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BeamtInnen zahlen nicht in die Rentenkasse ein! Wer zahlt ihre Pension?

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Anke Dembowski

Autorin

14. Mai 2025

Wie funktioniert die Altersvorsorge im Beamtensystem? Erfahre, wie hoch die Pensionen sind und aus welchen Töpfen sie gezahlt werden!

Inhalt

Wer zahlt die Pension für BeamtInnen? Das Wichtigste auf einen Blick

Das durchschnittliche Ruhegehalt für BeamtInnen beträgt knapp das Dreifache der durchschnittlichen gesetzlichen Rente.

IconAls Beamtin zahlst du nicht in die Rentenversicherung ein, denn dein Dienstherr übernimmt später dein Ruhegehalt. Voraussetzung ist, dass du mindestens fünf Jahre lang als Beamtin gearbeitet hast.

IconDie öffentliche Hand zahlt die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt, der sich überwiegend aus Steuergeldern finanziert.

Die Pension der BeamtInnen ist deutlich höher als die gesetzliche Rente!

Du bist verbeamtet? Dann ist Altersvorsorge für dich zwar auch wichtig, aber kein so großes Thema wie für viele andere Frauen. Als Beamtin (übrigens auch als Beamten-Witwe) wirst du nämlich im Alter verhältnismäßig gut versorgt. Hier siehst du bereits: Ein Beamtenverhältnis ist anders als ein Angestelltenverhältnis. Entsprechend sind BeamtInnen auch in einem ganz anderen Rentensystem als angestellte KollegInnen.

Auch das Wording unterscheidet sich: BeamtInnen sind in einem Dienstverhältnis, Angestellte in einem Angestelltenverhältnis. Angestellte gehen in Rente, BeamtInnen in Pension.

Durchschnittliche Rentenhöhe der unterschiedlichen Renten- und Versorgungsträger:

  • Durchschnittlicher Zahlbetrag Altersrente* aus der GRV (per 31.12.2023): 1.093 €
  • Durchschnittliche Altersrente aus den berufsständischen Versorgungswerken: 2.500 – 2.800 €
  • Durchschnittliches Ruhegehalt für BeamtInnen und RichterInnen** (Bundesbereich): 3.170 €

BeamtInnen erhalten zwar ein gutes Ruhegehalt, aber wir alle wissen, dass es selten etwas geschenkt gibt. So müssen BeamtInnen sich beispielsweise lebenslang zu Gehorsam und Gesetzestreue verpflichten.

Wenn du nicht verbeamtet wurdest, sondern als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeitest, hast du einen klassischen Arbeitsvertrag. Entsprechend bist du dann im System der gesetzlichen Rentenversicherung.


*) Rentenzahlbeträge (Nettorenten vor Steuern) | **) im Jahr 2022 | Quelle: Alterssicherungsbericht 2024 und andere Quellen

Warum zahlen BeamtInnen nicht in die Rentenkasse ein?

Du fragst dich vielleicht: Woher kommt das Geld für die Beamtenpension? Werden Beamtenpensionen von der Rentenkasse bezahlt? Nein, denn dort musst du als Beamtin nicht einzahlen.

Es ist vielmehr so, dass die öffentliche Hand – also Bund, Bundesland oder Kommune – später die Beamtenpension zahlt. Und zwar ohne, dass du als Beamtin vorher Beiträge dafür einzahlen musstest. Voraussetzung ist, dass du mindestens fünf Jahre lang als Beamtin gearbeitet hast. Das ist ein klasse Vorteil!

Der Dienstherr zahlt die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt, der sich überwiegend aus Steuergeldern finanziert.

Genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch stellt hier der demografisch bedingte Babyboomer-Buckel eine große Herausforderung dar, der sich insbesondere für die Jahre ab 2032 abzeichnet.

Das Verhältnis der Menschen im erwerbsfähigen Alter – und damit der hauptsächlichen Quelle des Steueraufkommens der öffentlichen Haushalte – wird im Verhältnis zu den LeistungsempfängerInnen sinken. Hinzu kommt der Langlebigkeitstrend. Hier ist anzumerken, dass BeamtInnen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben als der Durchschnitt der BundesbürgerInnen, was deren Versorgung nicht einfacher macht. Eine Studie des DIW Berlin aus dem Jahr 2021 hat ermittelt, dass männliche Beamte mehr als fünf Jahre länger leben als männliche Arbeiter. Bei Frauen ist der Unterschied geringer, aber mit drei Jahren immer noch deutlich.

Zum Weiterlesen: Vorzeitiger Ruhestand: Wann können BeamtInnen in Pension gehen?

Was kosten den Staat die Beamtenpensionen?

Die Kosten der Beamtenpensionen pro Jahr sind nicht unerheblich. Laut Statistischem Bundesamt gibt es etwa 1,4 Millionen Pensionäre (Stand 01.01.2024). Für sie zahlt der Staat pro Jahr rund 54 Milliarden Euro Pensionen aus. Hinzu kommt die Hinterbliebenenversorgung mit noch einmal rund 8,5 Milliarden. Insgesamt macht die Versorgung der ehemaligen BeamtInnen und ihrer Angehörigen etwa 1,6 % des Bruttoinlandsprodukts aus.

Müsste der Staat bilanzieren wie ein Unternehmen, würden sich die Verpflichtungen gegenüber den BeamtInnen in Deutschland heute auf etwa 1,7 bis 1,8 Billionen Euro aufsummieren, je nachdem mit welchem Zinssatz man die künftigen Verpflichtungen abdiskontiert. Es ist schwierig vorauszusagen, wie die Politik reagieren wird, wenn beispielsweise einmal 50 % eines Landeshaushalts für die Pensionszahlungen benötigt werden. Entweder hat dann das Landesparlament nur noch wenig Entscheidungsspielraum, um die aktuellen Probleme anzugehen, oder man kommt womöglich auf die Idee, die Beamtenpensionen zu kürzen.

Wünschen würde man das keinem, aber 100-prozentig ausschließen lässt sich ein solches Szenario nicht. Du kannst etwas dagegen tun, indem du privat vorsorgst – Geld im Alter zu haben, hat noch nie geschadet!

Kleine Puffer: Versorgungsrücklagen für Beamtenpensionen

Vielleicht hast du etwas von den Versorgungsrücklagen für Beamtenpensionen gehört? Die gibt es tatsächlich. Finanziert werden sie durch Bezüge-Anpassungen, die den BeamtInnen eigentlich zugestanden hätten und die in die Rücklage gelenkt wurde. Dass überhaupt eine solche Rücklage gebildet wurde, ist dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther zu verdanken. Daher der Begriff „Kanther-Rücklage“.

Das Problem ist, dass die Rücklagen im Verhältnis zu den enormen Verpflichtungen, die der Staat vor sich herschiebt, zwergenhaft sind. Die sogenannte „Bedeckungsquote“ liegt gerade einmal bei 4 bis 5 %. Will der Staat seine Versorgungsversprechen gegenüber den BeamtInnen einhalten, müssen die fehlenden 95 bis 96 % wohl aus künftigen Steuerzahlungen beglichen werden.

Sollten BeamtInnen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Immer wieder kommt in der Politik die Forderung auf, BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Eigentlich ist der Gedanke nicht so abwegig, denn es ist schon aus Gerechtigkeitsgründen keine schlechte Idee, wenn PolitikerInnen, die auch oft beamtenähnlich versorgt werden, demselben System angehören wie der Rest der Bevölkerung. Das Problem ist aber, dass Bund und Länder dann auf einen Schlag deutlich höhere Personalausgaben hätten, denn sie müssten für ihre Mitarbeiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen wie jeder Arbeitgeber. Daneben wäre dann vermutlich auch die Rentenhöhe der BeamtInnen vergleichbar mit der aktuellen Rentenhöhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Man kann sich den Unmut der BeamtInnen vorstellen, denn sie sind mit anderen Versprechungen und unter anderen Voraussetzungen BeamtInnen geworden.

Du siehst: Das ist ein heikles Thema! Vernünftig wäre es schon, BeamtInnen in das „normale“ Rentensystem zu integrieren, aber in der Praxis ist ein solcher Übergang schwierig. Auf der anderen Seite haben es unsere Nachbarländer Schweiz und Österreich geschafft, die Anzahl ihrer BeamtInnen erheblich zu reduzieren. In Österreich wurde auch die Versorgung der BeamtInnen angeglichen, allerdings mit sehr langen Übergangszeiten, um Härten abzufedern. Es geht also, wenn auch über viele Jahre.

IconherMoney Tipp

Nun weißt du, wer die Pension für BeamtInnen zahlt und warum BeamtInnen nicht in die Rentenkasse einzahlen müssen. Gut zu wissen ist auch: Als Beamtin bist du gut fürs Alter abgesichert. Zumindest nach jetzigem Recht. Da man aber nie 100 % sicher weiß, was kommt, ist es nicht schlecht, auch als Beamtin ein Vermögenspolster aufzubauen. Du wirst dich in jedem Fall darüber freuen – auch wenn du keine Rentenlücke zu befürchten hast. Übrigens: Wie du fürs Alter vorsorgen kannst, lernst du ganz easy im herMoney Club!

FAQ

Zahlen BeamtInnen in die Rentenkasse ein?

BeamtInnen zahlen in Deutschland nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Stattdessen erhalten sie im Ruhestand eine Pension, die direkt vom Staat gezahlt wird. Diese Versorgung orientiert sich am letzten Gehalt und ist in der Regel höher als die gesetzliche Rente.

Sind BeamtInnen sozialversicherungspflichtig?

Als Beamtin brauchst du weder Beiträge für die Arbeitslosen- noch für die Rentenversicherung zu zahlen, was sich natürlich netto im Portemonnaie bemerkbar macht. BeamtInnen sind nämlich nicht sozialversicherungspflichtig.

Darüber hinaus bist du als Beamtin im Regelfall privat krankenversichert mit dem bekanntermaßen besseren Versorgungsniveau. Dein Dienstherr zahlt dir bei jeder Arzt- und Medikamentenrechnung einen Beihilfesatz – auch für deine von dir abhängigen Angehörigen. Dieser beträgt meistens 50 %, kann bei einigen Dienstherren aber auch 70 % betragen. Nur über den Rest musst du dich und deine Familie privat krankenversichern und zahlst dafür Prämien.

Einziger Nachteil dieser eigentlich günstigen Regelung ist: Jede Arzt- und Medikamentenrechnung musst du zunächst selbst bezahlen (das ist so üblich bei privat Krankenversicherten) und dann bei zwei Stellen einreichen, um sie erstattet zu bekommen: bei deinem Dienstherrn und bei der Versicherung. Das ist eine ziemliche Zettelwirtschaft!

Wo arbeiten BeamtInnen?

Rund 1,8 Millionen Beamte und Beamtinnen gibt es in Deutschland, die meisten davon auf Landesebene. Sie arbeiten in öffentlichen Bereichen, also in Schulen, Universitäten, im Rathaus, beim Gericht, bei der Polizei und der Feuerwehr.

Dabei arbeiten Beamte nicht für einen Arbeitgeber, sondern für ihren Dienstherrn und vertreten dabei die Interessen des Staates. Dienstherr kann der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune sein. Oder auch eine spezielle Behörde wie die Bundesbank oder die BaFin. Das Dienstverhältnis ist etwas Besonderes; beispielsweise ist eine Kündigung im Prinzip unmöglich – es sei denn, du stiehlst goldene Löffel.

Die unübertroffene Sicherheit des Beamtenverhältnisses kennen auch Banken und Versicherungen. Daher gibt es für Beamtinnen manchmal besonders günstige Versicherungstarife oder einen Rabatt bei den Zinskonditionen – beispielsweise bei einem Immobilienkredit. Das sind angenehme Vorteile.

Je nach Ausbildung und Aufgabenbereich unterscheidet der öffentliche Dienst zwischen dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Diese Hierarchiestufen bestimmen nicht nur den Job, den du ausfüllst, sondern auch die Besoldungsgruppe und deine Karriereperspektiven, und davon hängt dann später auch die Höhe deiner Pension ab.

Wie hoch ist die Beamtenpension?

Die Höhe deiner Pension berechnet sich so: Für jedes Jahr, das du als Beamtin (Vollzeit) arbeitest, erhöht sich dein Ruhegehalt um 1,79375 % deines letzten Bruttogehaltes (inklusive Familienzuschlag). Bei 35 Dienstjahren in Vollzeit kommst du also auf 35 x 1,79375 % = 62,78 %. Grundlage ist das Beamtenversorgungsgesetz des jeweiligen Dienstherrn.

Die maximale Pension, die du als Beamtin erhalten kannst, beträgt 71,75 % deines letzten Einkommens. Das ist viel, wenn man bedenkt, dass sich die Rente bei Angestellten nach den Einzahlungen bemisst, die sie über ihr gesamtes Berufsleben geleistet haben.

Die meisten verdienen zu Beginn ihrer Karriere eher wenig und steigern sich dann. Wenn du dich geschickt anstellst, gelingt es dir vielleicht sogar, kurz vor deinem Eintritt in den Ruhestand noch einen Karriereschritt zu machen. Das schlägt sich dann auch in deiner Pension nieder. Ganz zu knapp solltest du hier jedoch nicht kalkulieren – die Gehaltserhöhung solltest du mindestens zwei Jahre erhalten haben, sonst zählt das Gehalt davor als Bemessungsgrundlage für die Berechnung deiner Pension.

Auch als Beamtin kannst du vorzeitig in den Ruhestand gehen, musst dann aber – genau wie deine angestellten KollegInnen – einen Abschlag in Kauf nehmen. Er beträgt 3,6 % pro Jahr, das du früher gehst. Maximal kannst du 4 Jahre früher in den Ruhestand gehen, so dass der maximale Abschlag 14,4 % beträgt.

Ausnahme: Wenn du nicht einfach so, sondern wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehst, liegt der maximale Abschlag bei 10,8 %. Ausnahme von der Ausnahme: Wenn du auf Grund eines Dienstunfalls nicht mehr arbeiten kannst, gibt es für dich gar keinen Abschlag.

Bei der Planung deiner Altersvorsorge vergiss nicht, dass Beamtenpensionen zu versteuern sind. Kleines Bonbon: Vorher darfst du noch einen Versorgungsfreibetrag abziehen – dieser bleibt steuerfrei.

Warum brauchen BeamtInnen nicht in die Rentenkasse einzahlen?

BeamtInnen gelten als Teil des öffentlichen Dienstes und haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat. Als Ausgleich übernimmt der Staat ihre Altersversorgung. Daher zahlen sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern erhalten eine Pension, die aus Steuermitteln finanziert wird.

Du willst deine Altersvorsorge in den Griff kriegen?
  1. Prüfe, wie viel Rente du voraussichtlich bekommen wirst. So findest du es heraus.
  2. Rechne aus, wie viel Rente du brauchen wirst. Dann kannst du deine persönliche Rentenlücke berechnen. Zum Rechner.
  3. Überlege, wie du die Lücke schließen kannst. Infrage kommen zum Beispiel die Betriebsrente, Riester, die Rürup-Rente für Selbstständige oder ein Fonds-Auszahlplan.
  4. Mehr zur Altersvorsorge für Selbstständige findest du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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