Was das KGV bei Aktien bedeutet
10. November 2022
Wenn du eine Aktie kaufen möchtest, solltest du einige Kennzahlen kennen. Eine der Wichtigsten: das KGV.
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27. November 2024
Auf alle Kapitalerträge aus Geldanlagen musst du Abgeltungssteuer zahlen. Was du beachten kannst.
Werfen deine Geldanlagen (Aktien, ETFs, Festgeld etc.) zusammen weniger als 1.000 Euro (bei Singles) oder 2.000 Euro (bei Ehepaaren) Gewinn ab, musst du keine Steuern zahlen. Zumindest wenn du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet hast.
Ansonsten ist 25 % Kapitelertragsteuer fällig. Auch der Solidaritätszuschlag (1,38 %) und gegebenenfalls die Kirchensteuer sind zu entrichten. Stelle auch bei größeren Erträgen einen Freistellungsauftrag, damit die Gewinne bis 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei bleiben.
Es lohnt sich, Aktien langfristig zu halten, da bei häufigen Verkäufen ständig Steuern fällig sind. Bei ETFs kann es sinnvoll sein, die Erträge automatisch wieder anlegen zu lassen (thesaurierende Variante), da sich so clever Steuern sparen lassen.
Du hast dein Geld in einzelne Aktien oder Aktienfonds angelegt und dein Depot entwickelt sich prächtig? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du dir deine Gewinne auszahlen lässt, sie also realisierst, solltest du wissen: All die Gewinne, die du mit Aktien oder anderen Wertpapieren erzielst, musst du versteuern. Dazu zählen zum Beispiel auch Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto, ausgezahlte Dividenden oder eben Kursgewinne.
Seit 2009 unterliegen Kapitalerträge von Aktien und anderen Wertpapieren der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Steuer wird automatisch ohne dein Zutun abgezogen. Die Steuerschuld auf Kapitalerträge ist damit abgegolten und genau daher hat die Steuer auch ihren Namen: Abgeltungssteuer.
Sie gilt also auf alle Kapitalerträge – allerdings erst ab einem bestimmten Freibetrag. Dieser Freibetrag ist auch als Sparerpauschbetrag bekannt und bezeichnet den Anteil des Kapitalertrags, den du steuerfrei behalten darfst. Bei Singles beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro, bei verheirateten Paaren 2.000 Euro.
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Wichtig: Um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Wie das vor allem bei mehreren Banken geht, erklären wir dir hier: So verteilst du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken
Gut zu wissen: Richtest du keinen Freistellungsauftrag für deinen Sparerpauschbetrag ein oder überschreitest ihn, ziehen dir Banken in Deutschland automatisch die Kapitalertragsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ab: Dann ist von der Abgeltungssteuer die Rede.
Beim Verkauf deiner Aktien, Fonds und ETFs wird die Steuer wie folgt berechnet:
25 % Abgeltungssteuer | |
+ | Solidaritätszuschlag |
= | 26,38 % |
+ | ggf. Kirchensteuer |
Genauer gesagt ergeben sich folgende Prozentsätze für die Abgeltungssteuer:
Willst du die Abgeltungssteuer für deine Aktien berechnen, darfst du allerdings den Freibetrag nicht vergessen.
Sibel ist 68 Jahre alt und wohnt gemeinsam unverheiratet mit ihrem Partner in Münster. Bis zu ihrer Rente hat sie als Architektin gearbeitet. Von ihrem Einkommen hat sie regelmäßig einen Geldbetrag in ein Investmentportfolio angelegt. Die Dividenden sollen ihr nun ein Zusatzeinkommen während ihrer Rente bescheren.
Da ihre Aktien zurzeit gut laufen, erhält sie in diesem Jahr insgesamt Dividenden in Höhe von 4.000 Euro. Von den Aktiengewinnen stehen ihr durch den Steuerfreibetrag 1.000 Euro steuerfrei zur Verfügung. Den Rest der Aktienverkäufe muss sie regulär versteuern. Da sie kein Mitglied in der Kirche ist, muss sie keine Kirchensteuer zahlen. Insgesamt muss sie 26,38 Prozent ihrer Erträge abgeben:
4.000 Euro | |
– | 1.000 Euro Steuerfreibetrag |
= | 3.000 Euro zu versteuernde Erträge |
– | 791,40 (26,38 Prozent von 3.000) |
= | 3.208,60 Euro |
Ausgezahlt werden Sibel also insgesamt 3.208,60 Euro inklusive Steuerfreibetrag. Auf den Monat gerechnet hat Sibel also etwa 267 Euro zusätzlich zu ihrer regulären Rente zur Verfügung.
Bis zum Jahr 2009 galt für Aktien und andere Wertpapiere eine Haltefrist von einem Jahr. Seitdem gibt es keine Möglichkeit mehr, Aktien über einen gewissen Zeitraum zu halten, um keine Steuern zu zahlen. Ganz vermeiden kannst du die Steuern auf deine Aktiengewinne also nicht. Wir verraten dir dennoch einige Tricks, wie du Aktiengewinne am besten versteuerst, und zeigen dir Möglichkeiten, einen Teil der Kapitalertragsteuer zu umgehen.
Seit 2018 müssen deutsche Fonds 15 Prozent Körperschaftsteuer auf bestimmte Erträge zahlen, was zu weniger Ausschüttungen oder Reinvestitionen führt. Als Ausgleich dafür gibt es eine Entschädigung für AnlegerInnen, die im Investmentsteuerreformgesetz festgelegt ist. Statt die gesamten Erträge mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, musst du nur noch auf einen Teil davon Steuern zahlen.
Wie hoch dieser Teil ist, hängt von der Art des Fonds ab:
Diese Teilfreistellungen gelten für alle Erträge, einschließlich Dividenden und Verkaufsgewinnen, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erwirtschaftet werden.
Wenn du Wertpapiere kaufst und sie lange im Depot hältst, musst du erst dann Steuern zahlen, wenn du die Gewinne tatsächlich realisierst, sprich deine Aktien verkaufst. Solange du ein Wertpapier behältst, bleibt der Kursgewinn nur auf dem Papier und du musst keine Steuern zahlen.
Du kannst also darauf achten, nur in Papiere zu investieren, die du langfristig halten möchtest. So kann dein Investment über eine lange Zeit für dich arbeiten. Erst wenn du das Vermögen benötigst, verkaufst du es und musst dann Steuern zahlen. Im Vergleich zu TraderInnen, die ständig kaufen und verkaufen, haben Buy-and-Hold-InvestorInnen hier den steuerlichen Vorteil.
Wenn du in ETFs investierst, kannst du zum Beispiel auch darauf achten, thesaurierende ETFs zu wählen. Diese reinvestieren automatisch die Dividenden, sodass du keine Abgeltungssteuer auf die Ausschüttungen zahlen musst. Wenn du dagegen eine ausschüttende Variante wählst, musst du die Ausschüttungen versteuern. Hier erfährst du mehr über den Unterschied zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs.
Achtung: Mit thesaurierenden Fonds sparst du dir die Steuern allerdings nicht komplett. Denn Fonds werden über die sogenannte Vorabpauschale besteuert. Das ist nichts anderes als eine Methode einer vorzeitigen Besteuerung künftiger Wertzuwächse. Sie ist immer zum Jahresanfang fällig und wird direkt von deiner depotführenden Stelle abgeführt. Beim Verkauf der Fondsanteile wird sie dann vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn wieder abgezogen.
In den letzten Jahren fiel diese Pauschale oft weg, weil der Basiszins zu niedrig war. Für 2023 lag der Basiszins allerdings bei 2,55 %. Davon werden 70 % angesetzt, also 1,785 %, die am 2. Januar 2024 fällig wurden. Für 2024 wurde der Basiszins auf 2,29 % gesenkt, woraus sich eine Pauschale von 1,603 % ergibt. Diese wird dann am 2. Januar 2025 berechnet.
Verkaufst du deine Aktien mit Verlust, wird er für die Steuer in einem Verlustverrechnungstopf gesammelt. Sobald du wieder mit Gewinn verkaufst, wird er mit dem Verlustbetrag verrechnet. Wenn du also einen Gewinn realisieren möchtest und gleichzeitig ein Wertpapier hast, das Verluste macht, dann kann es sinnvoll sein, den Verlust zu realisieren. So wird dein Gewinn für die Steuer kleiner und du sparst Steuern.
Es gibt sogar InvestorInnen, die bewusst Verluste realisieren, indem sie schlecht laufende Wertpapiere verkaufen und anschließend wieder kaufen. Diese Methode ist aber durchaus zeitaufwendig und daher eher für aktivere InvestorInnen geeignet.
Um den Sparerpauschbetrag optimal auszunutzen, lohnt es sich bis zu einem gewissen Grad, in ausschüttende ETFs zu investieren. Und zwar so lange, bis das Vermögen in einem solchen ausschüttenden Fonds so hoch ist, dass die Ausschüttungen den Freibetrag überschreiten.
Denn der Freibetrag kann nicht gesammelt und ins nächste Jahr übertragen werden. Er lässt sich immer nur im laufenden Jahr auf die Gewinne anrechnen, die du in diesem Jahr erhalten hast. Du kannst also Steuern sparen, indem du ausschüttende und thesaurierende Fonds geschickt kombinierst, sodass jedes Jahr genau so viel ausgeschüttet wird, wie dein Sparerpauschbetrag beträgt.
Einmal realisierte und versteuerte Gewinne sind nämlich abgegolten und müssen nicht erneut versteuert werden – daher der Name „Abgeltungssteuer“. Auch wenn diese Gewinne unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen und keine Steuern anfallen.
Das Problem an dieser Methode: Es ist fast schon unmöglich, genau vorherzusagen, wie hoch die Ausschüttungen in einem Jahr sein werden. Alternativ kannst du auch jedes Jahr Anteile in Höhe des Sparerpauschbetrags verkaufen. Wichtig dabei zu beachten ist das „First-in-First-out-Prinzip“, das wir dir jetzt erklären.
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Angenommen, du investierst 1.000 Euro in einen ETF bei einem Kurs von 50 Euro pro Anteil. Dein Portfolio hat also zunächst einen Wert von 1000 Euro / 50 Euro = 20 Anteilen.
Ein paar Tage später steigt der Kurs auf 150 Euro pro Anteil und der Portfoliowert steigt auf 3.000 Euro. Da du 1.000 Euro investiert hast und das Portfolio jetzt 3.000 Euro wert ist, hast du auf dem Papier einen Gewinn von 2.000 Euro.
Infolgedessen kaufst du weitere 10 Anteile zum aktuellen Kurs von 150 Euro, wodurch dein Portfolio auf 30 Anteile ansteigt und einen Wert von 4.500 Euro hat. Insgesamt hast du also 2.500 Euro investiert und dein Gewinn auf dem Papier bleibt bei 2.000 Euro.
Ein paar Tage später sinkt der Kurs plötzlich wieder auf 75 Euro pro Anteil. Dein Portfolio ist daher nur noch 30 Anteile x 75 Euro = 2.250 Euro wert, was einem Verlust von 250 Euro (2.500 Euro – 2.250 Euro) entspricht.
Entschlossen, Verluste zu minimieren, entscheidest du dich dazu, einen Teil deines Portfolios zu verkaufen. Du verkaufst 5 Anteile zum aktuellen Kurs von 75 Euro pro Anteil und erhältst dafür 375 Euro. Obwohl du auf dem Papier einen Verlust von 250 Euro gemacht hast, erzielst du durch den Verkauf einen realisierten Gewinn von 125 Euro. Denn die ersten Anteile hast du für 50 Euro gekauft und nun für 75 Euro verkauft.
Vielleicht möchtest du für deine Kinder Geld anlegen. Und per Kinder-Sparplan beispielsweise das Studium zu finanzieren oder ihnen einen Vorsprung beim Vermögensaufbau zu geben. In diesem Fall lohnt es sich, die Freibeträge deiner Kinder zu nutzen.
Auch jedes Kind hat einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Darüber hinaus gilt für sie ebenfalls der Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2024). Das bedeutet, dass erst Beträge oberhalb dieser Grenzen besteuert werden müssen. Zusammen mit einem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ergibt sich für dein Kind ein jährlicher Freibetrag von 11.640 Euro.
Beachte aber: Um von den Freibeträgen deines Kindes zu profitieren, musst du das Depot auf den Namen deines Kindes eröffnen. Das Vermögen in dem Depot gehört dann deinem Kind. Bis zum 18. Lebensjahr verwaltest du das Vermögen treuhänderisch. Danach kann dein Kind frei über das Geld verfügen. Auch wenn du also nicht direkt von den Steuervorteilen profitierst, hast du die Möglichkeit, möglichst steuergünstig speziell für deine Kinder Geld anzulegen.
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du deinen persönlichen Steuersatz für deine Kapitalerträge ansetzen. Damit wird die Kapitalertragsteuer entsprechend reduziert. In diesem Fall kannst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung die sogenannte „Günstigerprüfung“ beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob du zu viel Steuer bezahlt hast.
Dein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag? 2024 liegt dieser für Singles bei 11.604 Euro, für Verheiratete bei 23.208 Euro. Dann musst du gar keine Steuern zahlen. Du kannst dafür einfach eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen.
Wenn du neben deinem Gehalt Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden erhältst, musst du diese Einkünfte auf dein Gehalt addieren. Bleibst du trotzdem unter dem Grundfreibetrag, lohnt sich die Nichtveranlagungsbescheinigung. Die Bescheinigung kannst du einfach bei deinem Broker oder deiner Bank hinterlegen.
Du hast vor 2009 Aktien gekauft? Glück gehabt, denn damit kannst du ordentlich Steuern sparen. Vor 2009 galt eine Spekulationsfrist für Aktien: Ab einem Jahr Haltedauer fielen keine Steuern an. Das gilt auch heute noch. Für Aktien, die du vor 2009 gekauft hast, zahlst du keine Spekulationssteuer.
Du siehst: Gänzlich vermeiden kannst du die Steuer auf Aktiengewinne nicht. Aber einige Hebel hast du, um das Beste aus deinen Freibeträgen herauszuholen.
Um die Steuer kommst du auch bei deinen Aktien nicht herum. Statt lange zu tüfteln, ob du hier oder da noch ein paar Euro sparen kannst, nutze die Zeit lieber, um dein Portfolio mit vielversprechenden Positionen aufzustocken. Wie das gehen könnten, zeigen wir dir in unserem Artikel „ETF-Portfolio aufbauen: 6 Strategien für jeden Geschmack“.
Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.