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Schenkung an Geschwister: Diese Freibeträge reduzieren die Schenkungssteuer

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Du möchtest deiner Schwester oder deinem Bruder Geld schenken? Denke bei höheren Beträgen an die Schenkungssteuer!

Inhalt:

Schenkung an Geschwister: Das Wichtigste in Kürze

Auf Schenkungen fallen Steuern an. Je nach Höhe der Schenkung betragen sie 15 bis 43 Prozent des geschenkten Betrages.

Ein kleiner Teil fällt nicht unter die Schenkungssteuer. Der Freibetrag liegt bei Geschwistern bei 20.000 Euro. Er kann alle 10 Jahre beansprucht werden. Noch mehr Steuern kannst du mit einer sogenannten Kettenschenkung sparen.

Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden. Das Finanzamt kann eine Steuererklärung verlangen, wenn die Freibeträge überschritten werden.

„Mit warmen Händen geben“, lautet ein Sprichwort. Zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen, kann Familienmitgliedern mögliche Erbschaftssteuern ersparen. Also ist die Schenkung ein Ausgleich für einen Vermächtnisverzicht. Wir erklären, wie du clever schenkst und Steuern sparst.

Was ist die Schenkungssteuer?

400 Milliarden Euro werden im Schnitt in Deutschland jährlich vererbt. Dass das so viel ist, ist der Nachkriegsgenerationen zu verdanken. Sie konnten laut Hans-Böckler-Stiftung hierzulande viel Vermögen aufbauen. Das zeigt eine Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Stiftung erstellt hat. Um hohe Steuern zu vermeiden, kann man bei guter Gesundheit sein Erbe verschenken.

Eine Schenkung ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung meist innerhalb von Familien. Allerdings unterliegen auch Schenkungen den Steuergesetzen. Welche übertragenen Immobilien oder sonstige Vermögenswerte unter die Schenkungssteuer fallen und welcher Betrag steuerfrei ist, ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz festgelegt. So dürfen Geschwister nur einen Schenkungsfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro ansetzen. Da werden die Grenzen beispielsweise bei einer Immobilie schnell erreicht.

Schenkungssteuer: Freibeträge für Geschwister & Co.

Die Faustregel lautet: je näher die Verwandtschaft, umso höher der Freibetrag.

Die Freibeträge sind im § 16 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes festgelegt (ErbStG) und lauten wie folgt:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder): 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, ehemalige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Nichten und Neffen: 20.000 Euro
  • Alle anderen ErbInnen: 20.000 Euro

Quelle: fachanwalt.de, Stand: 24.07.2023

Was unterliegt der Schenkungssteuer?

Immobilien oder Kapital sind die klassischen Schenkungen. Aber darunter fallen auch sogenannte schenkungssteuerpflichtige Prozesse wie zinsfreie Darlehen oder Konten, von dem die Beschenkten Geld abheben können. Auch eine Beteiligung an einem Unternehmen zählt dazu.

Sachwerte wie Fahrzeuge, Juwelen, Münz- oder andere Sammlungen können bis 12.000 Euro für alle Schenkungssteuerklassen steuerfrei verschenkt werden, erklärt die Ergo. Ab dann gilt auch hier die Schenkungssteuer.

Steuerpflichtig sind die Beschenkten. Doch SchenkerInnen können helfen, wenn es der beschenkten Schwester oder dem Bruder nicht möglich ist, die Summe aufzubringen. Grundsätzlich gilt aber: Die Steuer zahlt der Beschenkte und der Freibetrag gehört dem Beschenkten und nicht der Schenkerin.

Der Vorgang dieser Art von Vermögensübertragung mit Berücksichtigung des Steuerfreibetrags unterliegt zudem Fristen. Die Freibeträge der Schenkungssteuer können gemäß § 14 ErbStG alle 10 Jahre geltend gemacht werden. Eine Schenkung ist auch nur dann gültig, wenn die Geberin oder der Geber nach den 10 Jahren noch lebt. Sind die Fristen vorbei, kann die oder der Beschenkte den Freibetrag erneut ausschöpfen.

Ein Beispiel:
Die 20-jährige Ina will ihrem Bruder Martin 100.000 Euro schenken. Soll Martin den Betrag nicht versteuern müssen, würde sie als erste Summe 20.000 Euro überwiesen. Die Summen fließen nach den Regeln der Freibetragsnutzung alle 10 Jahre wie folgt:

  • Jahr 2023: 20.000 Euro (Ina ist 20 Jahre)
  • Jahr 2033: 20.000 Euro (Ina ist 30 Jahre)
  • Jahr 2043: 20.000 Euro (Ina ist 40 Jahre)
  • Jahr 2053: 20.000 Euro (Ina ist 50 Jahre)
  • Jahr 2063: 20.000 Euro (Ina ist 60 Jahre)

Bei der letzten Rate muss Ina noch leben.

Das ist also extrem langwierig und in der Praxis natürlich meist nicht so gewünscht.

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Schenkungssteuer unter Geschwistern berechnen: So geht’s

Will Ina das Geld ihrem Bruder sofort zukommen lassen, kann Martin anhand folgender Angaben erfahren, wie hoch seine Steuerlast ist:

  • Steuerwert des verschenkten Vermögens (in unserem Beispiel 100.000 Euro)
  • Steuerfreibetrag der beschenkten Person (unter Geschwistern 20.000 Euro)
  • Vorschenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre (in unserem Fall 0 Euro)
  • Steuersatz (bezieht sich auf die zu versteuernde Summe: in unserem Fall beträgt sie 80.000 Euro, also brutto 100.000 Euro minus Freibetrag)

Schenkungssteuer unter Geschwistern (Tabelle):

Betrag der Schenkung Steuersatz
bis 75.000 Euro 15 Prozent
bis 300.000 Euro 20 Prozent
bis 600.000 Euro 25 Prozent
bis 1.000.000 Euro 30 Prozent
bis 13.000.000 Euro 40 Prozent
bis 26.000.000 Euro 43 Prozent

Wie viel am Ende übrig bleibt:

Schenkungssumme brutto 100.000 €
Persönlicher Freibetrag 20.000 €
= Steuerpflichtiger Erwerb 80.000 €
× Steuersatz des Beschenkten 20 %
= Schenkungsteuer 16.000 €

Für eine erste Berechnung kann man auch im Internet Online-Rechner finden. Zum Beispiel hier.

Auch die Anzeige der Schenkung muss in einem bestimmten Zeitraum erfolgen. Das Erbschaftssteuergesetz sieht vor, dass Schenkungen innerhalb von drei Monaten gegenüber dem Finanzamt zu melden sind. Wird die Schenkung mit einer Beurkundung dokumentiert, so übernimmt der Notar oder die Notarin die Meldung gegenüber dem Finanzamt.

Kann der Beschenkte nicht zahlen, kann er die Schenkungssteuer stunden. Dafür gibt es im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz den § 28 ErbStG. Dort sind die Stundungsmöglichkeiten für das geschenkte Vermögen geregelt. Das soll verhindern, dass Beschenkte Vermögen oder Immobilien liquidieren müssen, weil sie die Steuer nicht zahlen können.

Haus an Geschwister schenken: Sonderregeln beachten!

Schenkt die Schwester dem Bruder eine Immobilie, kann der einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent ansetzen, wenn es sich um eine vermietete Wohnung oder ein Haus handelt. Das gilt auch, wenn die schenkende Schwester ein Nießbrauchrecht beansprucht. Zieht der Beschenkte selbst ein und vermietet oder verkauft das Haus ein Jahrzehnt lang nicht, fällt keine Schenkungssteuer an.

Die Schenkungssteuer wird auch dann fällig, wenn die Kaufsumme im Kaufvertrag zwischen Schwester und Bruder weit unter dem Verkehrswert liegt. Die Stiftung Warentest erklärt, dass eine Schenkung- oder Erbschaftsteuer vom Verkehrswert abhängt. Für die Berechnung gelten seit 2023 neue Regeln, die Immobilien deutlich teurer machen.

„Um den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln, nutzt das Finanzamt drei Bewertungsverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches zur Anwendung kommt, hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab“, erläutert die Verbraucherorganisation.

Zum Weiterlesen: So funktioniert die Wertermittlung eines Hauses

Haus an Geschwister überschreiben: Was ist mit dem Pflichtteil der Kinder?

Hat die Schwester Kinder und will aber die Schenkung dem Pflichtteil an ihren Nachwuchs anrechnen, muss sie das schriftlich festhalten. Der Pflichtteil muss nicht sofort zur Auszahlung kommen, aber natürlich beglichen werden. Doch der beschenkte Bruder kann die Summe stunden, die den Pflichtteil ausmacht. Das wird nur dann genehmigt, wenn er das Haus oder das Unternehmen verkaufen müsste, um zu zahlen oder der Erbe mit dem Geld Unterhaltszahlungen oder eine Ausbildung bezahlen möchte.

Schenkungssteuer umgehen: Tipps für Geschwister

Kettenschenkung

Wie du bereits erfahren hast, gelten für Verwandte unterschiedliche Freibeträge. Das kannst du ausnutzen, um ganz legal Schenkungssteuer zu sparen. Bei einer Schenkung an die Eltern gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Die Eltern wiederum könnten den Betrag an deine Schwester weitergeben, die einen Freibetrag von 400.000 Euro ausnutzen kann. So erhält deine Schwester letztendendes die 100.000 Euro, ohne die Schenkungssteuer zahlen zu müssen.

Doch Vorsicht: Für die Verschenkung einer Immobilie brauchst du einen Notar. Im Notarvertrag sollte nicht vermerkt sein, dass die Eltern die Schenkung weiterreichen müssen. Denn in diesem Fall könnte das Finanzamt die Kettenschenkung ablehnen und es werden Steuern fällig. Außerdem ist es ratsam, zwischen erster und zweiter Schenkung etwas Zeit verstreichen zu lassen.

Vermögensverwaltung

Eine Möglichkeit, die Schenkung steuerfreundlich zu gestalten, ist der sogenannte Familienpool. Etwa in Form einer Vermögensverwaltung. Das Modell ist besonders bei Immobilien beliebt. Sie können in einer verwaltenden Immobiliengesellschaft gebündelt werden. Die Gesellschaft kann dann von der Schwester auf den Bruder Gesellschafteranteile übertragen. Das können beispielsweise von der Schwester genutzte Immobilien sein, die in die Gesellschaft eingebracht werden. Das Verfügungs- und Nutzungsrecht kann erhalten bleiben.

Hat Ina einen Betrieb, dessen Betriebsvermögen sie auf ihren Bruder Martin übertragen will, gelten günstigere Regeln. Doch das Unternehmen muss tatsächlich existieren und kann nicht mal eben gegründet werden, um die Schenkungssteuer zu umgehen.

Familienstiftung

Geht es in diesem Zusammenhang um große Summen, kann man die Übertragung und die Vermögensverwaltung auch über eine Familienstiftung vornehmen. Ein gutes Beispiel ist hier die Bertelsmann Stiftung.

Das hat mehrere steuerliche Vorteile, da unter anderem die Übertragung als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen subtrahiert werden kann. Das sind innerhalb von zehn Jahren maximal eine Million Euro. Doch es gibt einige Regeln zu beachten. Dazu zählt auch, dass das Gründungskapital mindestens 100.000 Euro betragen muss. Hier ist der Gang zum Fachmann oder zur Fachfrau angeraten.

FAQ rund um die Schenkungen an Geschwister

Kann ich eine Schenkung zurücknehmen?

Hier sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) normalerweise die Unwiderrufbarkeit vor. Eine Ausnahme ist die Auflagenverletzung, wenn die Schenkung mit Bedingungen verknüpft war und diese nicht erfüllt wurden.

Ein Gang zum Gericht lohnt auch bei Betrugsverdacht oder einer sonstigen Täuschung. Das muss aber belegbar sein. Auch wegen Undank kann eine Schenkung zurückgenommen werden, wenn das Gericht zustimmt. Die Zerrüttung der persönlichen Beziehung zwischen SchenkerInnen und Beschenkten ist ebenfalls ein Grund, genauso wie Unfähigkeit der Beschenkten bei der Verwaltung des Vermögens oder des Familienunternehmens. Geraten Schenkende in eine finanzielle Schieflage, können sie die Schenkung ebenfalls wieder zurückverlangen. Doch das bedeutet Anwälte, Verfahren und langwierige Prozesse. Also sollte man sich eine Schenkung gut überleben.

Wie viel Geld darf ich meinem Bruder überweisen?

Sind es innerhalb von 10 Jahren nicht mehr als 20.000 Euro, fällt keine Schenkungssteuer an. Ansonsten ist eine Steuer fällig, deren Höhe sich an dem geschenkten Betrag orientiert. Bis 75.000 Euro beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Der Freibetrag von 20.000 Euro ist immer steuerfrei.

Besteht eine Ausgleichspflicht unter Geschwistern, wenn die Schenkung der Eltern nur an ein Kind geht?

Wenn Eltern nur einem Kind eine größere Summe schenken, muss das andere keine Ausgleichszahlung leisten. Anders kann es aussehen, wenn ein Elternteil später verstirbt. Wenn eine Erblasserin möchte, dass eines ihrer Kinder nur den Pflichtteil erhält, wird eine zuvor übergebene Schenkung auf diesen Pflichtteil angerechnet.

Ein Beispiel:

Marianne hat zwei Kinder, Julia und Dirk, und hinterlässt bei ihrem Tod 100.000 Euro. Ihr Sohn Dirk soll nur den Pflichtteil erben, also den Anteil, der ihm gesetzlich zusteht und der ihm nicht genommen werden kann. Zu Lebzeiten hat Marianne Dirk bereits eine Schenkung von 10.000 Euro überschrieben. Diese Schenkung wird auf das Erbe angerechnet, das nun 110.000 Euro beträgt. Würden beide Kinder gleichberechtigt erben, würde beiden die Hälfte zustehen, also 55.000 Euro. Aber Dirk erhält nur den Pflichtteil, also die Hälfte dieses Betrags, nämlich 27.500 Euro (55.000 Euro geteilt durch 2). Die Schenkung von 10.000 wird angerechnet, wie wenn Dirk bereits einen Teil seines Erbes erhalten hätte. Er bekommt am Ende daher nur 17.500 Euro (27.500 Euro minus 10.000 Euro).

Wer nicht möchte, dass die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird, kann seinen Wunsch in Schriftform festhalten.

Kann ich meinem Bruder ein Haus schenken?

Grundsätzlich ja. Zieht der Bruder selbst ein, muss er keine Schenkungssteuer zahlen. Ist das Haus vermietet, fällt die Steuer an. Bei Beträgen bis 600.000 liegt die Schenkungssteuer bei 25 Prozent. Der Freibetrag von 20.000 Euro muss nicht versteuert werden. Außerdem gibt es einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent.

herMoney Tipp

Eine Schenkung sollte gut überlegt sein. Denn hier ist die Vermögensübertragung vor allem bei Verwandten zweiten Grades eher ein Marathon als ein Sprint. Zudem sollte man wissen, dass die Schenkungssteuer für alle Menschen gelten, die in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Nationalität.

Zum Weiterlesen: So setzt du ein Testament auf

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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