Späte Familie 50+
Vertauschte Rollen.
Nie waren Frauen jenseits der 50 so aktiv wie heute. Die Kinder sind vielleicht aus dem Haus und Sie haben noch viele Pläne. Und doch wird vielen gerade in dieser Lebensphase bewusst, dass das Leben nicht ewig dauert. Zum Beispiel, weil Eltern gebrechlich werden, Pflege brauchen – oder plötzlich nicht mehr da sind. Jetzt gilt es, Bestandsaufnahme zu machen.
Was ist zu tun?
Haben Sie den Mut, unangenehme Themen zu besprechen, solange das (noch) möglich ist. Niemand setzt sich gerne mit dem Tod auseinander. Versuchen Sie dennoch, das Heft in der Hand zu behalten. Auch bei der Geldanlage. Noch bleibt Zeit, die nötigen Schritte zu tun, um auch das Rentenalter ohne finanzielle Sorgen genießen zu können.
So funktioniert’s.
Nach dem grundsätzlichen Schema bei der Finanzplanung sollten Sie zunächst Ihre existenziellen Risiken absichern, und sich dann mit dem Thema Altersvorsorge und Geldanlage auseinandersetzen.
Sie fühlen sich mit der gesetzlichen Rente auf der sicheren Seite? Besser nicht. „Es ist ein Mythos, zu glauben, dass sich der Lebensstandard allein durch die gesetzliche Rente halten lässt“, so die Einschätzung von Prof. Dr. Bert Rürup. Und der sollte es wissen, gilt der emeritierte Ökonomieprofessor doch als einer der führenden Rentenexperten im Lande. Besonders unverheirateten Frauen, die für die Kinder im Job kürzer getreten sind, droht im Alter Armut, wenn sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen. Denn wer weniger arbeitet und weniger verdient, zahlt weniger in die Rentenkassen ein – und bekommt am Ende auch weniger Rente ausbezahlt.
Aber auch dann, wenn Sie Vollzeit arbeiten, wird die gesetzliche Rente später nicht ausreichen. Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales könnte das so genannte Rentenniveau bis 2045 von heute 47,8 auf dann 41,6 Prozent sinken – noch bis 2011 lag der Wert bei über 50 Prozent. Das Rentenniveau ist eine komplizierte Kennziffer. Sie beschreibt, wie viel ein so genannter „Eckrentner“ im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen bekommt. Der Eckrentner wiederum ist ein fiktiver Rentner, der 45 Jahre Vollzeit – also ohne Familienpause, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit – zum Durchschnittseinkommen gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Zu kompliziert? Stimmt. Vergessen Sie die Details. Was aber auf jeden Fall hängen bleiben sollte: Sie werden zum einen mit großer Wahrscheinlichkeit noch weniger als der Eckrentner bekommen, weil kaum eine Frau 45 Jahre durchgängig in Vollzeit beschäftigt ist. Zum anderen – und das ist sicher: dass der Anteil der Rente gemessen an Ihrem Einkommen weiter sinkt. Und das bedeutet: Jede Frau, die ihren Lebensabend in Würde und Wohlstand verbringen will, muss vorsorgen. So früh wie möglich.
herMoney Tipp:
Wenn Sie älter als 54 sind, erhalten Sie alle drei Jahre eine „Rentenauskunft“ von der Deutschen Rentenversicherung. Sie können Ihr Rentenkonto aber auch jederzeit einsehen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt!
Riester: Angebot genau prüfen!
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Der Staat unterstützt Sie mit Zulagen und/oder Steuervorteilen bei der Vorsorge – zum Beispiel über die Riester-Rente. Mit einem Riester-Vertrag erhalten Sie eine jährliche Zulage von 175 Euro und dazu Zulagen für Ihren Nachwuchs – bei Kindern, die bis Ende 2007 geboren wurden, macht das 185 Euro im Jahr, für später geborene Kinder bekommen sie 300 Euro. Zudem können Sie Steuern sparen. Wie viel, hängt von Ihrem Steuersatz ab: Voraussetzung für die Förderung: Sie zahlen vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens, maximal aber 2.100 Euro, in einen Riester-Vertrag ein. Das ist auch der Betrag, den Sie maximal von der Steuer absetzen können. Vom Steuervorteil werden die Zulagen abgezogen. Die Faustregel: Wenn Sie viele Kinder haben und ergo hohe Zulagen kassieren, profitieren Sie von den Zulagen. Als Single ohne Kinder überwiegt der Steuervorteil.
Die Riester-Rente gibt´s nur für Angestellte und Beamte und sie ist nicht unumstritten. Zu teuer, zu viele Einschränkungen, zu hoher Verwaltungsaufwand – sagen die Kritiker. Zwar sichern Sie sich mit der Police eine lebenslange Rente, aber das lohne sich nur dann, wenn Sie ein hohes Alter erreichten. Welche Möglichkeiten Sie mit Riester haben und ob sich die geförderte Vorsorge für Sie lohnt, erfahren Sie hier!
herMoney Tipp:
Lassen Sie sich gut beraten – am besten von unabhängigen Experten, zum Beispiel der Verbraucherzentralen. Prüfen Sie, ob sich ein Riester-Vertrag für Sie lohnt und ob er aufgrund der Einschränkungen auch zu Ihrer Lebensplanung passt. Wenn Sie sich für einen Abschluss entscheiden, achten Sie auf die Kosten!
Betriebliche Altersversorgung: Fragen Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin!
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch so genannte Entgeltumwandlung. Das heißt, Sie können einen Teil Ihres Gehaltes oder auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld einzahlen und eine Zusatzrente aufbauen. Der Vorteil: Sie entnehmen das Geld Ihrem Brutto.
Anders als bei privaten Sparplänen zahlen Sie also auf Ihre Sparraten weder Steuern noch Sozialabgaben. Um 100 Euro ansparen zu können, müssen Sie – je nach Steuersatz – nur rund 60 Euro Ihres Nettos aufwenden. Das ermöglicht es Ihnen, mehr Geld für das Alter anzusparen – und durch die höheren Sparraten wächst Ihr Kapital schneller. Der Nachteil: Bei der Auszahlung müssen Sie nicht nur Steuern, sondern auch den kompletten Krankenversicherungsbeitrag auf die Rente zahlen. Allerdings gibt es seit Jahresbeginn einen Freibetrag für Krankenkassenbeiträge, der Betriebsrentner unter dem Strich entlastet.
Die Altersvorsorge über den Betrieb soll attraktiver werden – auch für Teilzeitkräfte und Geringverdiener. Dafür hat die Bundesregierung bereits 2017 das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet, das 2018 in Kraft getreten ist. Informieren Sie sich über die Neuerungen und lesen Sie, wie Verbraucherschützer das Gesetz bewerten.
herMoney Tipp:
Wenn Sie Entgelt umwandeln, spart auch Ihr Arbeitgeber die Sozialbeiträge ein. Seit 2019 muss er das so gesparte Geld in die Altersvorsorgeverträge einzahlen – vorerst allerdings nur bei Neuverträgen. Wenn Sie einen älteren Vertrag haben, kommen Sie erst 2022 in den Genuss der Zulagen des Arbeitgebers. Allerdings schießen bereits jetzt viele Unternehmen ihre eingesparten Sozialabgaben oder einen festen Betrag zu der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter dazu, um sie langfristig an sich zu binden. Beteiligt sich Ihr Arbeitgeber bisher nicht, sprechen Sie ihn an und erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten!
Vermögenswirksame Leistungen
Ebenfalls über den Arbeitgeber können Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) ansparen. Falls Sie ein geringes Einkommen haben, profitieren Sie besonders stark. Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern dabei helfen, Geld anzusparen. Dafür zahlt der Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro – also bis zu 480 Euro im Jahr – in einen Sparvertrag für Sie ein. Dabei können Sie zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen. Möglich ist ein Banksparplan, ein Bausparvertrag, die Tilgung eines Baudarlehens oder ein Aktiensparplan.
Übersteigt Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht, gibt es noch einen Zuschuss vom Staat, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenzen und auch die Höhe des Zuschusses unterscheiden sich je nach Art des Sparvertrages. Gar keine Zuschüsse gibt es für einen Banksparplan. Wenn Sie einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredites wählen, erhalten Sie maximal 43 Euro im Jahr, wenn weniger als 17.900 Euro im Jahr verdienen. Wählen Sie dagegen einen Aktiensparplan, liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro und der Zuschuss liegt bei maximal 80 Euro im Jahr. Bei Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge.
Auch wenn Ihr Bruttoeinkommen über den Einkommensgrenzen liegt, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Förderung haben! Denn nicht Ihr Brutto, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen zählt. Sie können also vom Brutto Werbungskosten und Kinderfreibeträge abziehen. Wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, steht auf Ihrem Steuerbescheid.
Unternehmen sind nicht generell dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. In vielen Betrieben oder Branchen sind die Zuschüsse vom Chef allerdings Bestandteil von Betriebsvereinbarungen oder des Tarifvertrages. Falls nicht, haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen Ihres Chefs. Die vom Staat gezahlte Arbeitnehmersparzulage steht Ihnen dagegen grundsätzlich zu, wenn Sie die Einkommensgrenzen (siehe oben) nicht überschreiten – vorausgesetzt, Sie sparen die erforderlichen 40 Euro dann aus der eigenen Tasche an.
Was lohnt für wen?
Banksparplan: Das Kapital ist zwar sicher, wird aber kaum verzinst. Auch gibt es keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulagen
Tilgung Baukredit: Die Kreditzinsen liegen in der Regel über den Guthabenzinsen. Wenn Sie eine Hypothek abbezahlen, macht die schnelle Tilgung Sinn.
Bausparvertrag: Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen, könnte sich das rechnen – vor allem dann, wenn Ihr Einkommen über der 17.900 und unter 25.600 Euro liegt. Denn dann erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage, haben aber Anspruch auf die vom Staat gezahlte Wohnungsbauprämie.
Aktiensparplan: Hier sind die Zuschüsse am höchsten und Sie haben die Aussicht auf die höchste Rendite. Zwar schwanken die Kurse im Laufe der Zeit, aber bei sieben Jahren Laufzeit sinken die Risiken.
Die Verträge haben eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren wird eingezahlt, nach einem Jahr Ruhezeit können Sie in der Regel frei über das gesparte Geld verfügen. Ausnahme: In manchen Branchen – etwa der Metall-, Chemie- und Elektroindustrie – werden vermögenswirksamen Leistungen als sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen gezahlt. Die Zuschüsse können dann in einen Riester-Vertrag (siehe oben) oder in Formen der betrieblichen Altersversorgung (siehe oben) fließen.
herMoney Tipp:
Verschenken Sie kein Geld. Checken Sie Ihren Arbeitsvertrag oder scheuen Sie sich nicht, bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen! Falls er weniger als die erforderlichen 40 Euro im Monat zuschießt, stocken Sie gegebenenfalls auf, um auch die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Die wird nicht automatisch gewährt, Sie müssen den Zuschuss jährlich mit Ihrer Steuererklärung (Anlage N) beantragen und eine Kopie Ihres VL-Vertrages beifügen
Sie sind schon einige Zeit im Job und haben sicherlich schon ein paar Rücklagen gebildet. Vielleicht haben Sie auch ein kleines Vermögen geerbt. Aber lassen Sie Ihr Geld auch für sich arbeiten? Oder machen Sie in Gelddingen einfach dicht und deponieren Ihr Geld auf Ihrem Giro- oder Festgeldkonto? Da wären Sie zumindest in großer Gesellschaft. Denn die Deutschen hatten laut Bundesbank-Bericht Ende vergangenen Jahres mehr als 2,2 Billionen Euro Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten liegen. Liegt Ihr Geld dort auch? Hoffentlich nicht! Denn ein Vermögen aufbauen, soviel ist sicher, können Sie so nicht!
Machen Sie sich folgendes bewusst:
Wenn Sie 50.000 Euro zehn Jahre lang zu (bereits optimistischen) 0,5 % Zinsen auf einem Sparbuch anlegen, haben Sie am Ende 52.557 Euro Kapital.
Investieren Sie Ihr Geld stattdessen über zehn Jahre in einen Aktienfonds, der (konservativ angesetzt!) fünf Prozent Rendite pro Jahr für Sie erwirtschaftet, stehen am Ende gut 81.000 Euro zu Buche.
52.557 Euro oder mehr als 81.000 Euro? Sie haben die Wahl! Am besten, Sie beginnen gleich jetzt, sich mit dem Thema Geldanlage zu befassen.