Privatinsolvenz beantragen: Dauer, Ablauf und Kosten im Überblick

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Saskia Weck

13. Januar 2023

Die Privatinsolvenz ermöglicht es dir, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen.

Inhalt

Privatinsolvenz beantragen: Das Wichtigste in Kürze

Wer so hohe Schulden hat, dass er sie Zeit seines Lebens wohl nicht mehr zurückzahlen kann, kann Privatinsolvenz anmelden.

Die Dauer einer Verbraucherinsolvenz richtet sich nach dem Datum des Antrages. Dauerte es bis Ende 2019 noch sechs Jahre, bis man schuldenfrei war, sind es seit Oktober 2020 nur noch drei Jahre.

Eine Insolvenz kostet dich Geld. In der Regel um die 2.000 Euro. Du kannst eine Stundung beantragen und die Kosten für Gericht und Co. nach Ende der Privatinsolvenz zahlen.

Den Antrag für eine Privatinsolvenz sowie die Restschuldbefreiung findest du online. Einreichen musst du die Formulare jedoch bei deinem örtlichen Amtsgericht.

Wenn du schon seit längerer Zeit überschuldet bist, gab es sicher schon die ein oder andere schlaflose Nacht. Vielleicht fragst du dich, ob eine Privatinsolvenz nicht die beste Lösung für dich wäre. Hier erfährst du alles über den Ablauf, die Dauer, die Beantragung und die Kosten einer Privatinsolvenz.

Welche Schulden werden mir bei einer Privatinsolvenz erlassen?

Während des Verfahrens wird dein pfändbares Vermögen sowie der pfändbare Anteil deines Lohns von einem Treuhänder eingezogen und an die Gläubiger verteilt. Verläuft deine Privatinsolvenz erfolgreich, werden dir Schulden beim Finanzamt, bei der Bank, bei Elektronikmärkten und so weiter erlassen.

Achtung! Nicht erlassen werden dir die Schulden beim Finanzamt, die aus einer Steuerstraftat wie Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigem Schmuggel resultieren.

Weiterhin zahlen musst du für neue Schulden, die du während der Insolvenz anhäufst, Geldstrafen und Bußgelder.

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz in drei Jahren

Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Nach 36 Monaten wird man offiziell von der Bürde der Überschuldung erlöst. Endlich bei null anfangen, endlich schwarze Zahlen schreiben! Ja, die Privatinsolvenz kann ein wahrer Segen sein, wenn man jahrelang schlaflose Nächte wegen der Schuldenberge hatte. Du musst jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, um Privatinsolvenz anzumelden und nach drei Jahren von deiner Restschuld befreit zu werden.

Du darfst Verbraucherinsolvenz beantragen, wenn du:

  • so hohe Schulden hast, dass du sie zeit deines Lebens voraussichtlich nicht mehr abtragen kannst.
  • keine Arbeit hast oder zu wenig verdienst, um deine Schulden tilgen zu können.
  • trotz Schuldnerberatung oder Rechtsanwältin keine außergerichtliche Einigung mit deinen Gläubigern in die Wege leiten konntest.
  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung deinen Wohnsitz in Deutschland hast.
  • eine Privatperson bist. Für zahlungsunfähige Unternehmen gibt es ein gesondertes Verfahren.

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3 oder 6 Jahre: Wie lange dauert eine Privatinsolvenz 2023 und bei früheren Anträgen?

Früher dauerte eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, sechs Jahre. Diese Frist gilt nach wie vor für Verfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden. Danach gelten laut neuem Gesetz von 2020 neue Übergangsregelungen für die Dauer der Privatinsolvenz:

  • Antrag ab 17. Dezember 2019: 5 Jahre 7 Monate
  • Antrag ab 17. Januar 2020: 5 Jahre 6 Monate
  • Antrag ab 17. Februar 2020: 5 Jahre 5 Monate
  • Antrag ab 17. März 2020: 5 Jahre 4 Monate
  • Antrag ab 17. April 2020: 5 Jahre 3 Monate
  • Antrag ab 17. Mai 2020: 5 Jahre 2 Monate
  • Antrag ab 17. Juni 2020: 5 Jahre 1 Monate
  • Antrag ab 17. Juli 2020: 5 Jahre 0 Monate
  • Antrag ab 17. August 2020: 4 Jahre 11 Monate
  • Antrag ab 17. September bis 30. September 2020: 4 Jahre 10 Monate

Hast du die Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 beantragt, also zum Beispiel im Jahr 2022, dauert sie nur drei Jahre.

Achtung! Wenn es sich bereits um dein zweites Insolvenzverfahren handelt, dauert es fünf Jahre, bis du schuldenfrei bist.

Ablauf im Überblick: Wie beantrage ich Privatinsolvenz?

 So bereitest du dich vor

Verschaffe dir zunächst einen Überblick über deine Verbindlichkeiten. Trage alle Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen zusammen und erstelle eine Liste deiner Gläubiger sowie deiner Schulden.

Anschließend solltest du dieser Soll- eine Haben-Seite gegenüberstellen. Welche Vermögenswerte hast du? Beziehst du ein vergleichsweise hohes Einkommen, von dem du monatlich etwas abzwacken könntest? Hast du Vermögen geerbt? Lebst du in einer abbezahlten Immobilie? Fährst du einen Neuwagen, der sich leicht veräußern ließe? Wie steht es um Anwartschaften aus Versicherungen? Wie prall ist dein Aktiendepot gefüllt? Hast du Kunstobjekte, Gold oder wertvollen Schmuck? Liste alles auf! Dann geht es los.

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So beantragst du Privatinsolvenz

1. Schritt: Lass dir von der Schuldnerberatung helfen!

Du möchtest online deine Privatinsolvenz beantragen? Suche dir zunächst im Schuldnerberatungsatlas eine Beratungsstelle in deiner Nähe. Alternativ kannst du auch zu einer Rechtsanwältin gehen und dich beraten lassen.

Mit Hilfe deiner Beraterin kannst du nun zunächst versuchen, dich außergerichtlich mit deinen Gläubigern zu einigen. Deine Beraterin wird dafür zunächst mit dir gemeinsam einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen und alle Gläubiger anschreiben. Sie wird ihnen deine Situation erklären und ihnen eine Teilrückzahlung oder Ratenzahlung anbieten.

Stimmen alle Gläubiger zu – das ist die Grundvoraussetzung für eine außergerichtliche Einigung – kannst du auf die aufwendige und langwierige Insolvenz verzichten. Nun kannst du nach und nach deine Schulden bedienen.

Gelingt diese Einigung nicht, kommt eine Privatinsolvenz oder ein Insolvenzplanverfahren infrage.

2. Schritt: Kommt ein Insolvenzplanverfahren in Betracht?

Nicht immer rutschst du mit Schulden in die Insolvenz. Alternativ hast du die Möglichkeit, ein Insolvenzplanverfahren in die Wege zu leiten. Es eignet sich für Privatpersonen, die die Schuldenfreiheit relativ schnell – meist innerhalb eines Jahres – erreichen können. Möglich ist das durch die Zahlung einer bestimmten Summe an den oder die Gläubiger.

Diese Summe muss in diesem Fall höher sein als jene, die die Gläubiger durch ein Insolvenzverfahren erhalten würden. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, verteilt der Insolvenzverwalter das Geld an sie. Danach bist du ohne Privatinsolvenz schuldenfrei.

3. Schritt: Privatinsolvenz selbst beim Gericht beantragen

Stelle beim Insolvenzgericht deiner Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Formulare findest du oftmals bereits online auf der Seite deines Amtsgerichtes. Hier findest du ein Beispiel für solch einen Vordruck. Du kannst die notwendigen Papiere allerdings nicht online versenden. Es ist unbedingt notwendig, dass du die ausgefüllten Formulare persönlich und unterschrieben bei dem für dich zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) einreichst.

Nachdem das Gericht deinen Insolvenzantrag erhalten hat, werden deine Schulden zunächst einmal förmlich festgestellt.

Gemeinsam mit deinem Antrag auf Privatinsolvenz solltest du auch unbedingt den Antrag auf Restschuldbefreiung abgeben. Denn das Gericht entscheidet drei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ob dir deine restlichen Schulden erlassen werden.

Vor dem 1. Oktober 2020 war es so, dass du mindestens 35 Prozent der Schulden begleichen musstest. Auch hatten SchuldnerInnen die Verfahrenskosten innerhalb der drei Jahre zu bezahlen. Diese Bedingungen wurden gekippt – zum Vorteil der SchuldnerInnen.

Von dieser Restschuldbefreiung ausgenommen sind Unterhaltsschulden, hinterzogene Steuern und zinslose Darlehen von der Person, die zum Beispiel die Kosten deines Insolvenzverfahrens trägt.

4. Schritt: Eventuell Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen

Nachdem du Privatinsolvenz angemeldet hast, wird das Insolvenzgericht jemanden schicken, der mit dir gemeinsam prüft, welche deiner Vermögenswerte eingezogen und verpfändet werden können. Der Erlös wird an deine Gläubiger verteilt.

5. Schritt: Das Insolvenzverfahren drei Jahre durchhalten

Das Insolvenzverfahren hat begonnen. Von nun an dauert es noch rund drei Jahre, bis du schuldenfrei bist.

Die „Wohlverhaltensphase“ geht mit dem Insolvenzverfahren einher und dauert somit ebenfalls drei Jahre. Währenddessen musst du größere Geschenke, Erbschaften und Einnahmen an einen Treuhänder abtreten, Erbschaften immerhin nur zu 50 Prozent. Der Treuhänder verteilt die Erlöse unter den Gläubigern. Gibt es nichts zu pfänden, bist du nach dem dreijährigen Insolvenzverfahren trotzdem schuldenfrei.

Natürlich gilt es in dieser Zeit, keine neuen Schulden anzuhäufen. Deshalb ist es wichtig, nach Einsparpotential zu suchen. Das ist oft gar nicht so schwer. Wir haben hier Tipps für dich zusammengestellt, wie du sparen kannst, ohne auf alles verzichten zu müssen. Ein Haushaltsbuch hilft dir darüber hinaus, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten.

Hast du alle Stufen durchlaufen und dich in dieser Zeit an alle Auflagen des Gerichts gehalten, bist du offiziell deine Schulden los.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Entscheidest du dich für die Privatinsolvenz, fallen Kosten an. Gericht, Treuhänder und Anwältin arbeiten ja im Regelfall nicht ehrenamtlich. Rechne mit mindestens 2.000 Euro. Falls du pfändbares Vermögen oder einen recht gut bezahlten Job hast, können die Kosten höher liegen.

So kannst du sparen

Hol dir Rat bei einer staatlichen oder gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle, die ihre Dienste oftmals kostenlos anbieten. Alternativ kannst du bei Gericht für 15 Euro einen Beratungshilfeschein erwerben, mit dem du anschließend kostenlos eine Anwältin aufsuchen darfst.

Ansonsten solltest du ein pauschales Honorar vereinbaren, wenn du dich an einen Anwalt oder eine Anwältin wendest.

Drei Jahre durchhalten: Wie lebe ich während der Privatinsolvenz?

Was dürfen Betroffene behalten?

Behalten darfst du während eines Insolvenzverfahrens nur Lebensnotwendiges. Damit sind Dinge wie Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Computer, Arbeitsmittel und sogar der Fernseher gemeint. Dazu kann auch ein Auto gehören, wenn du oder ein Familienmitglied aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist. Handelt es sich dabei allerdings um eine Luxuskarosse, ist der Treuhänder dazu berechtigt, sie zu veräußern und dir ein weniger wertvolles Modell zur Verfügung zu stellen.

Auch Wohneigentum wird versteigert. Lebst du zur Miete, musst du nicht um deine Wohnung bangen. Die Kaution für diese Miet- oder Genossenschaftswohnung wird in der Regel nicht vom Insolvenzverwalter angerührt. Auch deine Genossenschaftsanteile fließen der Insolvenzmasse nicht zu. Es kann zu Ausnahmen kommen, wenn du während der Wohlverhaltensperiode umziehst.

Wie viel Geld darfst du während der Privatinsolvenz behalten?

Du gehst während des Insolvenzverfahrens arbeiten? Dann gibt es bestimmte Einkommensgrenzen. Verdienst du weniger als 1.340 Euro pro Monat, darf dein Einkommen nicht gepfändet werden. Diese Pfändungsgrenze erhöht sich um 500,62 Euro, wenn du für eine Person Unterhalt zahlen musst. Sie steigt bei einer weiteren Person um weitere 278,90 Euro.

Eine Tabelle, der du entnehmen kannst, wie viel von deinem Gehalt 2023 monatlich zur Schuldentilgung eingezogen wird, findest du auf dieser Seite.

Beispiel 1: Pia verdient monatlich 1.655 Euro, ist unverheiratet und kinderlos. Monatlich werden 223,89 Euro ihres Einkommens gepfändet.

Beispiel 2: Johanna verdient 2.200,08 Euro pro Monat und hat ein Kind. Während des Privatinsolvenzverfahrens werden monatlich 184,61 Euro ihres Gehalts gepfändet.

Der dir verbleibende Betrag kann weiter erhöht werden, wenn du zum Beispiel in einer Region lebst, in der die Mieten besonders teuer sind oder wenn du hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit zu tragen hast.

herMoney Tipp

Wenn du Schulden hast, sei dir sicher: Du bist nicht allein. Im herMoney Podcast erklärt Dr. Sally Peters, die lange als Schuldnerberaterin tätig war, wer sich in Deutschland verschuldet und warum. Außerdem verrät sie, wie eine Schuldnerberatung abläuft und ob Kredite eine gute Möglichkeit sind, Engpässe zu überwinden.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.



 

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit sieben Jahren als Redakteurin tätig und schreibt seit 2021 für herMoney. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".