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Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst: Wie viel bekommst du laut TVöD?

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Saskia Weck

23. Januar 2024

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, bekommt laut TVöD eine Jahressonderzahlung. Alles zu den Voraussetzungen und der Berechnung.

Inhalt

Weihnachtsgeld im TVöD: Das Wichtigste in Kürze

Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wer zum 1. Dezember im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Eine Mindestbeschäftigungszeit verlangt der TVöD nicht mehr.

Wann das Weihnachtsgeld gezahlt wird, ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekommen es meist mit dem Novembergehalt.

Das Weihnachtsgeld wird in den meisten Fällen auch dann gezahlt, wenn frau krankgeschrieben ist oder sich im Mutterschutz beziehungsweise der Elternzeit befindet.

Ein TVöD-Weihnachtsgeld-Rechner existiert zwar nicht, jedoch kann frau das Weihnachtsgeld für 2024 ganz einfach selbst berechnen. Je nach Entgeltgruppe beträgt das 13. Jahresgehalt meist rund 30 bis 80 Prozent des üblichen Monatslohns.

Ein Job im öffentlichen Dienst bietet so einige Vorteile. Einer davon ist die Jahressonderzahlung, die alljährlich mit dem November-, spätestens jedoch dem Dezembergehalt ausgezahlt wird.

Die Jahressonderzahlung fasst das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt, sowie das Urlaubsgeld zusammen. Sie steht nach Paragraf 20 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) sowie Paragraf 20 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu.

Berechnung: Wie viel Weihnachtsgeld erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst? (TVöD / TV-L)

  1. Schritt:
    Die Berechnung der Jahressonderzahlung laut TVöD ist relativ simpel. Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine Jahressonderzahlung ausfallen wird, schaust du dir an, was du in den Monaten Juli, August und September verdient hast (inklusive Schichtzulagen und Entgelt für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft). Entgelte für Überstunden, Einmalzahlungen (z. B. für Abfindungen) und ein etwaiger Krankengeldzuschuss werden nicht berücksichtigt.
  2. Schritt:
    Addiere die Werte und teile sie durch drei. Dann hast du die Zahl, mit der du anschließend rechnen kannst. Diesen ersten Schritt kannst du dir sparen, wenn dein Gehalt in den genannten Monaten gleich hoch war. Dann nimmst du diesen Betrag.
  3. Schritt:
    Im nächsten Schritt prüfst du, ob du nach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Tarifgebiet Ost, TVöD (Bund), dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), dem TVöD-Pflege (TVöD-B) oder nach der Tariftabelle im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) bezahlt wirst. Das steht in deinem Arbeitsvertrag.
  4. Schritt:
    Danach schaust du nach, wie viel Prozent deines in Schritt 1 ermittelten Wertes deiner jeweiligen Entgeltgruppe als Jahressonderzahlung zustehen. Für das Jahr 2024 kannst du dich an den Werten in den unten stehenden Tabellen orientieren. Nach der Berechnung weißt du, wie viel Weihnachtsgeld dir laut TVöD zusteht.

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Weihnachtsgeld-Entgelttabelle für TVöD und TV-L (2023)

Ob Pflege-Fachkraft, Richterin, Erzieherin oder Richterin: In diesen Tabellen siehst du, wie hoch 2023 die Jahressonderzahlung des TVöD und TV-L für Ost und West ausfällt.

TVöD (VKA)
Entgeltgruppen (die Jahressonderzahlungen Ost und West sind identisch)
1 bis 8 84,51 %
9a bis 12 70,28 %
13 bis 15 51,78 %

 

TVöD (Bund)
Entgeltgruppen
1 bis 8 90 %
9a bis 12 80 %
13 bis 15 60 %

 

TV-L
Entgeltgruppen
1 bis 4 87,43 %
5 bis 8 88,14 %
9a bis 11 74,35 %
12 bis 13 46,47 %
14 bis 15 32,53 %

 

TVöD-B (Pflegekräfte)
Entgeltgruppen
P 5 bis P 8 84,74 %
P 9 bis P 16 70,48 %

 

TVöD-SuE
Entgeltgruppen
S 2 bis S 9 79,51 %
S 10 bis S 18 70,28 %

Ein vereinfachtes Beispiel, das dir die Berechnung verdeutlichen soll:

Sabina wird nach TVöD (Bund) bezahlt und ist in der Entgeltgruppe 13 eingeordnet. Zwischen Juli und September 2023 betrug ihr durchschnittliches Gehalt 4.526,02 Euro monatlich. Davon bekommt Sabina 60 Prozent als Jahressonderzahlung mit ihrem Novembergehalt ausgezahlt. Das wären 2.715,61 Euro (vor Steuern und Sozialabgaben).

Sicherlich hast du schon eine Idee, was du mit dem Geld machen möchtest. Unsere Tipps für sinnvolle Weihnachtsgeschenke und Spenden findest du hier.

Wird das Weihnachtsgeld auch bei Renteneintritt gezahlt?

Wenn du im öffentlichen Dienst angestellt bist und deinen Renteneintritt planst, kommt es darauf an, wann du aus dem Erwerbsleben ausscheidest.

In Paragraf 20 Absatz 1 des TVöD steht schwarz auf weiß, dass ein Beschäftigter zum 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen muss, um einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu haben.

Gehst du also zum 30. November in Rente, solltest du besser nicht mit dem Weihnachtsgeld rechnen. Endet dein Arbeitsverhältnis jedoch erst Mitte Dezember, steht es dir noch in voller Höhe zu.

Bekommen TVöD-Beschäftigte das Weihnachtsgeld trotz Elternzeit?

Du bist im öffentlichen Dienst angestellt, wirst nach TVöD beziehungsweise TV-L bezahlt, bleibst aber aktuell zu Hause und sorgst für deinen kleinen Schatz? Dann brauchst du dir um die Jahressonderzahlung keine Gedanken zu machen.

Du wirst das Weihnachtsgeld in dem Jahr der Geburt deines Kindes trotz Mutterschutz oder Elternzeit erhalten. Einzige Voraussetzung: Dein Arbeitsverhältnis besteht zum 1. Dezember noch.

Weihnachtsgeld bei Krankheit? (TVöD / TV-L)

Du bekommst die Jahressonderzahlung des öffentlichen Dienstes auch dann, wenn du krankgeschrieben bist. Jedoch reduziert sich der Betrag unter Umständen.

Das Weihnachtsgeld des TVöD wird nicht in Kalendermonaten gekürzt, in denen du bis zu 6 Wochen krankgeschrieben warst, du also weiterhin Gehalt und kein Krankengeld erhalten hast. Auch wenn dir Krankengeldzuschuss gezahlt wurde, erhältst du es unvermindert. Selbst dann, wenn du nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds keinen Krankengeldzuschuss bekommen hast, wird dir das Weihnachtsgeld ungekürzt überwiesen.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Deine Jahressonderzahlung wird gekürzt, wenn du länger als 6 Wochen krank bist und du keinen Krankengeldzuschuss mehr bekommst. Das passiert in der Regel nach spätestens 13 beziehungsweise 39 Wochen. Dann wird das Weihnachtsgeld für jeden vollen Krankheitsmonat um 1/12 gekürzt.

Haben MinijobberInnen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Wenn du einen Minijob im Rahmen des TVöD hast, hast du in der Regel einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dir wird die Jahressonderzahlung anteilig ausgezahlt, wenn du nach Tarifvertrag entlohnt wirst.

Kündigung: Wann muss man Weihnachtsgeld laut TVöD zurückzahlen?

Diskussionen gab es in der Vergangenheit häufig darüber, ob man das Weihnachtsgeld trotz Kündigung behalten darf, beziehungsweise ob es dann überhaupt ausgezahlt wird. Manche Arbeitsverträge enthielten Stichtagklauseln, die besagten, dass du das Weihnachtsgeld trotz Kündigung behalten darfst, wenn du bis zu einem gewissen Stichtag im neuen Jahr im Betrieb beschäftigt bist. Griff deine Kündigung etwa zum 31.03. des Folgejahres, musstest du das Weihnachtsgeld unter bestimmten Bedingungen zurückzahlen. Gemäß TVöD wurde diese Regelung jedoch inzwischen aufgehoben.

Es gilt also nach wie vor der Stichtag 1. Dezember. Bist du dann noch im öffentlichen Dienst angestellt, darfst du die Jahressonderzahlung komplett behalten. Auch dann, wenn du bereits im darauffolgenden Januar einen anderen Job hast.

herMoney Tipp

So ein 13. Jahresgehalt ist schon was Feines! Besonders lukrativ ist die Sonderzahlung für TVöD-Beschäftigte, wenn du das Geld nicht verprasst, sondern gewinnbringend anlegst. Wie das geht, erklären wir dir in unserer Rubrik „ETFs“.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck am 13.12.2022 verfasst und zuletzt am 23. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".