Bürgergeld statt Hartz 4: Arbeitslose dürfen ab 2023 mehr Schonvermögen behalten
15. Juni 2023
Müssen Arbeitslose erst ihr ganzes Vermögen aufbrauchen, um Bürgergeld zu bekommen? Zum Glück nicht, denn es gibt ein Schonvermögen.
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17. Januar 2024
Deine Schulden sind dir über den Kopf gewachsen und es droht Pfändung? Ein P-Konto hilft, das Existenzminimum zu sichern.
Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung kann es zur Kontopfändung kommen. Das komplette Guthaben wird gesperrt. Wird das gepfändete Konto jedoch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, kannst du im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags weiterhin über dein Geld verfügen.
Im Jahr 2024 liegt der Basis-Freibetrag für das P-Konto bei einem Nettoeinkommen von 1.409,99 Euro (bis Juni 2024, die neuen Tabellen des Bundesjustizministeriums erscheinen im Laufe des Monats März). Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person. Unterhaltspflichten werden dabei berücksichtigt: Je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag. Dafür ist ein Antrag bei der Bank notwendig.
Ist der Geldeingang auf dem P-Konto höher als der Freibetrag, solltest du einen „Antrag auf individuelle Kontofreigabe” stellen. Bei höherem Gehalt sind womöglich höhere Freibeträge drin.
Eine üble Situation. Du hast dich finanziell übernommen und kannst deine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Wenn gütliche Verhandlungen mit den GläubigerInnen ohne Ergebnis bleiben, können sie das Geld pfänden, das auf deinem Bankkonto liegt. Klar, ihnen steht das Geld zu. Aber dann hättest du und deine Familie eventuell nicht mehr genug zum Leben. Was tun? Für solche Fälle gibt es das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.
Wie funktioniert das? Silke Meeners, als Juristin verantwortlich für die Bereiche Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Nur GläubigerInnen mit titulierten Forderungen, zum Beispiel rechtskräftigen Urteilen, Vollstreckungsbescheiden oder – bei öffentlichen Gläubigern – Festsetzungsbescheiden. Auf entsprechenden Antrag des Gläubigers wird auf Basis des Titels dann durch das Vollstreckungsgericht der sogenannte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, der den Zugriff auf das Bankkonto ermöglicht. Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung und entsprechend auch keine Kontopfändung.
Ein Pfändungskonto dient dem Zahlungsverkehr und bietet bei Kontopfändung einen unbürokratischen Schutz: Guthaben aus Nettoeinkommen sind bis zu einem Sockelbetrag von 1.410 Euro pro Monat automatisch geschützt (bis Juni 2024). Sollte es neue Freigrenzen geben, werden diese im Laufe des März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Gläubiger bekommt nur Geld, wenn das Guthaben des Pfändungsschutzkontos höher ist als der Freibetrag. Für dich selbst brauchst du keine extra P-Konto-Bescheinigung, um die Freibeträge geltend zu machen. Sie ist dann nötig, wenn du die Freibeträge erhöhen willst.
Für die erste zusätzliche Person, für die du aufkommen musst, kannst du einen Freibetrag von 527,76 Euro pro Monat in Anspruch nehmen. Für weitere je 294,02 Euro.
Um deinen individuellen P-Konto-Freibetrag zu berechnen, kannst du zum Beispiel diesen Online-Rechner nutzen oder einen Blick in die Tabelle werfen.
Du erhältst Bezüge aufgrund einer Krankheit oder Behinderung oder aber dir wird einmalig Sozialhilfe gezahlt? Dann empfehlen wir dir den Online-Rechner von schutzkonto.de, um deinen individuellen Freibetrag zu ermitteln.
P-Konto-Freibeträge mit Kindern: Tabelle bis Mitte 2024
Unterhaltsberechtigte Personen | Freibetrag in Euro |
---|---|
1 | 1.937,76 |
2 | 2.231,78 |
3 | 2.525,80 |
4 | 2.819,82 |
5 | 3.113,84 |
Quelle: Verbrauchszentrale
Unterhaltsberechtigte Personen sind:
Du kannst den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen, wenn zum Beispiel mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
Um den Freibetrag für dein Pfändungsschutzkonto zu erhöhen, musst du deiner Bank oder Sparkasse eine Bescheinigung vorlegen, aus der Unterhaltsverpflichtungen, Sozialleistungen oder deren Nachzahlungen hervorgehen.
Bescheinigen dürfen
Banken müssen auch Sozialleistungsbescheide oder elektronisch erstellte Gehaltsabrechnungen als Bescheinigung anerkennen. Wenn du keine Bescheinigung bekommst, kannst du dich an das Vollstreckungsgericht wenden.
Grundsätzlich schon. Allerdings darf die Bank auch eine neue Bescheinigung verlangen. Als Kontoinhaberin musst du dann rechtzeitig eine Folgebescheinigung besorgen und vorlegen. Ist deine Bescheinigung der Sozialleistungsbescheid, gilt dessen Laufzeit. Ist die abgelaufen, musst du einen neuen Bescheid bei der Bank vorlegen.
Bekommst du einmalige Sozialleistungen oder Mehrbedarfszahlungen, um beispielsweise körperliche oder gesundheitliche Schäden auszugleichen, können diese Beträge ebenfalls freigestellt werden. Dein monatlicher Freibetrag wird also um den Betrag der Einmalzahlung erhöht. Dafür musst du deiner Bank wieder einen Leistungsbescheid vorlegen.
Der zusätzliche Freibetrag gilt für folgende Zahlungen:
Bekommst du eine oder mehrerer solcher Zahlungen, kannst du den Freibetrag deines P-Kontos einmalig erhöhen lassen. Steuererstattungen hingegen sind pfändbar.
Wende dich an die Rechtsantragsstelle der Vollstreckungsstelle, um kostenlos einen zusätzlichen Freibetrag für dein P-Konto zu beantragen. Solche Stellen findest du in der Regel beim Amtsgericht und beim Finanzamt, bei der Krankenkasse, deiner Stadt oder Gemeinde oder beim Hauptzollamt.
Folgende Unterlagen musst du vorlegen:
Andererseits kann es auch sein, dass du über deinen Freibetrag kommst. Was passiert, wenn zu viel Geld auf dem P-Konto liegt?
Du hast den Freibetrag deines P-Kontos länger als drei Monate infolge überschritten, das „überschüssige” Geld fließt an deine Gläubiger ab. Und jetzt?
Natürlich kannst du den Betrag abheben, der über deinem Freibetrag liegt, bevor es eingezogen wird. Besonders dann, wenn du dein restliches Guthaben abhebst, kurz bevor aus deinem Konto ein P-Konto wird, hast du in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Eine andere Möglichkeit ist es, die Erhöhung deines Freibetrages zu beantragen.
Komm besser nicht auf die Idee, das Geld auf ein weiteres Konto zu transferieren oder dir deinen Lohn bar auszahlen zu lassen. Beides könnte als Vereitelung gewertet werden. Damit würdest du dich strafbar machen.
Wenn du höhere Einkünfte hast, solltest du dich ebenfalls an das Vollstreckungsgericht wenden und einen „Antrag auf individuelle Kontofreigabe” stellen. Denn der Sockel-Freibetrag bezieht sich nur auf die unterste Einkommensstufe der Pfändungstabelle. Verdienst du mehr, stehen dir unter Umständen höhere Freibeträge zu. Das muss das Gericht prüfen. Hat ein öffentlicher Gläubiger dein Konto gepfändet, zum Beispiel das Finanzamt oder die Stadtkasse, musst du dich für eine Erhöhung des Freibetrags direkt dorthin wenden.
Das Pfändungsschutzkonto kann zum Sparen für größere Anschaffungen genutzt werden. Nicht verbrauchtes Guthaben, das unter dem monatlichen Freibetrag liegt, kann in die nächsten drei Monate übertragen werden. Insgesamt darf also Geld in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags auf deinem Konto bleiben. Für dich allein gilt infolgedessen innerhalb von vier Monaten die Höchstgrenze von 5.640 Euro (1.410 Euro x 3 + aktueller Monat).
Achtung! Erhältst du Einkommen oder Sozialleistungen am Monatsende für den Folgemonat, kommt es bei der Übertragung zu Ansparzwecken oft zu Problemen. Hole dir hier unbedingt rechtlichen Rat ein.
Was passiert, wenn mein Konto-Guthaben dauerhaft unter dem Pfändungsfreibetrag liegt?
Sollten deine Einnahmen dauerhaft nicht einmal den für dich geltenden Freibetrag erreichen, solltest du dich an das Vollstreckungsgericht wenden. Dort kannst du für jeweils maximal ein Jahr die „Anordnung der Unpfändbarkeit” deines Konto-Guthabens beantragen. Während dieses Zeitrahmens wird dein Konto nicht gepfändet. Deine Bank muss währenddessen weder deine Freibeträge im Auge behalten noch deine Kontobewegungen überwachen.
Kann die Bank oder Sparkasse bei der Umstellung auf ein P-Konto den Dispokredit entziehen?
Bei der Umstellung darf das Geldinstitut Dispokredit oder Kreditkarten nicht automatisch streichen. Es wird sie aber in der Regel kündigen. Ist das Konto im Minus, kannst du eine Vereinbarung mit der Bank treffen, etwa über tragbare Ratenzahlungen, wenn ansonsten dein Einkommen mit dem Minus verrechnet würde.
Die Ratenzahlungen gehen dabei nicht zulasten der pfändenden GläubigerInnen, da die Pfändungsfreibeträge nicht durch Vereinbarungen mit der Bank beeinflusst werden. Notfalls kannst du auch das Konto wechseln, um dauerhafte Ratenzahlungen aus dem Unpfändbaren zu vermeiden.
Gibt es das P-Konto auch als Gemeinschaftskonto?
Nein. Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Wer mit seinem Partner ein gemeinsames Girokonto hat, muss es vor einer Umwandlung in ein P-Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Wer finanzielle Probleme hat, sollte das rechtzeitig tun. Denn wurde ein Gemeinschaftskonto bereits gepfändet, kann es schwierig werden, das aktuell auf dem Konto vorhandene Guthaben zu schützen. Dann solltest du rechtlichen Rat einholen.
Die Bank ist verpflichtet, ein Gemeinschaftskonto in zwei Einzelkonten für die bisherigen KontoinhaberInnen zu überführen. Aber das musst du beantragen. Der von einer Pfändung betroffene oder bedrohte Partner kann zugleich die Umwandlung in ein P-Konto verlangen, dann sind künftige Geldeingänge im Rahmen des Freibetrags geschützt. Für das noch auf dem Gemeinschaftskonto gepfändete Guthaben hilft im Zweifel nur ein Vollstreckungsschutzantrag beim zuständigen Amtsgericht.
Wie viel kostet das P-Konto?
Das Entgelt soll sich laut Gesetz im Kostenrahmen eines üblichen Gehaltskontos bewegen. Die Gebühren dürfen durch die Umwandlung nicht erhöht werden.
Leider gibt es in der Praxis beim P-Konto immer wieder massive Probleme, zum Beispiel durch überhöhte Gebühren oder Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Etwa mit Gemeinschaftskonten oder der Übertragung von Guthaben in den nächsten Monat. Lass dich dann unbedingt beraten – bei den Verbraucherzentralen oder den amtlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel der Wohlfahrtsverbände oder Kommunen.
Zum Weiterlesen: Du möchtest bald schuldenfrei sein? Wir erklären, wie dir die Privatinsolvenz dabei hilft!
Dieser Artikel wurde 2018 von Rechtsanwältin Silke Meeners verfasst, 2023 von Redakteurin Saskia Weck erweitert und aktualisiert. Zuletzt wurde dieser Artikel am 17. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.
Silke Meeners ist Syndikusrechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW und seit 2004 im Schwerpunktbereich Kredit und Entschuldung tätig. Die Fachanwältin für Insolvenzrecht hat lange als Insolvenzverwalterin gearbeitet und ist Autorin von Ratgebern zum Thema. Als Rechtsanwältin berät und begleitet sie Menschen in Überschuldungs-Situationen. Ihre Erfahrung: Oft sind es Frauen, die unverschuldet, z.B. aufgrund geringerer Einkommen oder als Alleinerziehende bzw. nach einer Trennung in Schuldenkreisläufe geraten.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.