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Du beziehst Erwerbsminderungsrente? Wir erklären, ob sie Nachteile für deine Altersrente mit sich bringt und was zu beachten ist.
Kannst du dauerhaft nicht mehr arbeiten, kannst du Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente beziehen.
Beim Übergang von einer Erwerbsminderungsrente zur Altersrente musst du keine Sorge haben, dass die Rente dann niedriger ausfällt.
Du solltest dich allerdings nicht allein auf staatliche Leistungen bei Erwerbsminderung verlassen, sie stellen nur eine Basisabsicherung dar. Private Vorsorge ist sehr sinnvoll.
Kannst du aus gesundheitlichen Gründen in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Erkrankung nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten, gibt es ein gesetzliches Auffangnetz: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sofern sich dein Gesundheitszustand gar nicht wieder bessert, kannst du die Erwerbsminderungsrente sogar bis zum Eintritt der Altersrente bekommen – und dann von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente übergehen.
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung liegt das Zugangsalter in die Erwerbsminderungsrente derzeit bei rund 54 Jahren: Männer sind im Durchschnitt 54,5 Jahre, Frauen 53,6 Jahre alt. Bis zur Altersrente ist es also noch weit.
Bist du gar nicht mehr oder bis zu weniger als drei Stunden am Tag in der Lage zu arbeiten – weder in deiner bisher ausgeübten noch in anderen Tätigkeiten, kannst du die volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
Kannst du noch drei bis unter 6 Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten, kommt für dich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht. Sie ergänzt dann das Einkommen, das du selbst noch mit deiner Arbeitskraft erzielen kannst.
Die Rentenversicherung prüft anhand von ärztlichen Unterlagen und gegebenenfalls auch Gutachten, in welchem zeitlichen Umfang du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten kannst. Angenommen, du kannst nicht mehr in deinem Lehrberuf als Dachdeckerin arbeiten, wohl aber noch sechs Stunden an einer Supermarktkasse, bekämst du gar keine Erwerbsminderungsrente.
Welche weiteren Voraussetzungen es gibt und bei welchen Krankheiten du Erwerbsminderungsrente erhalten kannst, liest du hier.
Doch du fragst dich vielleicht: Gibt es eine Auswirkung der Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente, die du später einmal zu erwarten hast? Was ist zu beachten beim Übergang von einer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente?
Die Höhe deiner Altersrente nach der Erwerbsminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wird aber die Zeit vom Zeitpunkt deiner Erkrankung bis zur regulären Altersgrenze bei deiner Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Diese Zeit wird als sogenannte „Zurechnungszeit“ anerkannt. Das bedeutet: Es wird so getan, als hättest du in dieser Zeit, in der du Erwerbsminderungsrente bezogen hast, gearbeitet und regulär Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Die Zurechnungszeit wirkt sich somit positiv auch auf die spätere Altersrente aus. „Dadurch können Erwerbsminderungsrentner höhere Altersrenten bekommen, als sie tatsächlich erarbeitet haben“, erklärt Katja Braubach, eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV).
Gut zu wissen: In früheren Jahren waren für BezieherInnen von Erwerbsminderungsrenten unter anderem kürzere Zurechnungszeiten vorgesehen. Seit 1. Juli 2024 werden diese Personen durch einen Zuschlag finanziell bessergestellt.
Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre an Beitragszeiten haben, erhalten einmal im Jahr ihre Renteninformation. Die solltest du immer gut aufbewahren. Denn darin findest du drei Zahlen: Die Höhe deiner Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Höhe deiner künftigen Regelaltersrente, die du bisher erreicht hast.
Außerdem findest du als dritte Zahl die Angabe, wie hoch deine Altersrente ausfallen würde, wenn du bis zum Rentenbeginn Beitrage in Höhe des Durchschnitts der letzten fünf Kalenderjahre bezahlen würdest. Wichtig: In der Renteninformation wird die zu erwartende Bruttorente ausgewiesen. Davon werden noch Krankenversicherungsbeiträge (hälftig) und Pflegeversicherungsbeiträge (voll) abgezogen – und unter Umständen auch Steuern.
Eine Erwerbsminderungsrente bekommst du grundsätzlich, solange es Hoffnung gibt, dass sich dein Gesundheitszustand wieder bessert. Im Regelfall wird die befristete Rente zunächst für drei Jahre gezahlt.
Hat sich dein Status quo nicht verändert, kannst du die Rente weiter beziehen. Dafür musst du aber rechtzeitig, vier Monate vor Ablauf der Befristung, einen Weiterzahlungsantrag stellen. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommst du, wenn es unwahrscheinlich ist, dass sich dein Gesundheitszustand wieder bessert. Längstens kannst du eine Erwerbsminderungsrente solange beziehen, bis du in die reguläre Altersrente gehen kannst.
Du fragst dich, ob für den Übergang in eine Dauerrente bei der Überprüfung das Alter eine Rolle spielt? Eine Altersgrenze spielt hier keine Rolle, da es um deine Arbeitsfähigkeit geht. Auch eine 63-Jährige, die Erwerbsminderungsrente bekommt, erhält sie grundsätzlich erst einmal nur befristet.
Die Rente fließt nicht einfach so nahtlos weiter. Aber du bekommst automatisch rund 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze die nötigen Formulare zugeschickt. So kannst du einen Antrag auf Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente stellen.
„Beim Übergang von Erwerbsminderungsrente in Altersrente wird die Altersrente nach der dann gültigen Rechtslage neu berechnet“, erläutert Katja Braubach von der DRV Bund.
Doch die Sorge, dass du beim Übergang Einbußen hinnehmen musst, ist laut Braubach unbegründet: „Wegen des Bestandsschutzes kann die Altersrente nicht geringer ausfallen als die Erwerbsminderungsrente“.
In seltenen Fällen ist es möglich, dass die Altersrente sogar höher ausfällt. Möglich ist das zum Beispiel, wenn du eine Teilerwerbsminderungsrente bezogen hast und im Rahmen deiner Hinzuverdienstmöglichkeiten zu einem deutlich höheren Stundenlohn als im Durchschnitt der früheren Jahre gearbeitet hat. Das dürfte aber selten der Fall sein.
Laut DRV gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen je nach Rentenanspruch. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell auf der Grundlage deines höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommens der letzten 15 Jahre ermittelt. Sie beträgt aber mindestens 37.117,50 Euro.
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze an der gesetzlichen Bezugsgröße. 2024 beträgt die Hinzuverdienstgrenze 18.558,75 Euro. Beide Hinzuverdienstgrenzen ändern sich jährlich zum 1. Januar.
Wichtig: Eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit darfst du nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausüben, welches Grundlage für deine Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf diese Rente entfallen, selbst wenn du die Hinzuverdienstgrenze einhältst.
Deine Rente wegen teilweise oder voller Erwerbsminderung mindert sich um einen Abschlag von monatlich 0,3 Prozent für jeden Monat, den deine Rente vor deinem 65. Lebensjahr beginnt.
Maximal beträgt der Abschlag 10,8 Prozent, selbst wenn du vergleichsweise früh im Leben Erwerbsminderungsrente beziehst.
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente wird der Abschlag von 10,8 Prozent nur auf die halbe Rente angewendet. Dann gibt es auch bei der späteren Altersrente nur auf die eine Hälfte der Altersrente einen Abschlag von 10,8 Prozent, auf die andere Hälfte nicht. „Dieser Abschlag ist unveränderlich und bleibt auch bei einer Folgerente bestehen, zum Beispiel bei einer Altersrente“, erklärt Braubach.
Geht eine Person vorzeitig in Altersrente, wird die Höhe des Abschlags individuell ausgerechnet. Wichtig zu wissen: Bei vorzeitig bezogenen Altersrenten kann der Abschlag höher ausfallen (maximal 14,4 Prozent auf den Rentenanspruch).
Das folgende Beispiel ist ein echter Fall – nur der Name wurde geändert: Bettina, 61 Jahre alt, ist 2023 an Krebs erkrankt. Operation und Chemotherapie hat sie gut überstanden, aber ihren Teilzeitjob als Lagermitarbeiterin kann sie nicht mehr ausüben. Ihr wurde zum 1.1.2024 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beschieden. Die Höhe der laufenden Zahlung beträgt 921,59 Euro. Davon gehen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 67,27, ein Zusatzbeitrag von 7,28 Euro und ein Beitrag zur Pflegeversicherung von 31,33 Euro ab. Das ergibt einen monatlichen Zahlbetrag der Rente in Höhe von 815,71 Euro. Zum Vergleich: Ihr letztes Nettomonatsgehalt vor der Erkrankung hatte 994,51 Euro betragen.
Sollte es ihr gesundheitlich wieder etwas besser gehen, kann sie sich etwas dazuverdienen. Doch dabei gibt es Grenzen zu beachten: Da sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, will sie nicht ihre Rente riskieren. Dabei darf sie laut ihrem Rentenbescheid im Jahr bis zu 18.558,75 Euro hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf ihre Rente angerechnet wird. Das wären dann 1.546,56 Euro pro Monat. Würde sie mehr verdienen, würde das ihre Rente mindern.
Außerdem wäre es eine Option, Grundsicherung zu beziehen. Dabei werden allerdings auch Einkommen und Vermögen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt.
Je nach persönlicher Situation kann der Bezug einer Erwerbsminderungsrente sogar ein Vorteil sein. „Die Erwerbsminderungsrente ist die höchste Rente, die es in Deutschland gibt“, sagt VdK-Kreisgeschäftsführer Plenk.
Aus seiner Beratungspraxis kennt er 61-Jährige, die ihm erklären, sie wollten jetzt aufhören zu arbeiten, zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und dann vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen. Mit dem Geld kämen sie schon irgendwie über die Runden. „Aber viele von ihnen haben Krankheiten. Dann stellen wir für sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die ist immer höher als die Altersrente, die sie andernfalls zu erwarten hätten.“ Grund hierfür ist die Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze, welche bei einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wird.
Dadurch ist die darauf folgende Altersrente, die sie dann zu ihrem regulären Renteneintrittsalter bekommen, höher als wenn sie vorzeitig in den Ruhestand gegangen wären. Außerdem gibt es den Bestandsschutz: Die Altersrente fällt, wie geschildert, nicht niedriger aus als die Erwerbsminderungsrente.
Da jeder Einzelfall anders ist, solltest du dich individuell beraten lassen – bei der Deutschen Rentenversicherung oder aber bei Selbsthilfeorganisationen wie dem Sozialverband VdK.
Die Möglichkeit besteht, kommt nach Auskunft der DRV Bund aber nicht häufig vor. Denn nicht jeder oder jede, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat gleichzeitig auch einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Dieser GdB ist aber Voraussetzung dafür, um später eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu bekommen. Außerdem musst du dafür auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen; auch das erreichen nicht alle. Wer beide Bedingungen erfüllt, sollte sich individuellen Rat einholen, ob eine Umwandlung sinnvoll ist.
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