Clever zusammenziehen: Finanz-Tipps für die erste gemeinsame Wohnung

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Birgit Wetjen

Autorin

1. August 2019

Die gemeinsame Wohnung ändert einiges. Unsere Finanztipps zeigen, was Sie beim Zusammenziehen beachten sollten und wo Sie sparen können.

Über Geld spricht man nicht, Geld hat man! Klingt gut, oder? Solange Sie alleine leben und einen guten Job haben, können Sie es so halten. Aber spätestens dann, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen, macht es Sinn, auch über die Finanzen zu reden. Bei uns erfahren Sie, was Sie bei der ersten gemeinsamen Wohnung aus finanzieller Sicht beachten sollten.

Inhalt:

Irgendwie haben wir es verinnerlicht: Geld ist kein Thema, über das „man“ spricht. Geld ist tabu. Den Kollegen oder die Freundin fragen, wie viel er oder sie verdient oder auf der hohen Kante hat? Tut man nicht! Geld ist intim, da wird Stillschweigen bewahrt. Selbst mit Erlaubnis des Gesetzgebers tun wir uns schwer: Seit 2018 können ArbeitnehmerInnen in Betrieben ab 200 Beschäftigten beim Arbeitgeber nachfragen, was die Kollegen mit gleicher Beschäftigung verdienen. Doch die Möglichkeiten des Entgelttransparenzgesetzes, das dazu beitragen soll, den Equal-Pay-Gap zu schließen, werden kaum genutzt.

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Finanz-Tipps: So sparen Sie Geld im gemeinsamen Haushalt

„Den meisten Paaren fällt es leichter, über Sex zu reden als über Geld“, weiß Michael Mary, Paartherapeut und Autor des Buches „Liebes Geld“. Ist doch klar, könnten Sie denken. Schließlich geht Sex auch beide Partner etwas an, während jeder sein eigenes Geld verdient und finanziell vom anderen unabhängig ist. Mal zahlt der eine, mal der andere – alles kein Problem, solange es keine Abhängigkeiten gibt. Doch Geld ist mehr als Kaufkraft. Im Umgang mit Geld spiegeln sich Status und Werte.

Zahlt er oder sie beim ersten Date? Oder zahlt jeder für sich selbst? Wünschen Sie finanzielle Sicherheit und sparen Ihr Geld? Oder aber strahlen Sie bei Luxus und Konsum? Fakt ist: 43 Prozent der Deutschen haben schon einmal mit dem Partner über Finanzen gestritten, bei mehr als jedem Zehnten (13 %) ist Geld ein konfliktträchtiges und negatives Dauerthema.

Und fast jeder Zweite würde sich sogar vom Partner trennen (45 %), wenn er oder sie nicht mit Geld umgehen kann, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von Forsa im Auftrag der niederländischen Bank RaboDirekt.

Konflikte bahnen sich häufig erst an, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen.

Sollen Sie? Oder besser nicht? Unsere Checkliste kann Ihnen Orientierung bringen.

  1. Traute Zweisamkeit, Clique und (Dauer-)Party oder Hobbys unabhängig vom Partner? Wie viel Gemeinsamkeit und wie viel Freiraum benötigen Sie? Klären Sie mit Ihrem Partner, ob Sie ähnliche Vorstellungen vom Zusammenleben haben!
  2. Brauchen Sie Rückzugsmöglichkeiten? Prüfen Sie, wie viel Nähe oder Distanz Ihnen guttut. Ist die Zwei-Zimmer-Wohnung mit Wohn- und Schlafzimmer für Sie zu eng? Können Sie sich auf darauf einigen, dass jeder sein eigenes Zimmer hat?
  3. Wie sauber und ordentlich sollte es sein? Neigen Sie zu Häufchenbildung und Ihr Partner mag es clean (oder umgekehrt)? Bei unterschiedlichen Vorstellungen entwickelt sich das Thema schnell zum Dauerkonflikt!
  4. Wer übernimmt welche Aufgaben? Untersuchungen belegen, dass Frauen mehr Hausarbeit übernehmen. Wird das erwartet und wollen Sie es so? Klären Sie das, bevor Sie zusammenziehen!
  5. Kennen Sie die Macken Ihres Partners? Blockiert Ihr Partner gerne mit einem Krimi in der Hand die Toilette oder das Bad? Oder neigt er zu Selbstgesprächen? Mit Distanz genossen mag das lustig sein, in einer gemeinsamen Wohnung aber auf die Nerven gehen.

Neben dem guten Gefühl des Nestbaus kann ein gemeinsamer Haushalt auch finanzielle Vorteile bringen.

  1. Die Miete für zwei Appartements ist im Schnitt höher als die für eine größere Wohnung.
  2. Sie benötigen nur eine Wohnungseinrichtung – Ausgaben für Küche, Wohnzimmercouch oder Waschmaschine gehen durch zwei!
  3. Sie zahlen nur einmal für GEZ, Privatfernsehen, Netflix oder Zeitungen.
  4. Sie geben weniger Geld für Versicherungen aus, weil Sie viele Policen zusammenlegen können, wie zum Beispiel die Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung.
  5. Die Haushaltsführung ist günstiger, weil kleine Packungsgrößen teurer sind.

Erste gemeinsame WohnungErste gemeinsame Wohnung: Wer unterschreibt den Mietvertrag?

Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie suchen sich gemeinsam eine Wohnung oder aber Sie ziehen in seine oder er in Ihre Wohnung ein.

Mieten Sie gemeinsam eine neue Wohnung, ist es ratsam, dass beide den Mietvertrag unterschreiben – und somit gegenüber dem Vermieter sämtliche Rechte geltend machen können.

Unterschreibt nur Ihr Partner, ist Ihr Mietverhältnis ungeschützt. Im Falle einer Trennung kann er Sie einfach auf die Straße setzen. Denn ohne Untermiet- oder Partnervertrag haben Sie keinerlei Rechte. Die Rechtsanwältin Christiane Warnke empfiehlt, sich per Partnervertrag abzusichern. „Darin können für den Fall einer Trennung Übergangsfristen vereinbart werden.“

Gemeinsam haushalten: Wer zahlt was?

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Schreiben Sie sich detailliert auf, wer was mit in die erste gemeinsame Wohnung gebracht hat. Dadurch vermeiden Sie unnötige Auseinandersetzungen, falls es in Ihrer Beziehung irgendwann nicht mehr klappt und ein Auszug ansteht.

Als nächstes ist es ratsam, Regeln für die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts zu definieren. Wollen Sie alle Ausgaben teilen? Sollen beide einen bestimmten Anteil des Einkommens zahlen, so dass Einkommensunterschiede ein wenig ausgeglichen werden? Oder gehen Sie soweit, alle Einnahmen zu teilen?

Einzelne Posten aufzulisten und per Zettelwirtschaft den Überblick zu behalten, könnte mühselig werden. Besser: Ein Kontomodell wählen, das zu Ihrem Bedürfnis passt. Weiterlesen.

Das Drei-Konten-Modell für die erste gemeinsame Wohnung:

  • Kosten teilen: Beide Partner haben ein eigenes Konto, auf das ihr Einkommen eingezahlt wird. Von diesen Konten überweisen sie dann einen fixen – gleich hohen – Betrag auf ein Gemeinschaftskonto, von dem Miete und Versicherungen abgebucht werden. Auch Lebenshaltungskosten gehen von diesem Konto ab. Diese Lösung sorgt für eine reibungslose Finanzierung gemeinsamer Ausgaben. „Umverteilt“ wird hier allerdings nichts. Dieses Modell passt deshalb gut zu Partnern, die annähernd gleich viel verdienen.
  • Anteil vom Einkommen: Beide Partner haben ein eigenes Konto und zahlen von Ihrem Einkommen einen Betrag auf ein gemeinsames Konto, der sich an der Leistungsfähigkeit orientiert – zum Beispiel 25 % des Nettoeinkommens. Verdient ein Partner 2.000 Euro netto, der andere 4.000 Euro, dann heißt das: Der eine zahlt 500 und der andere 1000 Euro in die gemeinsame Kasse ein. Hier wird umverteilt – der Besserverdiener zahlt mehr ein. Aber die Einkommensunterschiede werden nicht nivelliert
  • Einnahmen teilen: Das Einkommen beider Partner fließt auf ein Gemeinschaftskonto, von dem alle gemeinsamen Ausgaben gezahlt werden. Was übrig bleibt, wird hälftig auf die Einzelkonten überwiesen. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr eingezahlt hat. Die Einkommensunterschiede werden so komplett nivelliert und jeder der Partner hat eigenes Geld zur freien Verfügung.

Achtung: Beide Partner haben jederzeit Zugriff auf das Gemeinschaftskonto. In guten Zeiten macht das Sinn. In schlechten Zeiten und vor allem im Trennungsfall ist es allerdings riskant, weil jeder das Geld abheben kann. Deshalb: Wenn Sie beschließen, wieder eigene Wege zu gehen, informieren Sie Ihre Bank und lösen das Gemeinschaftskonto auf!

Noch mehr Tipps, wie Sie Geldfragen in Ihrer Beziehung regeln, finden Sie in unserem Podcast:

Gemeinsam leben: Können Sie Steuern sparen?

Für Paare ohne Trauschein gelten andere Regeln als für Eheleute. Ehepaare sieht das Gesetz als Wirtschaftsgemeinschaft an. Es gibt eindeutige Bestimmungen in Bezug auf Güterstand, finanzielle Sorge und Erbfolge.

Vor dem Gesetz gelten Partner ohne Trauschein als Alleinstehend. Das heißt: Jeder Partner wird einzeln veranlagt, Steuersplitting wie bei Ehepartnern (Ehegattensplitting) gibt es nicht.

Auch bei Erbschaften und Schenkungen sind Partner ohne Trauschein schlechter gestellt als Ehepartner. Hier gilt: Kein Erbe ohne Testament, während Ehepartner automatisch einen Pflichtteil erhalten.

Mit oder ohne Trauschein?

Ehepartner Unverheiratete Paare
Steuern Ehegattensplitting Einzelveranlagung
Erbe Pflichtteil nur laut Testament
Erbschaft/Schenkungsteuer Freibetrag 500.000 Euro 20.000 Euro
Steuerklasse 1 (7 bis 30 %) 3 (30 bis 50 %)
Rente Anspruch auf Hinterbliebenenrente kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Achtung: Gemeinschaftskonten können zur Steuerfalle werden! Wenn Sie viel Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto anhäufen und der eine Partner deutlich mehr eingezahlt hat, wird im Falle einer Trennung unter Umständen Schenkungsteuer fällig. Allerdings nur dann, wenn der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten wird!

Bilden Sie eine „Bedarfsgemeinschaft“?

Als Paar ohne Trauschein genießen Sie keinerlei gesetzlichen Schutz – Sie gelten vor dem Gesetz als allein lebend. Anders sieht es aus, wenn Sie oder Ihr Partner den Arbeitsplatz und damit das Einkommen verlieren. Arbeitslosengeld erhalten Sie unabhängig vom Beziehungsstatus, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Spaschwein_Finanzen FrauenBeim Arbeitslosengeld II allerdings geht es unter Umständen dem Partner ans Portemonnaie. Denn nach Auslegung des Sozialgesetzbuches gehen die zuständigen Behörden bei unverheirateten Paaren im gemeinsamen Haushalt meistens von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dann wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung der Lohnersatzleistungen mit herangezogen.

Eine Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt, wenn Sie

  • seit mehr als einem Jahr zusammenleben
  • gemeinsame Kinder haben
  • über das Einkommen bzw. Vermögen des Partners verfügen

Jetzt wissen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen. Aber was passiert eigentlich, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner eine Immobilie kaufen möchten? Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel “Was unverheiratete Paare beim Wohnungskauf beachten sollten“. Mehr Artikel über Ihr Leben als Paar finden Sie unter “Geld & Paare.”

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Birgit Wetjen

Autorin

Birgit Wetjen ist Volkswirtin, Finanzjournalistin und Buchautorin. Sie ist überzeugt: Geldanlage ist nicht weiblich oder männlich – aber Frauen haben Berührungsängste und gehen anders an Geldthemen ran.