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Vorzeitiger Ruhestand: Wann können BeamtInnen in Pension gehen?

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Katrin Gröh

19. September 2024

Wer als Beamtin frühzeitig in Pension gehen möchte, muss einiges beachten – darunter auch Altersgrenzen. Mehr dazu erfährst du hier.

Inhalt

Vorzeitiger Ruhestand für BeamtInnen: Das Wichtigste in Kürze

IconWie bei der gesetzlichen Rente gehen 1964 und später geborene BeamtInnen mit 67 Jahren regulär in Pension. Bei Älteren ist ein früherer Ruhestand möglich.

IconJüngere Jahrgänge können auch vorzeitig in Pension gehen – allerdings nur mit Abschlägen.

IconManche Berufsgruppen haben gesonderte Regelungen, beispielsweise PolizistInnen, Feuerwehrleute oder Personen bei der Bundeswehr.

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Wenn eine verbeamtete Person ihr reguläres Pensionsalter erreicht, darf sie in den Ruhestand gehen. Doch was, wenn das Leben dazwischenkommt und eine vorzeitige Pensionierung notwendig wird? In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem regulären Renteneintrittsalter und den Besonderheiten der Frühpensionierung. Außerdem erfährst du, mit welchen Abschlägen du bei einer vorzeitigen Pension rechnen musst.

Reguläres Renteneintrittsalter: Wann gehen BeamtInnen in Rente?

Der reguläre Renteneintritt hängt vom Geburtsjahr ab – sowohl bei BeamtInnen als auch bei ArbeitnehmerInnen, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die meisten Verbeamteten (1964 und später Geborene) können erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen. Für welche Jahrgänge welches Alter gilt, erfährst du in der nachfolgenden Tabelle.

Reguläres Pensionseintrittsalter für BeamtInnen

Geburtsjahr Altersgrenze
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
1964 67 Jahre

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (Stand: 2024)

Das Rentenalter für BeamtInnen ist jedoch nicht für alle Berufsgruppen gleich. Personen im Polizeidienst dürfen beispielsweise früher in Pension gehen:

Reguläres Pensionseintrittsalter für PolizistInnen

Geburtsjahr Altersgrenze
1957 60 Jahre und 11 Monate
1958 61 Jahre
1959 61 Jahre und 2 Monate
1960 61 Jahre und 4 Monate
1961 61 Jahre und 6 Monate
1962 61 Jahre und 8 Monate
1963 61 Jahre und 10 Monate
1964 62 Jahre

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (Stand: 2024)

Aber auch Feuerwehrleute haben Anspruch auf eine Frühpensionierung ohne Abschläge. Sie ist meist ebenfalls zwischen 60 Jahren und 62 Jahren möglich. Damit sollen die belastenden Umstände des Berufs ausgeglichen werden.

Allerdings gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. So gilt beim vorzeitigen Ruhestand für BeamtInnen in NRW seit 2024, dass Feuerwehrleute erst mit 61 Jahren die Pensionseintrittsgrenze erreichen. Die Erhöhung beginnt mit den Jahrgängen 1968 bis 1970. Wer später geboren ist, darf dann standardgemäß erst mit 61 Jahren in Pension.

Für BerufssoldatInnen bei der Bundeswehr gibt es noch einmal andere Regeln:

Reguläres Pensionseintrittsalter für BerufssoldatInnen

Lebensjahr Beruflicher Einsatz
Vollendung des 65. Lebensjahrs Generale, Oberste und Offiziere im Sanitätsdienst, Militärmusikdienst und Geoinformationsdienst
Vollendung des 62. Lebensjahrs Alle anderen Berufssoldaten
Vollendung des 61. Lebensjahrs Oberstleutnante
Vollendung des 59. Lebensjahrs Majore und Stabshauptleute
Vollendung des 56. Lebensjahrs Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante
Vollendung des 55. Lebensjahrs Berufsunteroffiziere
Vollendung des 41. Lebensjahrs Offiziere in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier (soweit wehrfliegerverwendungsunfähig)

 Quelle: Bundeswehr (Stand: 2024)

Vorzeitiger Ruhestand für BeamtInnen: Wie geht das?

BeamtInnen können wie gesetzliche RentnerInnen früher in Pension gehen. Dafür müssen sie aber in der Regel mit Abschlägen rechnen.

Gründe für eine vorzeitige Pensionierung können sein:

  • Dienstunfähigkeit
  • Schwerbehinderung
  • Sabbatical
  • Altersteilzeit

Nachfolgend beschäftigen wir uns mehr mit diesen Aspekten.

Vorzeitiger Ruhestand für kranke BeamtInnen

Gesundheitliche Gründe können entweder durch Dienstunfähigkeit oder eine Schwerbehinderung entstehen und für eine vorzeitige Pensionierung sprechen.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Der vorzeitige Ruhestand für BeamtInnen wegen Krankheit und darauffolgender Dienstunfähigkeit ist möglich – ganz gleich, ob die Erkrankung physischer oder psychischer Natur ist. Das muss allerdings ein Amtsarzt beziehungsweise eine Amtsärztin feststellen und schriftlich bestätigen. In diesem Fall werden außerdem Abschläge fällig. Das sind pro Jahr 3,6 Prozent, maximal jedoch 10,8 Prozent. Ausnahme: Die Dienstunfähigkeit ist durch einen Dienstunfall entstanden. Ist das der Fall, kann es sogar höhere Pensionsansprüche geben.

Gibt es für schwerbehinderte BeamtInnen den Ruhestand ohne Abschlag?

Der vorzeitige Ruhestand für BeamtInnen mit Schwerbehinderung ist laut Bund ohne Abschlag mit einer vorgezogenen Altersgrenze möglich. Sie liegt bei vor 1964 Geborenen zwischen 60 Jahren und 63 Jahren. Wer danach auf die Welt kam, orientiert sich an der Altersgrenze von 65 Jahren. Bei der Frühpensionierung aufgrund einer Schwerbehinderung zu den vorgegebenen Altersgrenzen gibt es keine Abschläge. Allerdings muss mindestens der Behinderungsgrad 50 vorliegen.

Ist eine Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erlaubt?

Du darfst eine Nebentätigkeit bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ausüben. Darüber solltest du deinen Dienstherrn allerdings informieren – vor allem wenn die Nebentätigkeit mit der zuvor ausgeübten dienstlichen Tätigkeit in Verbindung steht. Kommt es zu einem Ausübungsverbot, endet das laut § 41 Satz 1 Beamtenstatusgesetz „spätestens mit Ablauf von sieben Jahren nach Beendigung des Beamtenverhältnisses“.

Frühpensionierung für BeamtInnen durch ein Sabbatical

Bei einem Sabbatical im öffentlichen Dienst handelt es sich um einen vom Dienstherrn genehmigten Zeitraum, in dem die verbeamtete Person von der Arbeit freigestellt ist. Das Sabbatical kann bezahlt oder unbezahlt sein und stellt im Grunde einen Sonderurlaub dar. Dieser Sonderurlaub kann unterschiedlich lange dauern – von ein paar Monaten bis zu einem Jahr.

Um das Sabbatical für eine Frühpensionierung zu nutzen, gibt es das Ansparmodell. Dabei sparst du Geld für die arbeitsfreie Zeit an. Das funktioniert, indem du im Vorfeld Vollzeit arbeitest, dir aber beispielsweise nur 75 Prozent deines Gehalts auszahlen lässt. Den Rest bekommst du dann während des Sabbaticals.

Nutzt du diese Methode kurz vor deinem regulären Pensionseintritt, kannst du zumindest ein paar Monate oder sogar ein Jahr reinholen. Bedenke allerdings, dass du zwar auf Papier ein Recht auf eine Auszeit hast, dein Dienstherr es aus betrieblichen Gründen jedoch ablehnen kann.

Vorzeitiger Ruhestand für BeamtInnen in Altersteilzeit

In einigen Bundesländern können BeamtInnen in Altersteilzeit gehen und so eine frühere Pension bewirken. Dafür geeignet ist das Blockmodell. Dabei arbeitet die Beamtin zum Beispiel ein halbes Jahr in Vollzeit und ist dann ein halbes Jahr freigestellt. Dadurch ist ein früherer Eintritt in die Pension möglich. Diese Methode erinnert ans Sabbatical. Beantragen lässt sich Altersteilzeit in der Regel ab 60 Jahren. Beachte jedoch, dass sich dadurch deine Pensionsansprüche verkürzen können.

Übrigens: Im Rahmen der „Rente ab 63“ gab es die Option, dass BeamtInnen nach 45 Dienstjahren in den Ruhestand gehen können (ab einem Alter von 65 Jahren). Diese vorzeitige Pension war ohne Abschläge möglich. Der Jahrgang 1953 war jedoch der letzte, der davon profitieren konnte. Durch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze gibt es die Frühpensionierung ohne Abzüge nach besonders langer Dienstzeit nicht mehr.

Vorzeitiger Ruhestand für BeamtInnen nach Bundesländern

Auch wenn einiges deutschlandweit gleich ist, gibt es in manchen Bundesländern andere Regeln oder Besonderheiten. In den nächsten Absätzen beschäftigen wir uns beispielhaft damit.

Der vorzeitige Ruhestand für BeamtInnen in Berlin ist derzeit noch deren reguläres Eintrittsalter. Es liegt bei 65 Jahren. Mit diesem „vorzeitigen Ruhestand“ ist aber bald Schluss. Ab 2026 soll die Altersgrenze – wie rbb24 berichtet – in acht Schritten steigen. Laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) geht es darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, da reguläre RentnerInnen und Tarifbeschäftigte erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.

Der vorzeitige Ruhestand für BeamtInnen in Bayern ist ab 64 Jahren möglich. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Bayern ein eigenes Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG). Darin werden alle Informationen zu Pensionsbezügen detailliert aufgelistet.

Der vorzeitige Ruhestand für BeamtInnen ist in Schleswig-Holstein wie auch in Bayern nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Seit Januar 2021 gibt es das Altersgeld. Dabei handelt es sich um eine „Pensionsersatzleistung, die BeamtInnen sowie RichterInnen erhalten, die auf eigenem Wunsch ohne einen Pensionsanspruch aus dem Beamten- oder Richterverhältnis ausgeschieden sind“, so das Landesportal Schleswig-Holstein.

Wie hoch sind die Abzüge bei vorzeitiger Pensionierung?

Möchtest du früher in Pension gehen, musst du mit Abschlägen rechnen. Wie oben bereits erwähnt, sind das pro Jahr 3,6 Prozent – also 0,3 Prozent pro Monat. Bei Schwerbehinderung sind die Abzüge auf maximal 10,8 Prozent gedeckelt. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens mit 63 Jahren möglich. Dementsprechend kommen gesunde BeamtInnen auf Abschläge von maximal 14,4 Prozent (4 x 3,6).

Beispiel: Martina ist Jahrgang 1984. Damit liegt ihr Pensionseintrittsalter bei 67 Jahren. Als Pensionärin steht ihr eine Pension von 2.300 Euro zu – wenn sie zum regulären Alter in den Ruhestand geht. Nun möchte Martina aber zwei Jahre früher ihren Job aufgeben und mit 65 Jahren ihre Pension antreten. Das bedeutet, dass sie mit Abzügen in Höhe von 7,2 Prozent rechnen muss (2 x 3,6). Pro Monat wären das 6,90 Euro (0,3 Prozent) und pro Jahr 82,80 Euro weniger. Das ließe sich also verschmerzen.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass manche Frauen aufgrund von Kindererziehung und Teilzeitarbeit nur geringe Pensionsansprüche haben. Frauen sollten daher genau prüfen, ob die Pension trotz Abschlägen reichen wird. Wie hoch Beamtenpensionen sind, kannst du hier nachlesen.

Einen Rechner für den vorzeitigen Ruhestand finden BeamtInnen online.

Antrag auf vorzeitigen Ruhestand

Den Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand können BeamtInnen meist bei ihrem Dienstherrn stellen. Je nach Bundesland und Beruf variiert allerdings der genaue Ablauf. Wichtig sind vor allem zwei Dinge: eine Beratung und ausreichend Vorlaufszeit.

Du solltest die Entscheidung für die Frühpensionierung nicht überstürzten und dich erst ausführlich über deine Möglichkeiten beraten lassen. Schließlich möchtest du am Ende nicht mit deutlich weniger Geld dastehen. Eine Anlaufstelle kann beispielsweise der Personalrat sein.

Hast du dich für den vorzeitigen Ruhestand entschieden, solltest du die entsprechende Anlaufstelle frühzeitig darüber informieren. Denn der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bist du im Schuldienst, kann das die Schulbehörde oder das zuständige Bildungsministerium sein. Je nach Bundesland gibt es aber auch Landesversorgungsämter oder Pensionsbehörden. Gegebenenfalls lässt sich der Antrag aber auch über Vorgesetzte einreichen.

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IconherMoney Tipp

Hast du ausreichend für deinen Ruhestand vorgesorgt? Auch wenn du als Beamtin bessere Aussichten als eine gesetzliche Rentnerin hast, solltest du dich nicht in Sicherheit wiegen. Prüfe, ob das Geld am Ende ausreichen wird. Dabei kann dir unser Artikel „Wie viel Geld braucht man im Alter?“ helfen.

Du willst deine Altersvorsorge in den Griff kriegen?
  1. Prüfe, wie viel Rente du voraussichtlich bekommen wirst. So findest du es heraus.
  2. Rechne aus, wie viel Rente du brauchen wirst. Dann kannst du deine persönliche Rentenlücke berechnen. Zum Rechner.
  3. Überlege, wie du die Lücke schließen kannst. Infrage kommen zum Beispiel die Betriebsrente, Riester, die Rürup-Rente für Selbstständige oder ein Fonds-Auszahlplan.
  4. Mehr zur Altersvorsorge für Selbstständige findest du hier.

FAQ: Wichtige Fragen im Überblick

Kann man als Beamtin mit 55 in Pension gehen?

Wer mit 55 Jahren – oder jünger – in Pension gehen möchte, darf das nicht „einfach so“. Es handelt sich dabei um eine Frühpensionierung. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen – beispielsweise eine Dienstunfähigkeit. Die muss dir von entsprechendem Fachpersonal (ÄrztInnen oder TherapeutInnen) ausgestellt werden.

Kann man als Beamtin mit 60 oder 63 in Pension gehen?

Bei einer Schwerbehinderung ist eine Frühpensionierung ab 60 Jahren möglich. Diese Altersgrenze wird stufenweise auf 62 Jahre angehoben. Möchte eine gesunde Beamtin mit 63 Jahren in Rente, muss sie mit Abschlägen rechnen. Abschlagsfrei ist die Pension ab 65 Jahren möglich. Auch diese Grenze wird stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Wann kann ich als Beamtin abschlagsfrei in Pension gehen?

Als Beamtin kannst du nur noch abschlagsfrei in Pension gehen, wenn du entweder die Regelaltersgrenze erreicht hast oder aufgrund einer Dienstunfähigkeit nicht mehr arbeiten kannst. Bei 1964 und später Geborenen liegt das reguläre Pensionseintrittsalter bei 67 Jahren. Bei BeamtInnen mit Schwerbehinderung zwischen 60 und 63 Jahren.

Wann wird eine Beamtin zwangspensioniert?

Für eine Zwangspensionierung gibt es verschiedene Gründe. BeamtInnen müssen bei Dienstunfähigkeit zwangsweise in den Ruhestand – beispielsweise bei körperlichen oder psychischen Krankheiten. Auch das Erreichen der Altersgrenze führt automatisch zur Pension. Allerdings kann eine Zwangspensionierung auch nach einem Disziplinarverfahren als Strafe gelten. Das ist jedoch sehr selten.

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich von BeamtInnen bei vorzeitigem Ruhestand?

Geht der oder die Zahlungspflichtige vorzeitig in Pension, bleibt der Anspruch auf Versorgungsausgleich für die berechtigte Person bestehen. Da sich der Versorgungsausgleich aber am Ruhegehalt orientiert, kann es sein, dass die Ansprüche geringer ausfallen. Die Ausgleichspflicht erlischt nur mit dem Versterben der zahlungspflichtigen Person.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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