🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Darum zahlst du auf deinen ETF eine Vorabpauschale

Titelbild von Darum zahlst du auf deinen ETF eine Vorabpauschale

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Autorin

3. Januar 2025

Anfang des Jahres schickt dir die Bank Infos über die Vorabpauschale für deinen ETF bzw. Fonds. Was bedeutet das?

Inhalt

Vorabpauschale ETF und Fonds: Das Wichtigste in Kürze

IconMit der Vorabpauschale soll sichergestellt werden, dass du als AnlergerIn über die Haltedauer eines Jahrs einen Mindestbetrag deines ETF oder Fonds versteuerst. Auch, wenn dein ETF bzw. Fonds keine oder nur geringe Ausschüttungen abwirft.

IconDoch keine Angst, durch die Vorabpauschale wird nichts besteuert, was nicht erwirtschaftet wurde.

IconHalte im Januar dein Verrechnungskonto – also das Konto, das du als Korrespondenzkonto zu deinem Depot angegeben hast – leicht im Plus. Auf diese Weise gerätst du nicht ins Minus, wenn die fällige Steuer von der Bank abgebucht wird. Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, wird die Summe damit verrechnet.

Im Januar erhältst du von deiner Bank ein Schreiben, in dem in mehr oder minder verständlicher Sprache etwas über die sogenannte „Vorabpauschale“ steht. Möglicherweise wirst du darin sogar ermahnt, dass man den Betrag dafür von deinem Cash-Konto abbuchen werden. Und vielleicht wurde tatsächlich schon etwas bei dir unter der Angabe „Fondsbesteuerung“ abgebucht – dann keine Panik. Es geht alles mit rechten Dingen zu. Wir erklären dir, wieso.

Steuern auf ETFs und Fonds: Vorabpauschale dank neuem Gesetz

2018 trat das sogenannte „Investmentsteuerreformgesetz“ in Kraft und hat die Besteuerung von Investmentfonds – darunter fällt auch dein ETF – grundlegend verändert. Im alten System galt das sogenannte „Transparenz-Prinzip“. Danach wurden Fonds-AnlegerInnen so besteuert, als hätten sie die Zins-, Dividenden-, Miet- und sonstigen Erträge unmittelbar erzielt.

Dazu mussten die Fondsgesellschaften bei jeder Ausschüttung oder Ertragsthesaurierung aufschlüsseln, um welche Bestandteile es sich im Einzelnen handelt: Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und so weiter. Bei sogenannten thesaurierenden ETFs werden die Erträge automatisch wieder angelegt.

Das neue System, das seit 1.1.2018 gilt, ist zweistufig: Zunächst findet auf Fondsebene eine Besteuerung statt. AnlegerInnen bekommen dann die Steuern, die bereits auf Fondsebene abgezogen wurden, angerechnet – sodass nichts doppelt versteuert wird. Aktuell zahlen Fonds 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien – übrigens auch nach einer Haltedauer von 10 Jahren. Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien sind, wenn du die Immobilien direkt hältst, allerdings steuerfrei.

Du möchtest dich mehr um deine Finanzen kümmern? Dann abonniere unseren kostenlosen Newsletter. Jeden Donnerstag bekommst du nützliche Tipps und wertvolle Ratgeber rund um das Thema Geld sparen und anlegen. Werde zur cleveren Investorin und sorge für dein Alter vor! Finanzwissen ganz einfach – mit dem herMoney Newsletter.

Daneben versteuerst du als AnlegerIn die Ausschüttungen deines Fonds oder ETFs sowie Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Der Steuerabzug läuft – wie vor der Steuerreform auch – über das Abgeltungsteuer-Verfahren. Das heißt: Deine Bank erledigt alles und stellt dir einmal im Jahr eine Bescheinigung fürs Finanzamt aus.

Nur wenn du einen Freistellungsauftrag – maximal 1.000 Euro pro Person und Jahr – oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt hast, braucht das Geldinstitut keine Steuern von dir einzubehalten und abzuführen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird dann erteilt, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro pro Jahr ist.

Vorabpauschale: Die Ersatzregelung bei thesaurierenden ETFs 

Da nicht alle Fonds und ETFs ihre Erträge ausschütten, wurde die Vorabpauschale eingeführt. Denn: Behalten ETFs den Ertrag, lässt das den Anteilspreis schneller ansteigen. Bei diesen thesaurierenden Fonds kannst du also keine Ausschüttung versteuern, da es keine gibt. Um das abzufedern, hat sich der Gesetzgeber eine Ersatzregelung einfallen lassen: die Vorabpauschale zur Besteuerung nicht-ausschüttender ETFs.

Die Vorabpauschale orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau. „Sie beträgt 70 Prozent des jährlichen Basiszinses der Bundesbank, multipliziert mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn. Sofern der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr geringer ist, wird nur dieser angesetzt“, wie der Fondsverband BVI auf seiner Webseite schreibt. Es wird also so getan, als hätte dein thesaurierender Fonds eine Ausschüttung gehabt. Diese fiktive Ausschüttung wird dann noch mit der bereits erwähnten Kapitalertragsteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt.

Wird man durch die Vorabpauschale doppelt besteuert?

Dazu bucht die depotführende Bank, bei der du bist, die Steuer einfach von deinem Konto ab. Solltest du später deine Fondsanteile verkaufst, werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen berücksichtigt, sodass es insgesamt zu keiner Doppelbesteuerung bei AnlegerInnen kommt.

Was ist die pauschale Teilfreistellung?

Nach der neuen Regelung hättest du als AnlegerIn nur insofern zu viele Steuern bezahlt, da nicht nur auf der Anlegerebene eine Besteuerung stattfindet, sondern auch auf der Fondsebene. Um das auszugleichen, wird ein Teil der Ausschüttungen und des Verkaufsgewinns steuerlich verschont – das ist die sogenannte pauschale Freistellung. Auch bekannt als Teilfreistellung. Deren Höhe hängt von der jeweiligen Fondskategorie ab.

  • Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, sofern mindestens 50 Prozent Aktienanteile sind.
  • Für Mischfonds werden 15 Prozent freigestellt, sofern sie einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent haben.
  • Bei Immobilienfonds, die mindestens 51 Prozent in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sind 60 % der Erträge steuerfrei.
  • Bei Immobilienfonds, die mindestens 51 Prozent in ausländische Immobilien investieren, sind es 80 Prozent freigestellt.

Du zahlst also nicht Steuern in Höhe der gesamten Vorabpauschale, sondern sie wird noch um die pauschale Freistellung gekürzt. Nun solltest du eine Vorstellung davon, wie das aktuelle System der Fondsbesteuerung funktioniert. 

herMoney Tipp

Du brauchst akut nichts zu tun, da deine depotführende Bank die Rechenarbeiten und auch den Steuerabzug erledigt. Es ist aber sinnvoll, wenn du als Anlegerin regelmäßig deine erteilten Freistellungsaufträge dahingehend überprüfst, ob sie noch passen. Hast du Depots bei mehreren Banken, solltest du den Überblick nicht verlieren. Wie das geht, erklären wir dir hier.

Wenn du sehr wenig verdienst, ist es noch besser, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen. Eine Umschichtung von einem Fonds in einen anderen allein aufgrund der Vorabpauschale ist nicht ratsam, denn der Steuerbetrag ist sehr niedrig und Umschichtungskosten wären im Zweifelsfall womöglich höher.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde 2020 von Anke Dembowski verfasst und zuletzt im Dezember 2024 von Laura Gaida überarbeitet.

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

Auch interessant: