Tabelle zeigt: So viel Rente gibt's nach 35 bis 45 Beitragsjahren
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Du hast ein Kind großgezogen und dabei nicht für die Rente eingezahlt? Kindererziehungszeiten gibt's nachträglich mit dem V0800 Antrag.
Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist für alle Mütter und Väter möglich. Auch für Pflege-, Stief- und Adoptiveltern sowie berufstätige Eltern.
Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch angerechnet – du musst anhand des V0800-Formulars einen Antrag stellen.
Es gibt keine Fristen. Du kannst die Zuschüsse zur Rente auch nachträglich beantragen. Das lohnt sich! Schließlich erhältst du so rund 100 Euro monatlich obendrauf, allerdings nicht rückwirkend.
Meist zeigt sich an der Höhe der Rente, dass jemand ein Kind oder mehrere Kinder großgezogen hat. Denn durch die fehlenden Beitragszahlungen fällt die Rente meist niedriger aus. Noch immer sind davon größtenteils Frauen betroffen. Um Kindererziehung zu schätzen und Mütter, aber auch Väter besser abzusichern, bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Anrechnung der Kindererziehungszeiten an. Wie du die sogenannte Mütterrente auch rückwirkend mit dem Formular V0800 beantragen kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.
Die Mütterrente wurde 2014 eingeführt und steht umgangssprachlich für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente. Anders als der Name vermuten lässt, gilt sie sowohl für Mütter als auch Väter. Auch zwischen leiblichen und Pflege-, Stief- oder Adoptiveltern wird kein Unterschied gemacht. Berufstätige Großeltern und Verwandte, bei denen das Kind dauerhaft wohnt, können sich die Zeiten ebenfalls anrechnen lassen.
Ist dein Kind vor 1992 geboren, kannst du dir bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Bei nach 1992 geborenen Kindern sind es bis zu drei Jahre.
Kindererziehungszeiten können außerdem auch angerechnet werden, wenn man nebenbei arbeitet. Allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2024 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung pro Monat bei 7.450 Euro brutto (Ost) und 7.550 Euro (West).
Ein Jahr Kindererziehung bringt „fast einen Entgeltpunkt“, so die DRV auf ihrer Website. Das sind aktuell umgerechnet 39,32 Euro pro Monat. Laut Rentenversicherung ergibt sich der Betrag, wenn man den jeweiligen Elternteil so stellt, als hätte sie oder er „Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt“.
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
Beispiel 1: Martina hat einen Sohn, der nach 1992 geboren ist. Dementsprechend stehen ihr drei Jahre – beziehungsweise 36 Monate – Kindererziehungszeit zu. Hochgerechnet auf die gesamte Zeit wären es 39,32 x 36 = 1415,52 Euro. Teilt man diesen Betrag nun durch 12 Monate, kommt Martina auf einen monatlichen Rentenzuschuss von 117,96 Euro.
Beispiel 2: Jens hat zwei Töchter. Die eine ist 1990 geboren, die andere 1996. Da seine Frau mehr verdient als er, haben sie beschlossen, dass er die Kindererziehung übernimmt und dafür die Rentenpunkte erhält. Durch seine jüngere Tochter erhält er (wie Martina) 117,96 Euro pro Monat mehr. Durch seine ältere Tochter kommen nochmal 39,32 x 30 = 1179,60 Euro / 12 = 98,30 Euro hinzu. Insgesamt also 216,26 Euro pro Monat.
Mehr über die Höhe und Anrechnung der Mütterrente erfährst du hier.
Du kannst dir die Kindererziehungszeiten direkt nach der Geburt deines Kindes anrechnen lassen. Ist dein Kind schon älter, besteht auch die Möglichkeit, die Mütterrente nachträglich zu beantragen – ohne Frist. Im Grunde hast du bis ins Rentenalter Zeit.
Wir – und die Deutsche Rentenversicherung – würden dir allerdings nicht empfehlen, so lange zu warten. Es ist schließlich immer gut, wenn solche Dinge schnell erledigt sind. Laut DRV ist es am besten, den Antrag bis zum zehnten Lebensjahr deines Kindes zu stellen. Hast du die Antragstellung versäumt und holst sie in der Rente nach, wird dir die Mütterrente nicht rückwirkend überwiesen.
Alternativ kannst du dir die Kindererziehungszeiten auch bei einer Rentenkontenklärung anrechnen lassen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, um sicherzugehen, dass alle Versicherungszeiten richtig erfasst wurden. Das Verfahren kann von der DRV eingeleitet werden, aber auch von dir. Dafür gibt es den V0100-Antrag auf der Rentenversicherungswebsite.
Gut zu wissen: Neben der Mütterrente gibt es auch noch die sogenannten Berücksichtigungszeiten. Sie wirken sich nicht direkt auf deine Rentenhöhe aus, sind aber für die Mindestversicherungszeit relevant. Diese Zeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem zehnten Lebensjahr deines Kindes. Eine Verlängerung bei mehreren in diesem Zeitraum geborenen Kindern gibt es nicht.
Um dir die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen zu lassen, benötigst du ein paar Unterlagen und das V0800-Antragsformular. Das findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Dort kannst du das V0800-Formular online ausfüllen.
Solltest du Schwierigkeiten haben oder sollte etwas unklar sein, gibt es für den V0800-Antrag Erläuterungen – und zwar im Formular V0810. Handelt es sich nicht um dein leibliches Kind, sondern um dein Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind, benötigst du zusätzlich das Formular V0805. Falls du den Antrag nicht digital verschicken möchtest, kannst du dir das V0800-Muster herunterladen, ausfüllen und per Post einreichen.
Außerdem benötigst du noch:
Kindererziehungszeiten werden ohne Erklärung beider Elternteile automatisch der Mutter zugeschrieben. Für Väter ist die Erklärung dementsprechend relevant. Wichtig ist jedoch: „Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden“, so die Deutsche Rentenversicherung.
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Unsere Step-für-Step-Anleitung hilft dir weiter, wenn du das V0800-Muster ausfüllen willst.
Schritt 1: Zuerst öffnest du den Antrag auf der Website der DRV. Dort musst du zunächst deine Versicherungsnummer angeben. Die findest du auf deinem Sozialversicherungsausweis oder auf allen Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung.
Schritt 2: Anschließend musst du deine persönlichen Daten angeben. Dazu gehören:
Schritt 3: Danach geht es direkt um dein Kind. Du musst den Namen, das Geburtsdatum sowie den Geburtsort und die Rechtsstellung angeben. Rechtsstellung bedeutet, ob es sich um dein leibliches Kind oder um dein Adoptiv-, Stief- beziehungsweise Pflegekind handelt. Für die DRV sind vor allem die Erziehungszeiten relevant. Ohne diese Information kann dir die Rentenversicherung keine Zeiten anrechnen.
Schritt 4 bis 14: Im vierten bis 14. Schritt geht es um deinen Wohnsitz während der Kindererziehung und deine Rentenversicherung. Die DRV möchte zudem wissen,
Diese Fragen lassen sich alle ganz schnell mit „ja“, „nein“ oder – falls du unsicher bist – mit „keine Angabe“ beantworten.
Schritt 15: Jetzt geht es um die Kindererziehung. Die DRV möchte wissen, ob du die Kinder allein oder mit einem anderen Elternteil gemeinsam erzogen hast.
Schritt 16 und 17: Die DRV fragt dich anschließend, ob du einen E-Mail-Anbieter hast. So können sie dir Unterlagen elektronisch zusenden. Sehbehinderte können um die Zusendung in anderer Form bitten (beispielsweise in Großschrift oder Braille).
Schritt 18: Fast geschafft. Nun musst du nur noch den Geburtsnachweis deines Kindes als PDF-Datei hochladen und bestätigen, dass du deine Angaben nach bestem Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hast. Danach kannst du den Antrag absenden.
Jetzt heißt es warten. Sollte noch etwas unklar sein, meldet sich die DRV bei dir – in der Regel postalisch oder telefonisch. Andernfalls erhältst du eine Bestätigung der Kindererziehungszeiten mit allen wichtigen Informationen in Briefform.
Während und nach der Schwangerschaft hast du Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Neben Elterngeld und Kindergeld gibt es für Bedürftige zusätzliche Hilfen. Du kannst beispielsweise vom Jobcenter eine staatliche Förderung für die Erstausstattung erhalten. Hier erfährst du, was du während und nach der Schwangerschaft beantragen kannst.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.