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Zu wenige StudentInnen beantragen Wohngeld (mit und ohne BAföG)!

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Saskia Weck

18. Juli 2023

Seit Januar 2023 können deutlich mehr StudentInnen Wohngeld bekommen, wenn sie es beantragen. Viele wissen aber nichts davon!

Inhalt

Wohngeld für StudentInnen: Das Wichtigste in Kürze

Wenn Studierende prinzipiell einen Anspruch auf BAföG haben, erhalten sie kein Wohngeld. Auch dann nicht, wenn sie gar kein BAföG beziehen. Ausnahme: Du beziehst BAföG als Volldarlehen.

Verdienen die Eltern oder der Lebenspartner gut, gibt es in der Regel weder BAföG noch Wohngeld.

Häufig lohnt sich ein Antrag, da StudentInnen sonst eventuell mehrere 100 Euro pro Monat verschenken.

Was ist Wohngeld?

Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es wurde konzipiert, damit BürgerInnen mit einem geringen Einkommen einen Zuschuss zu ihrer Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten ihrer Eigentumswohnung oder ihres Hauses („Lastenzuschuss“) erhalten. Dazu können unter Umständen auch Studierende zählen.

Wohngeld gibt es nur auf Antrag und das auch nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Dafür müssen Nachweise eingereicht werden, die die Vermögensverhältnisse offenlegen. Wohngeld wird jedes Mal für zwölf Monate bewilligt und kann dann immer wieder aufs Neue beantragt werden.

Das Wohngeld wurde aufgrund der gestiegenen Energiekosten zum 1. Januar 2023 kräftig angehoben. Laut Bundesregierung verdoppelt es sich im Schnitt. Das sogenannte „Wohngeld-Plus“-Gesetz ermöglicht dreimal mehr Deutschen, den Wohnkostenzuschuss zu beziehen. Außerdem enthält Wohngeld Plus seitdem dauerhaft einen Betrag für die Heizkosten.

Haben StudentInnen mit BAföG Anspruch auf Wohngeld?

Auch beim Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, handelt es sich um eine Sozialleistung. Sie soll SchülerInnen und StudentInnen während ihrer Ausbildung finanziell unterstützen.

Das BAföG enthält eine Unterkunftspauschale, von der die oder der Auszubildende das Internats-, Wohnheim- oder WG-Zimmer beziehungsweise die eigene Wohnung bezahlen kann. Wenn du also BAföG-berechtigt bist, kannst du dir den Wohnungszuschuss prinzipiell vom BAföG-Amt holen. In der Regel war es das an Wohnkostenzuschüssen. Wohngeld bekommst du dann nicht noch oben drauf. Auch nicht dann, wenn du ein duales Studium absolvierst.

Als Faustformel kannst du dir deshalb merken: Es gibt entweder BAföG ODER einen Mietzuschuss in Form von Wohngeld für StudentInnen.

Ausnahme 1: BAföG als Volldarlehen

Anders sieht es aus, wenn du das BAföG als Volldarlehen erhältst, du es also nach der Ausbildung vollständig zurückzahlen musst. Dann könntest du auch als StudentIn Wohngeld bekommen – trotz BAföG. Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich somit insbesondere für BezieherInnen des Aufstiegs-BAföGs, wenn ihre Ausbildung nur durch ebendiese Sozialleistung förderfähig ist.

Ausnahme 2: Wohngeld trotz BAföG für studierende Eltern

Wohngeld kannst du außerdem trotz BAföG erhalten, wenn du Kinder hast, denen prinzipiell Wohngeld zustehen könnte. „Beim Wohngeld wird grundsätzlich der gesamte Haushalt betrachtet, sodass MieteriInnen beziehungsweise EigentümerInnen auch dann wohngeldberechtigt sind, wenn sie zwar selbst vom Wohngeld ausgeschlossen sind (zum Beispiel Studierende mit Anspruch auf Ausbildungsförderung nach BAföG), aber wenigstens ein Haushaltsmitglied dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld hat (§ 3 Abs. 4 WoGG). Voraussetzung ist, dass das Kind nicht nach § 7 Wohngeldgesetz vom Wohngeld ausgeschlossen ist (ist in Regel erfüllt) und sich bei Anwendung der Wohngeldformel gemäß § 19 WoGG ein Anspruch auf Wohngeld ergibt. Bei der Ermittlung ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, also beispielsweise auch Unterhaltszahlungen eines getrennt lebenden Elternteils für das Kind. Eine konkrete Berechnung des Wohngeldanspruchs kann nur im Einzelfall unter Anwendung der Wohngeldformel erfolgen“, heißt es aus dem Sozialamt der Stadt Leipzig.

BAföG reicht nicht? 6 weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  • Elternunterhalt: Deine Eltern müssen dir in der Regel so lange Unterhalt zahlen, bis du deine erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hast. Mehr über Unterhalt für StudentInnen liest du hier.
  • Kindergeld: Dir stehen monatlich 250 Euro zu, wenn du unter 25 und noch in der Ausbildung bist. Die Kindergeld-Auszahlungstermine findest du hier.
  • Stipendium: Es gibt zahlreiche Stiftungen, die vielversprechende Studierende finanziell unterstützen. Eine Liste der Stipendienanbieter findest du zum Beispiel hier.
  • Bürgergeld: Es gibt Ausnahmen, die es Studierenden erlauben, Bürgergeld zu beziehen. Zum Beispiel, weil das Studium wegen einer Schwangerschaft unterbrochen wird oder das BAföG aufgrund eines Babys oder einer chronischen Krankheit nicht ausreicht.
  • Arbeiten: Ein Mini- oder Studi-Job hilft dir, finanziell über dir Runden zu kommen. Schaffst du es in deinem Uni-Alltag nicht, nebenher arbeiten zu gehen, könntest du vielleicht ein paar Wochen in den Semesterferien jobben.
  • Studienkredit: Wenn alle Stricke reißen, kannst du dir als StudentIn günstig Geld leihen. Du musst es allerdings inklusive Zinsen zurückzahlen, sobald du dein Studium beendet hast. Günstige Kredite an Studenten und Studentinnen vergibt beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wohngeld für StudentInnen ohne BAföG

Ob du BAföG-berechtigt bist, hängt etwa vom Einkommen deiner Eltern und der Anzahl deiner Geschwister ab. Es gibt keine festen Einkommensgrenzen. Grundsätzlich ist es aber unwahrscheinlich, dass du BAföG bekommst, wenn deine Eltern zusammen mehr als 70.000 Euro pro Jahr verdienen. Einen BAföG-Rechner findest du hier.

Kannst du kein BAföG beziehen, solltest du unbedingt einen Wohngeldantrag stellen. Es geht hier um geschenktes Geld, das du wiederum für den Vermögensaufbau nutzen könntest. Also: Versuch macht klug!

Dein BAföG-Antrag wurde abgelehnt? Dann solltest du Wohngeld beantragen, falls

  • du keinen Anspruch auf BAföG hast, etwa weil deine Eltern gut verdienen, und dein eigenes Einkommen überschaubar ist (je nach Mietstufe der Stadt, in der du lebst, liegt die Grenze bei maximal 1.372 und 1.542 Euro).
  • du bei Ausbildungsbeginn älter als 45 Jahre alt bist.
  • du dich nach dem Beginn des vierten Fachsemesters ohne wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel entschieden hast.
  • du im Zweitstudium beziehungsweise in der Zweitausbildung bist, die die Voraussetzungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht erfüllt.
  • du die BAföG-Förderungshöchstdauer des Studienganges überschritten hast.
  • du dich in einem Urlaubssemester befindest.
  • du an einer Ausbildungsstätte studierst, die vom BAföG-Amt nicht anerkannt wird, zum Beispiel an einer privaten Hochschule.
  • du nur in Teilzeit studierst.
  • du ein Stipendium erhältst, das in der Regel den gleichen Bedarf abdeckt wie das BAföG.
  • du BAföG ausschließlich als verzinsliches Darlehen erhältst.

Zum Weiterlesen: Diese Steuerklasse haben StudentInnen

Haben StudentInnen mit Minijob Anspruch auf Wohngeld?

Wenn du studierst und keinen BAföG-Anspruch hast, hast du dir wahrscheinlich eine geringfügige Beschäftigung gesucht, um finanziell über die Runden zu kommen. Besteht mit einem Minijob ein Anspruch auf Wohngeld?

Es kommt darauf an. Wohngeld ist eine Zuschussleistung, die sich an all jene richtet, die zu wenig Geld verdienen, um damit ihren kompletten Lebensunterhalt finanzieren zu können. Dafür wurden – je nach Lebens- und Wohnsituation – maximale Einkommensgrenzen festgelegt.

Wenn du zum Beispiel Studentin bist, nebenbei arbeitest und alleine wohnst, darfst du im Jahr 2023 – je nach Mietstufe in deiner Stadt – maximal zwischen 1.372 und 1.542 Euro verdienen, um einen Wohngeldanspruch zu haben.

Zum Weiterlesen: Wann (Werk-)StudentInnen aus der Familienversicherung fallen

Wann erhalten Studenten und Studentinnen kein Wohngeld?

Du hast bereits einen Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt kassiert? Das heißt im Umkehrschluss leider nicht automatisch, dass dir Wohngeld gezahlt wird.

Es könnte dir verweigert werden, falls

  • deine Eltern unterhaltspflichtig sind und ihr Einkommen zu hoch ist.
  • das Einkommen deines Lebenspartners oder deiner Lebenspartnerin zu hoch ist.
  • dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch ist.

In Fällen wie diesen müssen in der Regel deine Mutter, dein Vater, dein Mann oder deine Frau für deinen Lebensunterhalt aufkommen.

Du lebst in einer WG mit jemandem, der gut verdient oder dessen Eltern recht vermögend sind? Keine Sorge, das ist für das Wohngeldamt irrelevant. MitbewohnerInnen müssen natürlich nicht für dich aufkommen.

Nicht in einer WG, sondern in einer Verantwortungs- beziehungsweise Einstehgemeinschaft befindest du dich im Gegensatz dazu, wenn du

  • länger als ein Jahr mit deinem Partner oder deiner Partnerin oder
  • deinem Partner oder deiner Partnerin und einem gemeinsamen Kind zusammenlebst.
  • wenn regelmäßig Kinder oder Angehörige in deinem Haushalt versorgt oder betreut werden.
  • wenn du über das Einkommen und Vermögen deines Partners beziehungsweise deiner Partnerin und er oder sie über dein Geld verfügen darf.

Was eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft für Miete, Sozialleistungen und Co. bedeutet, erklären wir hier.

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Wie hoch ist das Wohngeld für StudentInnen 2023?

Vor 2023 erhielten Bezugsberichtigte laut Bundesregierung im Schnitt 180 Euro Wohngeld, seit der Reform sind es 370 Euro pro Monat.

Das Wohngeld ist von Fall zu Fall unterschiedlich hoch und hängt von der Region, der Miethöhe, der Anzahl der Personen im Haushalt und der Höhe der Einkünfte ab. Welche Mietstufe es in deiner Stadt oder Gemeinde gibt, entnimmst du ganz einfach dieser Tabelle. München zum Beispiel hätte die höchste Mietstufe – die 7 – und Münchberg in Oberfranken die niedrigste, nämlich die 1.

Die Formel zur Berechnung des Wohngeldes lautet:

1,15 x (M – (a + b x M + c x Y) x Y) Euro

Das große M steht für die Miete beziehungsweise Belastung in Euro. Das Y beschreibt das gerundete monatliche Gesamteinkommen in Euro. Die Buchstaben a, b und c stehen für die Personen im Haushalt. Diesen Wert zu berechnen, ist am kompliziertesten. Dafür gibt es eine gesonderte Tabelle, die du hier findest. Geht es um eine Person in einem Haushalt, gilt: a = 0,04, b = 0,00063 und c = 0,000138.

Leichter können StudentInnen die voraussichtliche Höhe des Wohngeldanspruches mit Hilfe eines Wohngeld-Rechners ermitteln. Hier findest du einen Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Ein Beispiel:
Laura-Marie lebt allein in einer Ein-Zimmer-Wohnung in Leipzig, die 250 Euro kalt kostet. BAföG-berechtigt ist sie nicht mehr. Sie verdient neben ihrem Studium 1.080 Euro brutto. Laura-Marie könnte Wohngeld in Höhe von 193 Euro bekommen.

So beantragen StudentInnen Wohngeld

Beim BAföG-Amt beantragst du die staatliche Förderung. Das geht zum Teil auch online. Auch, wenn du bereits weißt, dass du keinen Anspruch hast, musst du den BAföG-Antrag stellen. Denn der abgelehnte BAföG-Bescheid gilt später als Nachweis gegenüber der Wohngeldbehörde.

Wohngeld Plus muss bei der Wohngeldstelle der ansässigen Kommunen beantragt werden. Informationen zur Wohngeldstelle kann dir in der Regel auch das Rathaus oder Landratsamt deiner Stadt oder Gemeinde geben. Von der Wohngeldbehörde bekommst du auch die Antragsformulare, die du ausgefüllt und unterschrieben einreichen musst. Zusätzlich kannst du das Musterschreiben verwenden, das wir weiter unten für dich hinterlegt haben.

Das Wohngeld Plus lässt sich noch nicht in allen Kommunen online beantragen. Am besten suchst du online nach deiner Stadt und dem Stichwort „Wohngeld“, um die Adresse deiner Anlaufstelle ausfindig zu machen.

Kostenloses Musterschreiben für die Beantragung von Wohngeld

Wir haben ein Muster für dich erstellt, das du gemeinsam mit den Unterlagen, die du bei der Beantragung des Wohngeldes einreichen musst, abgeben kannst. Welche Unterlagen zusätzlich eingereicht werden sollten, entnimmst du dem Anhang des Schreibens. Wichtig sind vor allem:

  • die Mietbescheinigung
  • Kopie des Mietvertrages
  • Personalausweiskopie
  • Meldebestätigung
  • von der Arbeitgeberin ausgefüllte Verdienstbescheinigung
  • Einkommensnachweise

Hier kannst du das gratis Musterschreiben für deinen Wohngeldantrag downloaden:

Warum sich vor allem studierende Frauen um Wohngeld bemühen sollten

Frauen können aufgrund von geschlechtsspezifischen Faktoren wie Diskriminierung, Lohnunterschieden oder der Übernahme familiärer Verantwortung während des Studiums mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert sein. Das Wohngeld kann dazu beitragen, diese finanziellen Hürden zu verringern und den Zugang von Frauen zur Bildung zu verbessern. Es kann Frauen dazu bewegen, an die Universität zu gehen und anschließend Karriere zu machen.

herMoney Tipp

Falls du als Studentin wohngeldberechtigt bist und Kinder hast, solltest du dich informieren, ob du zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen kannst. Auch wäre es möglich, dass ihr einen Anspruch auf den Kinderzuschlag habt. Was das ist und wie du den Kinderzuschlag beantragst, erfährst du in diesem Artikel.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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