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Vermögen vor dem Pflegeheim retten: Geht das? Was ist das Schonvermögen?

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Anke Dembowski

Autorin

6. Dezember 2024

Gute Pflege kann an das angesparte Vermögen gehen. Gibt es Möglichkeiten, das zu verhindern? Wie hoch ist das Schonvermögen?

Inhalt

Vermögen vor dem Pflegeheim retten: Das Wichtigste in Kürze

Reichen deine Rente und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, wird dein Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen.

Allerdings gelten 10.000 Euro pro Person als Schonvermögen. Auch eine Eigentumswohnung bleibt unangetastet, wenn noch ein Partner oder eine Partnerin  darin wohnt.

Du kannst dein Geld am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt. Spontan Geld abheben, um es vor dem Sozialamt zu „verstecken“, ist keine gute Idee. Das Amt prüft alle Kontobewegungen genau.

Kriege, höhere Energiekosten, Inflation: In den vergangenen Jahren sind in fast allen Lebensbereichdie Lebenshaltungskosten gestiegen. Auch vor Pflegeheimen macht die Preissteigerung nicht halt. Schließlich fallen dort ebenfalls regelmäßig Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und natürlich die Pflege selbst an.

Schon jetzt kostet ein Platz in einem deutschen Pflegeheim im Durchschnitt 3.100 Euro. Die Kosten variieren nach Bundesländern. Leider sind die Pflegekosten in der Regel deutlich höher als das, was die gesetzliche oder private Pflegekasse zahlt. Daher müssen Menschen, die ins Pflegeheim gehen, im ersten Jahr noch etwa 2.800 Euro aus eigener Tasche beisteuern, im zweiten Jahr rund 2.600 Euro, wie der Verband der Ersatzkassen aufschlüsselt.

Häufig wird dafür das Vermögen des Betroffenen herangezogen. Viele fragen sich deshalb: Kann ich mein Geld vor dem Pflegeheim retten – und gibt es ein Schonvermögen?

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Hat das Pflegeheim Zugriff auf mein Vermögen?

Sobald ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, stellt sich die Frage, wie die Kosten dafür bezahlt werden sollen. In der Regel werden sie zunächst mit den Einkünften der pflegebedürftigen Person gedeckt. Dabei handelt es sich etwa um die Rente oder andere Einkünfte, wie zum Beispiel die Zahlungen der Pflegeversicherung, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte.

Es ist jedoch nicht unüblich, dass die monatlichen Einnahmen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um die teuren Heimkosten zu decken. Ist das der Fall, wird der offene Betrag aus Rücklagen und Vermögen der betroffenen Person gezahlt. Letztlich hat man seine Altersvorsorge auch für solche Fälle aufgebaut. Im Bedarfsfall hat ein Pflegeheim also Zugriff auf das Vermögen, allerdings nicht unbegrenzt auf alles.

Schonvermögen: Was das Pflegeheim nicht antasten darf

Wie viel Vermögen dürfen HeimbewohnerInnen also auf jeden Fall behalten? Bei einer Heimunterbringung steht jedem Pflegebedürftigen ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro zu (Alleinstehende 10.000 Euro, Eheleute 20.000 Euro). Diese Summe können Pflegebedürftige behalten. Auch Angehörige stellen sich häufig die Frage:

Wie viel Geld behalten, wenn der Partner oder die Partnerin ins Pflegeheim kommt?

Grundsätzlich gilt: Ist eine pflegebedürftige Person verheiratet, müssen sich auch EhepartnerInnen an den Pflegeheim-Kosten beteiligen. Und zwar sowohl mit ihren Einkünften als auch mit ihrem Vermögen. Das Schonvermögen bleibt allerdings unberührt.

Auch das eigene Haus kann unter den Schutz des Schonvermögens fallen. Allerdings nur, solange die EhepartnerInnen es allein oder mit Angehörigen bewohnt. Anders sieht es aus, wenn das Haus auf einmal leer steht.

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Mutter im Pflegeheim: Was passiert mit dem Haus?

Wohnen nur die Kinder in der Immobilie, zählt es nicht mehr zum Schonvermögen. In einem solchen Fall muss das Haus verkauft und der Erlös genutzt werden, um die Pflegeheim-Unterbringung zu bezahlen.

Wann ein Haus oder eine Wohnung für verbliebene PartnerInnen zum Schonvermögen gehört, hängt von der Anzahl der Personen ab, der Größe, aber auch, ob die darin wohnende Person zum Beispiel noch einem Beruf nachgeht (§ 90 Sozialgesetzbug (SGB) XII). Laut Immobilienunternehmen Engel & Völkers sind beispielsweise für zwei Personen 90 Quadratmeter bei einem Einfamilienhaus angemessen. Bei Wohnungen hingegen 80 Quadratmeter. Pro Person gibt es 20 Quadratmeter mehr. Bei einer dreiköpfigen Familie (zum Beispiel verbliebener Partner plus zwei Kinder) wären es dementsprechend 110 Quadratmeter bei einem Eigenheim und 100 Quadratmeter bei einer Wohnung.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern bezahlen?

Die Angst, dass die eigenen Kinder am Ende für die Pflegeheim-Kosten aufkommen müssen, ist nicht unbegründet. Reichen die Mittel des oder der Pflegebedürftigen nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, können auch die Kinder herangezogen werden. Seit dem Jahr 2020 gilt das aufgrund des neuen Angehörigenentlastungsgesetzes allerdings nur, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdienen (§ 94 Abs. 1a SGB XII) – ohne das Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin. Das Vermögen der Kinder spielt hingegen keine Rolle.

Wie prüft das Sozialamt das Vermögen?

Falls du die Kosten für die Pflege nicht aufbringen kannst und auch die Kinder nicht verpflichtet werden können, ist das Sozialamt eine Option. Um vom Amt die „Hilfe zur Pflege“ zu empfangen, musst du immer einen Antrag stellen. Erst ab Antragstellung wird die Hilfe gewährt. Allerdings nur, wenn der sogenannte Grundsatz des Nachrangs erfüllt ist. Das heißt: Geholfen wird demjenigen, der sich nicht selbst helfen kann – oder der nicht schon von anderer Seite Hilfe erhält.

Das Gute daran ist: Das Sozialamt prüft dein Vermögen nur, wenn du es einschaltest und um Hilfe bittest. Der Nachteil: Das Sozialamt zahlt auch nur, wenn du wirklich hilfsbedürftig bist und sämtliches Vermögen – bis auf das Schonvermögen – aufgebraucht ist.

Um herauszufinden, ob das der Fall ist, musst du dein Vermögen offenlegen. Das Sozialamt prüft Einkünfte und Vermögen in der Regel sehr genau, wenn du „Hilfe zur Pflege“ beantragst. Es untersucht auch, ob nicht eventuell Geld oder Vermögen verschenkt wurden. Um das nachzuprüfen, fordert es in der Regel Kontoauszüge und Gehaltsbescheinigungen ein.

Doch wie lange prüft das Sozialamt eigentlich zurück, ob Vermögen vorhanden war? Für solche Schenkungen gilt eine 10-Jahresfrist. Es kann also passieren, dass du bis zu zehn Jahre vor dem Antrag alle größeren Geldbewegungen erklären musst.

Keine gute Idee: Vor dem Zugriff des Pflegeheims schnell Geld abheben

Schon Beträge in Höhe von wenigen 100 Euro im Monat, die eventuell vom Konto abgegangen sind, müssen nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, geht das Sozialamt automatisch von einer Schenkung aus, und die kann das Sozialamt bis zu zehn Jahre danach zurückverlangen. Die Rechtsberatung der DAHAG Rechtsservice AG rät daher dazu, möglichst alle Belege für Anschaffungen oder eventuelle Reisen aufzubewahren.

Grundsätzlich raten RechtsexpertInnen davon ab, Vermögen schnell zu verschenken oder das Sparbuch aufzulösen, bevor das Geld ans Pflegeheim geht.

Stattdessen hast du andere Optionen, Vermögen vor dem Pflegeheim zu retten. Etwa, indem du dich frühzeitig um Schenkungen kümmerst. Wichtig ist, dass eine Schenkung bereits längere Zeit zurückliegt – also mindestens zehn Jahre. Erst dann gilt „geschenkt ist geschenkt“, und das Sozialamt kann die Schenkung nicht zurückfordern. Die 10-Jahresfrist  gilt übrigens auch, wenn die eigene Immobilie verschenkt wird.

Doch selbst wenn du diese Frist nicht einhalten kannst, gibt es noch ein paar Möglichkeiten, verschenktes Vermögen vor dem Sozialamt zu retten. Der Staat hat sogenannte Gegenrechte geschaffen. Ist etwa das verschenkte Geld schon ausgegeben oder könnte die Rückforderung den Beschenkten oder die Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten bringen, kann das Sozialamt die Schenkung nicht zurückfordern (§ 529 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Wie kann ich mein Vermögen sonst vor dem Pflegeheim retten?

Eine weitere Möglichkeit ist eine private Pflegezusatzversicherung. Diese zahlt bei Pflegebedürftigkeit, sodass die Kosten für das Pflegeheim gestemmt werden können und nicht auf Einkünfte deiner Kinder oder ihre Ersparnisse zurückgegriffen werden muss.

Eine beliebte Option ist zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung. Sie kann die jeweilige Versorgungslücke schließen. Um verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen, kannst du das Vergleichsportal Check24 nutzen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Du bist 1990 geboren und möchtest eine Pflegetagegeldversicherung für dich selbst abschließen. Im höchsten Pflegegrad (Stufe 5) soll die Versicherung 1.800 Euro pro Monat übernehmen. In diesem Fall hätte HanseMerkur mit 28 Euro pro Monat das günstigste Angebot. Die Preise können aber mit 28 Euro bis 150 Euro stark variieren.

herMoney Tipp

Es ist nie zu früh, sich mit der finanziellen Sicherheit im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen. Die Höhe einer möglichen Versorgungslücke ist individuell und hängt vom jeweiligen Einkommen und den Ausgaben im Pflegefall ab. Es lohnt sich, die eigene Versorgungslücke bereits in jungen Jahren zumindest grob zu berechnen.

Dafür kannst du die laut Verband der Ersatzkassen durchschnittlichen Heimkosten von rund 3.100 Euro von deiner späteren Rente und dem, was die Pflegeversicherung zahlt, abziehen. Die voraussichtliche Höhe deiner Rente kannst du der Renteninformation entnehmen. Gut möglich, dass die Heimkosten deine Rente deutlich übersteigen. Überlege in diesem Fall, was das für dein Vermögen, deinen Partner oder deine Partnerin und deine Kinder bedeutet. Hier erfährst du, ob es sinnvoll ist, die Kosten mit einer privaten Pflegeversicherung zu decken.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich 2022 von Anke Dembowski verfasst und zuletzt im Dezember 2024 von Katrin Gröh aktualisiert.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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