Grundrente 2025: Wie hoch ist sie? Wer bekommt sie?
14. Januar 2025
Wer lange gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt Grundrente. Wir erklären dir, was du darüber wissen musst.
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Wie funktioniert die Altersvorsorge im Beamtensystem? Erfahre, wie hoch die Pensionen sind und aus welchen Töpfen sie gezahlt werden!
Das durchschnittliche Ruhegehalt für BeamtInnen beträgt knapp das Dreifache der durchschnittlichen gesetzlichen Rente.
Als Beamtin zahlst du nicht in die Rentenversicherung ein, denn dein Dienstherr übernimmt später dein Ruhegehalt. Voraussetzung ist, dass du mindestens fünf Jahre lang als Beamtin gearbeitet hast.
Die öffentliche Hand zahlt die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt, der sich überwiegend aus Steuergeldern finanziert.
Du bist verbeamtet? Dann ist Altersvorsorge für dich zwar auch wichtig, aber kein so großes Thema wie für viele andere Frauen. Als Beamtin (übrigens auch als Beamten-Witwe) wirst du nämlich im Alter verhältnismäßig gut versorgt. Hier siehst du bereits: Ein Beamtenverhältnis ist anders als ein Angestelltenverhältnis. Entsprechend sind BeamtInnen auch in einem ganz anderen Rentensystem als angestellte KollegInnen.
Auch das Wording unterscheidet sich: BeamtInnen sind in einem Dienstverhältnis, Angestellte in einem Angestelltenverhältnis. Angestellte gehen in Rente, BeamtInnen in Pension.
Durchschnittliche Rentenhöhe der unterschiedlichen Renten- und Versorgungsträger:
BeamtInnen erhalten zwar ein gutes Ruhegehalt, aber wir alle wissen, dass es selten etwas geschenkt gibt. So müssen BeamtInnen sich beispielsweise lebenslang zu Gehorsam und Gesetzestreue verpflichten.
Wenn du nicht verbeamtet wurdest, sondern als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeitest, hast du einen klassischen Arbeitsvertrag. Entsprechend bist du dann im System der gesetzlichen Rentenversicherung.
Du fragst dich vielleicht: Woher kommt das Geld für die Beamtenpension? Werden Beamtenpensionen von der Rentenkasse bezahlt? Nein, denn dort musst du als Beamtin nicht einzahlen.
Es ist vielmehr so, dass die öffentliche Hand – also Bund, Bundesland oder Kommune – später die Beamtenpension zahlt. Und zwar ohne, dass du als Beamtin vorher Beiträge dafür einzahlen musstest. Voraussetzung ist, dass du mindestens fünf Jahre lang als Beamtin gearbeitet hast. Das ist ein klasse Vorteil!
Der Dienstherr zahlt die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt, der sich überwiegend aus Steuergeldern finanziert.
Genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch stellt hier der demografisch bedingte Babyboomer-Buckel eine große Herausforderung dar, der sich insbesondere für die Jahre ab 2032 abzeichnet.
Das Verhältnis der Menschen im erwerbsfähigen Alter – und damit der hauptsächlichen Quelle des Steueraufkommens der öffentlichen Haushalte – wird im Verhältnis zu den LeistungsempfängerInnen sinken. Hinzu kommt der Langlebigkeitstrend. Hier ist anzumerken, dass BeamtInnen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben als der Durchschnitt der BundesbürgerInnen, was deren Versorgung nicht einfacher macht. Eine Studie des DIW Berlin aus dem Jahr 2021 hat ermittelt, dass männliche Beamte mehr als fünf Jahre länger leben als männliche Arbeiter. Bei Frauen ist der Unterschied geringer, aber mit drei Jahren immer noch deutlich.
Zum Weiterlesen: Vorzeitiger Ruhestand: Wann können BeamtInnen in Pension gehen?
Die Kosten der Beamtenpensionen pro Jahr sind nicht unerheblich. Laut Statistischem Bundesamt gibt es etwa 1,4 Millionen Pensionäre (Stand 01.01.2024). Für sie zahlt der Staat pro Jahr rund 54 Milliarden Euro Pensionen aus. Hinzu kommt die Hinterbliebenenversorgung mit noch einmal rund 8,5 Milliarden. Insgesamt macht die Versorgung der ehemaligen BeamtInnen und ihrer Angehörigen etwa 1,6 % des Bruttoinlandsprodukts aus.
Müsste der Staat bilanzieren wie ein Unternehmen, würden sich die Verpflichtungen gegenüber den BeamtInnen in Deutschland heute auf etwa 1,7 bis 1,8 Billionen Euro aufsummieren, je nachdem mit welchem Zinssatz man die künftigen Verpflichtungen abdiskontiert. Es ist schwierig vorauszusagen, wie die Politik reagieren wird, wenn beispielsweise einmal 50 % eines Landeshaushalts für die Pensionszahlungen benötigt werden. Entweder hat dann das Landesparlament nur noch wenig Entscheidungsspielraum, um die aktuellen Probleme anzugehen, oder man kommt womöglich auf die Idee, die Beamtenpensionen zu kürzen.
Wünschen würde man das keinem, aber 100-prozentig ausschließen lässt sich ein solches Szenario nicht. Du kannst etwas dagegen tun, indem du privat vorsorgst – Geld im Alter zu haben, hat noch nie geschadet!
Vielleicht hast du etwas von den Versorgungsrücklagen für Beamtenpensionen gehört? Die gibt es tatsächlich. Finanziert werden sie durch Bezüge-Anpassungen, die den BeamtInnen eigentlich zugestanden hätten und die in die Rücklage gelenkt wurde. Dass überhaupt eine solche Rücklage gebildet wurde, ist dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther zu verdanken. Daher der Begriff „Kanther-Rücklage“.
Das Problem ist, dass die Rücklagen im Verhältnis zu den enormen Verpflichtungen, die der Staat vor sich herschiebt, zwergenhaft sind. Die sogenannte „Bedeckungsquote“ liegt gerade einmal bei 4 bis 5 %. Will der Staat seine Versorgungsversprechen gegenüber den BeamtInnen einhalten, müssen die fehlenden 95 bis 96 % wohl aus künftigen Steuerzahlungen beglichen werden.
Immer wieder kommt in der Politik die Forderung auf, BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Eigentlich ist der Gedanke nicht so abwegig, denn es ist schon aus Gerechtigkeitsgründen keine schlechte Idee, wenn PolitikerInnen, die auch oft beamtenähnlich versorgt werden, demselben System angehören wie der Rest der Bevölkerung. Das Problem ist aber, dass Bund und Länder dann auf einen Schlag deutlich höhere Personalausgaben hätten, denn sie müssten für ihre Mitarbeiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen wie jeder Arbeitgeber. Daneben wäre dann vermutlich auch die Rentenhöhe der BeamtInnen vergleichbar mit der aktuellen Rentenhöhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Man kann sich den Unmut der BeamtInnen vorstellen, denn sie sind mit anderen Versprechungen und unter anderen Voraussetzungen BeamtInnen geworden.
Du siehst: Das ist ein heikles Thema! Vernünftig wäre es schon, BeamtInnen in das „normale“ Rentensystem zu integrieren, aber in der Praxis ist ein solcher Übergang schwierig. Auf der anderen Seite haben es unsere Nachbarländer Schweiz und Österreich geschafft, die Anzahl ihrer BeamtInnen erheblich zu reduzieren. In Österreich wurde auch die Versorgung der BeamtInnen angeglichen, allerdings mit sehr langen Übergangszeiten, um Härten abzufedern. Es geht also, wenn auch über viele Jahre.
Nun weißt du, wer die Pension für BeamtInnen zahlt und warum BeamtInnen nicht in die Rentenkasse einzahlen müssen. Gut zu wissen ist auch: Als Beamtin bist du gut fürs Alter abgesichert. Zumindest nach jetzigem Recht. Da man aber nie 100 % sicher weiß, was kommt, ist es nicht schlecht, auch als Beamtin ein Vermögenspolster aufzubauen. Du wirst dich in jedem Fall darüber freuen – auch wenn du keine Rentenlücke zu befürchten hast. Übrigens: Wie du fürs Alter vorsorgen kannst, lernst du ganz easy im herMoney Club!
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