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Frauen aufgepasst: So wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus!

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Katrin Gröh

12. Februar 2025

Weniger Arbeit und mehr Lebenszeit – das wollen viele. Doch was bedeutet Teilzeit am Ende für die Altersrente? Das erfährst du hier.

Inhalt

Rente bei Teilzeit: Das Wichtigste in Kürze

Teilzeitarbeit wirkt sich negativ auf deine Rente aus. Das kann man nicht beschönigen. Durch das reduzierte Einkommen zahlst du weniger in die Rentenkasse ein.

Du sammelst bei Teilzeit nicht nur weniger Rentenpunkte, sondern hast auch weniger Geld, um in eine betriebliche oder private Altersvorsorge einzuzahlen.

Wie viel genau das ausmacht, kannst du mit unserem Rentenrechner herausfinden. Plane deine reduzierten Stunden also immer mit Blick in die Zukunft – oder stocke deine Rente schon im Vorfeld auf.

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Arbeit bestimmt einen Großteil unseres Lebens. Kein Wunder also, dass viele den Wunsch hegen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Das sollte jedoch gut überlegt sein. Du kommst vielleicht aktuell mit weniger Einkommen aus – langfristig könnte der Schuss aber nach hinten losgehen. Denn ein geringeres Gehalt bedeutet auch eine niedrigere Rente. In diesem Ratgeber erfährst du, wie Teilzeit deine Rentenpunkte beeinflusst und worauf du achten musst.

Teilzeitrechner: Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?

Teilzeit hat Auswirkungen auf deine Rente – das muss dir klar sein, bevor du deine Stunden reduzierst. Das ist im Grunde ganz logisch: Du arbeitest weniger, wodurch sich dein Gehalt verringert. Zeitgleich zahlst du weniger in die Rentenkasse ein und sammelst weniger Rentenpunkte. Ein Prinzip, das heute vielleicht funktioniert, im Rentenalter aber möglicherweise nicht mehr. Denn: Die Rente macht sowieso nur einen Bruchteil deines jetzigen Einkommens aus.

Für das fehlende Geld gibt es sogar einen Begriff – die sogenannte Rentenlücke. Damit beschäftigen wir uns später noch genauer. Im herMoneyCLUB kannst du deine persönliche Rentenlücke ausrechnen.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung von t-online: Du verdienst in Vollzeit 50.500 Euro Bruttogehalt pro Jahr und hast damit Anspruch auf etwa einen Rentenpunkt. Der hat aktuell einen Wert von 39,32 Euro. Reduzierst du deine Arbeitszeit auf 32 Stunden – also auf 80 Prozent, liegt dein Gehalt bei 40.400 Euro. Das entspricht 0,8 Rentenpunkten pro Jahr. „Multipliziert mit dem Rentenwert ergibt sich daraus eine monatliche Rente von 31,46 Euro (0,8 x 39,32 Euro)“, so t-online.

Der Unterschied macht sich langfristig bemerkbar: Nach 20 Jahren hättest du in Vollzeit einen Rentenanspruch von 786,40 Euro (20 x 39,32 Euro). In Teilzeit mit 32 Stunden hingegen sind es nur noch 629,20 Euro (20 x 31,46 Euro). Also ein Verlust von 157,20 Euro pro Monat (= 786,40 Euro – 629,20 Euro). Das ist nicht gerade wenig.

Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten von Angehörigen

Viele Menschen – darunter vor allem Frauen – reduzieren ihre Arbeitszeit, um Kinder großzuziehen oder Angehörige zu pflegen. Diese Arbeiten lässt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht außer Acht.

Bei der sogenannten Mütterrente, die im Übrigen für Mütter und Väter gleichermaßen gilt, werden Kindererziehungszeiten auf die Rente angerechnet. Bei vor 1992 geborenen Kindern lassen sich bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeiten anrechnen. Bei nach 1992 geborenen Kindern sind es bis zu drei Jahre. Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Du musst dich mit dem V0800-Antrag selbst darum kümmern. Das geht aber relativ einfach.

Auch die Pflege von Angehörigen wird belohnt. Dafür gibt es jedoch einige Voraussetzungen. Laut DRV muss

  • die pflegebedürftige Person zum Beispiel Pflegegrad 2 oder höher haben und
  • die Pflege „mindestens 10 Stunden (verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche) stattfinden“.
  • Außerdem darfst du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Pflegezeit ist bei der DRV gleichauf mit der Beitragszeit und wird als Wartezeit angerechnet. Mehr Informationen findest du auf der Website der Rentenversicherung.

Zum Weiterlesen: Du pflegst eine Person und brauchst Urlaub oder bist selbst krank? Beantrage jetzt Verhinderungspflegegeld.

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Teilzeit und Rentenversicherung: Was ist zu beachten?

Zuerst solltest du dir einen Überblick über deine Rentensituation verschaffen und herausfinden, wie groß deine Rentenlücke ist. Bei der Rentenlücke handelt es sich um die Differenz zwischen deinem letzten monatlichen Nettoeinkommen und deiner Rente aus der gesetzlichen Altersversorgung.

Laut Schätzungen könnte das Netto-Rentenniveau bis 2034 bei rund 46 Prozent liegen. Das würde eine Rentenlücke von 54 Prozent bedeuten. Die solltest du am besten mit einer privaten Altersvorsorge bis ins Alter schließen. Hier erfährst du mehr darüber, wie du deine Rentenlücke berechnest.

Übergangsoption: Brückenteilzeit

Gut zu wissen: Um nicht in die Teilzeitfalle zu tappen, gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Dabei wechselst du für einen festen Zeitraum – meist ein Jahr bis fünf Jahre – in ein Teilzeitmodell. Je nach Alter kannst du danach wieder in Vollzeit arbeiten oder dir den Übergang in die Rente erleichtern (quasi als Teilzeit kurz vor der Rente).

Auch hier gibt es etliche Voraussetzungen. Du musst beispielsweise schon mindestens ein halbes Jahr bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin angestellt sein. Mehr Infos zur Brückenteilzeit findest du in einem eigenen Artikel.

Als Rentnerin Teilzeit arbeiten: Geht das?

Ja, Rente mit 63 beziehen und Teilzeitarbeit leisten, ist eine Option. Du solltest aber ein paar Dinge beachten, um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden.

Hinzuverdienstgrenze & Grundfreibetrag

Das Gute zuerst: Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr – ganz gleich, ob du eine Altersvollrente beziehst oder Frührentnerin bist. Du darfst beliebig viel dazuverdienen. Steuern fallen jedoch ab dem sogenannten Grundfreibetrag von 12.096 Euro trotzdem an. Übersteigst du diesen Betrag, musst du eine Steuererklärung abgeben.

Zur Veranschaulichung: Du beziehst seit 2024 Rente. Das bedeutet, deine Rente muss zu 83 Prozent versteuert werden und ist zu 17 Prozent steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich seit 2023 jährlich um 0,5 Prozent. Wenn wir nun annehmen, dass du 1.200 Euro Bruttorente bekommst, sind das im Jahr 14.400 Euro. Davon müsstest du eigentlich 11.952 Euro versteuern. Da der Betrag den Grundfreibetrag aber nicht überschreitet, fallen keine Steuern an. Verdienst du nun nebenbei Geld, wird die Summe oberhalb des Grundfreibetrags steuerpflichtig.

Erkundige dich am besten vor Jobantritt bei der DRV nach den Rahmenbedingungen. Sie geben dir die zuverlässigste Auskunft für deine individuelle Situation.

Sonderfall: Erwerbsminderungsrente & Hinterbliebenenrente

Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es noch immer eine Hinzuverdienstgrenze. Laut Sparkasse liegt die 2025 bei rund 39.322 Euro pro Jahr – bei voller Erwerbsminderung bei 19.661,25 Euro. Die konkrete Höhe hängt von deiner persönlichen Situation ab. „(Solltest du) mehr verdienen, ohne dass der Rentenanspruch erlischt, werden (dir) 40 Prozent des überschreitenden Betrages von (deiner) Rente abgezogen“, so das Geldinstitut.

Auch bei der Hinterbliebenenrente gibt es spezielle Vorgaben. Der DRV zufolge „liegt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei 1.038,05 Euro netto im Monat“.

herMoney Tipp

Auch wenn du nicht in Teilzeit arbeitest, solltest du an deine Rente denken und für das Alter vorsorgen. Frauen bekommen häufig deutlich weniger Rente als Männer (Stichwort: Gender Pension Gap) und sind dadurch eher von Altersarmut betroffen. Unser Tipp: Beschäftige dich frühestmöglich mit Geldanlagen wie Aktien oder ETFs. Sie können dir eine solide Rendite bringen und – richtig angelegt – im Alter deine Rentenlücke schließen.

FAQ: Rente & Teilzeit

Wie viel Rente verliere ich durch Teilzeit?

Teilzeitarbeit reduziert dein Einkommen. Dadurch zahlst du weniger in die Rentenkasse ein. Das wiederum führt zu weniger Rentenpunkten und am Ende zu einer niedrigeren Rente. Wie viel genau du verlierst, können wir dir pauschal nicht beantworten. Es hängt von deinen Arbeitsstunden, deinem Gehalt und der Dauer deiner Teilzeittätigkeit ab.

Wann kann ich in Teilzeit in Rente gehen?

Wenn du in Teilzeit arbeitest, ändert sich nichts am gesetzlichen Renteneintrittsalter. Das variiert je nach Geburtsjahr und wird Stück für Stück auf 67 Jahre angehoben. Theoretisch ist auch eine Rente ab 63 Jahren möglich. Da musst du allerdings mit Abschlägen rechnen. Am Ende sind deine Versicherungsjahre und Rentenansprüche entscheidend.

Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Pension aus?

Auch bei BeamtInnen hat Teilzeit Auswirkungen auf das verfügbare Geld im Alter. Arbeitest du als Beamtin in Teilzeit, musst du damit rechnen, dass sich deine Pension reduziert. Ob dir der Betrag am Ende noch zum Leben reicht, besprichst du am besten mit einer Finanzberatung.

Wie hoch ist die Mindestrente bei Teilzeit?

„Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben“, schreibt die DRV auf ihrer Website. Es gibt aber eine sogenannte Grundsicherung. Bei einem Einkommen unter 1.062 Euro solltest du prüfen, ob du Anspruch hast.

Kann man als Frau mit 60 Jahren in Rente gehen?

Nein. Seit 2017 kann man nicht mehr mit 60 Jahren in Rente gehen. Aktuell gilt noch eine Übergangsphase mit stufenweiser Erhöhung des Renteneintrittsalter: Abhängig vom Geburtsjahr ist ein Renteneintritt zwischen 63 Jahren und 67 Jahren möglich. Sonderregelungen gibt es für Schwerbehinderte.

Du willst deine Altersvorsorge in den Griff kriegen?
  1. Prüfe, wie viel Rente du voraussichtlich bekommen wirst. So findest du es heraus.
  2. Rechne aus, wie viel Rente du brauchen wirst. Dann kannst du deine persönliche Rentenlücke berechnen. Zum Rechner.
  3. Überlege, wie du die Lücke schließen kannst. Infrage kommen zum Beispiel die Betriebsrente, Riester, die Rürup-Rente für Selbstständige oder ein Fonds-Auszahlplan.
  4. Mehr zur Altersvorsorge für Selbstständige findest du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.


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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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