Wohnung erwirbt.

In dieser Folge von “herMoney 1×1: Finanzen einfach erklärt” geht es um die grundsätzliche Frage, wie Geld und Liebe harmonisch zusammenfinden können:

Was gilt, wenn der Partner stirbt?

Kein schöner Gedanke, doch das solltest du und dein Partner besprechen. Liegt nichts schriftliches vor, geht ein unverheirateter Partner leer aus, denn es greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Da kann es passieren, das plötzlich ein Verwandter als neuer Miteigentümer vor der Tür steht.

Mit einem Testament, in dem sich die Partner gegenseitig bedenken, kannst du das verhindern.

Doch beachte: Ohne Trauschein wird auf den Nachlass deines Partners eine hohe Erbschaftsteuer fällig. Zudem haben die gesetzlichen Erben des Verstorbenen Anspruch auf einen Pflichtteil. Beides solltest du im Hinterkopf behalten. Im Zweifel ist es ratsam, sich von einem Notar oder Anwalt beraten zu lassen.

herMoney Tipp für den Wohnungskauf:

Musst du einen Kredit für den Immobilienkauf aufnehmen, solltest du eine Risikolebensversicherung als Überkreuz-Vertrag auf das Leben des anderen abschließen. So stehst du oder dein  Liebster im Todesfall nicht mit einem Schuldenberg da. Das kann passieren. Denn läuft die Finanzierung auf beider Namen beurteilt der Kreditgeber die Bonität für beide, gleichgültig ob verheiratet oder nicht. Partner haften also gemeinschuldnerisch.

Zum Weiterlesen: Einen Artikel über Nichteheliche Lebensgemeinschaften im Check findest du hier. Was du über Steuer, Unterhalt und Versicherung wissen solltest, wenn du unverheiratet Kinder bekommst, kannst du hier nachlesen.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.