Immobilien: Rechtzeitig Niedrigzins sichern!
17. April 2018
Steht bald eine Anschlussfinanzierung für eine Immobilie an, sollten Sie ein Forward-Darlehen prüfen. Oft rechnet es sich!
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Ob es die Wohnraumsituation verbessert, ist fraglich. Wer aber jetzt kaufen oder bauen möchte, sollte die Förderung mitnehmen!
Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld wegen Corona um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt bis Ende März 2021.
Inhalt:
Das Wichtigste in Kürze:
Fristverlängerung wegen Corona: Sie können den Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie bis zum 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben.
Förderberechtigte Familien mit zwei Kindern können 24.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Zuschuss wird gewährt, solange Mittel vorhanden sind. Deshalb lohnt es sich, trotz Fristverlängerung nicht zu lang zu warten.
Wohnraum ist knapp und teuer – vor allem Familien mit Kindern bekommen das zu spüren. In Stadtlagen sind die Mieten in den vergangenen Jahren kräftig nach oben gezogen und für „Normalverdiener“ kaum noch zu bezahlen. Der Kauf von Wohnraum scheidet als Alternative meistens aus. Zwar ist die Finanzierung von Immobilien durch die Zins-Politik der Europäischen Zentralbank deutlich günstiger geworden. So sind Hypothekendarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren schon für unter zwei Prozent zu haben – gute Bonität vorausgesetzt.
Doch die Kehrseite der Medaille: Aufgrund der günstigen Zinsen werden Immobilien so stark nachgefragt, dass die Preise in Stadtlage regelrecht explodiert sind. Gerade Familien mit einem oder mehreren kleinen Kindern können die Finanzierung nur schwer stemmen, weil ein Elternteil oft gar nicht oder nur in Teilzeit arbeitet, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Das Geld ist nach Familiengründung potenziell knapp, so dass es an Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie fehlt.
Die Bundesregierung hat deshalb 2018 beschlossen, Familien mit Kindern bei der Finanzierung der eigenen Vier Wände zu unterstützen. Wer das sogenannte Baukindergeld nutzen möchte, sollte den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 haben und seinen Antrag bei der KfW stellen.
Sollte. Denn wegen der Corona-Pandemie schaffen es viele Familien nicht, diese Frist einzuhalten. Es hängt vielerorts am Erhalt der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zum Jahresende 2020. Daher sieht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vor, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum wegen Corona um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
„Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.“ (Quelle: KfW)
Wichtig: Die Antragsfrist endet zwar Ende Dezember 2023, aber Baugenehmigung oder Kaufvertrag müssen Ende März 2021 da sein!
Mit dem Baukindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern, die erstmals Wohnraum bauen oder kaufen möchten. Pro Kind steuert der Bund 1.200 Euro pro Jahr bei, die Förderung läuft über zehn Jahre. Familien mit zwei Kindern können insgesamt 24.000 Euro erhalten, Familien mit drei Kindern bis zu 36.000 Euro.
Den Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben. Familien mit zwei Kindern können insgesamt 24.000 Euro erhalten, Familien mit drei Kindern bis zu 36.000 Euro. Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt.
Bis Ende August 2020 gingen laut KfW rund 260.500 Anträge ein. Es wurden Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gebunden (Stand 24.09.2020). 86 Prozent der Anträge stellten Familien mit ein bis zwei Kindern. Über 60 Prozent der Familien verfügen über ein durchschnittliches zu versteuernde Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr.
Da für die gesamte Laufzeit 9,9 Milliarden Euro im Topf sind, ist bis jetzt noch genug Geld da für Bau- und Kaufwillige. „Wir können den Zuschuss so lange zusagen, wie Mittel vorhanden sind“, schreibt die KfW dazu. „Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zu unserer finalen Prüfung für Sie reserviert.“
Wichtig: Der Zuschuss ist kein Kredit; er muss also nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
Als Familie mit einem Kind (Kinder dürfen das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben) können Sie in den Genuss der Förderung kommen, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind gibt es einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro. Mit drei Kindern haben Sie also bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 Euro Anspruch auf Baukindergeld!
Wichtig: Es gilt die Situation bei Antragstellung. Bekommen Sie ein weiteres Kind während der Laufzeit, verstirbt Ihr Kind oder ändert sich Ihr Einkommen, wird die Förderung nicht beendet oder angepasst.
Haben Sie eben erst erfahren, dass Sie schwanger sind und möchten nun schnell selbst ein Nest bauen oder kaufen? Schlechte Nachrichten: Wer schwanger ist, hat keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das Kind muss am Tag der Antragstellung bereits geboren sein.
Achtung: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht Ihrem Brutto-Einkommen! Werbungskosten und Freibeträge können vom Brutto abgezogen werden. Ihr Jahresbrutto kann also deutlich oberhalb der Fördergrenze liegen! Wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid.
Die Förderung wird über die KfW abgewickelt – Sie können die Zuschüsse dort online beantragen. Familien, die vom Baukindergeld profieren möchten, sollten trotz der Fristverlängerung und trotz der Corona-Krise „dran“ bleiben. Bis Sie das passende Eigenheim gefunden, Kredite beantragt, die Finanzierung geklärt und einen Notartermin vereinbart haben, kann viel Zeit vergehen.
Kalkulationssicherheit oder der günstigste Zins?
Was bei der Finanzierung zu beachten ist!
Achtung: Ihr Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug (laut Meldebescheinigung der Gemeinde) eingegangen sein. Wenn Sie Beratung wünschen, können Sie den Antrag auch über einen Baufinanzierer bzw. Vermittler stellen. Der Vorteil: Die Spezialisten kennen sich mit Förderanträgen aus und können die Finanzmittel aus dem Baukindergeld gleich in die gesamte Baufinanzierung integrieren. Als Nachweis müssen Sie Ihre Steuerbescheide der vergangenen zwei Jahre einreichen.
Abgesehen vom Baukindergeld können Familien andere Förderprogramme nutzen. Eine Kombination ist etwa mit dem Förderprogramm Energieeffizientes Bauen und Sanieren möglich. Teils gibt es auch Länderprogramme. Wer in Bayern ein Eigenheim baut oder kauft und die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllt, kann zusätzlich das Bayerische Baukindergeld beantragen.
Die Förderung könnte sich langfristig zum Boomerang entwickeln. Der Mieterbund etwa befürchtet, dass Wohnraum in den Großstädten noch knapper und teurer werden könnte, da Immobilienbesitzer die Zuschüsse auf die Immobilienpreise draufschlagen dürften. Auch die Mieten in den Großstädten dürften dann kräftig steigen.
Wer bis zum 31.Dezember 2020 noch eine Immobilie erwirbt, profitiert von der Mehrwertsteuersenkung! Auf Notarleistungen und die Maklerrechnung fallen 16 Prozent statt 19 Prozent an.
Zum Weiterlesen: Was unverheiratete Paare beim Immobilienkauf beachten müssen.
Autorinnen: Birgit Wetjen und Ines Baur