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Nebenjob? Selbständig! Teil 2

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Ines Baur

9. August 2022

Was ändert sich bei Versicherung und Sozialabgaben? Muss ich mehr oder weniger zahlen, mich extra versichern? herMoney klärt auf!

Teil 1 findest du hier.

Inhaltsverzeichnis

Selbstständig im Nebenberuf

Welche Abgaben geprüft werden müssen

Weitere Versicherungen – gerüstet für den „Worst Case“

Bei einer Festanstellung ist es einfach: Lohnsteuerkarte abgeben und fertig – die Sozialabgaben werden automatisch abgezogen. Etwas komplizierter ist es bei Selbstständigen. Du kannst dich freiwillig gesetzlich versichern oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden – was bei Angestellten erst ab einem Einkommen von 64.350 Euro brutto im Jahr möglich ist. Zudem kann es je nach Geschäftszweck erforderlich sein, dich bei einer Berufsgenossenschaft oder Kammer anmelden.

Selbstständig im Nebenberuf

Aber wie schaut es im Falle einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aus? Lohnsteuerkarte? Extra-Krankenversicherung? Höhere Sozialabgaben? Mehr Rente? Welche Versicherungen brauche ich sonst? Wem musst du überhaupt Bescheid geben? Du siehst, der Start in die Selbstständigkeit ist genauso aufwendig wie ein Vollzeitunternehmerdasein.

Welche Abgaben geprüft werden müssen

Sozialversicherung im Nebenberuf

Wer mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Geld verdient, muss auf diese Zusatzeinkünfte keine zusätzlichen Sozialabgaben zahlen. Die Betonung liegt hier auf „nebenberuflich“. Gerade bei der Kombination von Festanstellung und Selbstständigkeit kann die Problematik bin ich mehr selbstständig oder mehr angestellt auftauchen. Davon hängen letztendlich Beiträge für die Sozialabgaben ab. Als Angestellte mit 35 Wochenstunden und 3.500 Euro brutto kannst du dich entspannt zurücklehnen, wenn du als Bloggerin nebenher 500 Euro dazuverdienst. Hier ist die Nebentätigkeit eindeutig nebenberuflich.

Arbeitslosenversicherung

Für Teilzeit-Unternehmer ändert sich nichts. Selbstständige müssen nicht zusätzlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wenn du aber auf Nummer sichergehen willst, kannst du dich freiwillig versichern. Voraussetzung für das Arbeitslosengeld: Du musst in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert sein, heißt es bei der IHK.

Krankenversicherung

Ein Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass du – trotz eines höheren Einkommens durch die Selbstständigkeit – zu gleich hohen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben kannst. Denn sofern die Beschäftigung als Arbeitnehmer hauptberuflich ist, sind grundsätzlich aus der dann nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Die Grenze bei Teilzeitkräften ist schwer zu ziehen. Überwiegt die nebenberufliche Tätigkeit, kommt es zu Beitragsänderungen. Zur individuellen Prüfung empfehlen die gesetzlichen Kassen jedem, der nebenberuflich selbstständig tätig werden möchte, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen. Sie ermitteln im Rahmen einer Gesamtschau den korrekten Status.

Anders ist es, wenn der Umfang der selbstständigen Nebentätigkeit die festangestellte Haupttätigkeit übertrifft. Dann solltest du unter anderem über ein Krankentagegeld nachdenken. Denn auch du kannst wochenweise wegen Krankheit ausfallen. Die Betriebskosten laufen jedoch auch dann weiter.

Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung ist lediglich dann Handlungsbedarf, wenn du zur Gruppe der Pflichtversicherten gehörst, wie Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen. Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass die Versicherungspflicht für diese Berufsgruppen auch dann besteht, wenn sie die dementsprechende Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Ein Lehrer, der nach seiner offiziellen Unterrichtszeit Nachhilfe gibt und über 450 Euro pro Monat kommt, muss das angeben.

Die Verdienstmöglichkeit bei Minijobs liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro. Nun beschloss der Bundestag die Minijob-Grenze am Mindestlohn angepasst werden. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze auf 12 Euro pro Stunde. Demnächst (geplant ist der 1. Oktober) steigt die Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich.

Zudem wird auf das zusätzliche Einkommen Rentenversicherungsbeiträge erhoben. Doch auch hier gibt es Ausnahmen wie kurzfristige Aufträge, Regelaltersgrenze etc. Es empfiehlt sich der Anruf bei der Rentenversicherung zur Klärung der individuellen Situation.

Willst du nur noch selbstständig sein, vergiss nicht, eine ausreichende Altersvorsorge einzuplanen. Denn irgendwann ist Schluss mit arbeiten. Dann willst du den Ruhestand genießen und nicht jeden Cent umdrehen müssen.

Weitere Versicherungen – gerüstet für den „Worst Case“

Wer sich selbstständig macht, sollte sich für den Worst Case wappnen. Welche Schäden könnten entstehen? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern?

Haftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt, haftet dafür grundsätzlich in der vollen Höhe. Egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Manche Berufsgruppen (unter anderem Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Architekten, Sachverständige) sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Experten der IHK für München und Oberbayern warnen: „Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht automatisch betriebliche Fälle ab. Es ist ratsam, die Vertragsunterlagen zur Hand zu nehmen und auf den Passus Selbstständigkeit zu prüfen.“ Bei Unsicherheit erteilt die Versicherung oder ein unabhängiger Versicherungsmakler Auskunft.

KFZ-Versicherung

Nicht unwesentlich ist der Blick auf die Kfz-Versicherungspolice. Nutzt du das Auto für die selbstständige Nebentätigkeit. Was steht bei dem Absatz Fahrtzweck? Nur privat oder privat/freiberuflich/Verwaltungstätigkeit? Ist in der Police die rein private Nutzung vermerkt, ist es wichtig, gegebenenfalls bei der Versicherung eine Änderung zu verlangen.

Unfallversicherung

Die bezahlte Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft greift nicht für den selbstständigen Nebenjob. Wer es für nötig hält, kann zur Vorsorge eine private Unfallversicherung abschließen.

herMoney Tipp

Ob haupt- oder nebenberuflich: Wenn du mit dem Gedanken spielen, dich selbstständig zu machen, solltest du dich ausführlich zum Thema informieren – beispielsweise bei der örtlichen IHK. Denke daran, privat für das Alter vorzusorgen. Das raten wir auch, wenn du in Vollzeit angestellt bist. Aber wenn du die Arbeitszeit in Festanstellung für eine nebenberufliche Selbstständigkeit reduzierst oder vollständig auf eigene Rechnung arbeitest, ist eine private Altersvorsorge Pflicht!

Teil 1 findest du hier.

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.