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Wann (Werk-)StudentInnen aus der Familienversicherung fallen

Titelbild von Wann (Werk-)StudentInnen aus der Familienversicherung fallen

Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

StudentInnen können häufig in der Familienversicherung bleiben. Wann sie greift und wann ein eigener Tarif notwendig ist.

Inhalt

Familienversicherung für StudentInnen: Das Wichtigste in Kürze

Sind Studierende unter 25 und haben keinen Nebenjob oder andere Einnahmen, sind sie normalerweise bei Mutter und/oder Vater kostenfrei krankenversichert.

Haben StudentInnen regelmäßige Einnahmen, liegt die Einkommensgrenze 2024 bei 505 Euro (oder 538 Euro bei einem Minijob). Wer weniger verdient, kann in der Familienversicherung bleiben.

Für WerkstudentInnen gelten höhere Grenzen von 607,50 Euro im Monat.

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Es ist ein Meilenstein im Familienleben: Der Nachwuchs fängt ein Studium an. Doch was passiert, wenn er oder sie erkrankt? Sind die Kinder dann versichert? Sie müssen es sein, denn in Deutschland gilt für Studierende, die an Hochschulen oder Universitäten eingeschrieben sind, eine Versicherungspflicht. Das gilt auch für Auslandssemester und ein Aufbaustudium. Doch wie lange greift die Familienversicherung? Was können Studierende tun, die die Altersgrenze oder die Freibeträge überschreiten? Und gibt es auch eine Private Familienversicherung (PKV) für Studierende?

Krankenkasse für StudentInnen: Wann greift die Familienversicherung?

Ist deine Tochter oder dein Sohn unter 25 Jahren und hat während des Studiums keinerlei Einnahmen, ist er oder sie automatisch bei den Eltern versichert. Hat der Nachwuchs Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, verlängert sich der Zeitraum entsprechend, maximal aber um ein Jahr.

Doch die Familienversicherung greift nur unter bestimmten Bedingungen. Voraussetzung ist, dass ein Familienmitglied, also der oder die Hauptversicherte, freiwillig oder pflichtversiertes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Aber was ist, wenn einer in der PKV ist?

Eltern sowohl gesetzlich als auch privat versichert

Hier spielt der Familienstand eine große Rolle. Sind die Eltern keine Eheleute, ist der Nachwuchs beim gesetzlich Krankenversicherten in der Familienversicherung abgesichert. Sind die Eltern jedoch verheiratet, wird eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) geprüft. Wie hoch sie ist, wird alljährlich neu festgelegt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt allgemein 2024 bei 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro).

Beide Eltern sind privat versichert

Wenn die Eltern beide in der PKV sind, sind (Werk-)StudentInnen automatisch auch privat versichert. Studierende müssen lediglich daran denken, sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. So stellen sie klar, dass sie nicht in der gesetzlichen Kasse versichert sein müssen wie andere Studierende.

Ab 25 Jahren fallen StudentInnen allerdings aus günstigen Beihilfetarifen heraus. Dann gilt es, einen normalen Tarif zu stemmen, der häufig teurer ist als das Pendant der gesetzlichen Kassen. Zu bedenken gilt auch, dass selbstständige oder arbeitslose AbsolventInnen in der PKV bleiben müssen. Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist dann möglich, wenn die AbsolventInnen ein Angestelltenverhältnis eingehen.

Übrigens: StudentInnen können sich auch dann privat versichern, wenn ihre Eltern nicht in der PKV sind. Das machen allerdings nur die wenigsten, da die kostenlose Familienversicherung oder günstige PKV-Tarife häufig attraktiver sind.

Als StudentIn in der Familienversicherung trotz Einkommen?

Haben die Kinder einen Werksvertrag, dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten. „Haben Sie im Jahr 2024 ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 505 Euro (bei einem Minijob 538 Euro), endet Ihre Familienversicherung“, erklärt die Techniker Krankenkasse.

Weitere Einnahmequellen

Doch was ist bei anderen Einkommensquellen? Hier legt der Staat das sogenannte Gesamteinkommen als Grundlage fest. Was dazu zählt, wird im § 16 SGB IV definiert. Gemeint sind Einkünfte aus verschiedenen Jobs. Ebenfalls eingerechnet werden Einkünfte aus einer Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen. Also alles in allem regelmäßige Zahlungen.

Fallen StudentInnen bei einer kurzfristigen Beschäftigung aus der Familienversicherung?

Springt man vorübergehend über die Einkommensgrenze, zum Beispiel durch einen kurzfristigen Job, ist nichts zu befürchten. Diese Tätigkeit gilt als unregelmäßig und zählt nicht zur Gesamtsumme der regelmäßigen Einnahmen. Als Richtlinie dient ein Zeitraum von einem Quartal pro Jahr.

Wenn man ein Einkommen bezieht, das starken Schwankungen unterliegt, ist das regelmäßige Gesamteinkommen zu schätzen. Dabei können Studierende gegebenenfalls auf das letzte Jahreseinkommen zurückgreifen.

Krankenkasse: Höhere Einkommensgrenzen für WerkstudentInnen

Doch wie verhält es sich, wenn Studierende ein Praktikum oder ein Werksstudium machen? Auch bei studentischen Hilfskräften tritt die Familienversicherung ein. „Familienversicherte sind grundsätzlich auch im Praktikum, im Werkstudentenjob und während des Auslandssemesters kostenfrei über die Eltern versichert“, heißt es bei der Knappschaft. In dem Fall gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Im Gegensatz zu StudentInnen, die keiner Arbeit oder einem Minijob nachgehen, liegt die Einkommensgrenze für WerkstudentInnen bei 607,50 Euro im Monat.

WerkstudentIn ist man dann, wenn der Fokus aufs Studium gerichtet ist und die Arbeit maximal 20 Stunden die Woche umfasst. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Arbeiten Studierende in den Semesterferien länger oder ausnahmsweise übers Wochenende, weil ein Projekt abgeschlossen werden muss, dürfen es 26 Stunden sein. Die Krankenversicherung bietet also durchaus etwas Flexibilität – wenn auch begrenzt.

Wer regelmäßig mehr arbeitet und entsprechend verdient, ist wie normale ArbeitnehmerInnen versicherungspflichtig. Betroffene WerkstudentInnen müssen wie andere Angestellte Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, wobei der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Hälfte übernimmt. Hier lohnt sich häufig eine Steuererklärung.

Zum Weiterlesen: Welche Steuerklasse (Werk-)Studentinnen haben, erklären wir hier.

Familienversicherung trotz dualem Studium?

Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen macht darauf aufmerksam, dass im Fall eines dualen Studiums mit der Versicherung geklärt werden sollte, ob die Familienversicherung noch greift. Es kann durchaus sein, dass die Tätigkeit als dauerhafte Beschäftigung angesehen wird.

Familienversicherung für (Werk-)StudentInnen über 25?

Wenn StudentInnen das 25. Lebensjahr erreichen, greift die Familienversicherung nicht mehr. Infrage kommen nun die günstigen Studentenversicherungen oder auch die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Sie werden unter Umständen gefördert. Berechnet wird der günstige Krankenkassenbeitrag auf Basis des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Seit dem Wintersemester 2022/23 liegt er bei 934 Euro.

Der studentische KV-Beitrag liegt aktuell im Schnitt bei 95,82 Euro im Monat. Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Unter 23 Jahren beträgt der Beitrag im Monat 27,61 Euro. Über 23 Jahren sind 32,84 Euro monatlich. Studierende Eltern über 23 Jahre zahlen ebenfalls den geringeren Beitragssatz.

Beiträge 2024 in Euro

Alter Krankenversicherung Pflegeversicherung Gesamt
bis 22 Jahre 96,79 27,61* 124,40*
ab 23 Jahre 96,79 27,61* /
32,48
(kinderlos)
124,40* /
129,27
(kinderlos)
ab 30 Jahre 185,00 40,06* /
47,13
(kinderlos)
225,06* /
232,13  (kinderlos)

*Der Beitrag reduziert sich, wenn Sie mehr als ein Kind haben und diese unter 25 sind.

Außerdem zu zahlen ist der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Je nach Krankenkasse variiert er, wodurch manche Kassen für Studierende günstiger oder teurer sind.

Insgesamt zahlen StudentInnen also rund 120 Euro pro Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Ab dem 30. Geburtstag wird der Beitrag deutlich teurer, denn ab dann gibt es keine günstigen Studententarife mehr.

Übrigens: Eltern sind auch dann unterhaltspflichtig, wenn StudentInnen das 25. Lebensjahr überschritten haben. Wie viel Unterhalt StudentInnen zusteht, erfährst du hier.

Familienversicherung für StudentInnen über 25 dank EhepartnerInnen

Wenn Studierende in jungen Jahren heiraten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, so ist laut § 10 SGB V eine Familienversicherung über den Partner möglich. Sofern er der gesetzlichen Krankenversicherung angehört und die Voraussetzungen gegeben sind. Gibt es die Möglichkeit nicht, muss auch hier eine Studentenversicherung abgeschlossen werden.

Eine weitere Möglichkeit, mit über 25 Jahren in der Familienversicherung zu bleiben, bietet sich nur für StudentInnen mit Behinderung. Hier gibt es keine Altersgrenze.

Haftpflicht & Co.: Wann profitieren (Werk-)StudentInnen ebenfalls von der Familienversicherung?

„Studenten sind normalerweise in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert“, informiert die Allianz. Also auch dafür ist gesorgt. Aber – wie immer – sind Ausnahmen die Regel: Absolvierte der Nachwuchs vor dem Studium eine Ausbildung oder einen zweiten Studiengang, muss er sich selbst absichern. Abschlüsse wie ein Bachelor gelten allerdings noch als Kriterium für eine Familienversicherung. Für verheirate Kinder kommt das aber nicht mehr in Frage. Die junge Familie muss sich selbst absichern.

Ziehen die Kinder während ihres Studiums in eine Wohngemeinschaft oder in ein Studentenwohnheim, sind mögliche Schäden im Zimmer noch über die elterliche Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings ist der persönliche Hausstand nicht mit drin.

Im Falle einer möblierten Wohnung haftet der Vermieter oder die Vermieterin für Schäden am Mobiliar. Mieten sich StudentInnen eine eigene Wohnung mit eigenem Hausstand, greift die elterliche Haftpflicht nicht mehr. Hier sollte man über eine Hausratversicherung nachdenken.

Das Verbraucherportal der GKV (Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen) erklärt auch, dass die Rechtsschutzversicherung der Familie im Streitfall hilft. Voraussetzung auch hier: Die Kinder sollten unter 25 Jahren und unverheiratet sein. „Viele Anbieter haben auch deutlich höhere Altersgrenzen oder verzichten völlig darauf. Ein Blick in die Vertragsbedingungen schafft hier Klarheit“, rät der GKV.

Von der Mitversicherung ausgenommen sind manchmal Verkehrsstreitigkeiten mit Fahrzeugen, die nicht auf die Eltern zugelassen sind, so der Versicherungsverband. „Wer also einen ungerechtfertigten Strafzettel für das eigene Auto bekommt, könnte in der Auseinandersetzung mit den Behörden nicht die elterliche Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Versicherungen bieten aber auch Tarife an, die Autos der Kinder miteinschließen.“

herMoney Tipp

Klar, alle Studierenden brauchen einen ordentlichen Versicherungsschutz. Aber damit hört die finanzielle Vorsorge nicht auf! Schließlich tun auch StudentInnen gut daran, einen kleinen Notgroschen anzusparen. Wie das am besten geht und welche weiteren Schritte notwendig sind, um in seinen 20ern finanziell gut aufgestellt zu sein, erklärt unser herMoney Fahrplan.


Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Christiane Habrich-Boecker verfasst und zuletzt am 25.01.2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.