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Mehr Wohngeld: So viel bekommen RentnerInnen 2024 (Tabelle)

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

Seit Anfang 2023 haben mehr RentnerInnen Anspruch auf Wohngeld als bisher. Wir erklären, welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Inhalt

Wohngeld für RentnerInnen: Das Wichtigste in Kürze

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen, die ein niedriges Einkommen haben, aber keine Grundsicherung bekommen.

Ob du Wohngeld beziehen kannst, hängt unter anderem von der Höhe deiner Rente und deinem Wohnort ab.

Die durchschnittliche Altersrente von Frauen lag 2021 laut Statista bei 890 Euro. Damit haben viele Rentnerinnen gute Chancen auf Wohngeld.

Die Höhe des Wohngeldes hängt unter anderem vom Wohnort ab und beträgt im Schnitt 370 Euro im Monat. Die nächste Fortschreibung des Anpassung nach § 43 Wohngeldgesetz (Anpassung der Höchstbeträge und des allgemeinen Leistungsniveaus) kommt im Januar 2025.

Der permanente Anstieg der Kosten rund um das Wohnen wird zunehmend zur Belastung – vor allem für einkommensschwache Gruppen. Dazu gehören auch viele RentnerInnen. Die gute Nachricht: Viele RentnerInnen können seit Anfang 2023 Wohngeld beantragen, denen diese Leistung früher verwehrt war.

Die Wohngeldreform von 2023: Mehr Wohngeld für mehr RentnerInnen

Seit Anfang 2023 haben zwei Millionen Haushalte mit geringem Einkommen Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zu der Gruppe der 4,5 Millionen Menschen zählen auch die RentnerInnen.

RentnerInnen stellen unter den einkommensarmen Gruppen bei den Wohngeldansprüchen den größten Anteil, teilt die Bundesregierung mit. Sie machen fast 50 Prozent der Anspruchsberechtigten aus.

Mit der Reform des als Wohngeld-Plus bezeichneten Gesetzes wird die Einkommensgrenze für das Wohngeld angehoben. Damit wird der Kreis der Wohngeldberechtigten von derzeit 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Jetzt haben also doppelt so viele Menschen als bisher Anspruch auf den Wohngeldzuschuss. Darunter viele RentnerInnen. Zudem gibt es jetzt mehr vom Staat, um die Härten der Energiepreisexplosionen und Mieterhöhungen abzudämpfen.

Eckpunkte der Reform

  • Das durchschnittliche Wohngeld steigt für die bisherigen Beziehenden um 180 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat.
  • Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale wird eingeführt.
  • Die Klimakomponente dämpft die finanzielle Belastung, die durch klimabedingte Sanierungen entstehen kann.
  • RentnerInnen, die bisher eine zu „hohe“ Rente für Wohngeld hatten, können sie jetzt womöglich beantragen. Insgesamt sind dreimal mehr Deutsche als früher berechtigt, Wohngeld zu beziehen!

Einen kurzen Überblick bietet auch der Erklärfilm des Bundesbauministeriums:

Wie hoch darf die Rente sein, um Wohngeld zu erhalten?

Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen ist (Rente, Kapitalerträge, Nebenjob etc.), wo du wohnst, wie viel Miete du zahlst und wie viele Personen in deinem Haushalt leben.

Wohngeldrechner für RentnerInnen
Ob du zu den Berechtigten zählst und wie viel Wohngeld dir als Rentnerin zusteht, kannst du mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausfinden. Du findest ihn hier. Doch letztendlich prüft die Wohngeldstelle bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung deinen Anspruch und entschiedet.

Faustformel
Um die Sache zu vereinfachen, hier eine Faustformel: RentnerInnen haben in der Regel Anspruch auf Wohngeld, die eine Rente in Höhe des Mindestlohns beziehen. Das wären Pi mal Daumen laut Deutschem Gewerkschaftsbund 2.080 Euro brutto monatlich.

Berechnung
Von deinem Nettoeinkommen (zu dem auch Mieteinnahmen, Einnahmen aus der betrieblichen Altersvorsorge etc. zählen) werden eine Reihe von Freibeträgen abgezogen:

  • 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • 20 Prozent, wenn du einkommenssteuerpflichtig bist
  • 800 Euro für jedes Haushaltsmitglied mit Schwerbehinderung (mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent)
  • 800 Euro für jedes pflegebedürftige Haushaltsmitglied, unabhängig davon, ob die Pflege häuslich oder stationär erfolgt und ob es sich um Kurzzeit- oder Langzeitpflege handelt
  • bis zu 6.540 Euro, wenn du ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied versorgst und das Pflegegeld dafür investierst
  • mögliche Unterhaltsverpflichtungen

Beispiel
Hier ein Beispiel, das sich an der Berechnung des Bundesbauministeriums orientiert: Lisa war früher als Sachbearbeiterin tätig und ist etwas kürzergetreten, als ihre Tochter Anna geboren wurde. Weil sie einige Zeit lediglich halbtags gearbeitet hat, erhält sie nun eine monatliche Bruttorente von nur 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einnahmen und muss keine Einkommenssteuer zahlen. Aktuell wohnt sie in Jüterborg, eine Gemeinde der Mietenstufe I. Abzugsfähig sind nur ihre Beiträge

zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der Werbungskostenpauschbetrag.

Rechnung:

  • Monatliche Bruttorente: 860,00 Euro
  • Werbungskostenpauschbetrag: -8,50 Euro

= 851,50 Euro

  • Pauschaler Abzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (10 %): -85,15 Euro

= monatliches Gesamteinkommen: 766,35 Euro

  • Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete: 335,00 Euro (Höchstbetrag 366,20 Euro plus 19,20 Euro Klimakomponente)

= Wohngeld: 250,00 Euro

Gut zu wissen: Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch auf Berücksichtigung des Grundrentenfreibetrags beim Wohngeld, sofern in der Rente ein Zuschlag für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen (sog. Grundrentenzuschlag) enthalten ist. Mehr über die Grundrente erfährst du hier.

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Weitere Voraussetzungen: Welche RentnerInnen haben Anspruch auf Wohngeld?

Nicht nur die Höhe deiner Rente ist entscheidend, wenn es um den Bezug von Wohngeld geht. Was gilt bei diversen Sonderfällen, zum Beispiel bei vermögenden RentnerInnen, EigenheimbesitzerInnen oder Schwerbehinderten?

Wohngeld für Rentner mit selbst genutztem Eigenheim (Lastenzuschuss)

Das Wohngeld ist nicht nur ein Mietzuschuss, sondern kann in abgewandelter Form auch RentnerInnen gewährt werden, die ein Eigenheim bewohnen. In diesem Fall hat die Leistung einen anderen Namen: In der Amtssprache wird das „Wohngeld“ für EigenheimbesitzerInnen als „Lastenzuschuss“ bezeichnet und kann für Instandhaltungskosten oder Kreditzinsen verwendet werden.

Wohngeld für RenterInnen mit Vermögen

Vermögen wird angerechnet, wenn du mehr als 60.000 Euro auf der hohen Kante hast. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um jeweils 30.000 Euro.

Wohngeld für schwerbehinderte RentnerInnen

Menschen mit Behinderung können bei der Einkommensberechnung einen zusätzlichen Freibetrag ansetzen, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Die Summe beträgt 1.800 Euro, wenn eine 100-Prozent-Einschränkung vorliegt (siehe auch Freibeträge).

Einen Freibetrag gibt es außerdem bei einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und bei Pflegebedürftigkeit mit häuslicher, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege. Wohngeld-Plus wird auch für RentnerInnen im Pflegeheim bezahlt.

Wohngeld bei Grundsicherung

Doch was ist, wenn du einen Anspruch auf Grundsicherung hast? Kannst du dann auch Wohngeld beantragen? Leider nein. Bei der Grundsicherung kommt der Staat bereits für Miete und Heizung auf. Ob für dich als Rentnerin Grundsicherung oder Wohngeld besser ist, kannst du beim Sozialamt erfragen. Wohngeld wird auch bei Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz nicht gewährt.

Tabelle: Wie viel Wohngeld erhalten RentnerInnen seit 2023?

Bei der Berechnung spielt eine große Rolle, wo du wohnst. Das macht Sinn, denn eine Wohnung auf dem Lande ist in der Regel günstiger als in der Stadt. Außerdem sind die Lebenshaltungskosten nicht in allen Städten gleich. Darum ist unser Land nach Mietenstufen unterteilt.

Leipzig beispielsweise hat die Mietenstufe II, während Frankfurt die Stufe VI hat. Welche Mietenstufe in deiner Kommune gilt, kannst du hier nachschauen. 

Wohngeld-Tabelle für alleinlebende RentnerInnen:

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 1.372 476,60
II 1.405 521,60
III 1.435 567,20
VI 1.466 620,60
V 1.492 669,60
VI 1.516 720,60
VII 1.542 780,60

Wohngeld für Rentner-Ehepaare (oder zwei ledige Haushaltsmitglieder):

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 1.854 587,40
II 1.896 641,40
III 1.936 697,40
VI 1.976 762,40
V 2.009 821,40
VI 2.041 883,40
VII 2.074 955,40

Wohngeld-Tabelle für drei Haushaltsmitglieder:

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 2.316 700,80
II 2.365 763,80
III 2.411 830,80
VI 2.458 907,80
V 2.497 977,80
VI 2.534 1.052,80
VII 2.572 1.136,80

Wohngeld-Tabelle für vier Haushaltsmitglieder:

Mietenstufe Monatliches Höchsteinkommen Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 3.132 816,20
II 3.197 891,20
III 3.256 969,20
VI 3.318 1.057,20
V 3.370 1.141,20
VI 3.419 1.227,20
VII 3.470 1.327,20

Quelle: Immowelt.de, Stand 12.09.2023

Heizkostenzuschuss kommt zum Wohngeld dazu

Die Explosion der Energiekosten sind für RentnerInnen oft nicht zu stemmen. Darum gibt es seit der Neuregelung des Wohngelds einen Heizkostenzuschuss. Insgesamt können ihn 2,1 Millionen BürgerInnen beantragen, davon 1,6 Millionen WohngeldempfängerInnen.

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss laut Angaben der Bundesregierung nach Haushaltsgröße gestaffelt. Durchschnittlich kommen zum Wohngeld noch 1,20 Euro je Quadratmeter dazu.

Anzahl der Mitglieder im Haushalt Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten aufgrund der CO2-Bepreisung Betrag der dauerhaften Heizkomponente monatlicher Gesamtbetrag
1 14,40 € 96 € 110,40 €
2 18,60 € 124 € 142,60 €
3 22,20 € 148 € 170,20 €
4 25,80 € 172 € 197,80 €
5 29,40 € 196 € 225,40 €
für jedes weitere Mitglied 3,60 € 24 € 27,60 €

Quelle: immowelt.de, Stand 12.09.2023

Der Zuschuss muss für bisherige Wohngeldempfänger nicht extra beantragt werden. Er wird automatisch ausgezahlt.

Obendrauf addiert sich noch die Klimakomponente. Sie soll bewirken, dass die Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau nicht zu sehr steigen.

Neues Wohngeld für RentnerInnen beantragen: So geht’s

Den staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss können RentnerInnen bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Heimatkommune beantragen. Viele Bundesländer bieten darüber hinaus die Beantragung auf digitalem Weg an.

Nämlich:

  • Brandenburg
  • Freie Hansestadt Bremen
  • Freie und Hansestadt Hamburg
  • Freistaat Thüringen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Die Formulare für den Online-Antrag findest du hier.

Wenn der Antrag eingereicht ist, dauert es einige Wochen. Normalerweise müsste jedoch nach 6 Wochen der Bescheid vorliegen. Ist das nicht der Fall, frage nach.

Was brauchen RentnerInnen für einen Antrag auf Wohngeld?

Bevor es du aufs Amt gehst oder online das Wohngeld beantragst, solltest du nach Auskunft der Behörden folgende Unterlagen heraussuchen:

  • Wohngeldantrag
  • Nachweis über die Wohnkosten (Mietvertrag/Kontoauszug mit Abbuchung)
  • Einkommensnachweis (Rentenbescheid)
  • Mietvertrag

Für HauseigentümerInnen, die den Lastenzuschuss beantragen möchten:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
  • Dokumentation über Kredite
  • Wohnflächenberechnung
  • Hausgeldabrechnung (bei Eigentumswohnungen)
  • Grundabgabenbescheid

Gut zu wissen: Wenn du bereits Wohngeld beziehst, bekommst du zunächst das Wohngeld-Plus automatisch. Aber nur so lange, bis der laufenden Bewilligungszeitraum endet. Dann musst du das Wohngeld-Plus neu beantragen. Leben mehrere Personen im Haushalt, kann nur eine den Wohngeldantrag stellen.

herMoney Tipp

Dank des Wohngeldes bleibt dir wahrscheinlich deutlich mehr von deiner Rente. Sollte es immer noch knapp sein, könnte dir ein Haushaltsbuch helfen, unnötige Ausgabe zu identifizieren. Alternativ findest du hier ein paar Tipps, wie du im Alltag schnell viel Geld sparen kannst.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Christiane Habrich-Boecker am 21.09.2023 verfasst und zuletzt am 19. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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