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Wohngeld: Tabelle zeigt, wie viel RentnerInnen 2025 zusteht

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

RentnerInnen haben auch 2025 Anspruch auf Wohngeld. Wir erklären, welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Inhalt

Wohngeld für RentnerInnen: Das Wichtigste in Kürze

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen, die ein niedriges Einkommen haben, aber keine Grundsicherung erhalten.

Ob du Wohngeld beziehen kannst, hängt unter anderem von der Höhe deiner Rente und deinem Wohnort ab. Eine Übersicht zur Höhe des Wohngelds 2025 findest du unten in unseren Tabellen.

Die durchschnittliche Altersrente von Frauen lag 2023 dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut (WSI) bei 908 Euro. Damit haben viele Rentnerinnen gute Chancen auf Wohngeld.

Der permanente Anstieg der Kosten rund um das Wohnen wird zunehmend zur Belastung – vor allem für einkommensschwache Gruppen. Dazu gehören auch viele RentnerInnen. Die gute Nachricht: Viele RentnerInnen können seit Anfang 2023 Wohngeld beantragen, denen diese Leistung früher verwehrt war. Was sich nun 2025 noch ändert, erfährst du hier.

Die Wohngeldreform 2023 & Änderungen 2025

Mit dem sogenannten Wohngeld-Plus wurde 2023 die Einkommensgrenze für das Wohngeld angehoben. Dadurch hatten doppelt so viele Menschen als zuvor Anspruch auf den Wohngeldzuschuss. Darunter viele RentnerInnen. Zudem gibt es seitdem mehr vom Staat, um die Härten der Preissteigerungen in den Bereichen Energie und Miete abzudämpfen.

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Wohngeld für RentnerInnen: Eckpunkte der Reform

  • Das durchschnittliche Wohngeld stieg laut Bundesregierung für die bisherigen Beziehenden um 180 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat.
  • Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale wurde eingeführt.
  • Die Klimakomponente dämpfte die finanzielle Belastung, die durch klimabedingte Sanierungen entstehen kann.
  • Durch die Reform waren dreimal mehr Deutsche als früher berechtigt, Wohngeld zu beziehen.

Wichtig: Ab 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um 15 Prozent erhöht. Im Schnitt macht das pro Haushalt 30 Euro aus. Diese Erhöhung geschieht automatisch – du musst also keinen Antrag stellen.

Wie hoch darf die Rente sein, um Wohngeld zu erhalten?

Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, hängt davon ab

  • wie hoch dein Einkommen ist,
  • wo du wohnst,
  • wie viel Miete du zahlst und
  • wie viele Personen in deinem Haushalt leben.

Wohngeldrechner für RentnerInnen

Ob du zu den Berechtigten zählst und wie viel Wohngeld dir als Rentnerin zusteht, kannst du mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausfinden. Du findest ihn hier. Doch letztendlich prüft die Wohngeldstelle bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung deinen Anspruch und entschiedet.

Um die Sache zu vereinfachen, hier eine Faustformel: RentnerInnen haben in der Regel Anspruch auf Wohngeld, die eine Rente in Höhe des Mindestlohns beziehen. Dieser beträgt derzeit 12,41 Euro und steigt 2025 auf 12,82 Euro. Für 2024 wären das Pi mal Daumen laut Hanseatic Bank 2.151 Euro brutto monatlich.

Kommen wir nun zur Berechnung: Von deinem Nettoeinkommen – zu dem unter anderem auch Mieteinnahmen, Einnahmen aus der betrieblichen Altersvorsorge zählen – werden eine Reihe von Freibeträgen abgezogen. Dazu gehören:

  • 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • 20 Prozent, wenn du einkommenssteuerpflichtig bist
  • 800 Euro für jedes Haushaltsmitglied mit Schwerbehinderung (mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent)
  • 800 Euro für jedes pflegebedürftige Haushaltsmitglied (unabhängig davon, ob die Pflege häuslich oder stationär erfolgt und ob es sich um Kurzzeit- oder Langzeitpflege handelt)
  • bis zu 6.540 Euro, wenn du ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied versorgst und das Pflegegeld dafür investierst
  • mögliche Unterhaltsverpflichtungen

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Lisa war früher als Sachbearbeiterin tätig und ist etwas kürzergetreten, als ihre Tochter Anna geboren wurde. Weil sie einige Zeit lediglich halbtags gearbeitet hat, erhält sie nun eine monatliche Bruttorente von nur 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einnahmen und muss keine Einkommenssteuer zahlen. Aktuell wohnt sie in Jüterbog – eine Gemeinde der Mietenstufe I (dazu später mehr).

Abzugsfähig sind nur ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der Werbungskostenpauschbetrag.

Beispielrechnung Wohngeld

  • Monatliche Bruttorente: 860,00 Euro
  • Werbungskostenpauschbetrag: -8,50 Euro

= 851,50 Euro

  • Pauschaler Abzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (10 %): -85,15 Euro

= monatliches Gesamteinkommen: 766,35 Euro

  • Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete: 335,00 Euro (Höchstbetrag 366,20 Euro plus 19,20 Euro Klimakomponente)

= Wohngeld: 250,00 Euro

Gut zu wissen: Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch, dass der Grundrentenfreibetrag beim Wohngeld berücksichtigt wird, sofern in der Rente ein Zuschlag für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen (der sogenannte Grundrentenzuschlag) enthalten ist. Mehr zur Grundrente erfährst du hier.

Renten-Guide Download

Weitere Voraussetzungen: Welche RentnerInnen haben Anspruch auf Wohngeld?

Nicht nur die Höhe deiner Rente ist entscheidend, wenn es um den Bezug von Wohngeld geht. Was gilt bei diversen Sonderfällen, zum Beispiel bei vermögenden RentnerInnen, EigenheimbesitzerInnen oder Schwerbehinderten?

Wohngeld für RentnerInnen mit selbst genutztem Eigenheim (Lastenzuschuss)

Das Wohngeld ist nicht nur ein Mietzuschuss, sondern kann in abgewandelter Form auch RentnerInnen gewährt werden, die ein Eigenheim bewohnen. In diesem Fall hat die Leistung einen anderen Namen: In der Amtssprache wird das „Wohngeld“ für EigenheimbesitzerInnen als „Lastenzuschuss“ bezeichnet und kann für Instandhaltungskosten oder Kreditzinsen verwendet werden.

Wohngeld für RenterInnen mit Vermögen

Vermögen wird angerechnet, wenn du mehr als 60.000 Euro auf der hohen Kante hast. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um jeweils 30.000 Euro.

Wohngeld für schwerbehinderte RentnerInnen

Menschen mit Behinderung können bei der Einkommensberechnung einen zusätzlichen Freibetrag ansetzen, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Die Summe beträgt 1.800 Euro, wenn eine 100-Prozent-Einschränkung vorliegt (siehe auch Freibeträge).

Einen Freibetrag gibt es außerdem bei einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und bei Pflegebedürftigkeit mit häuslicher, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege. Wohngeld-Plus wird auch für RentnerInnen im Pflegeheim bezahlt.

Wohngeld bei Grundsicherung

Bei der Grundsicherung kommt der Staat bereits für Miete und Heizung auf. Daher gibt es keinen Anspruch auf Wohngeld. Ob für dich als Rentnerin Grundsicherung oder Wohngeld besser ist, kannst du beim Sozialamt erfragen. Wohngeld wird auch bei Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz nicht gewährt.

Tabelle: Wie viel Wohngeld erhalten RentnerInnen ab 2025?

Bei der Berechnung spielt eine große Rolle, wo du wohnst. Das macht Sinn, denn eine Wohnung auf dem Land ist in der Regel günstiger als in der Stadt. Außerdem sind die Lebenshaltungskosten nicht in allen Städten gleich. Darum ist Deutschland nach Mietenstufen unterteilt.

Leipzig beispielsweise hat die Mietenstufe II, während Frankfurt die Stufe VI hat. Welche Mietenstufe in deiner Kommune gilt, kannst du hier nachschauen. 

Wohngeld-Tabelle für alleinlebende RentnerInnen

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen (2024 / 2025) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente 2024 Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente 2025
I 1.372 € / 1.443 € 476,60 € 490,60 €
II 1.405 € / 1.477 € 521,60 € 537,60 €
III 1.435 € / 1.509 € 567,20 € 537,60 €
VI 1.466 € / 1.541 € 620,60 € 640,60 €
V 1.492 € / 1.568 € 669,60 € 691,60 €
VI 1.516 € / 1.593 € 720,60 € 744,60 €
VII 1.542 € / 1.619 € 780,60 € 806,60 €

Wohngeld.org 1 & 2 (Stand: Dezember 2024)

Wohngeld für Rentner-Ehepaare (oder zwei ledige Haushaltsmitglieder)

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen (2024 / 2025) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente 2025
I 1.854 € / 1.953 € 587,40 € 604,40 €
II 1.896 € / 1.996 € 641,40 € 660,40 €
III 1.936 € / 2.037 € 697,40 € 718,40 €
VI 1.976 € / 2.080 € 762,40 € 786,40 €
V 2.009 € / 2.114 € 821,40 € 847,40 €
VI 2.041 € / 2.147 € 883,40 € 912,40 €
VII 2.074 € / 2.181 € 955,40 € 987,40 €

Wohngeld.org 1 & 2 (Stand: Dezember 2024)

Wohngeld-Tabelle für drei Haushaltsmitglieder

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen (2024 / 2025) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente 2025
I 2.316 € / 2.453 € 700,80 € 720,80 €
II 2.365 € / 2.504 € 763,80 € 786,80 €
III 2.411 € / 2.552 € 830,80 € 856,80 €
VI 2.458 € / 2.600 € 907,80 € 936,80 €
V 2.497 € / 2.640 € 977,80 € 1.008,80 €
VI 2.534 € / 2.678 € 1.052,80 € 1.086,80 €
VII 2.572 € / 2.717 € 1.136,80 € 1.174,80 €

Wohngeld.org 1 & 2 (Stand: Dezember 2024)

Wohngeld-Tabelle für vier Haushaltsmitglieder

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen (2024 / 2025) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente 2025
I 3.132 € / 3.324 € 816,20 € 840,20 €
II 3.197 € / 3.391 € 891,20 € 918,20 €
III 3.256 € / 3.452 € 969,20 € 998,20 €
VI 3.318 € / 3.516 € 1.057,20 € 1.090,20 €
V 3.370 € / 3.570 € 1.141,20 € 1.178,20 €
VI 3.419 € / 3.619 € 1.227,20 € 1.267,20 €
VII 3.470 € / 3.671 € 1.327,20 € 1.371,20 €

Wohngeld.org 1 & 2 (Stand: Dezember 2024)

Heizkostenzuschuss kommt zum Wohngeld dazu

Die gestiegenen Energiekosten sind für RentnerInnen oft nicht zu stemmen. Darum gibt es seit der Neuregelung des Wohngelds einen Heizkostenzuschuss. Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt. Laut Haufe gibt es im Schnitt 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld.

Der Zuschuss muss für bisherige WohngeldempfängerInnen nicht extra beantragt werden. Er wird automatisch ausgezahlt. Obendrauf addiert sich noch die Klimakomponente (0,40 Euro pro Quadratmeter auf Miethöchstbeträge). Sie soll bewirken, dass die Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau nicht zu sehr steigen.

Wohngeld für RentnerInnen beantragen: So geht’s

Den staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss können RentnerInnen bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Heimatkommune beantragen. Fast alle Bundesländer bieten darüber hinaus die Beantragung auf digitalem Weg an. Die Formulare für den Online-Antrag findest du hier.

Wenn der Antrag eingereicht ist, dauert es einige Wochen. Normalerweise müsste jedoch nach 6 Wochen der Bescheid vorliegen. Ist das nicht der Fall, frage nach.

Was brauchen RentnerInnen für einen Antrag auf Wohngeld?

Bevor du aufs Amt gehst oder online das Wohngeld beantragst, solltest du nach Auskunft der Behörden folgende Unterlagen heraussuchen:

  • Wohngeldantrag
  • Nachweis über die Wohnkosten (Mietvertrag oder Kontoauszug mit Abbuchung)
  • Einkommensnachweis (Rentenbescheid)
  • Mietvertrag

Für HauseigentümerInnen, die den Lastenzuschuss beantragen möchten:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
  • Dokumentation über Kredite
  • Wohnflächenberechnung
  • Hausgeldabrechnung (bei Eigentumswohnungen)
  • Grundabgabenbescheid

Gut zu wissen: Wenn du bereits Wohngeld beziehst, bekommst du zunächst das Wohngeld-Plus automatisch. Aber nur so lange, bis der laufenden Bewilligungszeitraum endet. Dann musst du das Wohngeld-Plus neu beantragen. Leben mehrere Personen im Haushalt, kann nur eine den Wohngeldantrag stellen.

herMoney Tipp

Dank des Wohngeldes bleibt dir wahrscheinlich deutlich mehr von deiner Rente. Sollte es immer noch knapp sein, könnte dir ein Haushaltsbuch helfen, unnötige Ausgabe zu identifizieren und reduzieren. Um für später noch etwas mehr Geld zu haben, lohnt es sich auch, das Geld an der Börse anzulegen. Mehr dazu erfährst du zum Beispiel in diesem Ratgeber: ETFs für AnfängerInnen: So findest du die besten für 2025

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde 2023 ursprünglich von Christiane Habrich-Boecker und zuletzt im Dezember 2024 von Katrin Gröh aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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