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Steuern, Versicherungen & Co.: Die wichtigsten Spartipps zum Jahresende

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28. November 2023

Beim jährlichen Blick auf die Finanzen müssen manche Dinge zwingend vor dem Jahresende erledigt sein. Wir sagen, an was zu denken ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Geplante Anschaffungen, die du noch in diesem Jahr machen kannst, mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Prüfe, ob Freistellungsaufträge erteilt und Zulagen beantragt sind.

ImmobilieneigentümerInnen sollten die Möglichkeiten von Abschreibungen und Abzügen vom Einkommen durch die laufende Finanzierung checken.

Deine Finanzen kannst du natürlich das ganze Jahr über regeln. Aber es gibt einiges, was unbedingt vor dem 31. Dezember zu erledigen ist, damit dies noch ins aktuelle Kalenderjahr gehört. Wir haben für dich eine Checkliste vorbereitet, die du Zeile für Zeile abhaken kannst.

Steuern sparen am Jahresende: Woran soll ich denken?

Die Steuertipps sind zum Jahresende ein beliebtes und notwendiges Ratgeberthema. Das gilt auch für das laufende Jahr. Denn sie können bei der Steuererklärung für das Jahr 2023 die Steuerlast mindern, wenn du sie anwenden kannst.

Wenn du einen neuen Laptop, eine bessere Webcam, eine gute PC-Beleuchtung, ein hochwertigeres Headset oder einen bequemeren Schreibtischstuhl gekauft hast: Her mit der Rechnung und ab in den Steuerordner. Notiere außerdem die Fahrtkosten zum Elektronikmarkt oder zum Möbelhaus. Auch die Fahrten zum Kauf von Arbeitsmitteln sind Werbungskosten.

Doch bevor du dich in Ausgaben stürzt, prüfe vorab, ob du die vom Finanzamt festgelegte Höchstgrenze der absetzbaren Aufwendungen nicht schon erreicht hast. Zum Beispiel bei Handwerkerrechnungen kannst du ein Fünftel der Arbeitskosten geltend machen. Jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr und die sind schnell erreicht.

Abziehbar sind außerdem haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Reinigungskraft, der Winterdienst oder der Gärtner. Das gilt auch für erhöhte Krankheitskosten. Angenommen, du hast dir teure Zahnimplantate einsetzen lassen. Dann reiche die Rechnung ein. Das Finanzamt prüft, ob die Behandlungskosten eine für dich unzumutbare Belastung sind. Wenn ja, gibt’s einen Steuerabzug.

Denk aber drüber nach, ob eine anstehende Gehaltserhöhung Anfang kommenden Jahres deine Steuerlast erhöht. Dann macht es Sinn, steuermindernde Ausgaben ins nächste Jahr zu verschieben.

Überhaupt heißt es für die Steuererklärung: Sammeln, sammeln, sammeln! Egal ob es sich um eine Spendenbescheinigung, die Rechnung für den Volkshochschulkurs in Business-Englisch, Kinderbetreuungskosten in Lockdown-Phasen oder die für haushaltsnahe Dienstleistungen,  die in deiner Nebenkostenabrechnung enthalten sind, handelt. Bündel alle Rechnungen in den Steuerordner. Sie schmälern dein zu versteuerndes Einkommen, sind also bares Geld wert.

Falls du ein Wertpapier-Depot hast: Hier kannst du vielleicht noch etwas optimieren. Schau in unsere Checkliste am Seitenende, ob Handlungsbedarf besteht. Dort klären wir auch, ob ein Steuerklassenwechsel zum Jahresende sinnvoll ist, und geben weitere Tipps zur Steueroptimierung.

Zum Weiterlesen: Mehr zu Steuern auf Kapitaleinkünfte findest du hier.

Denk zudem daran, dass laut Steuerentlastungsgesetz die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ab dem 21. Entfernungskilometer von 35 Cent auf 38 Cent gestiegen ist. Das ist vor allem für Pendlerinnen hilfreich. Darüber hinaus könnte es attraktiv sein, das auf der Lohnsteuerkarte 2024 eintragen zu lassen. Dann gibt es monatlich mehr Netto vom Brutto.

Für Geringverdienerinnen gibt es zudem eine Mobilitätsprämie, wenn der einfache Weg zur Arbeit mehr als 20 Kilometer beträgt. Doch um die zu bekommen, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Versicherungswechsel am Jahresende möglich?

Hohes Einsparpotenzial verbirgt sich oft bei den Versicherungen. Aber kannst du diese jederzeit kündigen?

Nein. Die Kündigungsfristen betragen im Regelfall 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein, sondern es beginnt mit dem Monat deines Vertragsabschlusses.

Im Zweifelsfall schau auf dem Versicherungsschein (Police) nach oder ruf bei der Versicherungsgesellschaft an. Wenn dein Versicherungsjahr beispielsweise von März bis Februar läuft, musst du spätestens bis zum 30. November gekündigt haben. Tipp: Kündige jetzt schon oder trag dir den Termin (mit etwas Vorlaufzeit) in deinen Kalender ein.

Auto-Versicherungen können nur am Jahresende gekündigt werden!

Der KFZ-Versicherungswechsel ist eine Ausnahme. Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall nur einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das ist in der Regel identisch mit dem Kalenderjahr. Das bedeutet: Bis zum 30. November solltest du  gekündigt haben, wenn du bei einer anderen Versicherungsgesellschaft günstiger fährst.

Ein Schreiben mit folgendem Wortlaut reicht aus: „Ich kündige hiermit meinen Versicherungsvertrag mit der Nummer XYZ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Bei der KFZ-Versicherung dürfte es sich am ehesten lohnen, nach einer günstigeren Police Ausschau zu halten. Willst du nicht wechseln, prüfe die Angaben, die du der Versicherung mitgeteilt hast. Sind sie noch aktuell? Vielleicht parkt dein Auto inzwischen in einer Garage oder du fährst seltener damit als in den Vorjahren. Beides könnte deine KFZ-Versicherung preiswerter machen.

Falls du dein Auto vollkasko- oder teilkaskoversichert hast, checke, ob sich das noch lohnt. Im Falle eines Falles ersetzt der Versicherer nur den Zeitwert. Wenn der aufgrund des Alters deines Autos sehr niedrig ist, lohnt sich womöglich kein hochpreisiger Vollkasko-Vertrag mehr.

herMoney Tipp

Mit vielen kleinen Dingen lässt sich ein wenig mehr herausholen. Nutze solche Möglichkeiten, um etwas mehr netto in der Tasche zu haben – auch wenn im Schnitt vielleicht nur 25 Euro monatlich dabei herauskommen. Das Geld in einen Fonds-Sparplan angelegt, ergibt über die Jahre eine schöne Summe.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Anke Dembowski verfasst und 2023 durch Saskia Weck überarbeitet und aktualisiert.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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