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Mutterschutz: So verändern sich deine Arbeitszeiten während der Schwangerschaft

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Ines Baur

25. Oktober 2023

Endlich schwanger – die Freude ist groß. Ab wann darfst du im Job kürzertreten? Wir zeigen, wie deine Arbeitszeiten jetzt aussehen.

Inhalt:

Arbeitszeiten während der Schwangerschaft: Das Wichtigste in Kürze

Schwangere dürfen keine Nachtschichten schieben und auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Außerdem ist spätestens nach 8,5 Stunden pro Tag Schluss. Teilzeit-Arbeitskräfte dürfen keine Überstunden machen.

Wer mehr arbeiten möchte, braucht eine behördliche Genehmigung. Auch ein Arzt oder eine Ärztin muss zustimmen.

Während der letzten 6 Wochen vor der Geburt und der ersten 8 Wochen danach gilt ein Arbeitsverbot.

Du bekommst ein Baby – wunderbar! Du hast einen festen Job – auch wunderbar. Bedeutet jedoch, dass du deinem Arbeitgeber das frohe Ereignis mitteilen solltest. „Sobald die Schwangerschaft sicher ist, sollte die Frau ihren Arbeitgeber darüber und über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren“, rät Maria Vogl, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Weilheim. „Denn nur wenn der von der Schwangerschaft weiß, kann er gegebenenfalls Schutzbestimmungen für die Schwangere einhalten.“ Nur dann können deine Arbeitszeiten bei Bedarf angepasst werden.

Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft vorzulegen. Besteht dein Chef auf ein Schriftstück – und du kommst dem Wunsch nach – hat er dafür die Kosten zu tragen.

Arbeitszeiten während der Schwangerschaft: Was du wissen solltest

Generell gilt, wenn du ein Baby bekommst, darfst du in den letzten sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Hast du eine Frühgeburt oder erwartest Zwillinge, hast du zwölf Wochen Pause nach der Geburt.

Für die Arbeitszeiten während der Schwangerschaft gilt: Keine Nachtschichten mehr, denn arbeiten zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagsarbeit ist Schwangeren nicht erlaubt und auch nicht mehr als achteinhalb Stunden täglich. Arbeitest du Teilzeit? Dann darfst du keine Überstunden leisten, die deine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (im Durchschnitt eines Monats) übersteigen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Fühlst du dich pudelwohl und möchtest weiterarbeiten wie gewohnt, kannst du dir das eventuell genehmigen lassen – allerdings nur über ein behördliches Genehmigungsverfahren. Zudem müssen ein Arzt und dein Arbeitgeber zustimmen. Das gilt seit 2018 auch für Schwangere, die in der Gastronomie arbeiten. Die Neuregelung sieht eine Ausgleichspflicht für geleistete Überstunden für alle schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen innerhalb eines Monats vor, macht der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband zudem klar.

Übrigens sind nicht nur die Arbeitszeiten während der Schwangerschaft geregelt: Schwangere dürfen maximal vier Stunden am Tag stehen und nicht ständig mehr als fünf Kilo heben. Das ist zum Beispiel für Frauen relevant, die im Einzelhandel, in der Pflege, bei einer Bäckerei oder im Gastgewerbe arbeiten. Hier muss es möglich sein, sich zwischendurch zu bewegen oder hinzusetzen.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Den Schutz einer Schwangeren und den ihres ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz regelt hierzulande das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dabei verschafft der Mutterschutz schwangeren und stillenden Frauen erstens den wichtigen Gesundheitsschutz während ihrer Beschäftigung. Zweitens verhindert er, dass Frauen aufgrund einer Schwangerschaft oder Stillzeit Nachteile im Berufsleben haben. Und drittens erhält er manch einer Frau die selbstbestimmte Entscheidung über die eigene Erwerbstätigkeit.

Das Gesetz gilt für schwangere oder stillende

  • Angestellte
  • geringfügig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Heimarbeiterinnen
  • Hausangestellte
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen

Für Beamtinnen, Richterinnen oder Frauen bei der Bundeswehr zählt das Mutterschutzgesetz in dieser Form nicht. Für diese Berufsgruppen gilt die sogenannte Mutterschutz- und die Elternzeitverordnung. Für Soldatinnen die „Mutterschutzverordnung für Soldatinnen“. Last but not least: Selbstständige Schwangere und Hausfrauen haben keinerlei gesetzlichen Mutterschutz.

Wann darfst du ganz pausieren?

Verkündest du offiziell deine Schwangerschaft, ist dein Chef also in der Pflicht – so es ihm möglich ist – entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um dir einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen. Ist das absolut nicht machbar, kann er dir alternativ eine andere Arbeit im Betrieb zuteilen, die ungefährlich ist.

Ist deine Arbeit letztendlich überhaupt nicht für Schwangere geeignet und gibt es keinen Ersatz-Einsatzbereich im Betrieb, wird man dir ein (un-)befristetes Beschäftigungsverbot aussprechen. Das solltest du akzeptieren. Denn: „Ein Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers wird in der Regel ausgesprochen, um die Schwangere und das ungeborene Leben vor Gefährdungen zu schützen“, erklärt Vogl.

Das Thema Beschäftigungsverbot betrifft meist Frauen, die in einer Kita, in der Pflege oder im Krankenhaus arbeiten. Diese Jobs sind nämlich wegen der hohen Infektionsgefahr und der körperlichen Anstrengung für Schwangere nicht geeignet. Weitere Auskünfte erteilen die Gewerbeaufsichtsämter.

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Was ist mit dem Gehalt während Mutterschutzfrist oder Beschäftigungsverbot?

So viel sei gesagt: Finanziell bist du während des Beschäftigungsverbots und der Schutzfristen abgesichert.

  • Bei einem Beschäftigungsverbot erhältst du Mutterschutzlohn. Darfst du während deiner Schwangerschaft nicht arbeiten, bekommst du für diesen Zeitraum dein Gehalt weiter bezahlt wie gewohnt (18 MuSchG). „Der Arbeitgeber bekommt diese Kosten aber im Rahmen eines Umlageverfahrens wieder in voller Höhe erstattet“, weiß Vogl.
  • In der Schutzfrist vor und nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate. Achtung! Das Geld gibt es nicht automatisch. Du musst dazu einen Antrag bei deiner Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt stellen. Schülerinnen und Studentinnen erhalten übrigens kein Mutterschaftsgeld. Logisch, denn sie sind ja nicht in einem Beschäftigungsverhältnis.
  • Möchtest du die Zeit mit deinem Baby genießen und nicht sofort wieder zurück in den Job? Dann hast du die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beantragen.

Kann eine Frau wegen ihrer Schwangerschaft gekündigt werden?

„Ein klares Nein“, sagt Maria Vogl und erläutert weiter, „während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt darf der Arbeitgeber einer Frau nicht kündigen.“ Das gilt für fristlose, ordentliche, sogenannte Änderungskündigungen und für Kündigungen während deiner Probezeit. Den Kündigungsschutz hast du natürlich nur dann als Schwangere, wenn dein Chef auch weiß, dass du ein Kind erwartest.

Leider gibt es aber auch Gründe, die eine Kündigung je nach Sachlage rechtfertigen. Dazu gehört:

  • die Firma geht pleite
  • der Betrieb wird stillgelegt
  • die verhaltensbedingte Kündigung

Hallo, ich interessiere mich für den Job und bin schwanger …

Sind Frauen verpflichtet, ein Bewerbungsgespräch so zu beginnen? „Wieder ein klares Nein!“, sagt Maria Vogl.  „Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nicht nach einer Schwangerschaft oder der Familienplanung fragen. Aber das wissen Arbeitgeber. Stellt er diese Frage trotzdem, sollte sich die Frau gut überlegen, ob dieser Betrieb der richtige ist.“

herMoney Tipp:

Für Arztbesuche oder Stillzeiten bekommst du bezahlte Pausen. Du musst die Zeit nicht aufholen oder Überstunden und Urlaubstage opfern.

Übrigens: Am besten informierst du dich frühzeitig über Elterngeld, denn häufig landet weniger Geld auf dem Konto als erhofft.

Dieser Artikel wurde 2019 von Ines Baur verfasst und 2023 von Christiane Habrich-Böcker und Saskia Weck aktualisiert.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.