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Witwenrente: Das solltest du über Höhe, Voraussetzungen und Hinzuverdienst wissen!

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Ines Baur

25. Juli 2019

Witwenrente reicht selten aus. Welche Voraussetzungen musst du erfüllen und wie viel deines Hinzuverdienstes wird angerechnet?

Inhalt:

Witwenrente: Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland erhalten mehr als 5 Millionen Menschen Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall wird die Rente in voller Höhe gezahlt.
  • Danach kommt es auf das neue oder alte Witwenrecht an. Nach neuem Recht gibt es die Witwenrente nur noch in den ersten 24 Monate nach dem Todesfall.
  • Seit Juli 2024 hat sich der Einkommensfreibetrag von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro netto pro Monat erhöht. So auch bei der Waisenrente (220,19 Euro).

Der Mann arbeitet und bringt das Geld nach Hause, die Frau versorgt Kinder und Haushalt:  Die Hausfrauenehe war lange Zeit das gängige Familienmodell in Deutschland. Verstarb der Gatte, standen Witwe und Kinder oft mittellos da. Um sie finanziell abzusichern, wurde 1911 mit der Reichsversicherungsverordnung die Witwenrente eingeführt.

Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 5 Millionen Menschen, die Witwenrente oder Witwerrente beziehen. Während früher nur EhegattInnen Anspruch darauf hatten, können seit 2005 auch PartnerInnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften einen Antrag auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente stellen.

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall bekommen Hinterbliebene die bisher an den Verstorbenen gezahlte Rente in voller Höhe ausbezahlt. Diese Soforthilfe in Rentenform soll die Zeit direkt nach dem Tod zumindest finanziell erleichtern. Wichtig ist, dass die deutsche Rentenversicherung das Geld nicht automatisch auszahlt. Es muss beantragt werden.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Die Witwenrente berechnet sich in Deutschland aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen, also über die gesetzliche Rentenversicherung. Hinterbliebene haben Anspruch, wenn

  • die Ehe mindestens ein Jahr bestand und
  • der verstorbene Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat oder
  • mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Witwenrente gibt es nicht automatisch. Betroffene müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Den Antrag erhältst du zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung und deinem Regionalträger oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de. An Unterlagen werden die Sterbeurkunde, die letzte Rentenanpassungsmitteilung der letzte Rentenbescheid oder die letzte Gehaltsabrechnung benötigt.

Viele Bestattungsinstitute unterstützen und stellen den Kontakt zu ehrenamtlichen Helfern her, die beim Ausfüllen der komplizierten Unterlagen helfen. „Sinnvoll ist es, sich vor der Antragstellung darüber beraten zu lassen, welche Hinterbliebenenrente überhaupt in Betracht kommt“, empfiehlt Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Bayern e. V.

Gilt für dich das alte oder neue Witwenrecht?

Um die recht komplizierten Ansprüche zu verstehen, solltest du wissen, dass es bei der Witwenrente vier unterschiedliche „Varianten“ gibt: eine große und eine kleine Witwenrente, jeweils nach altem oder neuem Recht.

Das alte Recht gilt, wenn

  • der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.Dezember 2001 verstorben, die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Das neue Recht gilt, wenn:

  • die Heirat nach dem 31. Dezember 2001 stattfand oder
  • im Falle einer früheren Eheschließung beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Unterschiede finden sich bei Dauer der Zahlungen, einer Anrechnung der Einkommen oder auch beim Rentenanspruch.

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Hast du Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente?

Wenn geklärt ist, ob das alte oder das neue Recht gilt, musst du herausfinden, ob du die große oder kleine Witwenrente erhältst. „Klein und groß“ hat genau die Bedeutung, die du wahrscheinlich vermutest: „Klein“ bedeutet weniger, „groß“ bedeutet mehr Geld. Die kleine Witwenrente kannst du auch als Unterhaltszuschussfunktion und die große als Unterhaltsersatz sehen.

Anspruch auf die große und zeitlich unbegrenzte Witwenrente (55 Prozent des Rentenanspruches des oder der Verstorbenen) besteht, wenn

  • du eine bestimmte Altersgrenze (47 Jahre) erreicht hast oder
  • du in deinem Haushalt ein eigenes minderjähriges oder behindertes Kind beziehungsweise das des verstorbenen Partners betreust oder
  • du teilweise oder vollständig erwerbsgemindert sind.
  • Verstirbt dein Partner oder deine Partnerin vor dem Jahr 2029, wird die große Witwenrente ab 46 Jahren gezahlt.

Alle anderen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen (siehe oben), haben nur Anspruch auf die kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent des Rentenanspruches des oder der Verstorbenen und ist bei neuem Recht auf 24 Monate begrenzt. Denn nach zwei Jahren Unterstützung – davon geht der Gesetzgeber aus – bekommt die hinterbliebene Person ihr finanzielles Leben selbst in den Griff.

Wie wird Hinzuverdienst angerechnet?

Eine Witwenrente reicht selten aus, um sich finanziell über Wasser zu halten. Wenn du aber dazuverdienst, musst du mit einer Schmälerung der Rente rechnen. Behalte daher die Hinzuverdienstgrenze im Blick.

„Grundsätzlich wird zuerst aus den Bruttoeinkünften einer Witwe deren Nettoeinkommen ermittelt,“ erklärt Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Bayern e. V. „Hier werden bestimmte Pauschalwerte, etwa für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen, bei dem Arbeitsentgelt beträgt der Abzug beispielsweise 40 Prozent.“

Es gibt außerdem Zuschläge zum Freibetrag gibt es für jedes waisenrentenberechtigte Kind.

Seit 1. Juli 2024 haben sich die Freibeträge für Witwen und Witwer sowie waisenberechtigte Kinder erhöht. In der Regel passiert das jährlich.

Witwenrente: Hinzuverdienst Tabelle

Kategorie Ehemaliger Freibetrag Freibetrag seit 1. Juli 2024
Witwe oder Witwer 992,64 Euro netto 1.038,05 Euro netto
Waisenberechtigte Kinder 210,56 Euro netto 220,19 Euro netto

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, (Stand: Juli 2024).

Überschreitet das ermittelte Nettoeinkommen den Freibetrag von 1.038,05 Euro, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Nach neuem Recht gibt es außerdem noch einen Kinderzuschlag, wenn die hinterbliebene Person ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen hat.

Kinderzuschlag: Große vs. Kleine Witwenrente

Große Witwenrente 75,19 Euro (Erstes Kind) 37,60 Euro (Jedes weitere Kind)
Kleine Witwenrente 34,18 Euro (Erstes Kind) 17,09 Euro (Jedes weitere Kind)

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, (Stand: Juli 2023)

Berechnung am Beispiel

Frau Maier lebt in Stuttgart. Nach dem Tod ihres Mannes beträgt die monatliche Witwenrente 800 Euro. Sie hat ein Kind, das Waisenrente erhält.

Ihre Rechnung sieht folgendermaßen aus:

Sie verdient monatlich (brutto) 2.200,00 €
Die Rentenversicherung zieht davon ab (pauschal 40 Prozent) – 880,00 €
Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von 1.320,00 Euro
Wenn man davon den Freibetrag abzieht – 1.038,05 €
sowie den Freibetrag für das Kind, – 220,19 €
verbleibt ein Nettoverdienst über dem Freibetrag von 55,04 €
40 Prozent davon werden auf die Witwenrente von 800 Euro angerechnet. 61,76 €
Frau Maier erhält eine monatliche Witwenrente (brutto) in Höhe von 775,30 Euro (= 800 Euro – 24,70 Euro). Dieser Betrag kann durch Beiträge der Witwe zur Kranken- und Pflegeversicherung noch geringer werden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung und eigene Berechnung (Stand: Juli 2024).

Mit diesem Rechner kannst du deinen Anspruch auf Witwenrente selbst herausfinden:

© by brutto-netto-rechner.info

Zurück in den Minijob, um die Witwenrente nicht zu schmälern?

Überlegst du, nach dem Tod deines Partners oder deiner Partnerin in einen Minijob zu wechseln, um deine Rente nicht zu schmälern? Schlechte Idee, wenn du an deine Zukunft denkst. Denn zum einen kannst du von der Witwenrente nicht gut leben. Zum anderen solltest du die Freibeträge nutzen. „Aufgrund der höheren Freibetragsregelungen als Minijobeinkünfte kann eine Frau durchaus mehr als im Minijob arbeiten, ohne dass es nachteilige Auswirkungen auf ihren Witwenrentenbezug hat“, sagt Spiegel.

Als Witwe kannst du aktuell monatlich netto 1.038,05 Euro verdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente kommt. Wer auf einen Vollzeitjob verzichtet, um die Witwenrente nicht zu schmälern, ist meist schlecht beraten. „Frauen sollten sich überlegen, dass kein oder ein niedriges Erwerbseinkommen im Arbeitsleben natürlich auch Auswirkungen auf die spätere Höhe der eigenen Rente und damit auf das Gesamteinkommen im Alter hat“, gibt Expertin Spiegel zu bedenken.

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Auch Einkünfte aus Vermögen werden angerechnet

Neben dem Gehalt spielen weitere Einkommen eine Rolle. Je nach welchem Witwenrecht (neu oder alt) du Rente beziehst, werden zusätzlich deine Einkünfte etwa aus Vermögen oder Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Und auch vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland berücksichtigt die Rentenkasse.

Überblick über die Einkommensarten, die deine Witwenrente beeinflusst:

Altes Recht
  • Erwerbseinkommen, zum Beispiel Gehälter oder Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
  • Rente, Pension und Versorgung aus Berufsständen
  • Entgeltersatzleistungen von Sozialversicherungsträgern
Neues Recht

Sämtliche Einkommen wie im alten Recht und zusätzlich Einkünfte aus:

  • Kapitalvermögen, privaten Renten-, Lebens- beziehungsweise Unfallversicherungen
  • Betriebsrenten / Zusatzversorgungen
  • Entgeltersatzleistungen von Nicht-Sozialversicherungsträgern

Du musst deine Einkünfte selbst melden!

Für die Meldung der Einkünfte ist man selbst verantwortlich. Entsprechende Formulare gibt es bei der Rentenversicherung. ArbeitnehmerInnen legen dazu eine Verdienstbescheinigung, Selbstständige ihren Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor. Gleiches gilt etwa für Kapitalvermögen.

Achtung: Verschweigst du bewusst eigene Einkünfte, musst du mit einer Rückforderung der zu Unrecht zu viel geleisteten Hinterbliebenenrentenbeträge und möglicherweise auch strafrechtlichen Schritten rechnen, warnt Spiegel. Sie empfiehlt, sich bei Unklarheiten von ExpertInnen beraten zu lassen.

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herMoney Tipp

Auf eine Witwenrente allein solltest du nicht bauen, sie reicht selten zum Leben aus. Die Hinterbliebenenrente ist wirklich nur als Zuschuss zu sehen. Baue dir unabhängig vom Ehepartner oder der Ehepartnerin eigene Ansprüche auf. Übrigens: Ist oder war der Partner beziehungsweise die Partnerin selbständig und hat keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erworben, wirst du gar keine Witwenrente erhalten. Hier kann eine private Vorsorge existenziell sein – zum Beispiel mit einer kostengünstigen Risikolebensversicherung.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur am 25.07.2019 verfasst und zuletzt am 17.07.2024 von Katrin Gröh aktualisiert.

Profilbild von Ines Baur

Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.

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