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Lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Die wichtigsten Infos

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Simin Heuser

25. Oktober 2024

Das Altersvorsorgedepot soll 2026 an den Start gehen und deine private Altersvorsorge stärken. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Inhalt

Altersvorsorgedepot: Das Wichtigste in Kürze

IconFür Anfang 2026 ist das Altersvorsorgedepot geplant: ein staatlich gefördertes, privates Altersvorsorgeprodukt. BürgerInnen können damit in ausgewählte Wertpapiere investieren und so ihre private Altersvorsorge stärken.

IconEinzahlungen in das Altersvorsorgedepot werden staatlich gefördert. Jährlich kannst du so bis zu 600 Euro Förderung erhalten.

IconVor allem für Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen und junge Menschen rechnet sich das Vorsorgedepot.

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Nach einem Jahr Arbeit des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reform) endlich da. Bis Anfang 2026 soll das sogenannte Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Was du zum Vorhaben der Bundesregierung wissen musst, haben wir dir in diesem Ratgeber zusammengefasst. Wichtig vorweg: Die Rahmenbedingungen können sich bis zur Umsetzung noch ändern. Hier erfährst du den aktuellen Stand.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderte Vorsorgeplan. Er ermöglicht es BürgerInnen, mit staatlichen Zuschüssen in ausgewählte Wertpapiere zu investieren – als Alternative zur in Verruf geratenen Riester-Rente. Das Altersvorsorgedepot verspricht höhere Renditechancen.

Bis Anfang 2026 soll es eingeführt werden. Aktuell handelt es sich aber um einen Entwurf, der noch einige Instanzen und Gesetzgebungsschritte durchlaufen muss. Im Bundeskabinett wird er am 13. November 2024 besprochen und im Anschluss befasst sich das Parlament mit dem Vorschlag. In der Zwischenzeit haben Branchenverbände die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das bedeutet aber auch: Ob und in welcher Form das Gesetz am Ende kommt, bleibt noch abzuwarten – zumal es angesichts der fortgeschrittenen Legislaturperiode zeitlich knapp werden könnte.

Trotz dieser Unsicherheiten wird der Vorstoß bereits von Expertinnen wie Anne Connelly, Gründerin von herMoney, positiv bewertet. Bei einer Debatte im Bundestag diskutierte sie mit anderen ExpertInnen und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) über den Gesetzesvorschlag.

„Das Thema Rentenlücke ist für die Frauen Thema Nummer eins. Wir bringen Frauen schon seit vielen Jahren an die Börse, ermutigen und unterstützen sie dabei, ihre Altersvorsorge selbst in die Hand zu nehmen. Es wird höchste Zeit, dass sich auch auf politischer Ebene etwas in diese Richtung bewegt.“

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Neue Altersvorsorge: Unterschied Altersvorsorgedepot und Referenzdepot

Vereinfacht gesagt sieht der Entwurf zur pAV-Reform zwei Sparten vor:

  1. Die Depot-Sparte samt Altersvorsorgedepot und Referenzdepot
  2. Die Versicherungssparte samt Garantieprodukten

Worum es sich dabei genau handelt, erklären wir dir jetzt.

Altersvorsorgedepot – relativ viel Freiheit beim Investieren

Das Altersvorsorgedepot wird aktuell am heißesten diskutiert. Dabei handelt es sich um ein staatlich gefördertes Depot, das speziell für die private Altersvorsorge entwickelt wurde. Es ermöglicht dir als SparerIn, in diverse Wertpapiere mit relativ viel Freiheit zu investieren. Darunter: Aktiv gemanagte Fonds, ETFs, festverzinsliche Wertpapiere, aber auch bestimmte Einzelaktien.

Im Gegensatz zu einem regulären Depot, das du bereits jetzt jederzeit bei einer Bank oder einem Online-Broker eröffnen kannst, dient das Altersvorsorgedepot ausschließlich dazu, Geld für den Ruhestand anzulegen. Dabei ist der Zugriff auf das angelegte Geld, abgesehen von wenigen Ausnahmen, bis zum 65. Lebensjahr nicht möglich. So soll sichergestellt werden, dass das angesparte Geld auch tatsächlich für das Leben im Alter genutzt wird.

Über die Höhe der Förderung – bis zu 600 Euro pro Jahr – gehen wir im Detail weiter unten ein.

Referenzdepot – klarer Leitfaden für unsichere EntscheiderInnen

Neben dem Altersvorsorgedepot gibt es einen zweiten Depottypen: Das Referenzdepot. Dieses ist nicht, wie der Name vermuten lässt, eine Art Beispieldepot, sondern ein eigenes Konzept. Dahinter verbirgt sich genau genommen ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot, das zusätzliche gesetzliche Vorgaben erfüllt.

Der Unterschied besteht hauptsächlich in den investierbaren Produkten, die wir weiter unten genauer beschreiben. Das Referenzdepot ist deutlich einfacher gestrickt und gibt InvestorInnen sehr klare Vorgaben beziehungsweise Grenzen vor.

Die geringere Komplexität macht das Referenzdepot besonders attraktiv für Menschen, die wenig Erfahrung mit Investitionen an den Kapitalmärkten haben und sich mit der Produktvielfalt des Altersvorsorgedepots nicht wohl fühlen.

Garantieprodukte – für sicherheitsliebende SparerInnen

Der Gesetzesentwurf sieht auch Versicherungslösungen vor. Ein solches Garantieprodukt ist eine sicherheitsorientierte, aber auch renditeärmere Form der Altersvorsorge im Vergleich zum Altersvorsorgedepot. Hier wird dein angespartes Kapital ganz oder teilweise abgesichert. Du hast die Wahl zwischen einer Garantie von 100 Prozent oder 80 Prozent. Am Ende der Sparphase stehen dir dann mindestens 100 Prozent bzw. 80 Prozent deiner eingezahlten Beiträge für eine Auszahlung oder Rente zur Verfügung.

Wer kann das Altersvorsorgedepot eröffnen?

Förderberechtigt sind vor allem Personen, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Gleiches gilt für BeamtInnen im Inland und Personen, die den Pflichtversicherten gleichgestellt sind.

Du gehörst auch dazu, wenn du zum Beispiel in Elternzeit bist, pflegebedürftige Angehörige versorgst oder Krankengeld beziehst – vorausgesetzt, du warst zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auch MinijobberInnen, KünstlerInnen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, oder HelferInnen im Bundesfreiwilligendienst können unter bestimmten Voraussetzungen förderberechtigt sein.

Nicht förderberechtigt sind zum Beispiel RentnerInnen und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Selbst wenn Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert sind, haben sie leider keinen Anspruch.

Sollte das auf dich zutreffen, gibt es aber eine Ausnahme: Bist du verheiratet und ihr werdet gemeinsam veranlagt, reicht es aus, wenn einer von euch die Voraussetzungen erfüllt.

Was gilt für Eheleute und eingetragene LebenspartnerInnen?

Bei Eheleuten und eingetragenen LebenspartnerInnen genügt es, wenn nur eine Person die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. In diesem Fall kann auch dein/e EhepartnerIn oder LebenspartnerIn die Zulagenförderung unter den regulären Bedingungen erhalten.

Wichtig ist nur: ihr dürft nicht dauerhaft getrennt leben. Für Paare, die in einer Fernbeziehung leben, wird es also schwierig.

Wo kann man das Altersvorsorgedepot eröffnen?

Das Depot soll bei verschiedenen Depotanbietern, Banken, Online-Brokern und Versicherungen verfügbar sein. Weitere Details dazu folgen noch.

In welche Produkte beim Altersvorsorgedepot investieren?

Die Auswahl der Produkte unterscheidet sich je nach Depot-Variante. Durch ein staatliches Zertifizierungsverfahren wird festgelegt, in welche Produkte jeweils investiert werden darf.

Das Altersvorsorgedepot lässt dir als InvestorIn deutlich mehr Freiheit. Zu den geeigneten Produkten zählen:

  • aktiv gemanagte Fonds (bis zu Risikoklasse 5)
  • ETFs (bis zu Risikoklasse 5)
  • Offene AIFs (Alternative Investmentfonds)
  • festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen, hauptsächlich von Bund und Ländern)
  • bestimmte Einzelaktien

Diskutiert wird noch, ob offene Immobilienfonds ebenfalls in die Liste der investierbaren Produkte aufgenommen werden. Reguläre Investmentfonds müssen jedenfalls bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel sind im Altersvorsorgedepot nur sogenannte OGAW-Fonds erlaubt. Das ist eine Richtlinie, die dem Schutz der AnlegerInnen dienen. Auch gibt es gewisse Risikogrenzen. Besonders risikoreiche Produkte wie Hebelprodukte oder Kryptowährungen werden gänzlich ausgeschlossen.

Wenn es nach dem aktuellen Entwurf geht, hast du innerhalb der Grenzen dieser Liste Gestaltungsfreiheit: Du kannst dein Depot individuell mit den Produkten der geprüften Liste zusammenstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der jeweilige Anbieter alle Möglichkeiten freischaltet. Wer sein Depot bei ETF-Brokern führt, kann natürlich begrenzt sein, wenn diese beispielsweise keine aktiv gemanagten Fonds anbieten.

Offen bleibt die Frage: Welche Diversifizierungsvorgaben gibt es? Ist ein Investment in eine einzelne Aktie theoretisch möglich?

Andreas Beys ist ein Experte in Sachen Altersvorsorge. Er ist Vorstand bei der Sauren Fonds-Service AG und Mitglied im Altersvorsorgeausschuss des Deutschen Fondsverbands BVI.

Er sagt dazu gegenüber herMoney: „Laut dem aktuellen Entwurf wäre es theoretisch möglich, das gesamte Geld in nur eine einzige Aktie zu investieren. Diese Regelung ist sehr unausgewogen verfasst und wäre in der Form auch unverantwortlich, weil dadurch eine mögliche Pleite der favorisierten Aktien sehr schnell in einem Totalverlust enden kann. Hier sollten gewisse Mindest-Diversifikationsvorgaben geschaffen werden, die vergleichbar mit den Vorschriften für OGAW Fonds sind.“ Das sei nur eine der vielen offenen Fragen, die sich bei dem Altersvorsorgedepot Entwurf ergeben, so Beys.

Ein weiteres Beispiel ist der aktive Handel mit Aktien: Was passiert, wenn AnlegerInnen ihre Aktien aus taktischen Gründen verkaufen möchten? Wird der dabei entstehende Kassenbestand gefördert? Welche Regeln gelten in diesem Fall? Darauf gibt es bisher keine klaren Antworten und es steht auch noch im Raum, dass Aktien aus den investierbaren Produkten rausfallen.

Das gilt fürs Referenzdepot

Das Referenzdepot ist deutlich enger geschnürt. Hier dürfen maximal zwei OGAW-Fonds bzw. –ETFs enthalten sein. Der eine davon muss ein sehr risikoarmer Fonds sein, zum Beispiel ein konservativer Anleihenfonds.

Der andere darf ein Aktienfonds sein mit der maximalen Risikoklasse 5, wie es beim Altersvorsorgedepot der Fall ist. Das Referenzdepot bietet in der Auszahlphase gewisse Standardeinstellungen, die sicherstellen, dass du in den Jahren vor Beginn der Auszahlphase allmählich in den risikoärmeren Fonds umschichtest.

Ist es möglich, alte ETFs ins Altersvorsorgedepot zu übertragen?

Gefördert wird nur das Geld, das du jährlich in dein Altersvorsorgedepot einzahlst. Wenn du bereits Vermögensanlagen – etwa in ETFs – hast, müsstest du diese erst auflösen und anschließend das Geld auf dein Altersvorsorgedepot überweisen, um die Förderung zu nutzen. So der aktuelle Stand laut BMF. Über eine mögliche Depotübertragung ist bisher nichts bekannt.

Aber Achtung, wenn du dein bestehendes Depot auflöst: Bei jedem Verkauf, also der Realisierung von Gewinnen, musst du Kapitalertragsteuer auf deine Erträge abführen.

Solltest du alte Vermögensanlagen für das Altersvorsorgedepot tatsächlich auflösen wollen, weißt das BMF darauf hin, die Vertragsbedingungen und den jährlichen Höchstbetrag von 3.000 Euro (ab 2030 sind es 3.500 Euro) im Blick zu behalten. Dazu nun mehr.

Wie funktioniert die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Förderung wird im Vergleich zu Riester deutlich vereinfacht. Komplizierte Regeln, die sich auf das Vorjahreseinkommen beziehen, fallen weg. Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat 20 Cent dazu, bis zu einem maximalen Investitionsbetrag von 3.000 Euro pro Jahr.

Das bedeutet, dass du jährlich bis zu 600 Euro Förderung erhalten kannst. Um die staatliche Förderung zu erhalten, musst du mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen. Ab 2030 soll die Investitionsgrenze auf 3.500 Euro jährlich angehoben werden. Über gewisse Umwege könnte es auch möglich sein, über die Investitionsgrenzen hinweg Geld einzuzahlen, das dann allerdings nicht gefördert wird.

Außerdem gibt es weitere Förderungen, wenn du

  • Kinder hast,
  • nur wenig Geld verdienst
  • oder BerufseinsteigerIn bist.

Eltern erhalten pro Kind für jeden investierten Euro weitere 25 Cent Zuschuss. Diese Zulage gilt für eine Investitionssumme von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Förderung von bis zu 300 Euro jährlich pro Kind.

Liegt dein Einkommen bei maximal 26.250 Euro jährlich, kannst du zusätzlich einen Bonus von 175 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Damit soll auch Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge möglich gemacht werden.

Bist du unter 25 Jahre alt und startest gerade in das Berufsleben, gibt es einen Bonus von 200 Euro jährlich. Diese Unterstützung wird dir jedoch nur für maximal drei Jahre gewährt.

Wie läuft die Ansparphase und Auszahlung beim Altersvorsorgedepot?

In der Ansparphase kannst du selbst entscheiden, wie viel du einzahlen möchtest und wie oft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass du die Mindestbeiträge einhältst. Die Ansparphase läuft ab Vertragsabschluss bis zu deinem 65. Lebensjahr. So soll verhindert werden, dass das Geld vorzeitig für andere Dinge ausgegeben wird.

In der Auszahlphase können SparerInnen flexibler auf ihr angespartes Kapital zugreifen. Du kannst zwischen zwei verschiedenen Auszahlungsoptionen wählen:

  1. Du kassierst eine lebenslange Rentenzahlung bis zum Tod oder
  2. du wählst einen befristeten Auszahlplan, der bis zum 85. Lebensjahr reicht.

Kann ich vorzeitig Geld aus dem Altersvorsorgedepot nehmen?

Es soll es die Möglichkeit geben, Geld vorzeitig entnehmen zu können. Allerdings kann das für dich teuer werden, da du gegebenenfalls die erhaltenen Förderungen zurückzahlen musst.

Welche Steuern fallen beim Altersvorsorgedepot an?

Steuerfrei ist das Altersvorsorgedepot nicht. Allerdings musst du während der Ansparphase keine Steuern auf deine Erträge zahlen, die du auf deinem Depot über Dividenden und Wertsteigerungen erhältst. Die Steuern werden erst dann fällig, wenn du mit der Entnahme deines Geldes beginnst.

Das bedeutet für dich: Die Kapitalertragsteuer, die normalerweise auf Erträge aus Wertpapieren anfällt, wird im Altersvorsorgedepot nicht mehr fällig. Stattdessen werden die gesamten Entnahmen – nicht nur die Erträge – in der Entnahmephase mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dein Einkommen im Ruhestand aber in der Regel niedriger ist, wird auch dein Steuersatz voraussichtlich geringer ausfallen.

Für wen rechnet sich das Altersvorsorgedepot?

„Das Altersvorsorgedepot ist besonders für zwei Personengruppen konzipiert“, stellt Experte Beys klar. „Das sind zum einen Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen und zum anderen junge Menschen.“ Beys zufolge gehe es darum, für diese beiden Gruppen den Zugang zur privaten Altersvorsorge attraktiver zu gestalten und einen Anreiz zu schaffen, früh damit zu beginnen. „Aus diesem Grund wird auch nicht einfach der Sparerpauschbetrag erhöht.“

Doch man müsse auch hinterfragen, inwiefern sich das Konzept am Ende rechnet, so Beys. Zwar gibt es Zulagen, aber in der Auszahlphase werden nicht nur die Erträge, sondern die gesamten Auszahlungen besteuert.

„Unsere Modellrechnungen zeigen: Der Zulageneffekt ist durchaus signifikant, das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kann also insgesamt zu höheren Erträgen führen. Interessant wird es aber vor allem dann, wenn auch die Steuerersparnis genutzt wird. Denn: Die Beiträge können als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wer diszipliniert ist und diesen Betrag ebenfalls anlegt, hat einen deutlichen Vorteil gegenüber einem normalen Anlagedepot.“

Insgesamt lohnt sich das Depot am meisten, wenn die volle Zulage ausgenutzt wird. So ist es auch gedacht: als Anreiz, Geld zurückzulegen. Je mehr eigenes Geld angelegt wird, desto mehr Zulagen erhält man.

Was passiert mit der Riester-Rente?

Das Altersvorsorgedepot soll eine alternative Möglichkeit zur Riester-Rente darstellen und das alte Riester-Modell langfristig ersetzen. Doch besonders in diesem Bereich gibt es noch einige ungeklärte Fragen.

Bisherige Riester-SparerInnen sollen die Möglichkeit erhalten, in das Altersvorsorgedepot zu den neuen Konditionen wechseln zu können, ohne die alte Förderung zurückzahlen zu müssen. Beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot kannst du dich dann entscheiden, ob du in das reguläre Altersvorsorge- oder Referenzdepot oder in eines der beiden Garantieprodukte (80 bzw. 100 Prozent) investieren möchtest. Mögliche Kosten, die durch den Wechsel entstehen, sollen gesetzlich gedeckelt werden.

Für alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden, gibt es einen Bestandsschutz. Verbesserungen wie der höhere Sonderausgabenabzugsbetrag von 3.500 Euro werden auch auf diese älteren Verträge übertragen.

Kann ich mit dem angesparten Geld auch ein Eigenheim kaufen?

Bei der Riester-Rente wird bislang die Möglichkeit eingeräumt, die selbst genutzte Wohnimmobilie in die Riester-Förderung aufzunehmen. Dieser Teil der Förderung wird als Eigenheimrente bezeichnet und soll auch Teil des neuen Altersvorsorgedepots werden.

Du kannst demnach aus zwei Optionen wählen:

  1. Du kannst dein Geld aus dem Altersvorsorgevertrag entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen – den sogenannten Altersvorsorge-Eigenheimbetrag.
  2. Du nimmst die sogenannte Tilgungsförderung in Anspruch und lässt die Tilgungszahlungen für ein Darlehen zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie steuerlich fördern.

Wichtig: Anbieter des Altersvorsorgedepots können diese Entnahmemöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum anbieten, sie ist aber nicht verpflichtend. Um die Eigenheimrente also nutzen zu können, muss bei Vertragsabschluss unbedingt die Klausel zur Fördermöglichkeit aufgenommen werden.

Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Laut dem Bundesfinanzministerium ist das Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgedepot sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase vererbbar. Wenn du jedoch das angesparte Vermögen vererbst, musst du die erhaltenen staatlichen Förderungen zurückzahlen.

Alternativ kann das Altersvorsorgevermögen auch ohne Abzüge auf den Altersvorsorgevertrag des/der überlebenden EhepartnerIn oder eingetragenen LebenspartnerIn übertragen werden.

Die lebenslange Leibrente lässt sich dagegen nicht vererben. Die Zahlungen enden mit dem Tod der SparerInnen. Das angesparte Kapital der Altersvorsorgenden wird dann kollektiv an die lebenden RentenbezieherInnen ausgezahlt. So ergeben sich für diese höhere Auszahlungen.

Fazit zum Altersvorsorgedepot: Wie geht es weiter?

Bislang erntet der Vorschlag viel Zuspruch, aber auch Kritik. So äußerten Sozialverbände Bedenken, dass die Pläne des FDP-Bundesministers vor allem die wohlhabenderen BürgerInnen begünstigen, während Menschen mit geringem Einkommen kaum das nötige Geld haben, um in Aktien zu investieren.

Diese Kritik ist nicht völlig unberechtigt, jedoch enthält der Entwurf immerhin höhere staatliche Zuschüsse für Geringverdiener. Natürlich wird das Problem niedriger Renten bei Geringverdienern nicht allein durch Börseninvestitionen gelöst werden können. Dennoch wäre es wenig sinnvoll, der Mittelschicht diese Möglichkeit dauerhaft zu verwehren.

Denn: Einige BürgerInnen könnten sich Investitionen in Aktien und Fonds leisten, zögern jedoch noch, diesen Schritt zu gehen. Bislang profitieren vor allem Wohlhabende von der direkten Beteiligung an globalem Kapital – das Altersvorsorgedepot könnte diesen Zugang endlich breiter öffnen.

Zum aktuellen Zeitpunkt musst du dir noch keine allzu großen Gedanken um die Umsetzung für dich machen. Für eine konkrete Vorbereitung ist es viel zu früh und es gibt noch zu viele offene Fragen, die das finale Gesetz noch stark verändern können.

IconherMoney Tipp

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Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.

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Simin Heuser

Simin Heuser hat Volkswirtschaftslehre studiert und war bereits für verschiedene Fondsgesellschaften und Fintechs tätig. Sie schreibt unter anderem als freie Autorin über Finanz- und Versicherungsthemen.

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