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Eine lebenslange monatliche Rente – das verspricht Riester. Doch lässt sich diese Rente auch vorzeitig auszahlen?
Du kannst dir deine Riester-Rente frühestens ab 60 Jahren auszahlen lassen. Bei einem Vertragsabschluss nach 2012 sogar erst ab 62 Jahren.
Ob sich das für dich lohnt, solltest du dir gut überlegen. Schließlich musst du dann die staatlichen Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen.
Du kannst dir deinen Riester auch nicht zu 100 Prozent auszahlen lassen, sondern nur zu 30 Prozent. Ausnahme: Du möchtest das Geld in eine selbstbewohnte Immobilie stecken.
Die Riester-Rente ist nicht unumstritten. Die Kosten seien zu hoch, ebenso die Einschränkungen, und der Verwaltungsaufwand würde sich nicht lohnen – das sagen KritikerInnen. Dennoch gibt es derzeit mehr als 10 Millionen Riesterverträge in Deutschland (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: 27. Mai 2024). Frauen haben laut DIW Berlin mit 28 Prozent häufiger Riester-Verträge als Männer.
Hast auch du einen Riestervertrag abgeschlossen und fragst dich gerade, ob du ihn dir vorzeitig auszahlen lassen sollst, bist du hier an der richtigen Stelle. Im nachfolgenden Artikel beschäftigen wir uns mit den (vorzeitigen) Auszahlungsmöglichkeiten der Riester-Rente. In unserem Riester-Rente-Artikel erfährst du, was es mit „Riestern“ eigentlich auf sich hat.
Lässt sich die Riester-Rente vor dem offiziellen Rentenbeginn auszahlen? Ja, das ist möglich. Aber kann man sich die Riester-Rente auch komplett auszahlen lassen? Kommt darauf an. Werfen wir einen Blick auf zwei Szenarien:
Vor offiziellem Rentenbeginn kannst du dir deine Riester-Rente ab 60 beziehungsweise ab 62 Jahren auszahlen lassen. Wann genau, hängt vom Abschlussdatum deines Riestervertrages ab. Wer ihn vor 2012 abgeschlossen hat, kann eine vorzeitige Auszahlung mit 60 Jahren beantragen. Nach 2012 ist es erst ab 62 Jahren möglich. Regulär beginnt die Riester-Rente mit 67 Jahren.
Eine vorzeitige Auszahlung lohnt sich meist nicht. Denn du musst in diesem Fall die staatlichen Förderungen (zum Beispiel Kinderzulagen) und den Steuervorteil zurückzahlen. Dadurch hast du einen finanziellen Nachteil und machst „Miese“.
Erlauben dir deine persönlichen Lebensumstände gerade nicht, monatlich in einen Riestervertrag einzuzahlen, kannst du auf Alternativen ausweichen. Darüber erfährst du weiter unten mehr.
Zum Weiterlesen: 3 oder mehr Jahre bis zur Rente überbrücken: So geht’s
Eine komplette Auszahlung der Riester-Rente ist eigentlich nicht möglich. Du kannst dir lediglich 30 Prozent deines gesamten Riesterbetrages auf einmal auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent verbleiben als monatliche Altersvorsorge. Bei Riester-Verträgen vor 2005 sind sogar nur 20 Prozent des Gesamtbetrags als einmalige Auszahlung möglich.
Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: den Wohnriester und die Kleinbetragsrente.
Der Wohnriester setzt voraus, dass du eine Immobilie kaufen oder bauen möchtest, um im Alter mietfrei darin leben zu können. Renovierungen oder Sanierungen sind nicht abgedeckt, außer es handelt sich um einen altersgerechten Umbau. Der muss jedoch mindestens 20.000 Euro kosten, wenn du die Immobilie schon länger als drei Jahre besitzt – und mindestens 6.000 Euro, wenn du kürzer als drei Jahre Eigentümerin bist.
Bei der Kleinbetragsrente ist dein Riesterbetrag so gering, „dass sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt“, so die Deutsche Rentenversicherung. In dem Fall kann dir das Geld gesamt ausgezahlt werden, ohne dass du auf die Zulagen und Vorteile verzichten musst. Von einer Kleinbetragsrente spricht man, wenn die monatliche Auszahlung bei etwa 30 Euro oder weniger liegt.
Der Auszahlungszeitraum der Riester-Rente ändert sich bei einer Erwerbsminderungsrente nicht. Du musst dir auch keine Sorgen um Riester-Zulagen oder den Steuervorteil machen. Bis zu deinem 67. Geburtstag beziehungsweise deinem Rentenbeginn hast du Anspruch auf die Förderungen.
Bei einer Frührente gilt das gleiche Prinzip wie bei der Erwerbsminderungsrente – so auch bei Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit. Nur bei einer Berufsunfähigkeit musst du aufpassen. Es bleibt dir zwar der Riestervertrag erhalten, jedoch können sich die Zulagen ändern. Bist du beispielsweise nur teilweise erwerbsgemindert und könntest noch ein paar Stunden am Tag arbeiten, tust es jedoch nicht, entfällt dein Förderanspruch.
Wenn du deinen Vertrag kündigst, verzichtest du zum einen auf eine lebenslange Rente, zum anderen musst du die staatlichen Zulagen und den Steuervorteil ebenfalls zurückzahlen. Das ist in den meisten Fällen also keine gute Idee. Denn durch die entstandenen Kosten hast du gegebenenfalls bei der Kündigung der Riester-Rente keine Auszahlung mehr oder nur eine geringe Summe. Stichwort: Rückkaufswert – der lässt sich beim Anbieter erfragen.
Als Alternative zur Kündigung bietet sich an:
Ist das alles nichts für dich und du möchtest deinen Vertrag trotzdem kündigen, reicht dafür in der Regel ein formloses Schreiben an deinen Anbieter mit deinen persönlichen Daten und den Informationen zum Vertrag. Beachte allerdings die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen.
Wie hoch deine Riester-Rente ausfällt, können wir dir pauschal nicht beantworten. Das kommt ganz auf deine persönliche Lebenssituation und auf die staatlichen Zulagen an. Im nachfolgenden Absatz findest du eine Beispielrechnung.
Für die Berechnung der Riester-Rente hat der Versicherungsmakler Impuls folgende Formel veröffentlicht:
Dein Jahresbruttoeinkommen des letzten Jahres x 4 Prozent / Grundzulage / Kinderzulage(n) = Riester-Rente
Wenn du deine Riester-Rente vorzeitig kündigen und die Auszahlung einfacher berechnen möchtest, kannst du auch den Rechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nutzen.
Zur Veranschaulichung haben wir uns eine Beispielperson überlegt: Anne ist 1980 geboren und hat zwei Kinder. Ihre Tochter kam 2007 zur Welt, ihr Sohn 2010. Somit ist sie für beide kindergeldberechtigt. Nach der Scheidung vor zwei Jahren ist sie nun wieder ledig und verdient in ihrem rentenversicherungspflichtigen Job ein Bruttogehalt von 55.000 Euro.
Durch ihr Gehalt und ihre Kinder stehen ihr pro Jahr 660 Euro staatliche Zulagen zu (175 Euro Grundzulage und 485 Euro Kinderzulagen). Bis zu ihrem Renteneintritt erhält sie eine staatliche Förderung von 15.592 Euro. Somit kann sie später mit einer monatlichen Riester-Rente von 261 Euro rechnen (Quelle: Allianz). Würde sie sich die Riester-Rente nun vorzeitig auszahlen lassen wollen, müsste sie die bis dahin gesammelten Zulagen (plus die individuelle Steuerersparnis) wieder zurückzahlen.
Möchtest du herausfinden, wie viel Geld du bei einer vorzeitigen Auszahlung erwarten könntest, frag am besten bei deinem Anbieter nach. Der kann dir eine passende Auskunft geben.
Du musst die Riester-Rente zu 100 Prozent versteuern – wenn dein gesamtes Einkommen (mit der gesetzlichen Rente) über dem Grundfreibetrag liegt. 2024 sind das für Singles 11.604 Euro. Allerdings soll der Betrag für dieses Jahr rückwirkend ab Januar auf 11.784 Euro erhöht werden.
Wie viel Steuern fällig werden, hängt – wie die Höhe deiner Riester-Rente – von deiner individuellen Situation ab. Es kommt auf deinen Steuersatz und dein Einkommen an. Bedenke: Bei einer einmaligen Auszahlung von 30 Prozent der Riester-Rente ist die Steuer gegebenenfalls höher. Bevor du dich für das 30-70-Modell entscheidest, solltest du daher durchrechnen, was sich aus steuerlicher Sicht mehr lohnt.
Läuft dein Riester bis zu deinem offiziellem Rentenbeginn, musst du die Auszahlung nicht extra beantragen. Das geschieht automatisch über deinen Anbieter. Eine vorzeitige Auszahlung ist – wie du bereits weißt – eigentlich nicht vorgesehen beziehungsweise mit Nachteilen verbunden und muss mit dem Anbieter abgeklärt werden.
Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Da gibt es allerdings noch mehr. Möchtest du möglichst viel fürs Alter ansparen, kommt ein breitgestreuter ETF infrage – zum Beispiel der MSCI World. Der bringt seit 1975 pro Jahr im Durchschnitt zwischen 8 und 9 Prozent Rendite und hat ein verhältnismäßig geringes Verlustrisiko. Für ein Investment in ETFs bietet sich ein Sparplan (oder eine Eimalanlage an) an. Hier erfährst du mehr zu den Unterschieden.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.