Vermögen vor dem Pflegeheim retten - Geht das?
Gute Pflege ist teuer und vernichtet nicht selten Einkünfte und angespartes Vermögen. Gibt es Möglichkeiten, das zu verhindern?
Inhalt
- Hat das Pflegeheim Zugriff auf mein Vermögen?
- Wie prüft das Sozialamt das Vermögen?
- Keine gute Idee: Vor dem Zugriff des Pflegeheims Geld abheben
- Wie kann ich mein Vermögen vor dem Pflegeheim retten?
Vermögen vor dem Pflegeheim retten: Das Wichtigste in Kürze
Reicht deine Rente nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, wird dein Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen.
Allerdings gelten 5.000 Euro immer als geschütztes Vermögen. Häufig bleibt auch eine Eigentumswohnung unangetastet, wenn noch ein Partner darin wohnt.
Du kannst dein Vermögen am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt.
Spontan Geld abheben, um es vor dem Sozialamt zu „verstecken“, ist keine gute Idee. Denn das Amt prüft alle Kontobewegungen genau.
Krieg, höhere Energiekosten, Inflation. In fast jedem Lebensbereich steigen derzeit die Lebenshaltungskosten. So auch in deutschen Pflegeheimen. Schließlich fallen auch dort regelmäßig Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und natürlich die Pflege selbst an. Schon jetzt kostet ein Platz in einem deutschen Pflegeheim durchschnittlich etwa 3.300 Euro im Monat. Leider sind damit die Pflegekosten in der Regel deutlich höher als der Zuschuss der gesetzlichen Pflegekassen. Wer ins Pflegeheim geht, muss noch etwa 2.200 Euro selbst beisteuern.
Häufig wird dafür das Vermögen des Betroffenen herangezogen. Viele fragen sich deshalb: „Wie schütze ich mein Vermögen im Pflegefall?“
Hat das Pflegeheim Zugriff auf mein Vermögen?
Sobald ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, stellt sich schnell die Frage, wie diese Kosten bezahlt werden sollen. In der Regel werden sie immer zunächst mit den Einkünften der pflegebedürftigen Person gedeckt. Dabei handelt es sich etwa um die Rente oder andere Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen.
Es ist jedoch nicht unüblich, dass deren monatliche Einnahmen allein nicht ausreichen, um die teuren Heimkosten zu decken. Ist das der Fall, wird der offene Betrag mit Rücklagen und Vermögen der betroffenen Person gezahlt. Im Bedarfsfall hat ein Pflegeheim also tatsächlich Zugriff auf das Vermögen. Allerdings nur auf einen Teil davon.
Schonvermögen: Was das Pflegeheim nicht antasten darf
Wie viel Vermögen dürfen HeimbewohnerInnen also haben? Bei einer Heimunterbringung steht jedem Pflegebedürftigen ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 5.000 Euro zu. Diese Summe können Pflegebedürftige behalten. Auch Angehörige stellen sich häufig die Frage:
„Wie viel Geld darf ich behalten, wenn mein Partner oder meine Partnerin ins Pflegeheim kommt?“
Grundsätzlich gilt: Ist eine pflegebedürftige Person verheiratet, müssen sich auch Ehepartner an den Kosten beteiligen. Und zwar mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen. Allerdings steht auch der Ehepartnerin das Schonvermögen einmalig zu, wenn ihr Ehepartner ins Pflegeheim kommt. 5.000 Euro sind also auch in diesem Fall vor dem Pflegeheim sicher.
Auch das eigene Haus kann unter den Schutz des Schonvermögens fallen. Allerdings nur, solange die Ehepartnerin oder der Ehepartner es allein oder mit Angehörigen bewohnt. Anders sieht es aus, wenn das Haus auf einmal leer steht.
Mutter im Pflegeheim: Was passiert mit dem Haus?
Wohnen nur die Kinder in der Immobilie, zählt es nicht mehr zum Schonvermögen. Das Haus müsste dann verkauft und der Erlös genutzt werden, um die Pflege zu finanzieren.
Außerdem muss die Immobilie per Gesetz eine angemessene Größe haben. Wann ein Haus oder eine Wohnung angemessen ist, hängt von der Anzahl der Personen ab, der Größe, aber auch, ob die darin wohnende Person zum Beispiel noch einem Beruf nachgeht. In der Vergangenheit entschied der Gesetzgeber, dass etwa 91,89 qm für zwei Personen noch als angemessen gilt. Ist eine Person berufstätig, waren auch 100 qm in Ordnung.
Kinder werden nur selten zur Kasse gebeten
Die Angst, dass die eigenen Kinder am Ende für die Pflege im Heim aufkommen müssen, ist nicht unbegründet. Reichen die Mittel der Pflegebedürftigen nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, können Kinder tatsächlich verpflichtet werden, die Kosten zu zahlen. Seit dem Jahr 2020 gilt das dank des neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz allerdings nur, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdienen. Ihr Vermögen spielt hingegen keine Rolle.
Wie prüft das Sozialamt das Vermögen?
Falls du die Kosten für die Pflege nicht aufbringen kannst und auch die Kinder nicht verpflichtet werden können, ist das Sozialamt eine Option. Um Sozialhilfe zu empfangen, musst du immer einen Antrag stellen. Die Hilfe wird erst ab Stellung des Antrags gewährt.
Das Sozialamt kann Hilfe zur Pflege leisten, allerdings nur, wenn der sogenannte Grundsatz des Nachrangs erfüllt ist. Das heißt konkret: Demjenigen wird geholfen, der sich nicht selbst helfen kann – oder der nicht schon von anderer Seite Hilfe erfährt.
Das Gute daran ist: Das Sozialamt prüft dein Vermögen nur, wenn du es einschaltest und um Hilfe bittest. Der Nachteil: Das Sozialamt zahlt auch nur, wenn du wirklich hilfebedürftig bist und sämtliches Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist.
Um herauszufinden, ob das der Fall ist, musst du dein Vermögen offenlegen. Das Sozialamt prüft Einkünfte und Vermögenswerte in der Regel sehr genau, wenn du einen Zuschuss zu den Kosten des Pflegeheims beantragst. Das Amt untersucht auch, ob nicht eventuell Geld oder Vermögen verschenkt wurde. Um das nachzuprüfen, fordert es in der der Regel Kontoauszüge und Gehaltsbescheinigungen ein.
Doch wie lange prüft das Sozialamt eigentlich zurück, ob Vermögen vorhanden war? Bei einem Pflegefall gilt für Schenkungen immer eine 10-Jahresfrist. Es kann also passieren, dass du bis zu zehn Jahre vor dem Antrag alle größeren Geldbewegungen nachweisen musst.
Keine gute Idee: Vor dem Zugriff des Pflegeheims schnell Geld abheben
Schon Beträge in Höhe von wenigen 100 Euro im Monat, die eventuell vom Konto abgegangen sind, müssen nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, geht das Sozialamt automatisch von einer Schenkung aus. Und die kann das Sozialamt bis zu zehn Jahre danach zurückverlangen. Die Rechtsberatung der DAHAG Rechtsservice AG rät daher dazu, möglichst alle Belege für Anschaffungen oder eventuelle Reisen aufzubewahren.
Grundsätzlich raten RechtsexpertInnen davon ab, Vermögen schnell zu verschenken oder das Sparbuch aufzulösen, bevor das Geld ans Pflegeheim geht.
Stattdessen hast du andere Optionen, Vermögen vor dem Pflegeheim zu retten. Etwa indem du dich frühzeitig um Schenkungen kümmerst. Wichtig ist, dass eine Schenkung bereits eine sehr lange Zeit zurückliegt, also mindestens zehn Jahre. Dann hat auch das Sozialamt keinen Zugriff mehr drauf. Das gilt übrigens auch für die eigene Immobilie. Auch das eigene Haus müsstest du mindestens zehn Jahre überschreiben, bevor du zum Pflegefall wirst, damit es vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher ist.
Doch selbst wenn du diese Frist nicht einhalten kannst, gibt es noch ein paar Möglichkeiten, verschenktes Vermögen vor dem Sozialamt zu retten. Der Staat hat sogenannte Gegenrechte geschaffen. Ist etwa das verschenkte Geld schon ausgegeben oder könnte die Rückforderung den Beschenkten in finanzielle Schwierigkeiten bringen, kann das Sozialamt die Schenkung nicht zurückfordern.
Wie kann ich mein Vermögen sonst vor dem Pflegeheim retten?
Eine weitere Möglichkeit, dein Geld vor dem Pflegeheim zu sichern, ist eine entsprechende Versicherung. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kannst du direkt das Risiko vorbeugen, dass das Pflegeheim auf deine Einkünfte oder Ersparnisse zugreift.
Eine beliebte Option ist etwa die Pflegetagegeldversicherung. Sie kann die jeweilige Versorgungslücke schließen und ist durchaus bezahlbar, wie eine aktuelle Marktanalyse der Rating-Agentur Assekurata zeigt. Besonders wenn du sie früh abschließt. Wer bereits mit 25 eine Pflegezusatzversicherung hat, zahlt pro Monat etwa 33 Euro. Wer mit 35 Jahren loslegt, schon 49 Euro. Hier gilt also auch: Rechtzeitig handeln lohnt sich.
herMoney Tipp
Es ist nie zu früh, sich mit der finanziellen Sicherheit im Alter zu beschäftigen. Die Höhe einer möglichen Versorgungslücke ist individuell und hängt vom jeweiligen Einkommen und den Ausgaben im Pflegefall ab. Es lohnt sich, die eigene Versorgungslücke so früh wie möglich zumindest grob zu berechnen. Dafür kannst du die durchschnittlichen Heimkosten von 3.300 Euro von deiner späteren Rente abziehen. Die voraussichtliche Höhe deiner Rente kannst du der Renteninformation entnehmen. Gut möglich, dass die Heimkosten deine Rente deutlich übersteigen. In dem Fall überlege, was das für dein Vermögen, deinen Partner und deine Kinder bedeutet. Ob es sinnvoll ist, die Kosten mit einer Pflegezusatzversicherung zu decken, erfährst du hier.
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