"Ein Mann ist keine Altersvorsorge!"
4. August 2017
In einer Partnerschaft geben viele Frauen die Eigenverantwortung ab. Warum das riskant ist, erklärt Finanzexpertin und Autorin Helma Sick.
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Nicht jeder muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wir erklären, wie das System funktioniert und wo es hakt.
Als Arbeitnehmerin bist du in der Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert.
Nur bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Selbstständige oder RichterInnen, sind nicht in der GRV.
Aufgrund des demographischen Wandels muss der Staat bereits jetzt Geld zuschießen, um die Lücken zu füllen. Private Vorsorge wird daher in Zukunft immer wichtiger!
Wem die Beiträge ein Dorn im Auge sind, fragt sich vielleicht: Muss man in die Rentenversicherung einzahlen? Wie ist es um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung bestellt? Darum geht es in diesem Artikel.
Zunächst einmal werfen wir einen Blick auf die Grundlagen des Systems. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die 1. Säule der Altersvorsorge und macht für viele später den größten Teil der Renteneinkünfte aus. Der Beitrag liegt derzeit bei 18,6 % des Bruttolohns („RV-Beitrag“ auf deinem Lohnzettel). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich fließen also 558 Euro in die Rentenkasse. Zum Glück musst du diesen Betrag nicht alleine aufbringen, sondern dein Arbeitgeber und du teilen sich den Beitrag hälftig. Im Beispiel oben zahlt also jede Partei 279 Euro.
Grundsätzlich sind alle ArbeitnehmerInnen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Daneben gibt es Bevölkerungsgruppen, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören
Bei anderen Personengruppen zahlen andere in die GRV ein:
Kommen wir wieder zum „normalen“ Angestelltenverhältnis. Auf jeden Euro, den du verdienst, fallen Beiträge an – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Verdienst du über die Beitragsmessungsgrenze hinaus, musst du nur bis zu dieser Grenze Rentenversicherungsbeiträge (also 18,6%) zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. 2025 liegt sie bei monatlich 8.050 Euro und ist damit erstmals in den alten und den neuen Bundesländern gleich hoch.
Gut zu wissen:
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es auch eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist niedriger als die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und liegt im Jahr 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro.
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die gerade eingezahlten Beträge im selben Monat weitergereicht an die aktuellen RentnerInnen weitergereicht werden.
Andere Systeme – beispielsweise die berufsständischen Versorgungswerke für Freiberufler – funktionieren mit Kapitaldeckung. Dort wird also ein Kapitalstock aufgebaut, um später die Renten bezahlen zu können.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung basieren also überwiegend auf den aktuellen Beitragszahlungen der Versicherten. Aber es gibt auch sogenannte „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ – das sind Renten, die von Gesetzes wegen bezahlt werden, obwohl dafür keine Beiträge eingezahlt wurden.
Bei solchen Leistungen handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Rentenversicherung – zum Beispiel Kindererziehungszeiten. Es wäre ungerecht, hierfür nur die Beitragszahlenden zur Kasse zu bitten, daher werden sie von der Allgemeinheit, also vom Bund, getragen. Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung lag zuletzt bei etwa 23 Prozent. Im Jahr 2022 waren das 81 Milliarden Euro.
Was viele als ungerecht empfinden ist, dass die Mütterrente nicht vom Bund getragen wird. Sie wird allein den BeitragszahlerInnen aufgebürdet, obwohl es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
Auch wenn die Regierung versucht, uns zu beruhigen, ist die Zukunft der Rentenversicherung nicht gerade rosig. Der Grund: Das Umlageverfahren stößt an seine Grenzen, wenn sich das Gewicht zwischen BeitragszahlerInnen und RentenempfängerInnen verschiebt. Es ist ja (so gut wie) kein Puffer da.
Sicher hast du davon gehört, dass demnächst die starken Jahrgänge der Babyboomer in Rente gehen und es nicht so viele junge Menschen wie früher gibt, die sozialversicherungspflichtig arbeiten. Auf Grund dieser demographischen Verschiebung wird der Gesetzgeber gezwungen sein, an einer (oder mehreren) der folgenden Schrauben zu drehen:
Keine dieser Maßnahmen ist angenehm. Daher sind rentenpolitische Themen für PolitikerInnen, die gern wiedergewählt werden möchten, ein undankbares Feld.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine solide Grundlage für deine Alterseinkünfte. Abhängig davon, wie viel und wie lange du eingezahlt hast, mag sie für Brot und Butter reichen, aber für Champagner und Kaviar musst du privat vorsorgen.Außerdem ist es auf Grund der demografischen Entwicklung nun einmal so, dass künftig immer mehr RentnerInnen von immer weniger BeitragszahlerInnen zu versorgen sind. Es wird also knapp. Daher ist es gut, wenn du zusätzlich privat vorsorgst. Im herMoney Club unterstützen wir dich dabei!
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