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Wer zahlt die gesetzliche Rentenversicherung - jetzt und in Zukunft?

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herMoney

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13. Mai 2025

Nicht jeder muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wir erklären, wie das System funktioniert und wo es hakt.

Inhalt

Wer zahlt die gesetzliche Rentenversicherung? Das Wichtigste auf einen Blick

Als Arbeitnehmerin bist du in der Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert.

IconNur bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Selbstständige oder RichterInnen, sind nicht in der GRV.

IconAufgrund des demographischen Wandels muss der Staat bereits jetzt Geld zuschießen, um die Lücken zu füllen. Private Vorsorge wird daher in Zukunft immer wichtiger!

Wem die Beiträge ein Dorn im Auge sind, fragt sich vielleicht: Muss man in die Rentenversicherung einzahlen? Wie ist es um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung bestellt? Darum geht es in diesem Artikel.

Muss man in die Rentenkasse einzahlen?

Zunächst einmal werfen wir einen Blick auf die Grundlagen des Systems. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die 1. Säule der Altersvorsorge und macht für viele später den größten Teil der Renteneinkünfte aus. Der Beitrag liegt derzeit bei 18,6 % des  Bruttolohns („RV-Beitrag“ auf deinem Lohnzettel). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich fließen also 558 Euro in die Rentenkasse. Zum Glück musst du diesen Betrag nicht alleine aufbringen, sondern dein Arbeitgeber und du teilen sich den Beitrag hälftig. Im Beispiel oben zahlt also jede Partei 279 Euro.

Wer zahlt in die Rentenversicherung ein und wer nicht?

Grundsätzlich sind alle ArbeitnehmerInnen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Daneben gibt es Bevölkerungsgruppen, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören

Wer zahlt in die Rentenversicherung ein, wenn du Krankengeld erhältst, arbeitslos bist oder Angehörige pflegst?

Bei anderen Personengruppen zahlen andere in die GRV ein:

  • Wenn du Angehörige (nicht erwerbsmäßig) pflegst, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung.
  • Wenn du Krankengeld erhältst (weil du länger krank bist), meldet die Krankenkasse dies an die Rentenversicherung. Für diese Zeit zahlen die Krankenkasse und du die Rentenversicherungsbeiträge jeweils hälftig.
  • Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst, zahlt die Agentur für Arbeit die vollen Rentenversicherungsbeiträge für dich.
  • Wenn du selbständig bist, kannst du freiwillig Beiträge in die GRV einzahlen. In dem Fall zahlst du zwar die kompletten Beiträge (es gibt ja keinen Arbeitgeber), aber so kannst du die Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erwerben und erhöhst außerdem deine spätere Rente.
  • Wenn du künstlerisch oder publizistisch tätig bist, bist du unter bestimmten Voraussetzungen in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Du zahlst dann nur die Arbeitnehmer-Hälfte in die GRV ein. Die KSK stockt die Beträge aus einem Zuschuss des Bundes auf.

Der RV-Beitrag ist nach oben gedeckelt

Kommen wir wieder zum „normalen“ Angestelltenverhältnis. Auf jeden Euro, den du verdienst, fallen Beiträge an – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Verdienst du über die Beitragsmessungsgrenze hinaus, musst du nur bis zu dieser Grenze Rentenversicherungsbeiträge (also 18,6%) zahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. 2025 liegt sie bei monatlich 8.050 Euro und ist damit erstmals in den alten und den neuen Bundesländern gleich hoch.

Gut zu wissen:
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es auch eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist niedriger als die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und liegt im Jahr 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro.

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Warum der Staat die Rentenversicherung mit Steuergeld stützt

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die gerade eingezahlten Beträge im selben Monat weitergereicht an die aktuellen RentnerInnen weitergereicht werden.

Andere Systeme – beispielsweise die berufsständischen Versorgungswerke für Freiberufler – funktionieren mit Kapitaldeckung. Dort wird also ein Kapitalstock aufgebaut, um später die Renten bezahlen zu können.

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung basieren also überwiegend auf den aktuellen Beitragszahlungen der Versicherten. Aber es gibt auch sogenannte „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ – das sind Renten, die von Gesetzes wegen bezahlt werden, obwohl dafür keine Beiträge eingezahlt wurden.

Bei solchen Leistungen handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Rentenversicherung – zum Beispiel Kindererziehungszeiten. Es wäre ungerecht, hierfür nur die Beitragszahlenden zur Kasse zu bitten, daher werden sie von der Allgemeinheit, also vom Bund, getragen. Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung lag zuletzt bei etwa 23 Prozent. Im Jahr 2022 waren das 81 Milliarden Euro.

Was viele als ungerecht empfinden ist, dass die Mütterrente nicht vom Bund getragen wird. Sie wird allein den BeitragszahlerInnen aufgebürdet, obwohl es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Wer muss die gesetzliche Rentenversicherung in der Zukunft bezahlen?

Auch wenn die Regierung versucht, uns zu beruhigen, ist die Zukunft der Rentenversicherung nicht gerade rosig. Der Grund: Das Umlageverfahren stößt an seine Grenzen, wenn sich das Gewicht zwischen BeitragszahlerInnen und RentenempfängerInnen verschiebt. Es ist ja (so gut wie) kein Puffer da.

Sicher hast du davon gehört, dass demnächst die starken Jahrgänge der Babyboomer in Rente gehen und es nicht so viele junge Menschen wie früher gibt, die sozialversicherungspflichtig arbeiten. Auf Grund dieser demographischen Verschiebung wird der Gesetzgeber gezwungen sein, an einer (oder mehreren) der folgenden Schrauben zu drehen:

  • Die BürgerInnen müssen länger arbeiten, bevor sie abschlagsfrei in Altersrente gehen können.
  • Die BeitragszahlerInnen müssen höhere Beiträge zahlen.
  • Das Rentenniveau sinkt.
  • Der Staat zahlt immer höhere Zuschüsse (die aber auch wieder von den Aktiven erarbeitet werden müssen).

Keine dieser Maßnahmen ist angenehm. Daher sind rentenpolitische Themen für PolitikerInnen, die gern wiedergewählt werden möchten, ein undankbares Feld.

IconherMoney Tipp

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine solide Grundlage für deine Alterseinkünfte. Abhängig davon, wie viel und wie lange du eingezahlt hast, mag sie für Brot und Butter reichen, aber für Champagner und Kaviar musst du privat vorsorgen.Außerdem ist es auf Grund der demografischen Entwicklung nun einmal so, dass künftig immer mehr RentnerInnen von immer weniger BeitragszahlerInnen zu versorgen sind. Es wird also knapp. Daher ist es gut, wenn du zusätzlich privat vorsorgst. Im herMoney Club unterstützen wir dich dabei!

FAQ

Was sind Entgeltpunkte?

Mit jedem Rentenbeitrag, der für dich eingezahlt wird, erhältst du Entgeltpunkte. Daher wird deine Rente später einmal umso höher ausfallen, je mehr du verdienst und je länger du eingezahlt hast.

Wenn du ein Jahr lang genau wie der Durchschnitt aller Versicherten verdienst und Rentenversicherungsbeiträge zahlst, erhältst du für dieses Jahr einen Rentenpunkt. Verdienst du in einem Jahr nur die Hälfte des durchschnittlichen Gehalts, bekommst du nur einen halben Punkt.

Achtung: Wenn du wenig einzahlst, erhältst du wenig Rente!

Wenn du wenig verdienst, zahlst du auch nur wenig in die Rentenkasse ein. Was sich zunächst gut anhört, kann aber äußerst schlecht sein: Je weniger du einzahlst, desto weniger Entgeltpunkte erwirbst du. Vor allem Frauen sind von Altersarmut bedroht, weil sie im Schnitt eine deutlich niedrigere Altersrente erhalten als Männer.

Warum? Frauen arbeiten oft im Niedriglohnsektor oder Teilzeit. Außerdem blicken viele auf unterbrochene Erwerbsbiografien zurück – etwa wegen Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen.

Was du tun kannst, um deine Rente aufzupeppen

Um im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben, kannst du vier Dinge tun:1. Länger arbeiten: Je länger du arbeitest, desto mehr Entgeltpunkte erhältst du (dies gilt natürlich nur, wenn du sozialversicherungspflichtig tätig bist).

2. Mehr verdienen: Wenn du in Teilzeit beschäftigt bist, kannst du vielleicht mehr Stunden arbeiten (vielleicht weil die Kinder ab einem bestimmten Alter nicht mehr so viel Aufmerksamkeit benötigen). Oder du fragst nach einer Gehaltserhöhung. Das tut nicht nur aktuell deinem Gehaltskonto gut, sondern auch deinem Rentenkonto.
3. Rentnerin mit Nebenjob: Mittlerweile dürfen RentnerInnen unbegrenzt hinzuverdienen. Du könntest dir also als Rentnerin einen Nebenjob suchen und damit deine monatlichen Einkünfte aufpeppen (und soziale Kontakte gibt es dadurch obendrein)!
4. Privat Geld zur Seite legen: Für viele ist die Altersrente nicht die einzige Geldquelle im Rentenalter, sondern sie haben weitere Einkünfte: Aus Wertpapiervermögen (z.B. aus einem ETF-Sparplan), aus Vermietung, aus einer privaten Zusatzrente oder aus einer Betriebsrente. Wohl dem, der in seinem aktiven Berufsleben mehrere solcher Geld-Töpfchen aufgestellt hat!

So berechnet sich deine Altersrente

Deine Rentenhöhe hängt davon ab, wie viel Rentenbeiträge in welcher Höhe du während deines Arbeitslebens eingezahlt hast. Der Grund: Über dein Berufsleben hast du für deine Beiträge Rentenversicherungspunkte angesammelt. Wenn du Rente beziehst, wird deine Altersrente wie folgt berechnet:

Anzahl deiner Rentenversicherungspunkte x Rentenwert (€)

Der Rentenwert wird jedes Jahr neu ermittelt. Das ist die sogenannte Rentenanpassung, die jedes Jahr im Juli stattfindet. Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Das entspricht einem Rentenanstieg von 3,74%.

Beispiel: Eine Rentnerin, die 45 Jahre gearbeitet hat und dabei immer so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt mit dem Rentenwert von 2025 gerechnet eine monatliche Altersrente von 1.835,55 Euro brutto (45 x 40,79 Euro).

Wer zahlt die Rente aus? Wie hoch sind die Abzüge?

Die Auszahlung der Rente nimmt der Rentenversicherungsträger vor, also beispielsweise die GRV. Aber genauso wie von deinem Bruttolohn Abzüge vorgenommen werden, erhältst du leider auch nicht die volle Rente, denn es fallen Rentenabzüge an.

Die Abzüge von deiner Bruttorente sehen so aus:

  • Krankenversicherung: 7,3% (die andere Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags zahlt die Rentenversicherung). Zusatzbeiträge, die eventuell von der Krankenkasse erhoben werden, sind in voller Höhe selbst zu zahlen.
  • Pflegeversicherung: Hier zahlst du die Beiträge voll, weil sich die Rentenversicherung nicht daran beteiligt. Wer keine Kinder hat, muss ab 1. Juli 2025 4,2% abführen, ohne Kinder sind es 3,6%).
  • Steuern: Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ist die Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Grundfreibetrag ist allerdings immer steuerfrei. Er wird jedes Jahr angepasst und beträgt Im Jahr 2025 genau 12.084 Euro.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, musst du als Rentnerin die gesamten Sozialabgaben (inkl. Zusatzbeiträge) zahlen. Bist du privatversichert, gilt der mit der Krankenversicherung vereinbarte monatliche Beitrag als Rentenabzug.

Woher du Informationen zu deiner Rente erhältst

Wenn du über 27 Jahre alt bist und mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, bekommst du jährlich eine „Renteninformation“. Darin steht

  • wie viel Altersrente du erhalten würdest auf Grund deiner bisherigen Einzahlungen
  • wie viel Altersrente du erhalten würdest, wenn du bis zum gesetzlichen Renteneintritt weiter so einzahlen würdest wie bisher
  • wie hoch deine Erwerbsminderungsrente wäre, wenn heute etwas passieren würde

Noch ausführlicher ist die „Rentenauskunft“. Die erhältst du ab deinem 55. Geburtstag alle drei Jahre. Möchtest du sie schon früher erhalten, kannst du einen Antrag stellen. Die Rentenauskunft ersetzt die Renteninformation und enthält weitergehende Informationen, zum Beispiel eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten.

Die digitale Rentenübersicht, die 2023 eingeführt wurde, ist ebenfalls sehr hilfreich. Dieses Portal informiert individuell über deine Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und der privaten Altersvorsorge (sofern sie staatlich gefördert war, z.B. Riester- oder Rürup-Rente).

Die digitale Rentenübersicht ist eine strukturierte Gesamtübersicht und damit eine gute Grundlage für deine Vorsorge-Planung. Nutze die Informationen, die für dich individuell zusammengestellt und aufbereitet werden!

Wenn du prüfen willst, ob du deine Ausgaben mit deinen Einnahmen im Rentenalter decken kannst, verwende einen Rentenlücken-Rechner. Damit erfährst du, ob deine Alterseinkünfte reichen werden oder ob du jetzt noch etwas tun solltest, damit du im Alter so leben kannst, wie du es dir vorstellst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.


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