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Ab Januar: Bürgergeld statt Hartz IV

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Floriana Hofmann

25. November 2022

Im Januar tritt das Bürgergeld in Kraft. Ampelkoalition und Union haben einen Kompromiss gefunden.

Im Streit um das Bürgergeld haben Ampelkoalition und CDU/CSU einen Kompromiss gefunden. Das Bürgergeld tritt damit im Januar in Kraft. Das heutige Hartz-IV-System ist damit Geschichte.

VertreterInnen von Ampel und Union teilten am Dienstag (22.11.2022) mit, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss gefunden zu haben. Am Mittwoch billigten die Mitglieder des Vermittlungsausschusses der beiden Kammern die Einigung. “Heute ist klar: Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar – Hartz IV geht”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Am Freitag stimmten Bundestag und Bundesrat der Reform zu.

Was genau steckt im Bürgergeld?

Im Kern geht es um höhere Regelsätze und darum, dass Arbeitslose besser betreut werden. Der politische Streit entbrannte um Vertrauenszeit, Schonvermögen und Karenzzeit.

Höhere Regelsätze und Wohnkosten: Laut dem Gesetzentwurf vom 10. November sollen Alleinstehende künftig 502 Euro bekommen. Bislang waren es 449 Euro. LebenspartnerInnen – egal ob verheiratet oder nicht – sollen 451 Euro (bisher 404 Euro) erhalten. Und auch für Kinder sollen die Sätze steigen: Für 14- bis 17-Jährige auf 420 Euro (bisher 376 Euro), für 6- bis 13-Jährige auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro). Zudem werden die Kosten für Wohnung und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind. Bis 2025 wird nicht geprüft, ob die Wohnkosten angemessen sind.

Vertrauenszeit: Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte ursprünglich geplant, dass es in den ersten sechs Monaten keine Sanktionen geben solle, wenn jemand nicht kooperiert. Sich also beispielsweise nicht für einen Job bewirbt, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart worden war, oder Fortbildungen verweigert.

CDU/CSU konnte sich mit ihrer Forderung durchsetzen, diese „Vertrauenszeit“ komplett zu streichen, Sanktionsmöglichkeiten bestehen also weiterhin. Mehr als 30 Prozent der Leistungen können aber auch weiterhin nicht gekürzt werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2019 geurteilt.

Es sei weiterhin Kern der Reform, Menschen nicht in “irgendeine Tätigkeit” zu bringen, sondern zu qualifizieren und dauerhaft in Arbeit zu bringen, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann am Dienstag.

Vermittlungsvorrang fällt weg: Beim Bürgergeld sollen BezieherInnen von staatlichen Leitungen nicht mehr dazu verpflichtet sein, einen unpassenden Job anzunehmen.

„Ausbildung vor Aushilfsjob“: Mit dem Bürgergeld soll es künftig auch stärkere Anreize geben, eine Ausbildung zu machen, als unter Hartz IV. Ein Berufsabschluss könne den Plänen zufolge auch in drei statt in zwei Jahren nachgeholt werden. Es solle leichter sein, Grundkompetenzen wie Lesen, Mathematik- oder IT-Kenntnisse zu erwerben. Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen soll ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt werden.

Schonvermögen und Karenzzeit: Menschen, die Bürgergeld erhalten, sollen künftig 40.000 Euro an Erspartem behalten dürfen. Für jede weitere Person sind weitere 15.000 möglich. Innerhalb von einem Jahr müssen die Menschen dieses Vermögen nicht aufbrauchen. Davon ausgenommen und geschützt ist übrigens die Altersvorsorge. Während der Karenzzeit sollen die LeistungsbezieherInnen auch nicht in eine kleinere Wohnung umziehen müssen. Ursprünglich hatte die Ampel ein Schonvermögen von 60.000 Euro, bzw. 30.000 für weitere Haushaltsmitglieder, und eine Karenzzeit von zwei Jahren geplant.

Zuverdienstgrenzen und höhere Freibeträge: Im Gegensatz zu dem bisherigen Hartz-IV-System werden die Zuverdienstgrenzen angehoben, beispielsweise bei Jugendlichen, die nebenbei eigenes Geld verdienen. Bisher hatte das die Leistungen der Eltern geschmälert. Die Freibeträge für Einkommen von SchülerInnen, StudentInnen und Auszubildenden sollen auf 520 Euro erhöht werden. Und auch die Freibeträge für LeistungsbezieherInnen, die zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen, sollen künftig auf 30 Prozent angehoben werden.

Wer das Bürgergeld bekommt, ist einfach zu beantworten: Diejenigen, die bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben künftig einen Anspruch auf das Bürgergeld. „Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, es stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern können“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website.

Am 10. November hatte die Ampelkoalition den Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds beschlossen.  Im Bundesrat blockierten CDU/CSU das Gesetz. Deshalb kam es in den Vermittlungsausschuss, in dem ein Kompromiss gesucht – und gefunden – wurde.

herMoney Tipp

Der Verein für soziales Leben hat einen Bürgergeld-Rechner entwickelt. Hier wird angezeigt, wie hoch das Bürgergeld konkret ausfallen kann.

 

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Floriana Hofmann

Die Finanzjournalistin Floriana Hofmann war Content Lead bei herMoney. Sie schreibt seit mehreren Jahren für Finanzmedien über Aktien und Börsenthemen. So war sie etwa beim Finanzen Verlag als "Leitung Digital" für die Online-Redaktion von "Börse online" und "Courage" verantwortlich.